_______________________________________
Kundennummer: 10275817
Name: Anna Maria Malenka Radi
Pseudonym 2016: Annabell Hagedorn
Anschrift: Plankensteinstraße 16-18
Adresszusatz: Studio C
Ort: 39012 Meran
Land: IT
Telefon: +39473239267
Für
eine Änderung Ihrer Kundendaten nehmen Sie bitte schriftlichen
Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Books
on Demand GmbH
In de Tarpen 42
D-22848 Norderstedt
E-Mail: info@bod.de
Tel.: +49 40 - 53 43 35-11
Fax: +49 40 - 53 43 35-84
Vielen Dank!
In de Tarpen 42
D-22848 Norderstedt
E-Mail: info@bod.de
Tel.: +49 40 - 53 43 35-11
Fax: +49 40 - 53 43 35-84
Vielen Dank!
Work
of Progress Producion, 2016,IOR.
"J'veux
etre avec toi"
Unter den
Dächern von
Paris, 2016.
"J'veux
etre avec toi"
"C'est
cela l'amour, tout donner, tout sacrifier sans espoir de retour."
Ein
Wunder, ich bin in Paris gelandet! Der Stadt der Liebe und der
Träume. Ich packe meine alten Manuskripte aus und versuche das Leben
einer Schriftstellerin. Der Versuch etwas von meinen Berliner Wurzeln
zu erzählen, etwas von der roten Zora, der Räuber Hotzenplotz und
den Kindern vom Bahnhof Zoo. Ein Kinder und Jugendbuch, welches auch
für Erwachsene geeignet ist. Dieser Versuch, ist längst
gescheitert. Immer noch bin ich ärmer als eine Kirchenmaus. Gehe
betteln und schlag mich so durch, von Mann zu Mann. Dazwischen
versuche ich meinen Kinern eine gute Mutter zu sein, und die Fassade
aufrecht zu erhalten.Sehr persönlich, sind meine erzählungen und
Romane ausgeartet. Seit ich begonnen habe, Dir mein Schatz jeden Tag
Geschichten am Telefon zu erzählen, seid dem ist mein Leben viel
glücklicher geworden. Liebst Louisa, wenn Du wüßtest, wie
glücklich Du mich machst. Ich habe jetzt beschlossen, daß dringend
wieder sieben gute Jahre kommen müssen. Ich habe nun wirklich genug
gesühnt. Ich bin ganz zerkrümmelt dahingeschlichen, wie ein Ameise.
Aus deren Perspektive konnte ich manches leichter sehen. Aber jetzt
möchte ich wieder neue Höhen erklimmen und ein Glück suchen,
eines, welches man nur in sich selber finden kann. Autorin bin ich
durch und durch, wenn ich doch nur endlich auch Erfolg hätte. Nicht
nur eine Millieustudie, sondern viel mehr möchte ich beschreiben.
Die Suche nach dem Glück. Das Zurechtkommen, mit den Unwegsamkeiten
des Lebens und all seinen Fallen. Die Gefahr vor zuviel Optimismus.
Die Gefahr vor Depressionen und Höhenflügen, vor Neid und Gier. All
die menschlichen Gemeinheiten, die einem so passieren und all die
Dinge, die mich so traurig machen. Nicht umsonst sagt man, daß
Schwiegermütter gefährliich sind.
Liebe
Louisa, mein geliebtes
Kind. Für die Clara habe ich
mein ersten Buch
geschrieben, welches gedruckt wird. Heutzutage kann man ganz leicht
drucken. Und es ist sogar billiger, als wenn man in eine
Kopieranstalt geht. Aber das soll noch ein Geheimnis bleiben, weil
sonst eine ganze Industrie arbeitslos wird. Und nichts mehr verdienen
kann. Nur ich, ich muss jetzt auch endlich lernen Geld zu verdienen,
weil ich sonst nicht in der Lage bin, uns zu ernähren. Die ersten
E-Books habe ich auf dem Markt. Es gibt sogar schon Interessenten und
Leser. Super. Und es gab auch bereits einzelne verkäufe. Jetzt muss
ich in den Vertrieb gehen. Ich muss die Bibliotheken bedienen und die
Buchhandlungen gewinnen sich für mich zu interessieren. Und ich, da
ich für die Jugend von Morgen schreiben möchte und für Euch, für
meine Töchter, sollte ich auch einen Schreibstil entwickeln, der
Kinder anspricht. Du warst so süß gestern, träumst davon, daß das
Christkind dir die Kräfte des grünen Ninjas schenkt. Und dann sagst
du, wenn es das mir schenkt, dann kann es sich zwei Jahre Arbeit mit
mir sparen und mehr brauche ich nicht und dann glaube ich wirklich an
das Christkind! „Mein Schatz, ich glaube immer noch an das
Christkind!“ Aber auch an Lumpl und Dumpl und nun an Dich und Deine
neue Freundin Elena und all die Geschichten und Abenteuer, welche ihr
auf Schloss Starrein und am Mondsee erleben werdet. Jetzt sitze ich
in einem wunderbaren Pariser Cafe und halte meine alten Manuskripte
in der Hand:
Ich
hielt den Artikel in der Hand: Adolf Leib (* 12. Januar 1900 in
Berlin; † nach 1934) war ein deutscher Ganove und Vorsitzender des
sog. Ringvereins Geselligkeits-Club Immertreu 1919 e. V..
Also, wie es dazu kommt, daß mich solche Artikel interessieren und
warum ich darüber ein ganzes Buch schreiben kann. Sie
wollte es nicht glauben. "Wir haben uns getroffen um ein
politisches Referat auszuarbeiten über das Thema: "Wie kann man
das Leben und die Politik bergreifen lernen. Und Du bist wieder bei
einem Ganoven. Typisch!" "Hör zu, es ist interessant und
passt. Du wirst sehen. Es geht immer um die Menschen, die etwas mehr
wissen, als andere!" "Der auch "Muskel-Adolf"
genannte Leib diente Filmregisseur Fritz Lang als Вerater・und
Quelle für seinen Film M. von 19311,
der die Selbstjustiz der Ganovenvereine an einem Kindermörder
der
zum Thema hat." "Bist du jetzt Filmemacher, Ganove, oder
Intelektueller, oder mein Geliebter, was und wer bist du jetzt?"
die Vermischung von gestern und heute beginnt langsam und
unaufhörllich.
Liebes
Kind, hier beginne ich ein Filmskript zu skizzieren. Ich springe hin
und her , zwischen dem Versuch eine Materialsammlung für die
Hintergründe zu sammeln und wiederzugeben und die Ideen für die
Dialoge und die Handlung eines Spielfilmes aufschreiben. Ich benutze
das Medium und die heutigen Möglichkeiten des Internets und die
früheren der Buchkunst, um etwas Neues zu machen. Eine digitale
Performance von Informationen um etwas zu erzählen. Ich bin
gespannt, wie sich das im Laufe der Zeit entwickeln wird und was es
für neuen Möglichkeiten geben wird. Schauen wir uns das doch einmal
genauer an. Kuss, Deine Mami
Leibs
Stammkneipe war die Mulackritze. Sie schaut ihn an. Kann es kaum
glauben. Wo
hast Du denn das wieder aufgetrieben?・Komm
Schatzi, wir schmusen
ein bisschen.・Was?・"Wenn
ich Ritze höre,
dann denke ich an deine
Muschi und an die Berliner Schnautze, derer von Strasse. Das ist zwar
ein Gassenschlager, aber." Wir
Kinder vom Bahnhof Zoo, dieses Buch und dieser Film haben mich auch
geprägt. Wer war Sabine Eichinger? Dadurch, daß wir bereits mit
fünf Jahren aufgeklärt waren und wir auch draußen auf der Straße
sändig mit einer gewissen sexuellen Penetranz konfrontiert wurden.
Sind wir es gewöhnt auch über intime Worte und Bereiche ganz locker
zu sprechen. Ein Pimmel ist das gleich wie ein Lineal, es ist einfach
nur ein Hauptwort für irgendeine ganz belanglose und normale Sache.
Diese Normalität und auch Langeweile, die damit verbunden ist, die
kann man schwer anderen Menschen, die nicht damit aufgewachsen sind
nahebringen. Deswegen lernten wir dann später auch wieder darauf zu
achten, daß andere Menschen andere Gefühle zu einem Pimmel haben,
Wir haben das nicht. Er ist uns egal. Uns Mädchen, denen diese
Dinger dauernd gezeigt wurden. Die
Mulackritze,
auch kurz Ritze
genannt, war in den 1920er Jahren eine Gaststätte
in der Mulackstraße 15 im ehemaligen Berliner
Scheunenviertel
des heutigen Ortsteils Mitte.
Die Mulackritze wird auch als eine Zille-Kneipe
bezeichnet. Der Name kommt
wahrscheinlich vom Zille-Milieu
her. "Komm ich streichle deine Ritze." "Sei nicht
albern. Lies weiter!" Er schaut sie an. Es ist
schön zu beobachten, wie sie versucht intellektuell zu sein, aber
doch auch ganz gewöhnliche Bedürfnisse immer wieder durchsickern.
Meint
er.
Zu
den Stammgästen
zählten
unter anderen die Schauspieler Gustaf
Gründgens,
Marlene
Dietrich
und Claire
Waldoff.
Neben Persönlichkeiten aus dem kulturellen Leben Berlins verkehrten
hier auch Personen aus der Berliner Unterwelt,
wie der Gangster Adolf
Leib,
Chef des Ringvereins
Immertreu.Wir haben damals im Studentenheim in Siegmundshof gewohnt und sind einmal in der Woche essen gegangen, in eine Spreebogenkneipe unter den S-Bahnbögen. Dort gab es eine alte Musikbox und alles hat ganz verrucht gerochen. Ich hatte eher das Gefühl gleich kommt Meckie Messer um die Ecke. Aber dort wurde gut gekocht. Echte Berliner Hausmannskost und für uns war es ein Abenteuer. Zum Abschluss bekamen wir auch noch ein Eis.
Und da sind sie beide wieder da angekommen, wohin sie wollen, zu den Individuen. Achtung! Ich bin jetzt wieder mittem im script bei den zwei Protagonistinen. “Uns mit dem Leben dieser Personen auseinandersetzen, um dahin zu kommen, wo wir heute sind, meine ich. ““Was glaubst du, was ich tue?“ Autoritäten und Herrschaftsinhaber beruhten früher auf Abstammung. Heute hat es etwas mit Wissen zu tun. Stimmt?” Sie lehnt sich an seine Schulter. Du weißt ja, wie sehr ich deine Intelligenz mag, aber darum bist du weder Herr jeder Lage noch meiner Ritze. Ich bestimme selber.” Sie nehmen sich lachend in den Arm. Dieses Thema wird mich wohl einLeben lang begeliten, die Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. 1951 wurde die Mulackritze geschlossen und 1963 abgerissen. Charlotte von Mahlsdorf rettete die Inneneinrichtung vollständig, transportierte die Möbel mit einem Handwagen von Mitte nach Mahlsdorf und baute sie im Souterrain des Gründerzeitmuseums wieder auf. Anstelle des alten Gebäudes wurde in der Mulackstraße Mitte, ein Neubau errichtet. „Kennst du das Gebäude?“ „Stell dir vor, sie bauen das Schloss wieder auf. Wie viel passiert ist, seit der Wende.“ „Achtung du bist zu schnell, wir sind gut hundert Jahre früher unterwegs.“ Die im Gründerzeitmuseum noch vollständig erhaltene Inneneinrichtung der Mulackritze stellt heute die einzige noch erhaltene Zille-Kneipe Berlins dar und ist für den Besucherverkehr zugänglich. Theaterstücke aus dem Milieu nach Gerhard Pagel, dem Mann von Lotte Pritzel, werden regelmäßig aufgeführt. Ein besonderer Anziehungspunkt ist die ebenfalls komplett erhaltene "Hurenstube", ein Hinterzimmer der Mulackritze. Sie schlägt ihm die Zeitung zu. Jetzt ist Schluss damit, ist ja alles sehr interessant aber wir sind bei der Tagespolitik.・Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Eine Beschreibung des gleichnamigen Werkes von Aristoteles findet sich unter Politik (Aristoteles), die der Schweizer Zeitschrift unter Die Politik (Zeitschrift) Das Wort Politik bezeichnet sämtliche Institutionen, Prozesse, Praktiken und Inhalte, die die Einrichtung und Steuerung von Staat und Gesellschaft im Ganzen betreffen. In der Politikwissenschaft hat sich allgemein die Überzeugung durchgesetzt, dass Politik „die Gesamtheit aller Interaktionen definiert, die auf die autoritative [durch eine anerkannte Gewalt allgemein verbindliche] Verteilung von Werten [materielle wie Geld oder nicht-materielle wie Demokratie] abzielen“. Politisches Handeln kann durch folgenden Merksatz charakterisiert werden: „Soziales Handeln, das auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind und das Zusammenleben von Menschen regeln“.
Und jetzt bin ich in Paris, besuche mit Jo das Quatier Latin und denke an die französiche Revolution und alles, was ich sonst noch so von Paris weiß und kenne. Louisa möchte auch Paris kennenlernen und Clara möchte nach Andalusien. Wie ich wohl all die Träume meiner Töchtr erfüllen kann?
Schauen wir mal siin Internet, wer ist da unertwegs und wer hat Lust mit mir zu chatten, udn warum? Jo birst vor eifersucht und möchte immer wissen, wo ich die Grenze setze. Ich sage ich mache keine realen Dates. Ich benutze diese Flirts nur für mein neues Buch. Aber er glaubt mir nicht. Wir haben eins süße Liebesgeschichte, und was wohl noch so passiert, unter den Dächern von Paris? Gerne hätte ich Geld, gerne würde ich ausgehen, daten und unterwegs sein. Aber wir müssen sparen, sind froh ein zu Hause zu haben, ein gemütliches Appatment und genug um uns zu bekochen und zu betrinken, wenn wir Lust darauf haben.
Ich werde aber meiner Phantasie viel Raum schenken und mir so einiges einfallen lassen. Nicht nur für meine Leser.
Der
Ausdruck Politik wurde, mit Umwegen über das Lateinische (politica,
politicus), nach griechisch Πολιτικά
(politiká) gebildet.
Dieses Wort bezeichnete in den Stadtstaaten des antiken Griechenlands
alle diejenigen Tätigkeiten, Gegenstände und Fragestellungen, die
das Gemeinwesen – und das hieß zu dieser Zeit: die Polis –
betrafen. Entsprechend ist die wörtliche Übersetzung von politiká
anzugeben als „Dinge, die die Stadt betreffen“ bzw. die
„politischen Dinge“. In dieser Bedeutung ist „Politik“
vergleichbar mit dem römischen Begriff der res publica, aus dem der
moderne Terminus der „Republik“ hervorgegangen ist. Eine
begriffsgeschichtlich besonders prominente Verwendung fand das Wort
als Titel eines Hauptwerks des antiken Philosophen Aristoteles, der
Politik.
Politikbegriffe
Beispiele
bekannter Politikdefinitionen
Kategorie
Definition
Macht
„Politik ist die Summe der Mittel, die nötig sind, um zur Macht
zu kommen und sich an der Macht zu halten und um von der Macht den
nützlichsten Gebrauch zu machen“ Machiavelli, um 1515
„Die
politische Wissenschaft … lässt sich als derjenige Spezialzweig
der Sozialwissenschaften definieren, der sachlich-kritisch den Staat
unter seinem Machtaspekt sowie alle sonstigen Machtphänomene unter
Einbeziehung sonstiger Zielsetzungen insoweit untersucht, wie diese
Machtphänomene mehr oder weniger unmittelbar mit dem Staat
zusammenhängen.“ Ossip K. Flechtheim, 1958: S.70
„Politik
ist das Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der
Machtverteilung…“ Max Weber, 1919
Staat
„Politik ist die Lehre von den Staatszwecken und den besten
Mitteln (Einrichtungen, Formen, Thätigkeiten) zu ihrer
Verwirklichung.“ Brockhaus, 1903, Bd. 13: S.236
„Politik
ist der Komplex sozialer Prozesse, die speziell dazu dienen, das
Akzept administrativer (Sach-) Entscheidungen zu gewährleisten.
Politik soll verantworten, legitimieren und die erforderliche
Machtbasis für die Durchsetzung der sachlichen
Verwaltungsentscheidungen liefern.“ Niklas Luhmann
"Aimer,
ce n'est pas se regarder l'un l'autre, c'est regarder ensemble dans
la même direction."
Führung
„Unter Politik verstehen wir den Begriff der Kunst, die Führung
menschlicher Gruppen zu ordnen und zu vollziehen.“ Arnold
Bergstraesser, 1961
„Politik
ist die Führung von Gemeinwesen auf der Basis von Machtbesitz.“
Werner Wilkens, 1975
Hierarchie/
Herrschaft
„Beziehungen der Überordnung und Unterordnung und ihre
Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen zu untersuchen (ist das
Ziel der Politikwissenschaft).“ Georges Burdeau, 1964: S.61
Ordnung
„Politik ist Kampf um die rechte Ordnung.“ Otto Suhr, 1950
Frieden
„Der Gegenstand und das Ziel der Politik ist der Friede … der
Friede ist die politische Kategorie schlechthin.“ Dolf Sternberger,
1961: S.18
Freiheit
„Politische Wissenschaft ist die Wissenschaft von der Freiheit.“
Franz Neumann, 1950
Demokratie
„Praktisch-kritische politische Wissenschaft zielt auf eine
politische Theorie, die die Befunde der Gesellschaftskritik
integriert. Im Begriff der Demokratie gewinnt sie einen Leitbegriff
für die Analyse der politisch relevanten Herrschaftsstrukturen der
Gesellschaft.“ Jörg Kammler, 1968: S.20
Konsens
„Politik ist die „Gesamtheit aller Aktivitäten zur Vorbereitung
und Herstellung gesamtgesellschaftlich verbindlicher und/oder am
Gemeinwohl orientierter und der ganzen Gesellschaft zugute kommender
Entscheidungen.“ Thomas Meyer
Konflikt
„Politik (ist) gesellschaftliches Handeln, … welches darauf
gerichtet ist, gesellschaftliche Konflikte über Werte verbindlich zu
regeln.“ Gerhard Lehmbruch, 1968: S.17
„Politik
ist die autoritativ (von Regierenden, von Herrschenden) verfügte
Verteilung von materiellen und immateriellen Werten in der
Gesellschaft.“ David Easton, 1954/1964
Kampf
„Politik ist der Kampf um die Veränderung oder Bewahrung
bestehender Verhältnisse.“ Christian Graf von Krockow, 1976
Klassen-
kampf
„Politik (ist) der alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
durchdringende Kampf der Klassen und ihrer Parteien, der Staaten und
der Weltsysteme um die Verwirklichung ihrer sozialökonomisch
bedingten Interessen und Ziele.“ Wörterbuch der
marxistisch-leninistischen Soziologie 1969: S.340
v.a.
aus: Ulrich von Alemann/Erhard Forndran 1995
Die
Menge der kontroversen Politikbegriffe und -definitionen kann dabei
in drei Dimensionen sortiert werden, ohne dass diese sich
untereinander ausschlössen.
Regierungszentriert
versus emanzipatorisch
Zu
den regierungszentrierten oder gouvernementalen Politikbegriffen kann
man die Konzepte Staat, Führung, Macht und Herrschaft rechnen. Die
Grundlage aller Politik ist für diese durch die Ausübung von Macht,
Herrschaft und Führung bedingt. Im 19. Jahrhundert galt der Staat
und seine Macht (Gewaltmonopol) als das Hauptwesen der Politik. Alle
Machtphänomene wurden versucht dem Staat zuzuordnen. In den
internationalen Beziehungen ist Macht bis heute einer der
Grundpfeiler der Theoriebildung (vgl. zum Beispiel Politischer
Neorealismus). Kurt Sontheimer (1962) weist auf die Gefahr hin, dass
Politikwissenschaft bei diesem Politikverständnis leicht zum
Handlanger der Macht und der Mächtigen werden kann.
Emanzipatorische
Politikauffassungen konzentrieren sich dagegen auf
Machtbeschränkungen durch Partizipation, Gleichheit und
Demokratisierung als Gegengewicht zu ordnender Macht. Dazu gehört
auch die kritische Analyse der vorherrschenden Herrschaftsstrukturen
und Gesellschaftskritik.
Normativ
versus deskriptiv
Zu
den normativen Politikbegriffen lassen sich die Konzepte rechte
Ordnung, Frieden, Freiheit und Demokratie zählen, und insbesondere
auch alle emanzipatorischen Politikdefinitionen. Dabei geht es nicht
nur um die reine Beschreibung politischer Phänomene, sondern es wird
ein wertender Soll- oder Zielwert als Hauptkategorie eingesetzt. Das
Konzept Freiheit kann dabei als ein positiver Gegenbegriff zur
Grundkategorie Macht oder Herrschaft verstanden werden. Meist werden
harmonische Gemeinwohlvorstellungen angeboten, die sich nur schwer
mit den heutigen pluralistischen Gesellschaftsbedingungen vereinbaren
lassen. Ein spezielles Problem mit der Kategorie ‚Frieden’ ist,
dass es nicht bloß als Abwesenheit von Gewalt verstanden werden kann
und daher oft um den Abbau von Ungleichheiten u.a. erweitert wird.
Die
rein deskriptiven, also die beschreibenden, Politikvorstellungen
lehnen Sollwerte als Wesen der Politik ab. Dazu ist neben der in der
Einleitung gegebene Politikdefinition auch die von Lehmbruch zu
rechnen (stellvertretend für die Politikvorstellung der
Systemtheorie David Eastons als „authoritative allocation of
values“). Ebenso wie die regierungszentrierten, Macht betonenden
Politikbegriffe stehen diese in Gefahr, den status quo zu
stabilisieren und den gerade Herrschenden zu nutzen.
Konfliktorientiert
versus konsensbezogen
Konfliktorientierte
Politikbegriffe gehen von der Existenz von Konflikten als
unabänderliche und notwendige Erscheinungen des politisch-sozialen
Lebens aus und davon, dass diese durch den politischen Prozess
geregelt werden müssen. Die Voraussetzung für die Verwendung der
Kategorie Konflikt ist dabei das Vorhandensein einer hinreichend
flexiblen wie stabilen Gesellschaftsstruktur für die friedliche
Konfliktaustragung zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen und
ihren divergierenden Interessen. Dazu gehören neben dem deskriptiven
systemtheoretischen Politikverständnis auch die Konflikttheorien von
Ralf Dahrendorf und Lewis Coser, die Konflikte als die Triebkräfte
jedes sozialen Wandels begreifen. Auch der marxistische
Politikbegriff fußt auf Konflikt als Grundkategorie, nämlich dem
Kampf der Klassen und ihrer Parteien um die Durchsetzung ihrer primär
sozialökonomisch bedingten Interessen.
Im
Gegensatz dazu sehen Harmonielehren nur durch Konsens das
gesellschaftliche Gemeinwohl als herstellbar an. Dazu zu zählen ist
neben dem klassischen emanzipatorischen Politikverständnis
Jean-Jacques Rousseaus auch der Politikbegriff von Thomas Meyer.
Mehrdimensionaler
Politikbegriff der jüngeren politikwissenschaftlichen Diskussion
Die
drei Dimensionen der Politik
Auch
ohne Entscheidung über die Hauptkategorie von Politik kann man drei
Dimensionen unterscheiden, die uns eine begriffliche Klärung und
Unterscheidung der komplexen Wirklichkeit der in verschiedener
Gestalt auftretenden Politik ermöglichen. Dafür haben sich im
deutschsprachigen Raum die englischen Bezeichnungen Polity, Policy
und Politics eingebürgert.[3]
Policy:
normative, inhaltliche Dimension
Unterschiedliche
normative Vorstellungen (wie etwas sein sollte) über den Inhalt,
also Aufgaben und Ziele, von Politik, führen aufgrund begrenzter
Mittel (Ressourcenknappheit) dazu, dass nicht alle Wünsche
befriedigt werden können. Es kommt zu Interessenkonflikten innerhalb
der unterschiedlichsten Politikbereiche, wie Sicherheitspolitik,
Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und viele weiteren. Diese Konflikte
müssen im Sinne der Stabilität des politischen Systems durch
Kompromisse und folgende allgemeinverbindliche Entscheidungen
vermittelt werden.
Policy
steht also für die inhaltliche Dimension der Politik. Bezüglich der
Politik einer Partei oder Regierung umfasst der Begriff, was diese zu
tun beabsichtigt bzw. auch tut. Dazu gehören neben den von einer
Regierung vergebenen und bewilligten materiellen Gütern auch
immaterielle Aspekte. Da aber die allermeisten Maßnahmen der Politik
eine materiell-ökonomische Seite besitzen, können die öffentlichen
Haushalte oder die eingebrachten Haushaltsentwürfe einen Eindruck
geben welche policy ein Land bzw. eine Regierung umsetzt.
Wenn
im Alltag von „guter“ und „schlechter Politik“ gesprochen
wird, dann ist damit in der Regel die policy der Regierung gemeint.
Insofern als die Bevölkerung damit beurteilt, was bei einer
bestimmten Politik für wen dabei herauskommt, ist dies die Sicht der
von politischen Entscheidungen Betroffenen. Die Beurteilungskriterien
sind dabei in den pluralistischen Gesellschaften allerdings in der
Regel sehr verschieden, abhängig von den jeweiligen Wert- und
Gerechtigkeitsvorstellungen, abhängig davon, mit welchen
gesellschaftlichen Gebilden (einer bestimmten gesellschaftlichen
Gruppe oder Klasse, der Nation oder einem über die Landesgrenzen
hinausreichenden gesellschaftlichen Kollektiv) sich identifiziert
wird.
Da
es in der policy stets um gesellschaftliche Inhalte, Werte und
Interessen geht, geht es nie nur um die Antwort auf die Frage nach
der besten Politik. Vielmehr stehen auch die am politischen
Entscheidungsprozessen Beteiligten und die Konsequenzen der
Entscheidung für den Einzelnen im Fokus der Analyse. Folglich ist
ebenfalls die Frage nach den Begünstigten und den Belasteten
relevant.
Kategorien:
Politisches Problem; Programme, Ziele, Lösungen; Ergebnisse der
Politik; Bewertung der Politik
Bereiche
von Politik
nach
der räumlichen Abgrenzung: Mikropolitik, Kommunalpolitik,
Metropolenpolitik, Landespolitik, Bundespolitik, Europapolitik,
Weltpolitik
nach
Sachgebieten: Arbeitsmarktpolitik, Außenpolitik, Auswärtige
Kulturpolitik, Baupolitik, Behindertenpolitik, Bildungspolitik,
Drogenpolitik, Energiepolitik, Entwicklungspolitik, Familienpolitik,
Finanzpolitik, Forschungspolitik, Frauenpolitik,
Gleichstellungspolitik, Gesundheitspolitik, Innenpolitik,
Internationale Politik, Jugendpolitik, Landwirtschaftspolitik,
Kulturpolitik, Lohnpolitik, Medienpolitik, Minderheitenpolitik,
Rechtspolitik, Schulpolitik, Sozialpolitik, Sportpolitik,
Sprachpolitik, Steuerpolitik, Technologiepolitik, Umweltpolitik,
Unternehmenspolitik, Verbraucherschutzpolitik, Verkehrspolitik,
Verteidigungspolitik, Wirtschaftspolitik, Wissenschaftspolitik
Politics:
prozessuale Dimension
Die
ablaufenden politischen Willensbildungs- und
Interessenvermittlungsprozesse prägen die möglichen Ergebnisse der
policy maßgeblich. Besonders Macht und ihre Durchsetzung im Rahmen
der formellen und informellen Regeln bestimmen diese
politics-Prozesse (Regierungskunst im weitesten Sinne) zusätzlich.
In liberal-demokratischen Systemen (moderne Demokratie, mit
Rechtsstaat und Marktwirtschaft) wird die Akzeptanz der
Kompromissbildung dadurch erhöht, dass frühzeitig neben den
Parteien auch gesellschaftliche Interessengruppen (Lobbyverbände wie
Gewerkschaften und Unternehmensverbände) und Einzelpersonen in den
Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden.
Bei
der Entwicklung und Beeinflussung der policy zeigt sich die Politik
von ihrer konflikthaften Seite, dem Kampf um Macht und Einfluss der
verschiedenen Gruppen und Personen. Damit inhaltliche
Handlungsprogramme umgesetzt werden können, bedarf es neben der
Erringung, dem Erhalt und dem Ausbau von Machtpositionen, auch der
geschickten Auswahl des politischen Führungspersonals, der
Formulierung der Wünsche und Interessen der gesellschaftlichen
Gruppen, der Abstimmung mit anderen Forderungen und Interessen um so
ein umfassendes Handlungsprogramm anbieten zu können und wählbar zu
sein. Dies erfordert die ständige Berücksichtigung anderer Menschen
(Wähler, Parteikollegen etc.) deren mögliche Reaktionen bei der
Erstellung und Durchführung der policy von vornherein mit
einkalkuliert, antizipiert, werden muss. Gerade in demokratischen
Systemen geht es also auch immer um das Sammeln von Zustimmung und
Einwilligung zu den Handlungsprogrammen.
Für
die Politiker selbst ist aber daher auch der Aspekt des Kampfes um
Entscheidungsbefugnis, welches mehr umfasst als die Erlangung der
staatlichen Machtpositionen, entscheidend. Denn im Gegensatz zu
typischen Verwaltungsbeamten, deren Kompetenzbereich klar über das
Amt geregelt ist, muss sich der Politiker diesen Bereich erst
erarbeiten und dann behaupten. Daher ist es für ihn zu wenig, nur
die rein sachlichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidungsfindung zu
berücksichtigen. Die Aspekte des Machterwerbs und des Machterhalts
sind gerade in demokratischen, eben responsiven, Systemen besonders
wichtig, insofern ist gerade die Demokratie eine hochpolitische
Regierungsform.
Politics
spielt aber auch in autoritären Systemen eine Rolle, in denen die
Führer weniger Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen müssen.
Solange die Handelnden unter einem gewissen Zwang zur Rücksichtnahme
auf andere Akteure stehen und versuchen müssen,
Zustimmungsbereitschaft zu erzeugen, mit welchen Mitteln auch immer,
kann von politics gesprochen werden. Auf welche Art die Zustimmung
geschaffen wird (Interessenberücksichtigung, Kompromiss,
Überzeugung, Zwang etc.) kann dann durchaus für eine Beurteilung
von Politik als „gut“ oder „schlecht“ dienen. „Unter einem
‚klugen und geschickten Politiker’ verstehen wir offensichtlich
nicht einfach einen ‚guten Fachmann’, der viel von der Sache
versteht – wenn er auch das tut, um so besser –, sondern eine
Person, die die Fähigkeit hat, Menschen dazu zu bringen, bestimmten
Handlungsprogrammen zuzustimmen und Folge zu leisten.“[4]
Dabei
kann zwischen policy und politics nicht immer streng getrennt werden.
Es gibt nicht erst ein inhaltliches Programm und dann das Bemühen um
Zustimmung zu diesem. Die politische Gruppenbildung
(Interessenkoalitionen) findet in Wechselwirkung mit der
Programmentwicklung statt. So wird eine die Regierungsmacht
anstrebende politische Partei, die gewisse gesellschaftliche Reformen
beabsichtigt (oder verhindern möchte), in der Regel auch weitere
Programmpunkten vertreten, die ihr zwar weniger wichtig sind, aber
für die Chance auf Gewinn der Regierungsmehrheit als notwendig
erachtet werden. Dies ist von der „Regierungskunst“ nicht zu
trennen. Die gedankliche Unterscheidung von policy und politics
rechtfertigt sich dadurch, dass es uns erlaubt, „Ordnung in unser
Nachdenken über das Politische zu bringen.“[5]
Kategorien:
politische Akteure, Beteiligte und Betroffene; Partizipation;
Konflikte; Kampf um Machtanteile und um Entscheidungsbefugnis;
Interessenvermittlung, -artikulation, -auswahl, -bündelung,
-durchsetzung; Legitimationsbeschaffung durch Verhandlungen,
Kompromisssuche, Konsensfindung
Polity:
formale, institutionelle Dimension
Die
Verfassung, die geltende Rechtsordnung und Traditionen bestimmen die
in einem politischen System vorhandenen Institutionen wie zum
Beispiel Parlamente und Schulen. Dadurch wird die Art und Weise der
politischen Willensbildung geprägt und der Handlungsspielraum der
anderen Dimensionen beeinflusst. Politik im Sinne von policy und
politics vollzieht sich stets innerhalb dieses Handlungsrahmens.
Dieser ist nicht unveränderbar, aber doch so stabil, dass er nicht
beliebig und jederzeit zur Disposition steht.
Parlament:
der Deutsche Bundestag im Reichstagsgebäude in Berlin
In
(modernen) Staaten drückt sich dieser zunächst einmal durch die
Verfassung aus, welche hier allgemein als grundlegende
Organisationsform, die das Verhältnis der Staatsorgane untereinander
regelt, verstanden wird, und nicht die schon inhaltlich bestimmte
Vorstellung des „Verfassungsstaats“ meint, welcher schon mit
konkreten Ordnungsvorstellungen wie Rechtsstaatlichkeit,
Gewaltenteilung und Garantie von Freiheits- und Bürgerrechten
verbunden ist. Ferner geht die polity als Organisationsform auch über
den Inhalt der geschriebenen Verfassung im engeren Sinn hinaus und
umfasst auch weitere grundlegende Gesetze wie beispielsweise in der
Bundesrepublik Deutschland das Bundeswahlgesetz oder die
Bestimmungen, die das Verhältnis von Parlament und Regierung,
Regierung und Verwaltung, Bund und Ländern regeln.
Zu
den Bedingungen der polity gehören auch die Grenzen, die dem
politischen Handeln gesetzt sind (zum Beispiel durch Bürgerrechte
und die Bürgerdefinition, oder die staatlichen Grenzen). Eine solche
staatliche „Verfassung“ beruht also auch auf einer Einheit (Volk
oder Bürgerbevölkerung), die durch diese „verfasst“ wird. Somit
gehört zur polity auch der Aspekt der Abgrenzung.
Neben
den offiziellen, geschriebenen Regelwerken (Verfassung, Gesetze)
tritt auch die jeweilige Politische Kultur eines Landes, man sprach
auch schon von einer „doppelten politischen Verfassung“. So kann
die geschriebene Verfassung eine parlamentarische Demokratie
vorsehen, aber das Desinteresse der Bevölkerung oder der Missbrauch
durch die Regierenden die tatsächliche Verfasstheit des Staates als
autoritär begründen. Gerade die nach 1945 versuchte, allzu einfache
Übertragung von westlichen Verfassungsvorstellungen auf Länder der
Dritten Welt, hat dies durch ihr teilweises grandioses Scheitern
gezeigt. Rechtliche Regelungen und politische Institutionen allein,
egal wie ausgeklügelt das politische Institutionensystem auch sein
mag, genügen nicht zur Stabilisierung eines politischen Systems und
zur Erklärung der tatsächlichen Funktionsweise. Gesellschaftliche
Normen und Sitten, wie dass bestimmte Dinge nicht getan werden
sollen, beispielsweise den politischen Gegner nicht unter die
Gürtellinie zu schlagen, sind meist wichtiger für das Fortbestehen
guter politischer Umgangsformen und damit für die Stabilität des
politischen Systems, als die Möglichkeiten gegen politische
Verleumdungen gerichtlich, also im Rahmen der geschriebenen
Verfassung, vorgehen zu können. Zur politischen Kultur einer
Gesellschaft gehören die typischen politischen Orientierungs- und
Verhaltensmuster der Menschen.
Kategorien:
Internationale Abkommen und Regelungen; Grundgesetz; Zentrale
Verfassungsprinzipien; politische Institutionen; Gesetze und
Rechtsnormen; Politische Kultur
Abgrenzung
von Politisch und Sozial – Politik im engeren und weiteren Sinn
Politische
Fragen tauchen zwar meist im Zusammenhang mit Sachfragen auf, aber
sie können nicht von Fachleuten rein wissenschaftlich,
technokratisch entschieden werden. Zur Beantwortung sind immer
normative Grundentscheidungen und Abwägungen von prinzipiell
gleichberechtigten Ansprüchen nötig, bei denen es kein Richtig oder
Falsch im Sinne absoluter Wahrheit gibt. Bei politischen Fragen geht
es immer auch um Fragen des menschlichen Zusammenlebens. Daher
spielen bei der Beantwortung neben subjektiven Meinungen und
Überzeugungen über unsere Interessen und Rechte, auch der Wille
diese durchzusetzen eine Rolle. Als der beste Agent unserer eigenen
Interessen sieht die liberale Demokratietheorie dabei uns selbst an,
daher die Notwendigkeit von Grundrechten der politischen Mitwirkung.
Politische Fragen sind also normative Fragen, die nicht
wissenschaftlich entscheidbar sind (siehe Politische
Theorie-Wissenschaftstheorie).
Doch
nicht alle zwischenmenschlichen Probleme sind auch politische
Probleme. Als menschliches Handeln definiert man allgemein ein
Verhalten, mit dem der Handelnde einen subjektiven Sinn verbindet;
und soziales Handeln als Handeln dessen gemeinter Sinn auf das
Verhalten anderer bezogen ist (Max Weber). Dazu benötigen Menschen
Empathie, die Fähigkeit sich in den Interaktionspartner
hineinzuversetzen und die Situation „mit seinen Augen“ zu sehen.
Dieses
Soziale wird nun politisch, sobald das Zusammenleben der Menschen als
solches zum Problem wird (konfliktorientierter Politikbegriff). In
allen sozialen Beziehungen (Freundeskreis, Kollegen etc.) kann ein
spezifisches Vorgehen nötig werden, um Konflikte zu regeln. Alle
Anstrengungen, die zu einer Vermittlung und Regelung führen
(sollen), kann man als Politik im weiteren Sinne bezeichnen. Diese
Art Politik ist aber nicht der eigentliche Zweck dieser informellen
Gruppen und sozialen Organisationen (zum Beispiel Sportverein).
Erst
auf der Ebene der nicht mehr auf persönlicher Bekanntschaft
aufbauenden, anonymen Gesellschaft wird Politik auch zum eigentlichen
Zweck, weil das Zusammenleben der vielen sozialen Gruppen, Interessen
und Weltanschauungen stets konfliktanfällig ist und der Regelung
bedarf. Alles soziale Handeln, das gesamtgesellschaftlich
verbindliche Regelungen bezweckt, wird als Politik im engeren Sinne
bezeichnet.
Kurze
Entwicklungsgeschichte wichtiger politischer Konzeptionen
siehe
auch: Politische Ideengeschichte und Staatstheorie
Altertum
Früh
befassten sich Gelehrte damit, wie Politik auszusehen hat; dabei
standen die Fragen „Was ist eine gute und gerechte Staatsordnung?“
und „Wie erlangt man wirklich Macht im Staat?“ im Mittelpunkt der
Diskussion. Schon im Altertum verglich beispielsweise Aristoteles
(384 bis 322 v. Chr.) alle ihm bekannten Verfassungen (Politische
Systeme) und entwickelte eine auch heute viel zitierte Typologie in
seinem Werk Politik. Neben der Anzahl der an der Macht Beteiligten
(einer, wenige, alle) unterschied er zwischen einer guten
gemeinnützigen Ordnung (Monarchie, Aristokratie, Politie) und einer
schlechten eigennützigen Staatsordnung (Tyrannis, Oligarchie,
Demokratie). Erste geschriebene Gesetze belegen, dass Politik sich
nicht nur mit den Herrschenden, sondern auch früh schon mit sozialen
Regeln befasste, die bis heute überliefert wurden. Der Codex
Hammurapi (Babylon, etwa 1700 v. Chr.) oder das Zwölftafelgesetz
(Rom, etwa 450 v. Chr.) sind Beispiele verbindlicher Regeln, die
sicher als Ergebnis von Politik gewertet werden können. Befasst man
sich mit den Politikern der Römischen Republik und dem Römischen
Kaiserreich, erkennt man viele Elemente damaliger Politik auch heute
noch. Es wurde mit Kreide Wahlwerbung an die Hauswände geschrieben
(etwa in Pompeji). Es gab einen komplexen Regierungsapparat und
hitzige Rivalität zwischen den Amtsträgern. Korruption war ein
Thema der Gesetzgebung und römischer Gerichtsverhandlungen. Briefe
Ciceros an einen Verwandten belegen, wie gezielt die Wahl in ein
Staatsamt auch taktisch vorbereitet wurde.
Mittelalter
Mit
dem Verfall des Römischen Reiches verlor Politik in Europa wieder an
Komplexität und die Gemeinwesen wurden wieder überschaubarer,
Konflikte kleinräumiger. In der Zeit der Völkerwanderung und des
frühen Mittelalters war Politik mehr kriegerische Machtpolitik und
weniger durch Institutionen und allgemein akzeptierte Regeln geprägt.
Je stärker der Fernhandel, Geld und Städte wieder an Bedeutung
gewannen, desto mehr wurden wieder feste Machtzentren gebraucht und
desto wichtiger wurden Institutionen. Beispielsweise bildete sich die
Hanse als Interessen- und Machtverbund einflussreicher sich selbst
regierender Städte. Wichtiges relativ konstantes Machtzentrum war
die katholische Kirche. Aus sozialen Gemeinschaften, die bestimmten
Führern die Treue schworen (Personenverband), wurden langsam
Erbmonarchien mit festen Grenzen.
Neuzeit
In
Frankreich entwickelte sich der Urtypus des absolutistischen
Herrschers, in England entstand die an Recht und Gesetz gebundene
konstitutionelle Monarchie. Dort waren bald auch die wohlhabenden
Bürger offiziell an der Politik beteiligt. Mit der Zeit wurde dann
das Zensuswahlrecht auf größere Teile der Bevölkerung ausgeweitet.
In der Zeit der Aufklärung erdachten Gelehrte neue Modelle der
Staatskunst. Statt Niccolò Machiavellis Modell der absoluten Macht,
das sein Buch 'Der Fürst' (Il Principe) zeichnete, definierte John
Locke das Modell der Gewaltenteilung. Die Bürgerlichen Freiheiten
wurden durch verschiedene Philosophen gefordert und mit Thomas
Jeffersons Menschenrechtserklärungen und der amerikanischen
Verfassung begann die Zeit der modernen Verfassungsstaaten. Die
Französische Revolution und die Feldzüge Napoleons wälzten Europa
um. Mit dem Code Civil in Frankreich wurden die Bürgerrechte
festgelegt, überall fielen allmählich die Standesschranken. Politik
wurde zu einer Angelegenheit des ganzen Volkes. Es entstanden
Parteien, die zuerst von außen eine Opposition organisierten, um
später selbst die Regierung zu stellen. Einige Parteien wie die SPD
oder später die Grünen entstanden aus sozialen Bewegungen wie der
Arbeiterbewegung oder der Anti-Atom- und Friedensbewegung, andere
formierten sich vor einem religiösen Hintergrund (Zentrum). Im 20.
Jahrhundert kam es schließlich zur Herausbildung internationaler
Organisationen mit zunehmendem Einfluss auf die Politik. Der erste
Versuch im sogenannten Völkerbund eine Völkergemeinschaft zu
bilden, scheiterte mit dem Zweiten Weltkrieg. Heute existiert neben
den Vereinten Nationen als Vereinigung aller souveränen Staaten im
Bereich der Wirtschaft zusätzlich die Welthandelsorganisation WTO.
Im Übergang zwischen Internationaler Organisation und föderalen
Staat befindet sich die Europäische Union.
Zentrale
politische Begriffe
Kategorien:
Macht, Konflikt, Herrschaft, Ordnung, Friede
Prinzipien:
Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Emanzipation, Partizipation,
Legitimität, Futurismus,
Bedingungen:
Gesellschaft, Kapitalismus, Interdependenz, Pluralismus,
Anthropologie, Sozialstruktur, Parteiensystem
Institutionen:
Staat, Verfassung, Gesetz, Partei, Parlament, Regierung, Demokratie,
Wahlen, Rechtsstaat, Souveränität, Opposition, Herrschaft,
Gewaltenteilung, Grundrechte, Bürokratie, Föderalismus, Ritual
Politische
Systeme und Ideologien
siehe
auch Politische Ideologie
Anarchismus
- Autoritarismus - Christdemokratie - Demokratie - Diktatur -
Faschismus - Institutionalismus - Kapitalismus - Kommunismus -
Kommunitarismus - Konservatismus - Kontextualismus - Politischer
Liberalismus - Neoliberalismus - Marxismus - Nationalismus -
Nationalsozialismus - Parlamentarismus - Sozialdemokratie -
Sozialismus - Totalitarismus
Klassische
politische Denker
Platon
- Aristoteles - Niccolò Machiavelli - Baruch de Spinoza - Jean Bodin
- Hugo Grotius - Charles de Montesquieu - Jean-Jacques Rousseau -
Thomas Hobbes - John Locke - John Stuart Mill - Karl Marx - Michail
Bakunin - Max Weber - John Rawls - Hannah Arendt
Siehe
auch
Portal:
Politikwissenschaft – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema
Politikwissenschaft
Portal:
Politik – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Politik
Portal:
Politiker – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Politiker
Anmerkungen
Frank
Schimmelfennig: Internationale Politik. Verlag Ferdinand Schöningh
GmbH & Co. KG, Paderborn 2010, S. 19-21.
Thomas
Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Studienkurs
Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009, S.
32.
vgl.
Karl Rohe 1994: S.61ff. dem dieses Kapitel folgt.
Karl
Rohe 1994: S.64.
Karl
Rohe 1994: S.65.
Literatur
Giorgio
Agamben: Herrschaft und Herrlichkeit. Zur theologischen Genealogie
von Ökonomie und Regierung. Homo sacer, Teil 2, Band 2, aus dem
Italienischen von Andreas Hiepko, Suhrkamp Verlag,Berlin 2010,368
Seiten, ISBN 3518125206.
Mathias
Albert: Zur Politik der Weltgesellschaft. Verlag Velbrück
Wissenschaft, Weilerswist 2002, ISBN 3-934730-49-3.
Ulrich
von Alemann / Erhard Forndran: Methodik der Politikwissenschaft. Eine
Einführung in Arbeitstechnik und Forschungspraxis. Verlag
Kohlhammer. Stuttgart, Berlin und Köln 1995.
Dieter
Fuchs/ Edeltraud Roller (Hrsg.): Lexikon Politik – Hundert
Grundbegriffe, Reclam, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-15-010628-0.
Niklas
Luhmann: Die Politik der Gesellschaft. hrsg. von André Kieserling,
Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Darmstadt 2002 (443 S.). ISBN
3-518-29182-3
Karl
Rohe: Politik - Begriffe und Wirklichkeiten. Stuttgart 1994.
Manfred
G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart
2004, ISBN 3-520-40402-8.
Christine
Schulz-Reiss: Nachgefragt: Politik. Basiswissen zum Mitreden. Loewe
Verlag, Bindlach 2005, ISBN 3-7855-5387-0.
Bernhard
Sutor: Kleine Politische Ethik. Bonn 1997.
Weblinks
Wikinews:
Portal:Politik – in den Nachrichten
Wiktionary:
Politik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme,
Übersetzungen
Wikiquote:
Politik – Zitate
Commons:
Politik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Werner
Goldschmidt: Politik (PDF; 176 kB), in: H. J. Sandkühler (Hg.):
Enzyklopädie Philosophie, Hamburg 1999.
Bundeszentrale
für politische Bildung (BpB)
Politik-Lexikon
der BpB
Politiklexikon
für junge Leute (Österreich)
politik-digital
Politik.de
- Portal für Politik und Demokratie
/e-politik.de/
Normdaten
(Sachbegriff): GND: 4046514-7
Kategorien:
Politik
Politikwissenschaft
Navigationsmenü
Malenka14
0
Diskussion
Einstellungen
Beta
Beobachtungsliste
Beiträge
Abmelden
Artikel
Diskussion
Lesen
Bearbeiten
Versionsgeschichte
Nicht
beobachten
Mehr
Hauptseite
Themenportale
Von
A bis Z
Zufälliger
Artikel
Mitmachen
Artikel
verbessern
Neuen
Artikel anlegen
Autorenportal
Hilfe
Letzte
Änderungen
Kontakt
Spenden
Drucken/exportieren
Buch
erstellen
Als
PDF herunterladen
Druckversion
Werkzeuge
Links
auf diese Seite
Änderungen
an verlinkten Seiten
Datei
hochladen
Spezialseiten
Permanenter
Link
Seiteninformationen
Wikidata-Datenobjekt
Seite
zitieren
In
anderen Sprachen
Afrikaans
አማርኛ
Aragonés
العربية
مصرى
Asturianu
Башҡортса
Boarisch
Žemaitėška
Беларуская
Беларуская
(тарашкевіца)
Български
Bamanankan
বাংলা
བོད་ཡིག
বিষ্ণুপ্রিয়া
মণিপুরী
Brezhoneg
Bosanski
Буряад
Català
Cebuano
Chamoru
کوردی
Corsu
Čeština
Cymraeg
Dansk
Ελληνικά
English
Esperanto
Español
Eesti
Euskara
فارسی
Suomi
Võro
Français
Nordfriisk
Furlan
Frysk
Gaeilge
Gàidhlig
Galego
Avañe'ẽ
Gaelg
Hawai`i
עברית
हिन्दी
Fiji
Hindi
Hrvatski
Kreyòl
ayisyen
Magyar
Հայերեն
Interlingua
Bahasa
Indonesia
Interlingue
Ilokano
Ido
Íslenska
Italiano
日本語
Lojban
Basa
Jawa
ქართული
Taqbaylit
Қазақша
Kalaallisut
ភាសាខ្មែរ
ಕನ್ನಡ
한국어
Къарачай-малкъар
Кыргызча
Latina
Ladino
Lëtzebuergesch
Limburgs
Ligure
Lumbaart
Lingála
ລາວ
Lietuvių
Latviešu
Мокшень
Malagasy
Македонски
മലയാളം
Монгол
मराठी
Bahasa
Melayu
Mirandés
မြန်မာဘာသာ
مازِرونی
Nāhuatl
Napulitano
Plattdüütsch
Nedersaksies
नेपाली
नेपाल
भाषा
Nederlands
Norsk
nynorsk
Norsk
bokmål
Novial
Nouormand
Occitan
Ирон
ਪੰਜਾਬੀ
Papiamentu
Picard
Polski
Piemontèis
پنجابی
پښتو
Português
Runa
Simi
Română
Русский
Русиньскый
संस्कृतम्
Саха
тыла
Sardu
Sicilianu
Scots
Srpskohrvatski
/ српскохрватски
Simple
English
Slovenčina
Slovenščina
ChiShona
Soomaaliga
Shqip
Српски
/ srpski
Seeltersk
Basa
Sunda
Svenska
Kiswahili
தமிழ்
తెలుగు
Тоҷикӣ
ไทย
Tagalog
Tok
Pisin
Türkçe
Татарча/tatarça
Українська
اردو
Oʻzbekcha
Vèneto
Tiếng
Việt
Volapük
Walon
Winaray
Wolof
ייִדיש
Yorùbá
Zeêuws
中文
粵語
Links
bearbeiten
Diese
Seite wurde zuletzt am 24. März 2014 um 12:43 Uhr geändert.
Abrufstatistik
Der
Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share
Alike“ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum
Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos)
können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden.
Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen
Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Wikipedia®
ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.
Datenschutz
Über
Wikipedia
Impressum
Entwickler
Mobile
Ansicht
Wikimedia
Foundation
Powered
by MediaWiki
Kategorien:
Macht, Konflikt, Herrschaft, Ordnung, Friede
Prinzipien:
Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Emanzipation, Partizipation,
Legitimität, Futurismus,
Bedingungen:
Gesellschaft, Kapitalismus, Interdependenz, Pluralismus,
Anthropologie, Sozialstruktur, Parteiensystem
Institutionen:
Staat, Verfassung, Gesetz, Partei, Parlament, Regierung, Demokratie,
Wahlen, Rechtsstaat, Souveränität, Opposition, Herrschaft,
Gewaltenteilung, Grundrechte, Bürokratie, Föderalismus, Ritual
Politische
Systeme und Ideologien
siehe
auch Politische Ideologie
Anarchismus
- Autoritarismus - Christdemokratie - Demokratie - Diktatur -
Faschismus - Institutionalismus - Kapitalismus - Kommunismus -
Kommunitarismus - Konservatismus - Kontextualismus - Politischer
Liberalismus - Neoliberalismus - Marxismus - Nationalismus -
Nationalsozialismus - Parlamentarismus - Sozialdemokratie -
Sozialismus - Totalitarismus
Klassische
politische Denker
Platon
- Aristoteles - Niccolò Machiavelli - Baruch de Spinoza - Jean Bodin
- Hugo Grotius - Charles de Montesquieu - Jean-Jacques Rousseau -
Thomas Hobbes - John Locke - John Stuart Mill - Karl Marx - Michail
Bakunin - Max Weber - John Rawls - Hannah Arendt
John
Rawls (* 21. Februar 1921 in Baltimore, Maryland; † 24. November
2002 in Lexington, Massachusetts) war ein US-amerikanischer
Philosoph, der als Professor an der Harvard University lehrte. Sein
Hauptwerk A Theory of Justice (1971) gilt als eines der
einflussreichsten Werke der politischen Philosophie des 20.
Jahrhunderts.
Inhaltsverzeichnis
1
Leben
2
Rawls' Beitrag zur politischen und Moralphilosophie
2.1
Der Urzustand
2.2
Der Gerechtigkeitssinn
2.3
Kritik
3
Schriften
4
Literatur
5
Einzelnachweise
6
Weblinks
Leben
Rawls
war das zweite von fünf Kindern des Rechtsanwaltes William Lee Rawls
und seiner Ehefrau Anna Abell Stump. Der Tod zweier Brüder infolge
von Diphtherieerkrankungen überschattete seine Jugend.[1] Rawls
studierte ab 1939 am College der Princeton University, wo er sich für
Philosophie zu interessieren begann. 1943 schloss er das Studium mit
einem Bachelor of Arts ab und ging zur Armee. Im Zweiten Weltkrieg
diente Rawls als Infanterist im Pazifik, wo er auf Neuguinea, den
Philippinen und in Japan eingesetzt wurde. Er besuchte Hiroshima nach
dem Abwurf der Atombombe. Diese Erfahrung brachte ihn dazu, eine
Offizierskarriere, die ihm angeboten wurde, abzulehnen und die Armee
im untersten Dienstgrad eines Private 1946 zu verlassen.
Nach
seinem Abschied von der Armee kehrte Rawls nach Princeton zurück und
promovierte dort 1950 in Philosophie mit einer Arbeit zur moralischen
Beurteilung menschlicher Charakterzüge. Nach kurzer Lehrtätigkeit
in Princeton erhielt Rawls 1952 ein Fulbright-Stipendium für einen
einjährigen Forschungsaufenthalt an der englischen Oxford
University, wo er von Isaiah Berlin, Stuart Hampshire und vor allem
H.L.A. Hart beeinflusst wurde. Nach seiner Rückkehr in die
Vereinigten Staaten hatte Rawls Professuren an der Cornell University
und dem Massachusetts Institute of Technology inne. 1962 wechselte er
an die Harvard University, wo er mehr als dreißig Jahre lehrte. Ihm
wurde für sein Buch A Theory of Justice 1972 der
Ralph-Waldo-Emerson-Preis der Phi Beta Kappa Society verliehen. 1995
erlitt er den ersten von mehreren Schlaganfällen, die ihn bei seiner
Arbeit stark behinderten. Trotzdem gelang es ihm, sein letztes Werk
The Law of Peoples abzuschließen, in dem er eine liberale Theorie
des Völkerrechts entwickelt. 1999 wurde ihm die National Humanities
Medal verliehen.[2]
Rawls,
der als ausgesprochen uneitler und bescheidener Mensch beschrieben
wird,[3] starb am 24. November 2002 in seinem Haus in Lexington an
Herzversagen. Er hinterließ seine Frau Margaret Warfield Fox Rawls,
mit der er seit 1949 verheiratet war, und vier Kinder: Anne Warfield,
Robert Lee, Alexander Emory und Elizabeth Fox. Die Hamburger
Wochenzeitung Die Zeit veröffentlichte in einer Ausgabe gleich drei
Nachrufe auf Rawls.[4] Den Nachruf in der Süddeutschen Zeitung
schrieb der Tübinger Philosoph Otfried Höffe[5], den Nachruf in der
Frankfurter Rundschau der Frankfurter Philosoph Rainer Forst.[6]
Clemens Sedmak, ein österreichischer Theologe, schrieb den Nachruf
für die Wochenzeitung Die Furche.[7] Der Aachener Philosoph Wilfried
Hinsch, der sich über die Gerechtigkeitstheorie von Rawls
habilitierte, verfasste den Nachruf für die NZZ.[8]
Rawls'
Beitrag zur politischen und Moralphilosophie
Rawls
gilt als wesentlicher Vertreter des egalitären Liberalismus. Als
Prämisse seines Werkes setzt er die Gerechtigkeit als maßgebliche
Tugend sozialer Institutionen, die aber die Freiheit des Einzelnen
nicht verletzen darf:
„Justice
is the first virtue of social institutions, as truth is of systems of
thought. A theory however elegant and economical must be rejected or
revised if it is untrue; likewise laws and institutions no matter how
efficient and well-arranged must be reformed or abolished if they are
unjust. Each person possesses an inviolability founded on justice
that even the welfare of society as a whole cannot override. For this
reason justice denies that the loss of freedom for some is made right
by a greater good shared by others.“
„Die
Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die
Wahrheit bei Gedankensystemen. Eine noch so elegante und mit
sparsamen Mitteln arbeitende Theorie muß fallengelassen werden, wenn
sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und
wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert oder
abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind. Jeder Mensch besitzt
eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch
im Namen des Wohls der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden
kann. Daher läßt es die Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust
der Freiheit bei einigen durch ein größeres Wohl für andere
wettgemacht wird.“
–
John
Rawls: A Theory of Justice (1971), 1.[9]
Die
Aufgabe von Gerechtigkeitsgrundsätzen besteht ihm zufolge darin, die
Grundstruktur der Gesellschaft festzulegen, d. h. die institutionelle
Zuweisung von Rechten und Pflichten und die Verteilung der Güter.
Wie aus der Bezeichnung seiner Theorie („Gerechtigkeit als
Fairness“) und seinen Überlegungen zur Rechtfertigung ersichtlich
wird, ist seine Gerechtigkeitstheorie eine Theorie der
Verfahrensgerechtigkeit.
Rawls
stellt sich dazu die Frage: Für welche Gerechtigkeitsgrundsätze
würden sich freie und vernünftige Menschen in einer fairen und
gleichen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden? Er
argumentiert, dass zwei Grundsätze gewählt würden, deren Inhalt er
in letzter Hand – nach einigen Veränderungen und Umarbeitungen
gegenüber der ursprünglichen Fassungen – folgendermaßen
formuliert:
„(a)
Each person has the same indefeasible claim to a fully adequate
scheme of equal basic liberties, which scheme is compatible with the
same scheme of liberties for all; and (b) Social and economic
inequalities are to satisfy two conditions: first, they are to be
attached to offices and positions open to all under conditions of
fair equality of opportunity; and second, they are to be to the
greatest benefit of the least-advantaged members of society (the
difference principle).“
„a)
Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig
adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System
von Freiheiten für alle vereinbar ist. b) Soziale und ökonomische
Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen
sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen
fairer Chancengleichheit allen offenstehen; und zweitens müssen sie
den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den
größten Vorteil bringen (Differenzprinzip).“
– John
Rawls: Justice as Fairness: A Restatement (2001), §13[10]
Dieser
Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen
(beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen
Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf
der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege
einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in
der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese
Warnmarkierung.
Der
erste Grundsatz hat Vorrang vor dem zweiten. Dasselbe gilt für die
beiden Unterpunkte im zweiten Grundsatz: Es ist nicht erlaubt, die
Chancengleichheit zu beschneiden, um dem Differenzprinzip mehr
Geltung zu verschaffen. In Abgrenzung zum von ihm kritisierten
Utilitarismus will er mit diesen Vorrangregeln verhindern, dass
zugunsten der Güterverteilung auf Freiheiten verzichtet werden darf.
Hieran
macht sich auch ein großer Teil der Kritik an Rawls Thesen fest: In
der Praxis ist es nicht außergewöhnlich, dass Menschen zugunsten
materieller Güter auf Freiheiten verzichten. Zunächst muss ein
Mensch die Grundbedingungen dafür erfüllen, überhaupt seine
Freiheit als oberstes Prinzip verteidigen zu wollen: Er muss seine
Grundbedürfnisse befriedigt sehen. Der Verhungernde wird sich eher
zur Sklaverei bereit erklären als seinen sicheren Tod in Kauf
nehmen. Auch demokratische Teilhaberechte und damit Freiheiten im
Rawlschen Sinne genießen nicht in jeder Kultur denselben
Stellenwert.
Deutung:
Dieser
Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen
(beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen
Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf
der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege
einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in
der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese
Warnmarkierung.
Nicht
nur formale Chancengleichheit (gleiche gesetzliche Rechte auf
vorteilhafte soziale Positionen), sondern faire Chancen (Menschen mit
ähnlichen Fähigkeiten) sollten ähnliche Lebenschancen haben. Dem
liegt die Auffassung zu Grunde, dass gesellschaftliche oder
natürliche Zufälligkeiten zu unterschiedlichen Möglichkeiten
führen, z. B. Ausbildungen, Qualifikationen und damit letztlich
Positionen und Ämter zu besetzen. Es muss also ein öffentliches
Regelsystem geben, welches auch sicherstellt, dass alle Menschen mit
gleichen Begabungen gleiche Aufstiegschancen haben, und zwar – dies
ist der entscheidende Zusatz – ungeachtet der anfänglichen
Stellung in der Gesellschaft. Als Beispiel könnte man das
Bildungssystem anführen: Die formale Chancengleichheit verlangt
lediglich, dass alle Menschen dasselbe Recht haben, eine Universität
zu besuchen; es darf also keine Beschränkung auf Menschen einer
bestimmten Hautfarbe oder eines bestimmten Standes geben. Die faire
Chancengleichheit akzentuiert dies, indem gefordert wird, dass bspw.
ein Stipendienwesen eingeführt wird, das sicherstellt, dass auch
Leute studieren können, die zwar begabt sind, aber die
Studiengebühren nicht bezahlen können. Da Rawls aber auch in der
Verteilung von Begabungen noch eine Zufälligkeit der Natur sieht,
die der Einzelne nicht verschuldet oder verdient hat, führt er das
Differenzprinzip ein.
Differenzprinzip
anstelle einer Pareto-Optimalität oder eines Nutzenprinzips des
Utilitarismus: Demnach sind gesellschaftliche Ungleichheiten nur dann
gerechtfertigt, wenn und soweit sie auch dem am schlechtesten
gestellten Mitglied der Gesellschaft noch zum Vorteil gereichen. Erst
durch diese Vorkehrung werden auch die weniger Begabten gewissermaßen
gegen Ungerechtigkeiten versichert. Freilich muss man bemerken, dass
dies die strenge Auffassung von Rawls widerspiegelt, der eben auch in
der Verteilung natürlicher Begabungen unverdiente, nicht selbst
verschuldete Ungleichheiten erblickt.
Tatsächlich
wird es in unserer Gesellschaft als ungerecht angesehen, wenn jemand
wegen eines Mangels an Talenten durch sämtliche sozialen Ränge
fällt, weil das System entgegen dem Differenzprinzip Ungleichheiten
schafft, denen sich die Person machtlos ausgeliefert sieht. Extremere
Beispiele könnten körperlich und geistig behinderte Menschen
betreffen. Hieran wird erkenntlich, dass Rawls Theorie sehr „nahe“
an den gesellschaftlichen Umständen ist. Im empirischen Test konnte
das Differenzprinzip jedoch nicht eindeutig als
Entscheidungskriterium bestätigt werden.
Der
Urzustand
Dieser
Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen
(beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen
Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf
der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege
einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in
der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese
Warnmarkierung.
Konstruktion
einer fairen und gleichen Verhandlungssituation, die die
Gerechtigkeitsprinzipien legitimieren soll. In dieser rein
theoretischen Situation wird der Gesellschaftsvertrag geschlossen.
Annahmen:
Gesellschaft
von freien und vernünftigen Personen, die miteinander die
Grundstruktur ihrer Gesellschaft, ihre Gerechtigkeitsprinzipien
festlegen wollen.
Interessenharmonie:
Zusammenarbeit ist wünschenswert und möglich
Interessenkonflikte:
Wie werden die Früchte der Zusammenarbeit verteilt?
Rational
und auf Erfüllung der eigenen Interessen bedacht, jedoch frei von
Neid
Der
Schleier des Nichtwissens:
Die
Personen besitzen nur allgemeines Wissen (um gesellschaftliche
Grundgüter, derer jedermann zur Verwirklichung seiner verschiedenen
Interessen bedarf, Wissen um gesellschaftliche, politische,
wirtschaftliche und psychologische Zusammenhänge, die Fähigkeit,
Folgen abzuschätzen usw.), aber kein Wissen über sich selbst, ihre
eigene soziale Stellung, ihre Interessen, Kenntnisse, Talente usw.
Verfahren:
einstimmige
und verpflichtende Wahl aus einer Liste von verbreiteten
Gerechtigkeitsvorstellungen, die den formalen Prinzipien der
Allgemeinheit, Unbeschränktheit, Öffentlichkeit, Rangordnung und
Endgültigkeit genügen
Warum
würden sich die Menschen im Urzustand für die beiden
Gerechtigkeitsprinzipien entscheiden?
Sicherung
des Grundgutes der Freiheit für alle durch das erste Prinzip
Vorgehen
nach der Maximin-Regel: Sicherstellung der Annehmbarkeit der
schlechtestmöglichen Position
allgemeine
Anerkennung, da jeder Vorteile daraus zieht. Dadurch auch Stabilität
des Systems
fördert
die Selbstachtung, da jeder Mensch als Selbstzweck und nicht als
Mittel gesehen wird
Der
Gerechtigkeitssinn
Dieser
Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen
(beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen
Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf
der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege
einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in
der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese
Warnmarkierung.
Bedingung
der Stabilität einer Gerechtigkeitsvorstellung:
Wenn
die Grundstruktur und die Institutionen einer Gesellschaft gerecht
sind, erwerben ihre Mitglieder den Gerechtigkeitssinn, d. h. den
Wunsch, gerecht zu handeln und sie zu erhalten.
Entwicklung
des Gerechtigkeitssinns über soziales, moralisches Lernen, Gefühle
der Freundschaft, des Vertrauens und der Schuld →
Gerechtigkeitssinn als elementarer Bestandteil der Menschlichkeit.
Kritik
Dieser
Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf
der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und
entferne anschließend diese Markierung.
Besonders
Utilitaristen, Libertäre und Kommunitaristen stehen dem Werk Rawls’
kritisch gegenüber.
Utilitaristen
sind von der scharfen Gegenüberstellung vertragstheoretischer und
utilitaristischer Begründungen der Gerechtigkeit nicht überzeugt.
John Harsanyi beschrieb[11] bereits vor Rawls das Gedankenspiel einer
Wahl von Grundsätzen hinter einem Schleier des Nichtwissens.
Verstanden als rationale Entscheidung unter Risikobedingungen führe
diese zur Maximierung des Durchschnittsnutzens und damit zum
Bayes’schen Kriterium. Ließe sich der Unterschied zwischen Rawls’
Vertragstheorie und dem Utilitarismus Harsanyis tatsächlich auf die
Frage zurückführen ob unter den Bedingungen des Schleier des
Nichtwissens als Prinzip das Bayes’sche oder das des Maximin zu
wählen sei, dann würde es sich um eine eher marginale
entscheidungstheoretische Kontroverse handeln (→
Risikoethik#Mögliche Entscheidungskriterien,
Gleichwahrscheinlichkeitsmodell).
Libertäre
sehen besonders in Rawls’ Differenzprinzip eine Beschneidung der
individuellen Freiheit. Jede Aneignung und jede Übertragung von
Gütern sei legitim, solange sie nur ohne Zwang und Verletzung von
Grundrechten zustande gekommen ist. Staatliche Korrektureingriffe zur
Korrektur von Ungleichverteilungen dagegen seien unzulässig. Im
Gegensatz zu Rawls zeichnet der Libertarismus eines auf einem Markt
und nicht auf Verteilungsgerechtigkeit gründendes gesellschaftliches
Interaktionsmodell. Nur drei Jahre nach dem Erscheinen von A Theory
of Justice formulierte Robert Nozick mit Anarchy, State, and
Utopia[12] ein die individuellen Rechte ins Zentrum stellendes
libertäres Gegenmodell. Für ihn ist lediglich ein Minimalsystem an
Regeln des Zusammenlebens legitimierbar, das sich aus dem möglichen
Gewinn und der Wahrung der Individualrechte aller ergibt.
Michael
Sandel übt Kritik an Rawls im Rahmen des Kommunitarismus. Er
kritisiert die Charakterisierung der Personen im Urzustand als zu
individualistisch. Sandel versucht über eine solche Kritik die
Rawl’sche Theorie als ganze in Frage zu stellen. Überdies stütze
sich das ganze liberale Theoriengebäude auf jenes in Frage gestellte
Menschenbild. Sandels Kritik setzt an der Konzeption des Urzustandes
an. Das von Rawls konzipierte Selbst sei unwirklich, weil es nicht
durch gemeinschaftliche Bindung geprägt ist, sondern vielmehr
gesellschaftlich isoliert entscheidet. Diese in der Theorie
verwendete Konzeption der Person impliziere eine Anthropologie, die
im Widerspruch zu den beobachtbaren moralischen Werten realer
Personen stehe.
Schriften
Bücher
John
Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit (= Suhrkamp-Taschenbuch
Wissenschaft. 271). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979 (Originaltitel:
A Theory of Justice, 1971/5, übersetzt von Hermann Vetter), ISBN
978-3-518-27871-0.
Wilfried
Hinsch (Hrsg.): Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978
- 1989 (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. 1123). Suhrkamp,
Frankfurt am Main 1994 (übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN
3-518-28723-0.
John
Rawls: Politischer Liberalismus (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft.
1642). Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003 (Originaltitel: Political
Liberalism, 1993/5, übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN
978-3-518-29242-6.
John
Rawls: Das Recht der Völker. Enthält: „Nochmals. Die Idee der
öffentlichen Vernunft“. de Gruyter, Berlin, New York 2002
(Originaltitel: The Law of Peoples, 1999, übersetzt von Wilfried
Hinsch), ISBN 3-11-016935-5.
Erin
Kelly (Hrsg.): Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf (=
Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. 1804). Suhrkamp, Frankfurt am Main
2006 (Originaltitel: Justice as Fairness. A Restatement, 2001,
übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-29404-8.
Samuel
Freeman (Hrsg.): Collected Papers. Harvard University Press,
Cambridge, Massachusetts 2001, ISBN 978-0-674-00569-3.
Barbara
Herman (Hrsg.): Geschichte der Moralphilosophie. Hume - Leibniz -
Kant - Hegel (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. 1726). Suhrkamp,
Frankfurt am Main 2004 (Originaltitel: Lectures on the History of
Moral Philosophy, 2000, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN
3-518-29326-5.
Samuel
Freeman (Hrsg.): Geschichte der politischen Philosophie. Suhrkamp,
Frankfurt am Main 2008 (Originaltitel: Lectures on the History of
Political Philosophy, 2007, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN
978-3-518-58508-5.
Thomas
Nagel (Hrsg.): Über Sünde, Glaube und Religion. Kommentiert von
Thomas Nagel, Joshua Cohen, Robert Merrihew Adams und Jürgen
Habermas. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010 (Originaltitel: A Brief
Inquiry into the Meaning of Sin and Faith. With „On My Religion“,
übersetzt von Sebastian Schwark), ISBN 978-3-518-58545-0.
Aufsätze
Outline
of a Decision Procedure for Ethics, Philosophical Review 60/2 (1951;
PDF-Datei; 1,27 MB)
Two
Concepts of Rules, Philosophical Review 1955
Justice
as Fairness. In: Philosophical Review. 67, Nr. 2, 1958, S. 164-194
(Online, HTML, Online, PDF).
Literatur
Jürgen
Carsten: Gerecht ist.... Tectum Verlag, Marburg 2008, ISBN
978-3-8288-9775-5 (Gerecht ist... - Die Gerechtigkeitstheorie von
John Rawls – eine kritische Würdigung).
Samuel
Freeman (Hrsg.): The Cambridge Companion to Rawls (= Cambridge
Companions to Philosophy). Routledge, Cambridge 2003, ISBN
978-0-521-65167-7.
Samuel
Freeman: Rawls (= The Routledge Philosophers). Routledge, London, New
York 2007, ISBN 978-0-415-30109-1.
Otfried
Höffe (Hrsg.): John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit (=
Klassiker auslegen. 15). Akademie, Berlin 2006, ISBN
978-3-05-004267-1.
Wolfgang
Kersting: John Rawls zur Einführung (= Zur Einführung. 243). 3.
Auflage. Junius, Hamburg 2008, ISBN 978-3-88506-343-8.
Rex
Martin, David Anthony Reidy (Hrsg.): Rawls’s Law of Peoples. A
realistic utopia?. Blackwell, Malden (Massachusetts), Oxford, Carlton
(Victoria) 2006, ISBN 978-1-405-13530-6.
Thomas
Winfried Menko Pogge: John Rawls (= Beck’sche Reihe; Denker. 525).
Beck, München 1994, ISBN 3-406-34637-5.
Michael
Schramm: Rawls, John Borden. In: Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon (BBKL). Band 29, Bautz, Nordhausen 2008, ISBN
978-3-88309-452-6, Sp. 1125–1133.
Einzelnachweise
Thomas
Pogge: John Rawls. München: Beck 1994.
Harvard
Eintrag zu Rawls
Susan
Neiman: Alarmglocken für die Ausgestoßenen. In. Freitag Nr. 22, 21.
Mai 2004 freitag.de
Axel
Honneth: Liberal und normativ. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit
Nr. 49, 2002; Thomas W. Pogge: Zauber des grünen Buchs. Nachruf auf
John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002; Hauke Brunkhorst: Gleich wie
Geschwister. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002.
Otfried
Höffe: Was die Menschen einander schulden. Die Gerechtigkeit
verlangt nach einer Theorie, die der Welt standhält: Zum Tod des
Philosophen John Rawls. In: SZ, 27. November 2002.
Rainer
Forst: Gerechtigkeit als Fairness. Neubegründer der politischen
Philosophie: John Rawls ist im Alter von 81 Jahren gestorben. In: FR,
27. November 2002.
Clemens
Sedmak: Realistischer Utopist. John Rawls, Philosoph und
Menschenfreund, starb 81-jährig in Boston. Seine „Theorie der
Gerechtigkeit“ zählt zu den meistdiskutierten Beiträgen für eine
politische Ethik der modernen Gesellschaft. In: Die Furche Nr. 49,
2002.
Wilfried
Hinsch: Realistische Utopie des Liberalismus. Zum Tod des Philosophen
John Rawls. In: NZZ, 26. November 2002.
John
Rawls: A Theory of Justice. Revised Edition. Harvard University
Press, Cambridge 1999, ISBN 978-0-674-00078-0, S. 3. John Rawls: Eine
Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979
(übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-518-27871-0, S. 19f.
John
Rawls, Erin Kelly (Hrsg.): Justice as Fairness. A Restatement.
Harvard University Press, Cambridge 2001, ISBN 978-0-674-00511-2, S.
42f. John Rawls, Erin Kelly (Hrsg.): Gerechtigkeit als Fairneß. Ein
Neuentwurf. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006 (übersetzt von Joachim
Schulte), ISBN 978-3-518-29404-8, S. 78.
John
Charles Harsanyi: Ethics in Terms of Hypothetical Imperatives. In:
Mind. 67, Nr. 267, 1958, S. 305-316.
Robert
Nozick: Anarchy, State, and Utopia. Basic Books, New York 1974, ISBN
0-465-09720-0. Robert Nozick: Anarchie, Staat, Utopia. Olzog, München
2011 (übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-7892-8099-3.
Weblinks
Literatur
von und über John Rawls im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Leif
Wenar: John Rawls. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia
of Philosophy
Henry
S. Richardson: John Rawls in der Internet Encyclopedia of Philosophy
Das
Maximin-Prinzip von John Rawls (PDF-Datei; 157 kB)
Zum
Begriff des Handelns bei John Rawls
Porträt
über John Rawls in der WirtschaftsWoche
Michael
Anderheiden: Artikel "John Rawls" im UTB-Online-Wörterbuch
Philosophie
Political
Theory – Habermas and Rawls – Blog mit Hinweisen auf aktuelle
Meldungen und Arbeiten zur Philosophie von Habermas und Rawls
Normdaten
(Person): GND: 118598678 | LCCN: n78081060 | VIAF: 54168677 |
Wikipedia-Personensuche
Kategorien:
Politischer
Philosoph
Moralphilosoph
Person
des Liberalismus
Hochschullehrer
(Harvard University)
Hochschullehrer
(Princeton University)
Hochschullehrer
(Oxford)
Hochschullehrer
(MIT)
Hochschullehrer
(Cornell University)
Philosoph
(20. Jahrhundert)
US-Amerikaner
Geboren
1921
Gestorben
2002
Mann
Navigationsmenü
Malenka14
0
Diskussion
Einstellungen
Beta
Beobachtungsliste
Beiträge
Abmelden
Artikel
Diskussion
Lesen
Bearbeiten
Versionsgeschichte
Nicht
beobachten
Mehr
Hauptseite
Themenportale
Von
A bis Z
Zufälliger
Artikel
Mitmachen
Artikel
verbessern
Neuen
Artikel anlegen
Autorenportal
Hilfe
Letzte
Änderungen
Kontakt
Spenden
Drucken/exportieren
Buch
erstellen
Als
PDF herunterladen
Druckversion
Werkzeuge
Links
auf diese Seite
Änderungen
an verlinkten Seiten
Datei
hochladen
Spezialseiten
Permanenter
Link
Seiteninformationen
Wikidata-Datenobjekt
Seite
zitieren
In
anderen Sprachen
العربية
Azərbaycanca
Български
বাংলা
Català
کوردی
Čeština
Cymraeg
Dansk
Ελληνικά
English
Esperanto
Español
Eesti
Euskara
فارسی
Suomi
Français
Frysk
Galego
עברית
हिन्दी
Hrvatski
Magyar
Bahasa
Indonesia
Íslenska
Italiano
日本語
Basa
Jawa
한국어
Latina
Lietuvių
Malagasy
Nederlands
Norsk
bokmål
Occitan
Polski
Português
Română
Русский
Srpskohrvatski
/ српскохрватски
Simple
English
Slovenčina
Slovenščina
Српски
/ srpski
Svenska
தமிழ்
Türkçe
Українська
Winaray
Yorùbá
中文
Links
bearbeiten
Diese
Seite wurde zuletzt am 2. September 2014 um 14:23 Uhr geändert.
Abrufstatistik
Der
Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share
Alike“ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum
Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos)
können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden.
Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen
Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Wikipedia®
ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.
A
Theory of Justice
A
Theory of Justice (Eine Theorie der Gerechtigkeit) ist ein 1971
veröffentlichtes, vielbeachtetes Buch des US-amerikanischen
Philosophen John Rawls.[1]
Rawls
entwirft in seinem Werk die Konzeption einer sozial-politischen
Grundordnung, welche auf dem Wert der Gleichheit beruht. Damit stellt
er sich gegen den vor allem im angloamerikanischen Raum
vorherrschenden Utilitarismus, der es prinzipiell erlaubt, Einzelne
für das größere Gemeinwohl der Gesellschaft zu schädigen.
Weiterhin setzt er sich auch kritisch mit anderen Alternativen zu
seinem Konzept wie dem ethischen Skeptizismus, dem Egoismus oder dem
Intuitionismus auseinander.
Das
Buch sorgte zusammen mit Robert Nozicks als Antwort darauf 1974
erschienenem Werk Anarchy, State, and Utopia für eine Wiederbelebung
der politischen Philosophie. Unmittelbar lösten die beiden Werke
eine Debatte zwischen Libertarismus (Nozick) und Egalitarismus
(Rawls) aus. Aus einer anderen Perspektive griffen darüber hinaus
die Vertreter des Kommunitarismus in diese Diskussion ein.
Rawls
schließt mit seiner Theorie an die Tradition der Vertragstheorien
von Locke, Rousseau und Kant an. Er demonstriert sein Konzept des
Gesellschaftsvertrags mit einem inzwischen berühmten
Gedankenexperiment: Die Vertragspartner befinden sich bei Rawls in
einem hypothetischen „Urzustand“ (original position), der durch
einen „Schleier des Nichtwissens“ (veil of ignorance)
gekennzeichnet ist. In dieser angenommenen Situation wird über die
Gerechtigkeitsprinzipien entschieden, die der realen
Gesellschaftsordnung zugrunde liegen sollen. Die Entscheidungsträger
wissen aber im Urzustand selbst nicht, an welcher Stelle dieser zu
bestimmenden Ordnung sie sich befinden werden. Durch diese neutrale,
anonymisierte Entscheidungssituation soll sichergestellt werden, dass
die gewählten Gerechtigkeitsprinzipien in einem fairen Verfahren
zustande kommen.
Ausgehend
von diesem Gedankenexperiment argumentiert Rawls für zwei Grundsätze
der Gerechtigkeit.
Jedermann
soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher
Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen
verträglich ist.
Soziale
und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a)
vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil
dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die
jedem offen stehen. (TG 2.11, 81)[2]
Dabei
besteht ein Vorrang des ersten Prinzips vor dem zweiten sowie ein
Vorrang des Prinzips fairer Chancengleichheit (b) vor dem
Differenzprinzip (a).
Rawls
entwickelt anhand dieser Prinzipien ein Konzept der
Verfahrensgerechtigkeit und wendet es unter anderem auf die Probleme
der Toleranz gegenüber der Intoleranz, des zivilen Ungehorsams, auf
Verteilungsfragen und die Generationengerechtigkeit (siehe auch
Hartwick-Regel) an.
Da
Rawls ein realistisches Ideal einer „wohlgeordneten Gesellschaft“
als Maßstab konkreter demokratischer Gesellschaften vorschlug, wurde
seine Gerechtigkeitstheorie zu einer unmittelbar wirksamen
politischen Theorie und gewann eine erhebliche Bedeutung für die
praktische Gerechtigkeitsdiskussion.
Inhaltsverzeichnis
1
Entstehung und Aufbau des Buches
2
Formale und substanzielle Gerechtigkeit
3
Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit
4
Fiktive Verfassungswahl
5
Überlegungsgleichgewicht („reflective equilibrium“)
6
Konzeption des Urzustandes („original position“)
6.1
Kompetenz der Beteiligten
6.2
Formale Bedingungen für den Begriff des Rechts
6.3
Die Urzustandkonzeption als Darstellungsmittel
6.4
Der Schleier des Nichtwissens („veil of ignorance“)
7
Die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze
7.1
Lexikalische Ordnung
7.2
Der Vorrang der Freiheit
7.3
Das Differenzprinzip
7.4
Entscheidungsverhalten und MaxiMin-Regel
7.5
Demokratische Gleichheit
7.6
Legitime und illegitime Ungleichheiten
7.7
Gerechtigkeit zwischen den Generationen
7.7.1
Die gerechte Sparrate
7.7.2
Zeitpräferenz
8
Kritik alternativer ethischer Konzepte
8.1
Kritik des Intuitionismus
8.2
Kritik des Perfektionismus
8.3
Kritik des Utilitarismus
9
Fairness als natürliche Pflicht
10
Eine annähernd wohlgeordnete Gesellschaft
10.1
Der Vier-Stufen-Gang als Verfahrensgerechtigkeit
10.2
Ungerechte Gesetze
10.3
Mehrheitsentscheidungen
10.4
Ziviler Ungehorsam
11
Kritik
11.1
Libertarismus
11.2
Kommunitarismus
11.3
Feminismus
11.4
Jürgen Habermas
11.5
Stanley Cavell
11.6
Avishai Margalit
11.7
Weitere Kritikpunkte
11.8
Das Experiment von Frohlich/Oppenheimer
11.9
Kritik der Kritiker
12
Einzelnachweise
13
Literatur
14
Weblinks
Entstehung
und Aufbau des Buches
Rawls
hat an seiner Theorie der Gerechtigkeit über 10 Jahre systematisch
gearbeitet und vorbereitend mehrere grundlegende Artikel verfasst,
bis er sein Opus magnum im Jahre 1971 veröffentlichte. Der erste
Aufsatz zum Thema „Justice as Fairness“ stammt aus dem Jahr 1958
(TG Vorwort, 14, FN1). Mit der Frage der Nutzenmaximierung im
Utilitarismus hatte er sich schon 1955 in der Veröffentlichung „Two
Concepts of Rules“ befasst.[3] Die Entscheidungstheorie als
Verfahren der Ethik war bereits 1951 Thema eines Aufsatzes.[4] Rawls
hat Teile seiner Theorie in verschiedenen Vorlesungen erarbeitet und
insgesamt drei Manuskriptfassungen mit seinen Studenten und Kollegen
diskutiert sowie überarbeitet.
Die
Hauptarbeiten zum Werk leistete Rawls während eines
Forschungsaufenthaltes 1969–70 am Center for advanced Studies an
der Stanford University. Rawls betonte, dass der Umfang von über 600
Druckseiten nicht nur der Ausarbeitung der Theorie selbst, sondern
der Einbettung in allgemeine ethische Konzepte und auch der
intensiven Auseinandersetzung mit alternativen
Gerechtigkeitskonzepten geschuldet ist (Vorwort).
Das
Buch ist wie folgt gegliedert:
Teil
1 – Theorie
Kapitel
1: Gerechtigkeit als Fairness (Abschnitte 1–9)
Kapitel
2: Die Grundsätze der Gerechtigkeit (Abschnitte 10–19)
Kapitel
3: Der Urzustand (Abschnitte 20–30)
Teil
2 – Institutionen
Kapitel
4: Gleiche Freiheit für alle (Abschnitte 31–40)
Kapitel
5: Die Verteilung (Abschnitte 41–50)
Kapitel
6: Pflicht und Verpflichtung (Abschnitte 51–59)
Teil
3 – Ziel
Kapitel
7: Das Gute als das Vernünftige (Abschnitte 60–68)
Kapitel
8: Der Gerechtigkeitssinn (Abschnitte 69–77)
Kapitel
9: Das Gute der Gerechtigkeit (Abschnitte 78–87)
Alle
Kapitel haben einleitende Abschnitte, in denen Rawls jeweils eine
Einordnung in die Gesamtstruktur seines Werkes vornimmt. In den
ersten vier Abschnitten erfolgt eine Einführung in die intuitiven
Grundgedanken der Theorie der Gerechtigkeit, die in den Kapiteln zwei
bis vier im Detail ausgearbeitet werden. Die Kapitel fünf bis neun
dienen der Vertiefung von Einzelfragen und der Begründung
verschiedener Grundpositionen, die in der Theorie enthalten sind.
Im
ganzen Buch verzichtet Rawls auf eine metaethische Diskussion.
Methodische Erörterungen finden sich nur an einigen vereinzelten
Stellen. Rawls betont, dass er sich um eine inhaltliche Darlegung der
Theorie der Gerechtigkeit bemüht habe (TG Vorwort, 15). Eine
Auseinandersetzung mit der in der analytischen Philosophie
bedeutsamen metaethischen Position des Nonkognitivismus erfolgt nicht
ausdrücklich. Rawls ist vornehmlich an der politischen Frage der
sozialen Gerechtigkeit interessiert. Wenn er von Gerechtigkeit
spricht, ist Verteilungsgerechtigkeit gemeint. Mit der Gerechtigkeit
als Tugend sowie der kommutativen und legalen Gerechtigkeit setzt
Rawls sich nicht ausdrücklich auseinander.[5] Er betrachtet
Gerechtigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Institutionen: „Die
Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die
Wahrheit bei Gedankensystemen.“ (TG 1.1, 19)
Formale
und substanzielle Gerechtigkeit
Zur
Bestimmung des Inhalts der Gerechtigkeit unterscheidet Rawls zwischen
formaler und substantieller Gerechtigkeit (TG 2.10, 74–85). Formale
Gerechtigkeit entsteht durch die unparteiische und konsequente
Anwendung allgemeingültiger Regeln. Sie fordert somit, dass jeder
von einer Regel Betroffene auch tatsächlich nach dieser Regel
behandelt wird -- es darf keine Ausnahmen geben, sonst entstünde
eben eine formale Ungerechtigkeit. Inhaltliche Gerechtigkeit betrifft
hingegen die Regel selbst. Ob eine Regel inhaltlich gerecht ist hängt
nicht davon ab, ob sie unparteiisch angewendet wird, sondern von den
Forderungen, die den Inhalt der Regel ausmachen.
Um
inhaltliche Gerechtigkeit zu ermitteln, muss eine Theorie der
Gerechtigkeit substanzielle Aussagen machen. Diese Aufgabe erfüllen
nach Rawls Gerechtigkeitsprinzipien, die sich auf eine reale
Gesellschaft beziehen und von allen vernünftigen Beteiligten
anerkannt werden können. Rawls will bewusst keine ideale,
letztbegründete Moraltheorie aufstellen, sondern eine politische
Theorie über die Grundprinzipien einer gerechten Gesellschaft, die
geeignet ist, als Maßstab für praktisches politisches Handeln zu
dienen.
Anwendungsverhältnisse
der Gerechtigkeit
Als
Anwendungsverhältnisse bezeichnet Rawls die gewöhnlichen objektiven
(umweltbezogenen) und subjektiven (personenbezogenen) Bedingungen
menschlicher Zusammenarbeit (TG 3.22, 148). Er betrachtet die
Gesellschaft als ein nützliches kooperatives System. Alle Mitglieder
konkurrieren dabei um die gleichen Güter (Einkommen, Vermögen,
Freiheit usw.), woraus sich Interessenskonflikte ergeben. Auf der
anderen Seite haben die Mitglieder der Gesellschaft aber auch gleiche
Interessen, wie beispielsweise Sicherheit, Frieden oder die
Möglichkeit, ihre Lebenspläne zu verwirklichen usw.
Zur
Regulierung dieser Interessengegensätze mit dem Ziel der
Interessenswahrnehmung der Gesamtgesellschaft sind Verfahren
notwendig. Rawls setzt sich ausdrücklich von dem bei Thomas Hobbes
formulierten Naturzustand ab, nach dem sich die Mitglieder der
Gesellschaft potenziell in einem permanenten Kriegszustand um die
knappen Güter befinden. Er geht vielmehr von einer Gruppe von
Menschen mit gleichartigen Interessen aus. „Die Theorie der
Gerechtigkeit sieht die Gesellschaft als ein Unternehmen der
Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil.“ (TG 2.14, 105). Die
Gruppenmitglieder versuchen, nicht durch Kriegführung, sondern durch
(friedliche) Einigung eine für alle vorteilhafte Lösung – mithin
Allokation der Grundgüter – zu erreichen.
Rawls'
Gerechtigkeitstheorie ist in dem Sinne vertragstheoretisch, als sie
sich zur Rechtfertigung auf die allgemeine Zustimmungsfähigkeit
ihrer Prinzipien beruft. Der Vertrag ist ein hypothetisches
Konstrukt, das nur „in den Köpfen der Philosophen“ existiert.
Nicht der Vertrag ist wichtig, sondern der Konsens, den dieser
impliziert. Es geht nicht um die faktische Zustimmung, sondern um die
hypothetische Zustimmungsfähigkeit.
Rawls
geht davon aus, dass bereits eine Gesellschaft vorhanden und damit
eine gewisse Verteilung der (natürlicherweise begrenzten) Grundgüter
gegeben ist. Mit dieser wichtigen Annahme blendet Rawls die
schwierige Diskussion um die Herkunft und die Entstehung der
vorgefundenen Güterverteilung bewusst aus. Für ihn beruht im
Ergebnis jede zu einem beliebigen Zeitpunkt der Menschheitsgeschichte
vorgefundene Allokation auf einer gewaltsamen Besitzaneignung,
Kriegführung oder auf anderen ungerechtfertigten Handlungen. Dies
sei zu keinem Zeitpunkt revidierbar. Rawls will ausdrücklich einen
Beitrag zur praktischen Philosophie leisten und nicht ein
theoretisches Konzept aufstellen, das schon wegen seiner Prämissen
undurchführbar wäre. Eine Revision der vorgefundenen Verteilung
würde gleichsam eine Rückgängigmachung der menschlichen Geschichte
voraussetzen, was ausgeschlossen ist. Das Problem von Herkunft und
Verdienst einer vorhandenen Verteilung wird aber in Rawls’ Werk
hinsichtlich seiner (moralischen) Zufälligkeit relevant, die es
durch die institutionelle Ordnung der Gesellschaft auszugleichen
gilt.
Fiktive
Verfassungswahl
Rawls
nimmt an, dass die zu irgendeinem Zeitpunkt vorhandene Gesellschaft
sich zu einer fiktiven „Verfassungswahl“ zusammenfindet. In
dieser Wahl soll die Gesellschaft sich unter bestimmten
Voraussetzungen auf Grundsätze für das Zusammenleben, insbesondere
der Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter einigen, an denen
jedes der Gesellschaftsmitglieder ein Interesse hat.
Als
Grundgüter, die zur Verteilung anstehen, bezeichnet Rawls explizit
Rechte, Einkommen, Vermögen und Chancen. Er nimmt an, dass die
Gesellschaftsmitglieder insoweit von Selbstinteresse getrieben sind,
als sie ein Mehr an diesen Gütern einem Weniger auf jeden Fall
vorziehen würden. Damit distanziert er sich von allen Ansätzen, in
denen Altruismus eine Bedingung einer gerechten Gesellschaft ist.
Für
Rawls ist nur dasjenige als gerecht zu bezeichnen, auf das sich die
Menschen in einer fairen Ausgangssituation auf der Basis vernünftiger
Entscheidungen bei einer Verfassungswahl einigen würden.
Überlegungsgleichgewicht
(„reflective equilibrium“)
Für
seine Theorie der Gerechtigkeit als Fairness und die
Rahmenbedingungen seines Urzustandes führt Rawls kein
letztbegründetes Argument an. Er hält es für aussichtslos, eine
Gerechtigkeitsvorstellung alleine mit einem Verweis auf fundamentale,
selbstevidente Wahrheiten zu begründen. Zwar werden faktisch
vorhandene Intuitionen in seiner Rechtfertigung berücksichtigt, aber
nur vermittelt durch einen Reflexionsprozess, in dem wohlüberlegte
Urteile, allgemeine Grundsätze und konkurrierende
Gerechtigkeitsvorstellungen gegeneinander abgewogen werden. Es wird
also weder eine Letztbegründung (etwa durch selbstevidente
Intuitionen) versucht, noch werden verbreitete Intuitionen gänzlich
ignoriert -- dieser Ansatz kann als pragmatistischer Einfluss in
Rawls' Theorie aufgefasst werden.[6] Konkret beruft sich Rawls auf
Nelson Goodman, der ein ähnliches Verfahren im Bereich der
Wissenschaftstheorie vorgeschlagen hatte.[7]
Diesen
Prozess des Überlegungsgleichgewichts stellt Rawls sich etwa
folgendermaßen vor: Die einzelnen konkreten und möglicherweise
unsystematischen Urteile einer Person über die Gerechtigkeit einer
Gesellschaft werden zunächst auf eine Menge wohlüberlegter Urteile
(considered judgements) reduziert, in der keine unsicheren,
irrtümlichen oder unaufmerksamen Urteile mehr enthalten sind. Auf
dieser Basis werden allgemeine Grundsätze formuliert, die die
einzelnen Urteile möglichst genau unter sich fassen. Hier werden
Verallgemeinerungen und theoretische Idealisierungen einfließen.
Vergleicht man nun die aufgestellten Grundsätze mit den einzelnen
wohlüberlegten Urteilen, so können Inkohärenzen entweder dadurch
ausgeräumt werden, dass entweder die einzelnen wohlüberlegten
Urteile den Grundsätzen angepasst werden, oder umgekehrt die
Grundsätze den wohlüberlegten Urteilen. Im Ergebnis sollte sich ein
Gleichgewicht zwischen Grundsätzen und Urteilen ergeben, das durch
den beschriebenen Reflexionsprozess entstanden ist – also ein
Überlegungsgleichgewicht (reflective equilibrium). Rawls schließt
dabei nicht aus, dass eine Weiterentwicklung der resultierenden
Gerechtigkeitsvorstellung nötig ist, wenn neue Gründe für eine
Anpassung vorgebracht werden. Das Überlegungsgleichgewicht ist somit
offen für neue Vorschläge und Veränderungen des moralischen
Denkens.
Man
kann das Überlegungsgleichgewicht als eine Methode ansehen, mit der
anerkannte und begründete moralische Alltagsurteile und allgemeine
moralische Prinzipien zu einem widerspruchsfreien, kohärenten
Gesamtsystem von Aussagen zusammengefügt werden. Durch diese Methode
stellt Rawls sicher, dass seine Theorie nicht in einem formalen
Universalismus stecken bleibt, sondern partikular (kulturimmanent)
den Horizont und die Werthaltungen der jeweiligen Gesellschaft in der
hypothetischen Vertragssituation berücksichtigt.
Konzeption
des Urzustandes („original position“)
Rawls
versetzt die Mitglieder der Gesellschaft in einen fiktiven Urzustand,
in dem sie gemeinsam über die Gerechtigkeitsgrundsätze entscheiden,
die die Grundstruktur der Gesellschaft festlegen. Die englische
Bezeichnung „original position“ weist klarer als der deutsche
Begriff „Urzustand“ darauf hin, dass Rawls hier keine historische
Situation beschreibt, sondern eine hypothetische Ausgangssituation
entwickelt, die man sich unabhängig von jeder empirischen
Gesellschaft zu jeder Zeit als reines Gedankenmodell vorstellen kann.
Im Urzustand herrscht Gleichheit, das heißt, alle Beteiligten haben
eine gleiche Stimme und jeder der Beteiligten kann durch Ablehnung
eine Einigung verhindern.
Kompetenz
der Beteiligten
Die
Mitglieder der Gesellschaft beschreibt Rawls als „kompetente
Moralbeurteiler“. Ihre Kompetenz lässt sich festmachen an:
hinreichender
Intelligenz
ausreichender
Lebenserfahrung
Kenntnis
der Fakten
Fähigkeit
zur deduktiven Logik
Bereitschaft,
Pro und Kontra abzuwägen
Fähigkeit,
neue Erkenntnisse zu berücksichtigen
persönliche
Distanz, Selbstkritik
Vorurteilslose
Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen.
Durch
die Zuweisung dieser Kompetenzen will Rawls sicherstellen, dass von
den Beteiligten nicht nur eine rationale (rational), sondern auch
eine vernünftige (reasonable) Entscheidung getroffen wird. Durch
diese Kriterien sollen skeptische und nihilistische Haltungen ebenso
wie fehlerhafte Entscheidungen aufgrund subjektiver
Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden.
Indem
Rawls von der Konsensbereitschaft seiner Beteiligten ausgeht, setzt
er für seinen Prozess der Ermittlung der Gerechtigkeitskonzeption
eine Gesellschaft voraus, die seine Absicht akzeptiert, ein Regelwerk
für eine gerechte Gesellschaft zu schaffen. Für Extremsituationen
wie revolutionäre Umbrüche oder fundamentalistische religiöse
Intoleranz ist seine Theorie der Gerechtigkeit nicht geeignet.
Formale
Bedingungen für den Begriff des Rechts
Bevor
er die Verfassungsversammlung entscheiden lässt, stellt Rawls einige
Bedingungen auf, denen die denkbaren Grundsätze entsprechen müssen
(TG 3.23, 152). Er bezeichnet sie im Original als „formal
constraint of the concept of right“ Im Einzelnen sind dies:
Generalität
– allgemeine Anwendbarkeit (für jede Person)
Universalität
– uneingeschränkte Anwendbarkeit (widerspruchsfrei)
Öffentlichkeit
– Anerkennung und Wirksamkeit
hierarchische
Geordnetheit – geeignetes Instrument zur Konfliktlösung
Endgültigkeit
– keine übergeordnete Instanz
Diese
Bedingungen dienen insbesondere dazu, verschiedene Formen des
Egoismus auszuschließen. Durch eine entsprechende Konzeption des
Urzustandes lässt Rawls die Gerechtigkeitsgrundsätze schließlich
diese Bedingungen erfüllen. Es soll einer allein nicht zu anderen
Ergebnissen kommen können als alle Gesellschaftsmitglieder zusammen.
Die
Urzustandkonzeption als Darstellungsmittel
Diese
Versammlung kann allerdings nur fiktiv sein, so wie alle
Vertragstheorien nur von einer hypothetischen Einigung auf den
Gesellschaftsvertrag ausgehen. Zu keiner Zeit ist eine
konstituierende Versammlung aller Gesellschaftsmitglieder
durchführbar. Daher enthalten Vertragstheorien die Forderung, dass
die Entscheidungsträger im Urzustand sich auf Grundsätze einigen,
deren Einhaltung für jedes hypothetische Gesellschaftsmitglied in
Gegenwart und Zukunft vernünftig und positiv wäre. Sind also die
Grundsätze für jeden zu jeder Zeit vernünftig, kann dem Vertrag
hinreichende Verbindlichkeit zugeschrieben werden. Dieses Merkmal zu
prüfen ist Aufgabe einer Vertragstheorie.
In
einer realen Entscheidungssituation würde jedes Mitglied überlegen,
ob der zur Diskussion stehende Grundsatz seine eigene Lage verbessern
oder verschlechtern würde und sich im Zweifelsfall von diesen
Überlegungen in seinem Abstimmungsverhalten leiten lassen. Rawls'
Konzeption des Urzustandes will dieses Problem umgehen. Zugleich will
er nicht das Eigeninteresse der Mitglieder ausschließen. Denn er
nimmt ja gerade an, dass die Mitglieder wissen, dass nach der
Verfassungswahl die gesellschaftlichen Güter nach den gewählten
Grundsätzen der Gerechtigkeit verteilt werden. Sie entscheiden also
durchaus egoistisch, allerdings unter einem „Schleier des
Nichtwissens“.
Der
Schleier des Nichtwissens („veil of ignorance“)
Der
„Schleier des Nichtwissens“ (§ 24) sorgt dafür, dass die
Gesellschaftsmitglieder nichts wissen, was sie in ihrer Entscheidung
dazu veranlassen könnte, zu eigenen Gunsten von dem gesellschaftlich
Wünschbaren abzuweichen. Niemand soll sich von seiner
gesellschaftlichen Position, seinem Einkommens- oder Vermögensstand,
der Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse oder einer Kaste, seiner
Intelligenz oder seiner Körperkraft in seiner Entscheidung
beeinflussen lassen.
Dahinter
steht für Rawls die originäre Ungerechtigkeit – im Sinne von
Unverdientheit – der Verteilung dieser genannten Güter. Die
derzeitige Güterverteilung, insbesondere die Verteilung von
natürlichen Fähigkeiten (wie Intelligenz oder Körperkraft) und die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Klasse sind grundsätzlich
unverdient. Daher sei es nicht gerechtfertigt, dass die
Entscheidungsträger im Urzustand sich von der Kenntnis um ihre
relative gesellschaftliche Position beeinflussen lassen.
Zu
diesem Zweck führt er den „Schleier des Nichtwissens“ als
Bedingung in die Situation des Urzustands ein. Die
Gesellschaftsmitglieder wissen nichts von ihrer relativen
gesellschaftlichen Position, nicht einmal ihre persönlichen
Vorlieben sind ihnen bekannt. Die Mitglieder entscheiden ohne
Willkür, ohne Emotionalität und ohne Habitualität (entsprechend
ihren Gewohnheiten).
Im
Einzelnen:
Selbstunkenntnis:
Die Gesellschaftsmitglieder verfügen über keinerlei Kenntnis über
ihr eigenes Einkommen, ihr Vermögen, ihren gesellschaftlichen
Status. Sie kennen nicht ihre Vorlieben und Abneigungen, Triebe und
Bedürfnisse, genauso wenig wie ihre besonderen körperlichen und
geistigen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Allgemeines
Wissen: Sie verfügen aber über allgemeines Wissen. Sie kennen
wirtschaftliche Zusammenhänge und haben grundlegende psychologische
und soziologische Kenntnisse.
Keine
Wahrscheinlichkeiten: Es ist bekannt, dass die Mitglieder der
Gesellschaft unterschiedlich begabt sind, unterschiedliche Rollen
spielen und verschiedene Rangstufen einnehmen. Die an der
Entscheidung Beteiligten haben aber kein Wissen über die konkrete
Verteilung dieser Merkmale, so dass sie auch keine sinnvollen
Überlegungen anhand von Wahrscheinlichkeiten anstellen können.
Rationalität:
Alle Mitglieder respektieren sich gegenseitig. Sie treffen ihre
Entscheidungen aufgrund rationaler Überlegungen und lassen sich
nicht von irrationalen Überlegungen leiten.
Keine
aufeinander gerichteten Interessen: Sie interessieren sich nicht
füreinander, so dass sie sich weder von Liebe noch von Hass in ihren
Entscheidungen leiten lassen. Des Weiteren sind sie nicht darauf aus,
sich gegenseitig auszunutzen.
Kein
Neid: Auch Neid akzeptiert Rawls nicht als entscheidungsrelevantes,
subjektives Gefühl.
Der
Schleier des Nichtwissens gewährleistet nicht nur die Fairness der
Entscheidung, sondern er ist auch der Grund für eine einstimmige
Entscheidung: „Zunächst liegt auf der Hand, daß alle Beteiligten
von den gleichen Argumenten überzeugt werden, da sie die
Unterschiede zwischen sich nicht kennen und alle gleich vernünftig
und in der gleichen Lage sind. Daher läßt sich die Übereinkunft im
Urzustand als die eines zufällig ausgewählten Beteiligten sehen.
Wenn irgend jemand nach reiflicher Überlegung eine
Gerechtigkeitsvorstellung einer anderen vorzieht, dann tun es alle,
und es kommt Einstimmigkeit zustande.“ (TG 1.24, 162)
Die
beiden Gerechtigkeitsgrundsätze
Rawls
lässt nun seine verfassunggebende Gesellschaftsversammlung sich für
gerechte Grundsätze entscheiden. Dies geschieht durch Aufstellung
einer Liste aller möglichen Prinzipien, die dann durch Eliminierung
der als ungerecht empfundenen Regeln zu dem von Rawls aufgezeichneten
Gerechtigkeitsgrundsätzen führen.
Rawls
beginnt mit der eingangs zitierten Formulierung der beiden
Grundsätze, modifiziert diese jedoch im Laufe seiner Abhandlung und
gibt ihnen schließlich unter Beachtung der im Laufe der Diskussion
eingeführten Vorrangregeln folgende endgültige Gestalt (TG 5.46,
336-337):
Erster
Grundsatz
Jeder
Mensch hat das gleiche Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem
gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
Zweiter
Grundsatz
Soziale
und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen
sein:
(a)
sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes
den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bieten,
und
(b)
sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen
gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen.
Erste
Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)
Die
Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; demgemäß
können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt
werden, und zwar in folgenden Fällen:
(a)
eine weniger umfangreiche Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheit
für alle stärken;
(b)
eine geringere als gleiche Freiheit muss für die davon Betroffenen
annehmbar sein.
Zweite
Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und
Lebensstandard)
Der
zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der
Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet;
die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet
und zwar in folgenden Fällen:
(a)
eine Chancen-Ungleichheit muss die Chancen der Benachteiligten
verbessern;
(b)
eine besonders hohe Sparrate muss insgesamt die Last der von ihr
Betroffenen mildern.
Rawls
bezeichnet selbst diese Fassung der Grundsätze als unvollständig.
Sie ist noch weiter zu entwickeln. Dennoch haben sich die Grundsätze
und die Vorrangregeln in Beispielen bewährt. Sie können demnach als
Leitlinien auch in nichtidealen Situationen Anwendung finden.
Lexikalische
Ordnung
Rawls'
Einführung einer „lexikalischen Ordnung“ fordert eine Erfüllung
des ersten Grundsatzes, bevor der zweite Grundsatz zur Anwendung
kommen kann. Damit soll der Vorrang des ersten Grundsatzes
ausgedrückt werden. Mithin muss die Gleichverteilung der
Grundfreiheiten gewährleistet sein, während andere Grundgüter
gemäß dem Differenzprinzip verteilt werden. Ebenso kann eine
Aufhebung der Chancengleichheit nicht mit einer Ungleichheit
begründet werden, auch wenn diese die Position der am schlechtesten
Gestellten verbessern würde.
Der
Vorrang der Freiheit
Der
Vorrang der Freiheit ergibt sich aus der Konstruktion des Urzustandes
mit dem Schleier des Nichtwissens. Bevor die Beteiligten überhaupt
eine Festlegung treffen können, müssen sie im Urzustand gegenseitig
ihre Gleichheit anerkennen. Im Gegensatz zu materiellen Gütern ist
Freiheit als abstraktes Recht kein knappes Gut und kann jedem
zugestanden werden. Da niemand weiß, welche Position er in der
künftigen Gesellschaft einnehmen wird, ist die Freiheit der
Grundstein einer gemeinsamen Einigung; denn mit der Zusicherung der
Freiheit ist für jeden gewährleistet, dass er, egal in welcher
Position er sich befinden wird, sein Leben nach einem eigenen
Lebensplan gestalten kann.
„Die
Unterschiede zwischen den Menschen sind zwar tiefgreifend, und
niemand weiß, wie man sie durch Vernunft versöhnen könnte; doch
unter den Verhältnissen des Urzustandes können sich die Menschen
auf den Freiheitsgrundsatz einigen, wenn sie sich überhaupt auf
etwas einigen können.“ (TG 4.35, 250)
Diese
Freiheit beinhaltet insbesondere die Religionsfreiheit, das aktive
und passive Wahlrecht, die Gewissens-, Gedanken-, Rede- und
Versammlungsfreiheit, die Freiheit des Eigentums (TG 4.32, 229-235)
sowie die Gesetzesherrschaft, also Gleichbehandlung,
Rückwirkungsverbot, Schutz vor staatlicher Willkür etc. (TG 4.38,
265). Rawls betrachtet diese Freiheiten als unabdingbar:„Jeder
Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende
Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen
Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann. Daher läßt es die
Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust der Freiheit bei einigen
durch ein größeres Wohl für andere wettgemacht wird.“ (TG 1.1,
19-20)
Sie
hat kein ökonomisches Äquivalent. Freiheiten dürfen nicht um
größerer wirtschaftlicher Vorteile willen verletzt werden (wie das
nach seiner Auffassung hingegen im Utilitarismus möglich wäre).
Ohne sie kann nach Rawls eine wohlgeordnete Gesellschaft überhaupt
keinen Bestand haben. Die Grenzen der Freiheit liegen nur dort, wo
die Freiheiten anderer beschränkt werden. (TG 4.34, 244) Konflikte
auf der Ebene der Freiheitsrechte können nur durch Abwägung gelöst
werden. Rawls sieht sogar eine Pflicht zur Einhaltung einer gerechten
Verfassung.
Das
Differenzprinzip
Rawls
versteht das Differenzprinzip als substanzielle Erweiterung des
Pareto-Optimums. Es erlaubt die Verbesserung der Aussichten der am
besten gestellten Gruppe nur dann, wenn dadurch eine Besserstellung
der am schlechtesten gestellten Gruppe erreicht wird.
Auch
das Differenzprinzip hat seine Begründung im Urzustand. Jeder der
Entscheidungsträger muss damit rechnen, dass er in der künftigen
Gesellschaft zu den am schlechtesten Gestellten gehören könnte.
Daher ist es aus Sicht von Rawls vernünftig, das Differenzprinzip zu
einem allgemeinen Grundsatz zu erheben; denn dann kann der Betroffene
damit rechnen, dass er im ungünstigsten Fall nicht mit weiteren
Verschlechterungen durch Ungleichverteilung zu rechnen hat, sondern
damit, dass Ungleichheiten stets auch seinem Vorteil dienen. So muss
im Gegensatz zum Utilitarismus niemand seinen Vorteil zugunsten
anderer abtreten. Rawls sieht im Differenzprinzip „den Grundsatz
der Brüderlichkeit konkretisiert.“ (TG 2.17, 126)
Entscheidungsverhalten
und MaxiMin-Regel
Die
MaxiMin-Regel ist eine Entscheidungsregel „unter Unsicherheit“.
Unsicherheit bedeutet hier, dass der Entscheider den Möglichkeiten
keine Wahrscheinlichkeiten zuordnen kann (wie etwa bei Entscheidungen
„unter Risiko“, in denen jeder Möglichkeit eine
Erwartungswahrscheinlichkeit zugeordnet werden kann). MaxiMin
bedeutet nun, dass die entscheidende Person sich für die Alternative
entscheidet, die das minimale denkbare Ergebnis maximiert. Rawls
wählt damit das konservative Prinzip der Risikominimierung.
Ein
klassisches Beispiel zur Demonstration dieses Prinzips ist die
Möglichkeit, dass eine Person, die in A wohnt, die Möglichkeit hat,
mit dem Flugzeug nach B zu einem Vorstellungsgespräch zu einem um
ein Vielfaches besser bezahlten Job zu fliegen. Sie muss nun drei
Möglichkeiten abwägen: Sie bleibt in A und behält ihren alten Job.
Sie fliegt nach B und bekommt dadurch den neuen Job. Sie fliegt nach
B und kommt dadurch bei einem denkbaren Absturz des Flugzeuges ums
Leben. Da sie für die zweite und dritte Möglichkeit keine
Wahrscheinlichkeiten angeben kann, würde sie unter Berücksichtigung
des MaxiMin-Ansatzes die erste Möglichkeit wählen (müssen).
Angewandt
auf das Thema von Rawls heißt das, dass die Individuen im Urzustand
annehmen, dass für sie der schlechtest denkbare Fall eintritt,
nämlich dass sie sich nach Lüftung des Schleiers des Nichtwissens
in der Gruppe der am schlechtesten gestellten Gesellschaftsmitglieder
wiederfinden. Deshalb entscheiden sie sich für die Grundsätze, die
gerade die Aussicht dieser Gesellschaftsgruppe maximiert.
Demokratische
Gleichheit
Zur
Interpretation des zweiten Grundsatzes lässt Rawls nur das Prinzip
der demokratischen Gleichheit gelten. Was er damit meint, wird erst
deutlich, wenn man es von den von ihm verworfenen alternativen
Auslegungen abgrenzt: Das System der natürlichen Freiheit als ein
pareto-optimales System, in dem jedem alle Möglichkeiten gemäß den
eigenen Fähigkeiten offenstehen, ist nach Rawls u.a. deswegen nicht
gerecht, weil die Ausgangsverteilung von Fähigkeiten und Chancen
keinem persönlichen Verdienst entsprechen. Das Prinzip der liberalen
Gleichheit, in dem die zufällige Verteilung der Chancen so weit wie
möglich institutionell ausgeglichen wird, ist ebenfalls nicht
gerecht, da die Pareto-Optimalität grundsätzlich auch Sklaverei und
Ähnliches zulassen würde. Ganz deutlich lehnt Rawls das Prinzip der
natürlichen Aristokratie ab, in dem die Chancen gemäß den
Fähigkeiten verteilt sind, diese Chancen aber zur Verwirklichung des
Differenzprinzips (gewissermaßen altruistisch) zu nutzen sind. Übrig
bleibt seines Erachtens nur das Prinzip der demokratischen
Gleichheit. Hier soll die Verteilung der Grundgüter gemäß dem
Differenzprinzip erfolgen, während die Chancengleichheit
institutionell befördert wird. Rawls geht dabei wiederum von seinem
Diktum aus, dass niemand seine naturgegebene Besser- oder
Schlechterstellung verdient hat. Daher sei diese Besser- oder
Schlechterstellung auch weder als gerecht noch als ungerecht zu
beurteilen, sondern als gegebener Zustand, der letztlich nur durch
die Gesellschaftsverfassung kompensiert werden kann.
Legitime
und illegitime Ungleichheiten
Nach
Rawls ist „nichts Ungerechtes an den größeren Vorteilen weniger,
falls es dadurch auch den nicht so Begünstigten besser geht.“ (TG
1.3, 32) Ungleiche Verteilung von Eigentum und Vermögen ist nach
Rawls also grundsätzlich möglich, allerdings eingeschränkt auf den
Fall, dass es auch mit einem Nutzen für die am schlechtesten
Gestellten verbunden ist. Eine Gleichverteilung ohne Leistungsanreize
in der Wirtschaft ist nach Rawls schlechter, als die Möglichkeit
höhere Einkommen zu erzielen und Vermögen zu bilden, weil dies die
Wohlfahrt mindert. Dies hat jedoch Grenzen. Denn es ist möglich,
dass
„die
akkumulierten Resultate vieler einzelner, augenscheinlich fairer
Vereinbarungen, verbunden mit sozialen Tendenzen und historischen
Zufälligkeiten, im Laufe der Zeit die Beziehungen und Möglichkeiten
der Bürger verändern, so daß die Bedingungen für freie und faire
Übereinkünfte nicht bestehen bleiben, auch wenn sie zu einer
früheren Zeit bestanden.“[8]
Rawls
geht sogar so weit, dass auch natürlich Vorteile durch die
Gesellschaft auszugleichen sind, weil diese kontingent (zufällig)
verteilt sind und die Benachteiligten nichts für ihre
Benachteiligung können.
„Wer
von der Natur begünstigt ist, sei es, wer es wolle, der darf sich
der Früchte nur so weit erfreuen, wie das auch die Lage der
Benachteiligten verbessert. Die von der Natur Bevorzugten dürfen
keine Vorteile haben, bloß weil sie begabter sind, sondern nur zur
Deckung der Kosten ihrer Ausbildung und zu solcher Verwendung ihrer
Gaben, daß auch den weniger Begünstigten geholfen wird. Niemand hat
seine besseren natürlichen Fähigkeiten oder einen besseren
Startplatz in der Gesellschaft verdient.“ (TG 2.17, 122)
Die
Gesellschaft muss also Institutionen schaffen, die für die
Benachteiligten Chancengleichheit zum Beispiel in der Bildung
herstellen; denn ein Gesellschaftssystem ist keine unveränderliche
Ordnung, sondern wird von den Menschen gestaltet.
Gerechtigkeit
zwischen den Generationen
Der
Schleier des Nichtwissens bezieht sich auch auf die Stellung der
Gesellschaftsmitglieder in der Zeit. Sie wissen nicht, in welcher
Generation sie leben. Sie wissen nicht, wie viele Generationen vor
ihnen gelebt haben und auch nicht, wie viele noch nach ihnen kommen
werden.
Da
der Urzustand jedoch so verstanden wird, dass die Beteiligten in der
Gegenwart in ihn eintreten, wissen sie zumindest, dass sie
Zeitgenossen sind. Sie hätten unter den ursprünglichen
Voraussetzungen daher keinen Grund einem Sparen überhaupt
zuzustimmen. Rawls führt infolgedessen zwei Bedingungen ein, um zu
einem "brauchbaren Ergebnis" (TG 2.44, 323) zu gelangen:
Die
Beteiligten des Urzustandes sind Vertreter von Nachkommenlinien,
denen zumindest ihre näheren Nachkommen nicht gleichgültig sind.
Der
beschlossene Spargrundsatz muss so beschaffen sein, dass sie sich
wünschen könnten, alle früheren Generationen möchten ihn befolgt
haben.
Die
Anwendung des zweiten Gerechtigkeitsgrundsatzes findet nun auch auf
die intergenerative Verteilung Anwendung, was bedeutet, dass
Ungleichheiten nur dann tolerabel sind, wenn dadurch die
Schlechtestgestellten einen Vorteil erlangen. Diese
Schlechtestgestellten können nun auch Angehörige einer fernen
Generation sein.
Eine
konsequente Anwendung dieses Grundsatzes führt unmittelbar zu dem
Ergebnis, dass eine präsente Generation dem Grunde nach gar keine
unwiederbringlichen Ressourcen verbrauchen darf, da diese nach dem
Verbrauch definitiv nicht mehr den folgenden Generationen zur
Verfügung stehen. Durch diese Handhabung kann der gegenwärtige
Zustand allerdings dahin gelangen, dass sich wegen des Verzichts des
Ressourcenverbrauchs mit Blick auf künftige Generationen die
Aussichten der Schlechtestgestellten der gegenwärtigen Generation zu
verschlechtern beginnen. Dies gilt es allerdings auch wegen des
zweiten Grundsatzes zu vermeiden.
Um
das Problem in den Griff zu bekommen, führt Rawls den Begriff des
gerechten Spargrundsatzes ein.
Die
gerechte Sparrate
Um
zu einer für ihn befriedigenden Lösung zu kommen, muss Rawls nun
erstmals ernsthaft den Begriff der Brüderlichkeit heranziehen. Rawls
hatte schon in der Einleitung auf diesen Begriff zurückgegriffen, um
sein Verständnis einer gerechten Gesellschaft klarer zu machen. Er
bringt zum Ausdruck, dass sich viele Gerechtigkeitsfragen eher
dadurch lösen ließen, dass sich die entscheidenden Subjekte in die
Lage versetzen, die Individuen, deren Interessen sie gegeneinander
auszugleichen haben, seien Brüder bzw. Angehörige derselben
Familie.
Man
möge sich zur Herleitung einer angemessenen Sparrate vor Augen
führen, wie viel die Individuen für ihre Söhne und Töchter
zurücklegen würden und zu welchen Ansprüchen sie sich gegenüber
ihren Vätern und Großvätern berechtigt fühlen würden. Dabei
plädiert Rawls für eine faire Menge von Realkapital, das nicht nur
aus materiellen Dingen bestehen müsse und das an die nachfolgenden
Generationen weiterzugeben sei. Den Schlussgedanken zu diesen
Ausführungen bildet die Feststellung, dass eine gute und gerechte
Gesellschaft nicht unbedingt mit einem hohen Lebensstandard und
Reichtum verbunden sein müsse.
Zeitpräferenz
Rawls
lehnt jede Zeitpräferenz ab, auch bei Einzelmenschen und unabhängig
von dem Schleier des Nichtwissens. Nichts rechtfertigt für ihn die
Bevorzugung eines geringeren gegenwärtigen Gutes gegenüber einem
größeren zukünftigen Gut.
Wichtig
ist hier, wahrzunehmen, dass er damit nicht indifferent zwischen zwei
gleichwertigen Gütern jetzt und in der Zukunft ist. Durch die
Begriffe „geringwertiges gegenwärtiges“/„größeres
zukünftiges“ Gut impliziert er bereits das Prinzip der
Abdiskontierung zukünftiger Güter auf die gegenwärtige Zeit.
Kritik
alternativer ethischer Konzepte
Kritik
des Intuitionismus
Als
intuitionistisch bezeichnet Rawls ethische Theorien, die erste
Grundsätze als derart gegeben annehmen, dass sie in konkreten
Situationen im Gegensatz zueinander stehen können. (TG 2.7, 52-59)
Bewertungen und Entscheidungen in solchen Situationen bedürfen einer
intuitiven Abwägung, was das richtige Urteil ist. Intuitionistisch
können sowohl teleologische als auch deontologische Theorien sein.
Als Beispiele nennt Rawls G.E. Moore[9] und W.D. Ross[10] sowie in
der neueren Zeit Brian Barry,[11] R.B. Brandt[12] sowie Nicholas
Rescher.[13] Solche Theorien laufen auf Kompromisse zwischen
unterschiedlichen Zielen wie gerechter Lohn, gerechte Steuern,
Wohlfahrtsprinzipien u.ä. hinaus. Das Problem solcher Theorien ist
nach Rawls die Willkür, die bei solchen intuitiven Prinzipien und
deren Gewichtung nicht ausgeschlossen werden kann.
Als
besondere Varianten des Intuitionismus nennt Rawls den
Perfektionismus und den Utilitarismus, mit denen er sich gesondert
auseinandersetzt.
Kritik
des Perfektionismus
Beim
Perfektionismus unterscheidet Rawls zwei Formen. (TG 5.50, 360-367)
Im strengen Sinn handelt es sich um eine „teleologische Theorie,
die die Gesellschaft anweist, Institutionen, Pflichten und
Verpflichtungen so festzulegen, dass die menschlichen
Errungenschaften auf dem Gebiet der Kunst, Wissenschaft und Kultur
maximiert werden.“ (TG 360) Als Beispiel sieht er hierfür
Nietzsche.
Beim
gemäßigten Perfektionismus ist das Perfektionierungsprinzip nur
einer innerhalb mehrerer Grundwerte. Rawls behauptet, dass im
Urzustand ein perfektionistisches Prinzip nicht beschlossen würde,
soweit dieses dem Grundsatz der Koalitionsfreiheit widerspricht. Ein
Perfektionismus stellt auch keine gleiche Verteilung der
Grundfreiheiten sicher. Perfektionismus ist zudem mit der Gefahr
verbunden, dass man sich von „ästhetischen Empfindungen und
persönlichen Anstandsmaßen“ leiten lässt.
Kritik
des Utilitarismus
Rawls
Theorie stellt vor allem einen Gegenentwurf zum Utilitarismus dar. Um
den Vorzug seiner Theorie herauszuarbeiten, formuliert Rawls eine
ausführliche und differenzierte Kritik (§§ 5, 27, 28, 30). Dabei
wendet er sich sowohl gegen das Konzept des maximalen Gesamtnutzens
(Bentham, Sidgwick, Edgeworth, Pigou) als auch gegen das Prinzip des
maximalen Pro-Kopf-Nutzens (Mill, Wicksell). Der Utilitarismus beruht
auf einem Kollektiv-Egoismus, der gegebenenfalls den Menschen zum
reinen Mittel degradiert. Gerechtigkeit kann man nicht allein mit
Rationalität erzeugen. Sie bedarf darüber hinaus der moralischen
Vernunft. Das Grundproblem des Utilitarismus liegt darin, dass ein
Individual-Modell rationalen Handelns auf die Ebene einer ganzen
Gesellschaft gehoben wird. Dies kann in der Konsequenz zu einer
Verletzung von Grund- und Menschenrechten führen, wenn es nur einen
überwiegenden ökonomischen oder sozialen Vorteil bringt.
Rawls
Kritik stützt sich im Wesentlichen auf die folgenden Argumente:
Für
Rawls impliziert der Utilitarismus eine unabsehbare Folgensequenz,
die von keinem rational handelnden Individuum übersehen werden kann.
Er meint damit, dass ein Nutzenmaximierer alle weiteren sich aus der
Handlung ergebenden Folgehandlungen berücksichtigen muss. Dies kann
ihm wegen der Beschränktheit seines Wissens nicht gelingen. Menschen
können nicht über ein vollständiges Konsequenzenwissen verfügen,
folglich auch nicht alle Folgen in ihren Entscheidungen
berücksichtigen und somit auch nicht in der Lage sein, den
Gesamtnutzen einer Gesellschaft zu maximieren.
Eine
Beurteilung des Nutzens einer Handlung kann nur aufgrund der
Erfahrungen der Vergangenheit folgen. Nun gibt es aber kein Gesetz,
das besagt, dass ein einmal stattgefundenes Ereignis in der Zukunft
immer wieder die gleichen Folgen mit sich bringt, wie in der
Vergangenheit.
Die
Maximierung des Nutzens kann nur aus der Perspektive der gegenwärtig
entscheidenden Personen erfolgen. Damit werden aber auch deren
gegenwärtigen Interessenlagen verabsolutiert und in alle Zukunft
fortgeschrieben.
Individuelle
Interessen sind allenfalls ordinal, nicht aber kardinal messbar.
Für
Rawls birgt der Utilitarismus keine Gerechtigkeitserwägungen, da er
auf Nutzenmaximierung abstellt und Gerechtigkeitserwägungen nicht
explizit formuliert. Ebenso sieht Rawls in diesem Konzept eine
Gleichgültigkeit gegen Erscheinungsformen der Ungerechtigkeit.
Rawls
hält die Vorteile eines Individuums nicht mit den Nachteilen eines
anderen verrechenbar.
Rawls
hält den Utilitarismus für indifferent zwischen den Interessen
Einzelner. Als Beispiel vergleicht er den Tierquäler mit dem
Sozialarbeiter, dessen beider Beschäftigungen ihnen ein gleiches Maß
an Befriedigung bringen. Er sieht nun im Utilitarismus keine
Möglichkeit gegeben, zwischen beiden Handlungen zu entscheiden, wenn
sie zur Wahl stünden.
Letztes
Argument ist für ihn die Degradierung des menschlichen Individuums
zu einem reinen „Glücksbehältnis“.
Fairness
als natürliche Pflicht
Ein
Eckpfeiler der Theorie der Gerechtigkeit ist die Begründung, warum
sich jemand den herausgearbeiteten Grundsätzen unterwerfen sollte.
Rawls war es wichtig, Argumente zu finden, die allgemein gültig und
notwendig sind. Würde die Begründung nur in einer rationalen
Verfolgung des Eigeninteresses liegen (wie im Utilitarismus), wäre
die von Rawls angestrebte „wohlgeordnete Gesellschaft“ nicht
stabil, weil im Zweifelsfall ebenfalls mit einer rationalen
Begründung die Grundsätze zugunsten abweichender Interessen
aufgegeben werden würden. Für Rawls hingegen „ist die wichtigste
natürliche Pflicht die der Erhaltung und Förderung gerechter
Institutionen.“ (TG 6.51, 368)
Rawls
unterschied zwischen Verpflichtung und Pflicht. Verpflichtungen
beruhen wie Versprechen auf freiwilligen Vereinbarungen: „Man darf
bei der Zusammenarbeit nicht die Früchte fremder Anstrengungen in
Anspruch nehmen, ohne selbst seinen Teil beizutragen.“ (TG 2.17,
133) Doch für eine stabile und gerechte Grundordnung reicht die
Freiwilligkeit nicht aus. Die Begründung für die Pflicht entsteht
im Urzustand: „Obwohl die Parteien im Urzustand gegenseitig kein
Interesse an ihren Interessen nehmen, wissen sie doch, dass sie in
der Gesellschaft die Achtung ihrer Mitmenschen als Rückhalt
brauchen. Ihre Selbstachtung und ihr Vertrauen in den Wert ihres
Zielsystems ist der Gleichgültigkeit, geschweige denn der Verachtung
des anderen nicht gewachsen.“ (TG 6,51, 373)
Das
Gebot der Fairness ist ebenso eine unbedingte Pflicht wie andere
moralische Gebote, etwa das der Treue oder der Hilfeleistung
gegenüber anderen. Solche „natürlichen“ Pflichten sind
unverzichtbar für das menschliche Zusammenleben, denn man kann sich
nicht vorstellen, wie ein Zusammenleben ohne die Befolgung solcher
Gebote überhaupt erfolgen könnte. Aus dieser Unbedingtheit des
Gebotes der Fairness ergibt sich für die Gerechtigkeitsgrundsätze
eine moralische Grundlage, die der praktischen Vernunft entstammt.
Rawls argumentiert hier ganz ähnlich wie Kant und sprach daher auch
von seinen Grundsätzen als von kategorischen Imperativen. (TG 4.40,
285) Seine Theorie erfüllt die kantische Tradition, weil sie den
Wunsch widerspiegelt, den Menschen nicht bloß als Mittel, sondern
als Zweck an sich selbst zu behandeln. (TG 205)
Eine
annähernd wohlgeordnete Gesellschaft
Ausgehend
vom Grundsatz, dass Fairness eine individuelle Pflicht sei,
diskutiert Rawls das Verhältnis seiner idealen Theorie der
Gerechtigkeit zu einer notwendig unvollkommenen Praxis unter
verschiedenen Aspekten. Er forderte, dass eine brauchbare
Gerechtigkeitstheorie sich als Konzept für die Praxis bewähren und
alternativen Gerechtigkeitstheorien überlegen sein muss. Als
Prämisse setzte Rawls dabei, dass die moralisch begründeten
Prinzipien der Gerechtigkeit am besten in einem demokratisch
verfassten Staat verwirklicht werden können.
Der
Vier-Stufen-Gang als Verfahrensgerechtigkeit
Um
die Praxistauglichkeit seiner Grundsätze zu überprüfen, skizzierte
Rawls einen „Vier-Stufen-Gang“, der es vorstellbar macht, wie
seine abstrakten Grundsätze in Beziehung zum praktischen Recht zur
realen Umsetzung kommen können. (TG 4.31, 223-229) Dabei weist er
darauf hin, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten und deren
Geschichte für seine Überlegungen Modell gestanden haben. (TG 4.31,
224)
Der
Vier-Stufen-Gang als Verfahrensgerechtigkeit Stufe Kenntnisgrad
der
Entscheidungsträger
I.
Festlegung der Grundsätze
der
Gerechtigkeit Urzustand mit vollem Schleier des Nichtwissens
II.
Festlegung der Verfassung Kenntnis der geographischen,
technologischen
und ökonomischen Grundlagen,
die
in der Verfassung Berücksichtigung finden müssen
III.
Gesetzgebung
und
politische Programme Kenntnis der allgemeinen
gesellschaftlichen
Strukturen,
der
bestehenden Ansichten und Interessen,
jedoch
nicht des Einzelfalls
bestimmter
Personen
IV.
Anwendung der Regeln
durch
Justiz und Verwaltung
auf
den Einzelfall Vollständige Aufhebung
des
Schleiers des Nichtwissens
Die
oberste Stufe bildet der Urzustand, wie er von Rawls für seine
Theorie der Gerechtigkeit entwickelt wurde. In ihr ist der Schleier
des Nichtwissens voll ausgeprägt. In ihr erfolgt die Festlegung der
Grundsätze der Gerechtigkeit, die für alle Gesellschaften gültig
sind.
In
der zweiten Stufe erfolgt die Festlegung der Verfassung. Diese
beinhaltet insbesondere die gleichen Bürgerrechte für alle wie
Gewissens- und Gedankenfreiheit, persönliche Freiheit und
Gleichberechtigung. In dieser Stufe kommt insbesondere der erste
Grundsatz zur Geltung. In ihr ist es bereits notwendig, dass der
Schleier des Nichtwissens zum Teil aufgehoben wird, weil es
allgemeine Tatsachen gibt, die in einer Verfassung berücksichtigt
werden müssen. Alle Informationen, die das Prinzip der
Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten, wie zum Beispiel die
Einstellung der Bevölkerung zu einzelnen politischen
Fragestellungen, sollten noch nicht vorhanden sein.
Nach
Vorgabe des Rahmens durch die Verfassung erfolgt in der dritten Stufe
die Ausarbeitung der konkreten Gesetze und politischen Programme.
Diese Gesetze müssen zulässige Lösungen im Rahmen der
Gerechtigkeitsgrundsätze und der Verfassung sicherstellen. Rawls
verweist darauf, dass in diesem Vier-Stufen-Gang ein Übergang von
einem idealen Modell zu einer nicht vollkommenen
Verfahrensgerechtigkeit stattfindet. „Es gibt einfach keine
politischen Verfahrensregeln, die ungerechte Gesetze mit Sicherheit
ausschlössen.“ (TG 4.31, 226) Bei der konkreten Regelung von
Fragen des Maximin-Prinzips, das in die Gesetzgebung Eingang finden
muss, besteht in der realen Welt das Problem der empirischen
Erkenntnis von sozialen und wirtschaftlichen Wirkmechanismen.
Die
vierte Stufe ist die Anwendung der Regeln durch die Justiz und
Verwaltung auf den Einzelfall. Auf dieser Stufe ist die Kenntnis der
Tatsachen nicht mehr beschränkt.
Im
praktischen Beispiel kann man sich vorstellen, dass die Verfassung
festlegt, dass jeder eine Stimme im Wahlrecht hat. Durch Gesetz wird
geregelt, dass die Wahlkreise pro Abgeordnetem gleich groß sind.
Justiz und Verwaltung achten schließlich auf Einhaltung der
Wahlgesetze.
Ungerechte
Gesetze
Wenn
man davon ausgeht, dass im Vier-Stufen-Gang eine Verfassung, die zwar
gerecht aber unvollkommen ist, entstanden ist, kann es sein, dass
einzelne Gesetze zumindest ein gewisses Maß an Ungerechtigkeit
enthalten. In der Praxis wird es immer Konflikte zwischen
verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen geben. Im Interesse der
Stabilität einer wohlgeordneten Gesellschaft fordert Rawls, dass man
dennoch die Gültigkeit von positivem Recht akzeptiert. „Die
Bürgerpflicht verlangt, die Fehler der Institutionen in vernünftigem
Umfang hinzunehmen und nicht ungehemmt auszunutzen. Ohne eine gewisse
Anerkennung dieser Pflicht muss das gegenseitige Vertrauen
zusammenbrechen. Mindestens unter fast gerechten Verhältnissen
besteht also gewöhnlich die Pflicht (und für manche eine
Verpflichtung), ungerechten Gesetzen zu gehorchen, falls sie ein
bestimmtes Maß an Ungerechtigkeit nicht überschreiten.“ (TG 6.53,
392)
Mehrheitsentscheidungen
In
der politischen Praxis gibt es kein Verfahren, das das Denkmodell des
Urzustandes abbildet. Als beste Annäherung betrachtet Rawls die
Mehrheitsregel. Dies allerdings nur, wenn die Bedingungen der
„Rahmen-Gerechtigkeit“ erfüllt sind, wenn also der vorrangige
Grundsatz der Freiheiten in genügendem Umfang sichergestellt ist.
Rawls plädierte des Weiteren dafür, vor einer Mehrheitsentscheidung
bei der Gesetzgebung Verfahren zu entwickeln, die eine vernünftige
Diskussion in genügendem Umfang zulassen, weil er in einer solchen
Diskussion eine möglichst große Annäherung an einen idealen
Zustand sah. „Bei der Festlegung des Kriteriums der gerechten
Gesetzgebung möchten wir das überlegte gemeinschaftliche Urteil zur
Geltung kommen lassen, das gewonnen wird, wenn jeder unter idealen
Bedingungen sein Bestes tut, die richtigen Grundsätze anzuwenden.“
(TG 6.54, 398) Aus dieser Sicht ergibt sich für Rawls Theorie der
Gerechtigkeit mindestens eine Verträglichkeit mit der Diskurstheorie
des Rechts.
Ziviler
Ungehorsam
Rawls
spricht in Zusammenhang mit dem zivilen Ungehorsam nicht über ein
Widerstandsrecht gegen eine ungerechte, totalitäre Herrschaft.
Dieses liegt außerhalb der Theorie der Gerechtigkeit. Rawls
betrachtete vielmehr einen mehr oder weniger gerechten demokratischen
Staat. Ziviler Ungehorsam besteht in „einer öffentlichen,
gewaltlosen, gewissensbestimmten, aber politisch gesetzwidrigen
Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der
Regierungspolitik herbeiführen soll.“ (TG 6.55, 401) Die Analyse
des zivilen Ungehorsams durch Rawls ist vor dem Hintergrund der
amerikanischen Bürgerrechtsbewegung in den 1960er Jahren zu
sehen.[14]
Die
Begründung für einen solchen zivilen Ungehorsam sah Rawls in einem
von den Bürgern eines demokratischen Staates ausgebildeten
Gerechtigkeitsbewusstsein, das in Einzelfällen im Widerspruch zu den
tatsächlichen Verhältnissen steht. Ziviler Ungehorsam ist eine
Korrektur zur Mehrheitsregel. „Mit zivilem Ungehorsam zwingt die
Minderheit die Mehrheit, zu prüfen, ob sie ihre Handlungen so
aufgefasst wissen möchte, oder ob sie, angesichts des gemeinsamen
Gerechtigkeitssinnes, die berechtigten Forderungen der Minderheit
anerkennen möchte.“ (TG 6.55, 402)
Wer
zivilen Ungehorsam leistet, muss bereit sein, die gesetzlichen Folgen
seiner Handlungen zu tragen. Indem diese Handlungen öffentlich und
gewaltfrei sind, kommt zum Ausdruck, dass sie nicht gegen die gesamte
Ordnung der Gesellschaft gerichtet sind. Ziviler Ungehorsam ist eine
Nonkonformität am Rande der Gesetzestreue. In ihm kommt die Spannung
zwischen Moral und Recht, zwischen Legitimität und Legalität zum
Ausdruck. Militante Gegner des Systems handeln hingegen gewaltsam und
im Verborgenen, weil sie die Grundlagen des Staates per se nicht
anerkennen.
Ziviler
Ungehorsam ist für Rawls allerdings nur gerechtfertigt, wenn
eindeutige Verletzungen des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes
vorliegen oder die Verletzung des Differenzprinzips eklatante Ausmaße
annimmt. Als Beispiele nennt Rawls das Vorenthalten des aktiven oder
passiven Wahlrechts, die Unterdrückung des Rechts auf Eigentum, auf
freie Wahl des Aufenthaltsortes oder auf Ausübung des religiösen
Glaubens. (TG 6.57, 409) Vor allem darf ein ziviler Ungehorsam nicht
die Funktionsfähigkeit einer wohlgeordneten Gesellschaft an sich in
Frage stellen. Rawls fordert von dem, der zivilen Ungehorsam ausübt,
dass er seine Position anhand der Gerechtigkeitsgrundsätze
gewissenhaft prüft. (TG 6.59. 428) Unter diesen Einschränkungen ist
ziviler Ungehorsam sogar ein stabilisierender Faktor für eine
wohlgeordnete Gesellschaft.
Kritik
„Rawls'
Theorie hat, vor allem nach Erscheinen von „A Theory of Justice“,
bei Philosophen, Ökonomen, Sozialogen und Juristen nachhaltiges
Interesse gefunden und Myriaden von Diskussionsbeiträgen und
kritischen Anerkennungen hervorgerufen.“[15]
Peter
Koller vermutet, die intensive Reaktion wie auch der Zeitpunkt für
das Buch selbst seien auf ein Bedürfnis der Zeit zurückzuführen.
Eine vielfach wiederholte Anerkennung des Buches stammt von Robert
Nozick, einem der schärfsten Kritiker von Rawls:
„Sein
Buch „A Theory of Justice“ ist ein gehaltvolles, feinsinniges,
weitgespanntes, systematisches Werk der Philosophie der Politik und
der Moralphilosophie, das seit John Stuart Mill - diesen womöglich
eingeschlossen - seinesgleichen sucht. Es ist eine Quelle
anregendster Gedanken, die zu einem wunderschönen Ganzen
zusammengefügt sind. Die Philosophie der Politik muss von nun an im
Rahmen der Rawlsschen Theorie arbeiten oder aber erklären, warum sie
es nicht tut.“[16]
„Die
Gerechtigkeitstheorie von Rawls ist äußerst reichhaltig und
detailliert ausgearbeitet. Dementsprechend breit gefächert sind auch
die Kritiken und Alternativkonzeptionen, die sich seither
herausgebildet haben.“[17]
Libertarismus
Robert
Nozicks Werk Anarchy, State, and Utopia gilt als unmittelbare Antwort
des Libertarismus auf Rawls egalitaristische Position. Ausgehend von
Locke betont Nozick, dass der Mensch von Natur aus nur sich selbst
gehöre. Mit der von Rawls vorgesehenen Umverteilung übersehe dieser
die historische Dimension von Eigentum. Eigentum ist nicht vom Himmel
gefallen, sondern wurde durch Menschen erworben. Für eine
Umverteilung gebe es keine Grundlage, es sei denn, der
Eigentumserwerb war ungerecht. „Der ganze Ansatz von Rawls, bei dem
Menschen im Urzustand Grundsätze wählen, setzt voraus, dass keine
historisch-anspruchsorientierte Gerechtigkeitsvorstellung richtig
ist.“[18] „Fragen sich die Leute im Urzustand überhaupt, ob sie
das Recht haben, über die Verteilung von allem und jedem zu
entscheiden?“[19]
Nozick
entwickelt gegen Rawls eine Theorie des Anspruchs auf Besitztum, nach
folgenden Regeln:
„1.
Wer ein Besitztum im Einklang mit dem Grundsatz der gerechten
Aufteilung erwirbt, hat Anspruch auf dieses Besitztum.
2.
Wer ein Besitztum im Einklang mit dem Grundsatz der gerechten
Übertragung von jemandem erwirbt, hat Anspruch auf das Besitztum.
3.
Ansprüche auf Besitztümer entstehen lediglich durch (wiederholte)
Anwendung der Regeln 1 und 2.“[20]
Vermögensunterschiede
ergeben sich aus der Geschichte des Erwerbs und sind nicht von Natur
aus ungerecht. Für Nozick liefert Rawls kein überzeugendes
Argument, warum sich jemand überhaupt auf des Gedankenexperiment des
Schleiers des Nichtwissens einlassen soll, wenn er selbst weiß, dass
er mit seinen Fähigkeiten und einem gerecht erworbenen Besitz eine
relativ bessere Ausgangssituation hat. Aufgabe des Staats ist
lediglich der Schutz der persönlichen Rechte vor Übergriffen von
innen und außen. Der Staat wird so bei Nozick zum Nachtwächterstaat.
Ähnliche Positionen wie Nozick vertreten James Buchanan und
Friedrich Hayek.
Auch
für gemäßigtere Liberale ist das Differenzprinzip als ein stetig
in der Gesellschaft wirkendes Prinzip der Umverteilung kritisch, weil
es grundsätzlich und ohne Einschränkung, außer der des Nutzens für
die am schlechtesten Gestellten, gegen das Recht der
Selbstverwirklichung des Einzelnen verstößt.[21] Entsprechend
stellt Ronald Dworkin fest: „Jede Gemeinschaft, die in Anspruch
nähme, die Leute in ihrer Wohlfahrt (well being) gleichzumachen,
bräuchte eine kollektive Identität dessen, was Wohlfahrt ist und
was ein Leben besser oder erfolgreicher macht als das andere, und
jede kollektive Identifizierung würde die Prinzipien des ethischen
Individualismus verletzen.“[22]
Kommunitarismus
Rawls
stellt in seiner Theorie der Gerechtigkeit das Individuum als
Entscheidungsträger in den Mittelpunkt. Für den Kommunitarismus ist
dies ein falscher Ansatz, weil die Perspektive der Gemeinschaft und
des Gemeinsinns verloren geht.
Einer
der ersten Kritiker aus dieser Sicht war Michael Sandel[23] Für ihn
ist der von Rawls konstruierte Urzustand kein zulässiges Modell,
weil es ähnlich wie Kant und alle deontologischen Ethiken von einem
falschen Menschenbild ausgeht. Menschen sind keine isolierten
Individuen ohne soziale Bezüge. Das Selbst des Menschen entsteht
nicht unabhängig von seiner Erfahrung. Man kann das Wesen des
Menschen nicht auf Wahlfreiheit reduzieren. Individuelle Rechte sind
nicht unabhängig vom gemeinschaftlich Guten. Sie können daher
keinen Vorrang haben. Der Mensch gewinnt seine Identität erst aus
der Einbindung in den sozialen Zusammenhang. Deshalb haben die Werte
der Gemeinschaft Vorrang vor denen der Individuen. Das ungebundene
Selbst, wie Rawls es konzipiert, das sich seine Zwecke und Ziele
rational und autonom setzt, ist gar nicht in der Lage, in einer
bestehenden Gemeinschaft kooperativ zu leben und eine bestehende
Wertestruktur zu übernehmen.[24]
Charles
Taylor kritisiert ähnlich wie Sandel das atomistische Menschenbild
bei Rawls, weil die Gesellschaft dem entgegen arbeitsteilig und stark
verflochten ist.[25] Menschen können ihre Ziele nicht losgelöst von
sozialen Bindungen realisieren. Individuelle Rechte werden erst durch
die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft begründet. Eine Person kann
sich als moralisches Subjekt nur innerhalb einer Gemeinschaft
entwickeln. Deshalb ist auch die Würde des Menschen abhängig von
der Anerkennung durch die Gemeinschaft. Weil das freie Individuum
seine Würde nur in der Gemeinschaft aufrechterhalten kann,
beinhaltet das Leben in der Gemeinschaft sowohl Rechte als auch
Pflichten. Beide sind gleichwertig.
Für
Alasdair MacIntyre hat das „Gut der Freiheit“ zwar Vorrang vor
dem „Übel des Kommunismus“, aber Freiheit im Sinn des
Liberalismus ist eine Abstraktion, die eine Lösung von
gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Bindungen zur Folge
hat. Der Liberalismus vertritt implizit eine bestimmte,
individualistische Idee des Guten, die nicht der Lebenspraxis
entspricht. „Meiner Gemeinschaft beraubt, laufe ich Gefahr, alle
wirklichen Maßstäbe des Urteilens zu verlieren.“[26]
Michael
Walzer betont in Sphären der Gerechtigkeit, dass es kein universales
Prinzip der Gerechtigkeit gibt. Die Verteilung der sozialen Güter
ist an die Bedeutungen gebunden, die jene im Leben ihrer Empfänger
haben (SdG 291). Gerechtigkeit ist komplex und betrifft verschiedene
Sphären. Dabei kann die Position eines Bürgers in einer Sphäre
nicht mit der Stellung in einer anderen Sphäre aufgerechnet werden.
Zwischen den Sphären sind Grenzen zu ziehen. „Jedes Gut soll nach
den Geltungsregeln seiner eigenen Sphäre zugeteilt werden.“ (SdG
11/12)
Feminismus
Vertreterinnen
der feministischen Philosophie kritisieren, dass bei Rawls die
besondere Situation der Geschlechterverhältnisse bestenfalls
ausgeblendet wird.[27] Zum einen wird kritisiert, dass das Rawls'sche
Modell allein auf Rationalität aufbaut. Jeder unsachliche oder
emotionale Aspekt wird ausgeblendet. „Dieses Konzept des
Urzustandes ist durch und durch maskulin gewirkt.“[28] Durch die
von Rawls vorgenommene Trennung von öffentlichem und privatem Raum
fallen die die Frauen benachteiligenden gesellschaftlichen
Verhältnisse aus der Analyse heraus. Aspekte wie Verständnis,
Zuneigung und Liebe werden dem privaten Bereich zugewiesen und liegen
damit jenseits der von Rawls entwickelten Theorie, die die Fragen der
sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit vernachlässigt.[29]
Susan Moller Okin, eine der frühen Kritikerinnen von Rawls,
bezeichnet die Frage der Geschlechtergerechtigkeit als blinden Fleck
bei Rawls. Dessen Theorie scheint ihr aber dennoch geeignet, als
Grundlage für ein Projekt zu dienen, das die Entwicklung einer
gerechteren Gesellschaftsordnung unter Einbeziehung der
Geschlechterfrage zum Ziel hat.[30]
Jürgen
Habermas
Jürgen
Habermas sieht mindestens zwei Probleme. Zum einen hat Rawls die
„Kommunikationsvoraussetzungen und Verfahren einer diskursiven
Willensbildung, in der sich der öffentliche Gebrauch der Vernunft
manifestiert“, nicht genügend geklärt.[31] Zum anderen ist
Habermas mit der strikten Trennung von privater und öffentlicher
Sphäre nicht einverstanden und verwendet ein ähnliches Argument wie
die Kommunitaristen: „Der kantische Republikanismus, wie ich ihn
verstehe, geht von einer anderen Intuition aus. Niemand kann auf
Kosten der Freiheit eines anderen frei sein. Weil Personen allein auf
dem Weg der Vergesellschaftung individuiert werden, ist die Freiheit
eines Individuums mit der aller anderen nicht nur negativ, über
gegenseitige Begrenzungen verknüpft.“[32]
Stanley
Cavell
Stanley
Cavell kritisiert, dass eine auf Vernunft reduzierte Theorie wie die
von Rawls die konkreten Diskussionen über die Gerechtigkeit in einer
Gesellschaft nicht abbilden kann. Faktische Übereinkunft und
Zustimmung können nicht durch die Idee eines Gesellschaftsvertrages
dargestellt werden. Vor allem erklärt Rawls nicht, wie eine
Identifikation mit der bestehenden Gesellschaft entsteht. „Die
öffentlichen Umstände, in denen wir leben, an denen ich teilhabe
und von denen ich profitiere, sind solche, denen ich zustimme. Es
sind solche mit einem unbestimmten Maß an Ungerechtigkeit,
Ungleichheit an Freiheit und Gütern, die nicht knapp sind, an nicht
unvermeidbaren Verzögerungen von Reformen. Zustimmung zur
Gesellschaft ist weder unbegrenzt noch begrenzt; ihr Umfang ist Teil
der Diskussion über Gerechtigkeit.“[33] Eine reale Gesellschaft
ist immer unvollkommen, so dass sie immer parteilich und ungerecht
ist. Die Unerträglichkeit der Ungerechtigkeit ist aber das Motiv,
sich für eine Verbesserung, eine Perfektionierung der Gesellschaft
einzusetzen. „Ohne die Kategorie des moralischen Perfektionismus
kann Rawls Theorie ihr Ziel nicht erreichen, dass man sagen kann (zu
sich selbst, wenn nicht anderswo), dass man über Kritik erhaben ist,
oder vielmehr, dass man diesen Anspruch, soweit er ausdrückbar ist,
meint zu erfüllen.“[34] Für Cavell fehlt in Rawls Theorie der
dynamische Aspekt, der sich aus der Unvollkommenheit realer
Gesellschaften ergibt, das grundlegende Bedürfnis, über das
Erreichte hinaus, ständig nach Verbesserung zu streben.
Avishai
Margalit
In
seinem Buch „The Decent Society“ (deutsch: Politik der Würde)
entwarf Avischai Margalit ein Leitbild für eine politische
Philosophie, das man entweder als Alternative oder als Ergänzung zu
den gängigen Gerechtigkeitstheorien auffassen kann. Dieses Leitbild
nennt er eine „anständige Gesellschaft“, die dadurch
charakterisiert ist, dass ihre Institutionen die Menschen nicht
demütigen. Neben das Prinzip der Gerechtigkeit tritt das Prinzip der
Achtung, das darauf ausgerichtet ist, die Würde des Menschen
sicherzustellen.
Margalit
unterscheidet eine „gezügelte Gesellschaft“, in der Gewalt
vermieden wird, von einer anständigen Gesellschaft ohne Demütigungen
und einer gerechten Gesellschaft. Diese drei Typen stehen in einer
lexikographischen Reihenfolge. „Es handelt sich also um eine
Stufenfolge: Die anständige Gesellschaft muss auch gezügelt, die
gerechte Gesellschaft auch anständig sein.“ (Politik der Würde,
181)
Im
Schlusskapitel vergleicht Margalit sein Konzept ausdrücklich, wenn
auch exemplarisch, mit dem von Rawls. Hierbei ergibt sich, dass Rawls
seiner Theorie sicherlich eine anständige Gesellschaft dem Geiste
nach zugrunde gelegt hat, seine Gerechtigkeitsgrundsätze diese aber
nicht sicherstellen. Margalit nennt drei Einwände (Politik der
Würde, 321):
Rawls
bezieht sich nur auf Mitglieder der Gesellschaft. Das Problem der
Exklusion Fremder (z.B. Gastarbeiter, abhängige Personen in anderen
Gesellschaften) bleibt ungelöst.
Rawls
bezieht sich nur auf staatliche Institutionen. Es gibt aber in
Gesellschaften identitätsstiftende Gruppen wie
Religionsgemeinschaften oder Vereine („Clubs“), bei denen
grundlegende Diskriminierungen (z.B. fehlende Gleichstellung) nicht
ausgeschlossen sind.
Eine
Gesellschaft kann den Gerechtigkeitsgrundsätzen folgen, ohne dass
erniedrigende Verfahrensweisen (z.B. bei der Beantragung von
Sozialhilfe) ausgeschlossen sind.
Aus
Sicht von Margalit ist eine anständige Gesellschaft in der Praxis
eher zu erreichen als das höher stehende Ideal einer gerechten
Gesellschaft. Sie ist daher als vorrangiges politisches Ziel eine
bessere Alternative, auch wenn man das Ideal einer gerechten
Gesellschaft als Ziel nicht aus den Augen verlieren sollte. (Politik
der Würde, 324/325)
Weitere
Kritikpunkte
Es
ist offensichtlich, dass die fiktive Verfassungswahl allein aus der
von Rawls gewählten besonderen Konzeption des Urzustandes
resultiert. Auf diesen Punkt hatte H. L. A. Hart bereits 1973
hingewiesen, für den der Rawls'sche Vorrang der Freiheit eher auf
Idealen beruht, als ein Ergebnis einer rationalen,
interessengeleiteten Entscheidung ist.[35] Rawls gibt keine
hinreichenden Gründe dafür an, dass der Urzustand genauso wie von
ihm dargestellt sein muss. Auch fehlt es an einer hinreichenden
Begründung, warum die Menschen sich auf genau diese Grundsätze
einigen sollten. Rawls' Argumente sind daher für Richard Mervyn Hare
nur subjektiv und können keine allgemeinen Prinzipien begründen[36]
Axel Honneth kritisiert, dass das Bild vom Schleier des Nichtwissens,
das Rawls zur Darstellung der Forderung nach Unparteilichkeit
verwendet, „das Faktum der menschlichen Intersubjektivität
verschwinden lässt:“ Würden die Beteiligten im Urzustand „eine
elementare Kenntnis von ihrer Bedürftigkeit nach Anerkennung
besitzen“, […] dann würden sie sich vermutlich auf
Gerechtigkeitsprinzipien einigen, die im Unterschied zum Rawls'schen
Vorschlag dieser sozialen Bedürftigkeit Rechnung tragen würde.“[37]
Für
Amartya Sen ist der Vorrang im Falle bitterer ökonomischer Not oder
bei Katastrophen sehr viel genauer zu qualifizieren als dies Rawls
getan hat.[38] Thomas Nagel hat eingewendet, dass die Liste der von
Rawls benannten Grundgüter nicht neutral sei.[39] Diese folgten
einer liberalen und individualistischen Konzeption des Guten. Man
kann aber nach Nagel nicht davon ausgehen, dass dies mit allen
rationalen Lebenplänen für ein gesellschaftliches Zusammenleben
übereinstimmt. Darüber hinaus ist die Liste für Benjamin Barber
nicht kohärent. So konkurrieren beispielsweise Freiheit und
Chancengleichheit, ohne dass es Regeln für Prioritäten gibt.
Außerdem ist das Einkommen für Barber kein allein ausreichender
Maßstab zur Bestimmung der am Schlechtesten gestellten Menschen.[40]
Ronald Dworkin kritisiert, dass Rawls' Theorie keinen Ausgleich für
natürliche oder soziale Beeinträchtigungen schafft, wenn die
Betroffenen nicht der Gruppe der am schlechtesten Gestellten
zuzurechnen sind.[41] Ähnlich weist Kenneth Arrow darauf hin, dass
Rawls nicht berücksichtigt, dass gleiches Einkommen nicht Gleichheit
bedeutet, wenn man zum Beispiel an die individuellen Kosten von
schweren Krankheiten denkt.[42] Will Kymlicka verweist darauf, dass
Rawls persönlichen Entscheidungen und Anstrengungen zu wenig Raum
gibt. Weiterhin vermisst Kymlicke die ausgleichende Berücksichtigung
natürlicher Ungleichheiten und kritisiert, dass nach dem Konzept von
Rawls Leute zur Subventionierung anderer gezwungen werden.[43]
Wolfgang
Kersting, der unter anderem eine Gesamtdarstellung zu dem Werk von
Rawls veröffentlicht hat, hat sich in verschiedenen Arbeiten
kritisch mit Rawls auseinandergesetzt.[44] Die wesentlichen
kritischen Punkte sind:
Dass
die Freiheit unabdingbaren Vorrang genießen soll, erscheint
allenfalls als persönliche Vorliebe von Rawls selbst, ist aber
keineswegs empirisch belegt. Zum einen müssen Menschen zunächst
einmal die lebensnotwendigen Voraussetzungen für eine solche
Präferenz erfüllen. Beispielsweise ist die Situation eines
Verhungernden gut vorstellbar, für den die Freiheit im Vergleich zur
lebensrettenden Essensportion eine unverhältnismäßig geringen Wert
hat. Denn die größte Freiheit nützt ihm nichts, wenn er sie
aufgrund eigenen Verhungerns nicht nutzen kann.
Außerdem
kann vor dem Hintergrund der Alltagserfahrung die Unveräußerlichkeit
demokratischer Teilhaberechte nicht unumstritten sein. Die von Rawls
konzipierte Gerechtigkeitstheorie ist letztlich doch nur die
Gerechtigkeitsauffassung des Okzidents. In unterentwickelten Ländern
ist häufig beobachtbar, dass Menschen ohne größere Not ihre Stimme
in einer Wahl dem Meistbietenden zum Verkauf anbieten. Es ist nicht
ohne weiteres einsehbar, was – bei unterstellter
Entscheidungsfreiheit der Menschen bezüglich dieses Schrittes –
eben daran falsch sein soll. Auch hier muss der Grundsatz gelten:
volenti non fit iniuria.
Die
Alltagserfahrung zeigt durchaus, dass Menschen vielfach bereit sind,
teilweise erhebliche Risiken einzugehen. Die Maximin-Regel beinhaltet
aber eine extreme Risiko-Aversion, die entweder von Rawls selbst ist
oder zumindest die, die er persönlich für die Gesellschaft
insgesamt am förderlichsten hält. Träfe Ersteres zu, so erübrigt
sich jede weitere Diskussion, denn über die Risikopräferenz eines
einzelnen Menschen kann man nicht streiten. Trifft jedoch die zweite
Möglichkeit zu, so verändert sich die Fragestellung des Werkes:
nämlich nicht, was gerecht oder fair ist, sondern welche
Risikopräferenz für eine Gesellschaft insgesamt wünschenswert
wäre.
Im
Übrigen hat Rawls ja seinen Urzustand so konzipiert, dass die
Individuen ihre persönliche Präferenzen gar nicht kennen. Sie
wissen daher nicht um ihre Risikoscheu und können diese folglich
auch nicht berücksichtigen.
Wenn
Rawls seinen Gesellschaftsmitgliedern im Urzustand sämtliche
Präferenzen, Emotionen, sämtliche Gewohnheiten und jedes
personelles Wissen nimmt, sind diese Subjekte überhaupt noch
Menschen? Wie können Entscheidungen derartiger Subjekte für eine
menschliche Gesellschaft relevant sein? Insofern ist der
Realitätsbezug der Theorie der Gerechtigkeit zu bezweifeln.
Man
kann mit Recht fragen, inwieweit die Rawls'sche Theorie noch den
Ansprüchen an eine Vertragstheorie genügt. Sie enthält keinerlei
Verhandlungsmomente („bargaining“-Komponente). Die Einigung
erfolgt einstimmig. Niemand verzichtet auf etwas zu Gunsten eines
anderen. Die Prinzipien Rawls' sollen auch explizit eben gerade nicht
deswegen gelten, weil ein Vertrag existiert, sondern weil sie der
Vernunft entsprechen und mit den intuitiven
Moral-Gerechtigkeits-Fairness-Auffassungen der
Gesellschaftsmitglieder entsprechen. Damit unterscheidet sich die von
Rawls selbst so bezeichnete „Vertragstheorie“ ganz grundlegend
von den klassischen Vertretern dieser Art wie etwa die Theorien von
Hobbes oder Robert Nozick. Denn dort haben die Vertragspartner
handfeste eigene Interessen, auf die sie zu Gunsten anderer
verzichten, mit dem Ziel, wiederum eigene andere Interessen noch
besser wahrnehmen zu können.
Wolfgang
Kersting betont die kohärenztheoretische Natur der Rawls'sche
Konzeption. Durch Rückkopplung zwischen Einzelurteilen und
Prinzipien erfolgt eine stetige Weiterentwicklung. Rawls wird diesem
Aspekt durch sein „Überlegungsgleichgewicht (‚reflective
equilibrium‘)“ gerecht. Durch die prinzipielle Endlosigkeit
dieses Reflexionsprozesses unterliegen die gefundenen Prinzipien dem
Vorbehalt der Vorläufigkeit. Es entwickelt sich eine
Common-sense-Moralität. Die Alltagsurteile bilden dabei den
logischen Vorrang und sind die Basis für die Explikationsprinzipien.
Vor diesem Hintergrund ist allerdings unklar, was Rawls eigentlich
mit seiner Theorie erreichen will. Sie reduziert sich anhand dieser
Überlegung als bloße Niederlegung der aktuellen Moralauffassung,
und dies auch nur auf einem geografisch eingegrenzten Bereich zu
einem bestimmten Zeitpunkt.
Das
Experiment von Frohlich/Oppenheimer
Im
Rahmen der empirischen Gerechtigkeitsforschung wurde ein konkretes
Experiment zur Überprüfung der Theorie der Gerechtigkeit von Norman
Frohlich und Joe A. Oppenheimer durchgeführt.[45] In diesem
Experiment hatten mehrere Versuchsgruppen sich zwischen vier
Verteilungsprinzipien zu entscheiden:
Maximierung
des geringsten Einkommens
Maximierung
des Durchschnittseinkommens
Maximierung
des Durchschnittseinkommens bei Gewährleistung eines
Mindesteinkommens
Maximierung
des Durchschnittseinkommens bei einem festgelegten Unterschied
zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen
Falls
die jeweilige Gruppe sich auf ein Prinzip einigen würde, wurde ihr
zugesagt, nach diesem Prinzip einen Geldbetrag unter den Mitgliedern
zu verteilen. Wer welchen Betrag erhielt, sollte gelost werden.
Andernfalls sollte auch das Verteilungsprinzip durch Los festgelegt
werden. Zumeist wurde im Ergebnis eine Einigkeit erreicht und ganz
überwiegend das Prinzip, das ein Mindesteinkommen gewährleistet
(Nr. 3), ausgewählt.[46]
Damit
wurde das Differenzprinzip von Rawls (Nr. 1) eindeutig nicht
favorisiert. Auch die uneingeschränkte Nutzenmaximierung des
Utilitarismus (Nr. 2) wurde nicht bevorzugt. Allerdings lassen die
Rahmenbedingungen des Experiments keinen eindeutigen Schluss zu. Zum
einen abstrahieren reale Personen, entgegen den Anforderungen an den
Urzustand bei Rawls, in einer realen Entscheidungssituation nicht von
ihren individuellen Fähigkeiten. Zum anderen waren die Probanden
ganz überwiegend Studenten, so dass im Experiment keine neutrale,
repräsentative Sozialstruktur gegeben war.
Kritik
der Kritiker
Ohne
die Theorie der Gerechtigkeit unmittelbar bewerten zu wollen,
verweist Volker H. Schmidt darauf, dass eine Reihe von Kritikern an
Rawls eine grundlegende Einschränkung übersieht, die Rawls seinem
Werk zugrunde legt.[47] Rawls hat ausdrücklich betont, dass er eine
Theorie für die institutionellen Grundstrukturen einer Gesellschaft
aufstellt. Rawls Werk ist weder eine umfassende Morallehre noch ein
Handbuch für irgendwelche Entscheidungen unter Unsicherheit.
Als
Beispiele der verfehlten Kritik nennt Schmidt den Ökonomen und
Utilitaristen John Harsanyi sowie Michael Walzer. Harsanyi hatte
vorgetragen, dass Rawls Maximin-Regel so risikoavers sei, dass man
bei ihrer Befolgung nur zu Entscheidungen kommen könne, die
lebensfremd seien.[48] Auch im Bereich ethischer Entscheidungen hatte
Harsanyi zeigen wollen, dass Rawls Kriterien ungeeignet seien. So
würde im Falle einer Organtransplantation die Entscheidung über den
Empfänger zugunsten des schlechter gestellten Patienten fallen. Dies
sei aber möglicherweise jemand, der als Krebskranker nur wenige
Monate zu leben habe, während ein anderer Patient, der nach der
Transplantation mit hoher Wahrscheinlichkeit noch lange Jahre gesund
leben könne, bei Rawls leer ausginge. Schmidt verweist darauf, dass
Rawls mit seinen Grundsätzen an keiner Stelle seines Werkes konkrete
Allokationsprobleme lösen will. Die Theorie der Gerechtigkeit ist
eine politische Theorie über die Ausgestaltungsprinzipien einer
Verfassung.
Aus
diesem Grund kann auch der Vorwurf des Monismus von Michael Walzer
nicht treffen. Für Schmidt sprechen Rawls und Walzer zwei
verschiedene Ebenen an. Über Themen, die von Walzer diskutiert
werden, habe Rawls sich gar nicht geäußert. Bestenfalls könne man
Rawls vorhalten, dass seine Theorie unvollständig sei, nicht aber
(unter diesem Aspekt), dass sie falsch sei. Diese Gegenkritik gilt
auch für Kritiker, die darauf hinweisen, dass bei Rawls zum Beispiel
das Verdienstprinzip überhaupt nicht vorkomme.
Rawls
hatte bereits in der Theorie der Gerechtigkeit betont: „Die
Beweggründe der Menschen im Urzustand sind keinesfalls zu
verwechseln mit den Beweggründen von Menschen im täglichen Leben.“
(TG 172) Die soziale Konstitution des Menschen ist eine
„Binsenweisheit“. (TG 567) Später hat er die Kritik direkt
zurückgewiesen: „Michael Sandel irrt, wenn er annimmt, dem
Urzustand liege eine Konzeption des Selbst zugrunde, das aller seiner
zufällig gegebenen Attribute beraubt ist.“[49]
Eine
typische Kritik an der Theorie der Gerechtigkeit ist ihre Übertragung
auf konkrete Einzelsituationen. So bildet Ulrich Steinvorth das
folgende Beispiel:[50] In einer Chirurgie werden fünf Unfallopfer
eingeliefert, von denen eines einen totalen Hirnschaden hat, während
die vier anderen dringend innere Organe zum Überleben benötigen.
Steinvorth behauptet, dass nach Rawls wegen der Eigennutzorientierung
auch unter dem Schleier des Nichtwissens die fünf Betroffenen
Personen sich vor dem Unfall für die Transplantation der Organe und
die „Schlachtung“ des Hirngeschädigten entscheiden würden, weil
sie nicht wüssten, welche Rolle sie nach dem Unfall einnehmen würden
und für den Fall sich eine Chance von 4:1 zu ihren Gunsten ergäbe.
Der Einwand mit einem Hinweis auf die Grundwerte gelte nicht, weil
rationale Egoisten den ersten Gerechtigkeitsgrundsatz erst gar nicht
wählen würden. Dagegen stehe Rawls Annahme, die seiner gesamten
Gerechtigkeitstheorie zugrunde liegt: „Jeder Mensch besitzt eine
der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen
des Wohles der gesamten Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann.“
(TG 19)
Einzelnachweise
Der
deutschen Ausgabe von 1975, übersetzt von Hermann Vetter, liegt eine
gegenüber der Originalausgabe durch Rawls überarbeitete Fassung von
1975 zugrunde, auf der auch alle weiteren Übersetzungen in andere
Sprachen beruhen. In dieser aktualisierten Fassung geht Rawls bereits
auf einige Kritiken insbesondere aus dem amerikanischen Raum ein.
Seine Erläuterungen hierzu sind abgedruckt in Otfried Höffe: John
Rawls. Eine Theorie der Gerechtigkeit. Reihe Klassiker auslegen. 2.
Auflage. Akademie Verlag, Berlin 2006, S. 295–301.
Zitate
aus Eine Theorie der Gerechtigkeit erfolgen nach der deutsche
Taschenbuchausgabe, Suhrkamp, Frankfurt 1975, nach dem Schema: TG
Teil.Abschnitt, Seite(n) (ggf. zusätzlich mit Angabe der Fußnote
(FN))
Two
Concepts of Rules. In: The Philosophical Review. 64, 1955, S. 3–32;
deutsch in: Otfried Höffe (Hrsg.): Einführung in die
utilitaristische Ethik. UTB, München 1975.
Outline
of a Decision Procedure for Ethics. In: Philosophical Review. 60,
1951; deutsch in: Dieter Birnbacher, Norbert Hoerster (Hrsg.): Texte
zur Ethik. Beck, München 1976, S. 177–191.
Otfried
Höffe: Kritische Einführung in Rawls' Theorie der Gerechtigkeit.
In: ders. (Hrsg.): Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit.
Suhrkamp, Frankfurt 1977, S. 14.
Otfried
Höffe: Kritische Einführung in Rawls' Theorie der Gerechtigkeit.
In: ders. (Hrsg.): Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit.
Suhrkamp, Frankfurt 1977, S. 26.
Nelson
Goodman: Fact, Fiction, and Forecast. 4. Auflagen, Harvard University
Press, Cambridge (Mass.) 1983.
John
Rawls: Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978-1989,
Suhrkamp, Frankfurt/M. 1992, 54
Principia
Ethica, Kapitel 1 und 6
The
Right and the Good. Kapitel 1 und 2 sowie The Foundations of Ethics.
Political
Agreement. Routledge, London 1965, insb. S. 4–8 und S. 186/287.
Ethical
Theory. Prentice Hall, Englewood Cliffs 1959, S. 426–430.
Distributive
Justice. Bobbs-Merrill, New York 1966, S. 35–41 und S. 115–121.
Volker
H. Schmidt: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit. In: Eberhard
Braun, Felix Heine, Uwe Opolka: Politische Philosophie. Neuauflage.
Rowohlt, Reinbek 2008, S. 454–479, hier S. 475.
Peter
Koller: Neue Theorien des Sozalkontrakts. Duncker & Humblot,
Berlin 1987, S. 77.
Anarchie
Staat Utopia. Übers. Hermann Vetter. Moderne Verlagsgesellschaft,
München 1976, S. 243.
Nico
Scarano, Einleitung zu Kapitel V, in: Christoph Horn, Nico Scarano
(Hrsg.): Philosophie der Gerechtigkeit. Suhrkamp, Frankfurt 2002, S.
340.
Anarchie
Staat Utopia. Übers. Hermann Vetter. Moderne Verlagsgesellschaft,
München 1976, S. 268–269.
Anarchie
Staat Utopia. Übers. Hermann Vetter. Moderne Verlagsgesellschaft,
München 1976, S. 264.
Anarchie
Staat Utopia. Übers. Hermann Vetter. Moderne Verlagsgesellschaft,
München 1976, S. 144.
Wolfgang
Kersting: Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Stuttgart 2000, S.
118; ebenso Michael Köhler: Iustitia fundamentum regnorum.
Gerechtigkeit als Grund der Politik. In: Reinhold Schmücker, Ulrich
Steinvorth (Hrsg.): Gerechtigkeit und Politik. Akademie Verlag,
Berlin 2002, S. 25–40, hier S. 38.
Ronald
Dworkin: Do liberty and Equality conflict? In: Paul Barker (Hrsg.):
Living as Equals. Oxford 1996, S. 39–57, hier S. 45, zitiert nach:
Michael Köhler: Iustitia fundamentum regnorum. Gerechtigkeit als
Grund der Politik. In: Reinhold Schmücker, Ulrich Steinvorth
(Hrsg.): Gerechtigkeit und Politik. Akademie Verlag, Berlin 2002, S.
25–40, hier S. 38.
Liberalism
and the Limits of Justice. 1982.
Michael
Sandel: Die verfahrensrechtliche Republik und das ungebundene Selbst.
In: Axel Honneth (Hrsg.): Kommunitarismus. Suhrkamp, Frankfurt 1993,
S. 18–35, hier S. 25.
Quellen
des Selbst. Die Entstehung der neuzeitlichen Identität. 1989,
deutsch 1996
Der
Verlust der Tugend. Zur moralischen Krise der Gegenwart. Suhrkamp,
Frankfurt am Main 1995, S. 93.
Eva
Kreisky: Wider verborgene Geschlechtlichkeit. Die maskuline
unterseite politischer Gerechtigkeitsdiskurse. In: Andreas Dornheim,
Winfrid Franzen, Alexander Thurmfart, Arno Waschkuhn (Hrsg.):
Gerechtigkeit. Westdeutscher Verlag, Opladen 1999, S. 168–207,
insbesondere S. 194–197.
Eva
Kreisky: Wider verborgene Geschlechtlichkeit. S. 195.
Herlinde
Pauer-Studer: Das Andere der Gerechtigkeit. Moraltheorie im Kontext
der Geschlechterdifferenz. Berlin 1996, insbesondere S. 55–59.
Susan
Moller Okin: Von Kant zu Rawls. Vernunft und Gefühl in Vorstellungen
von Gerechtigkeit. In: Herta Nagl-Docekal, Herlinde Pauer-Studer
(Hrsg.): Jenseits der Geschlechtermoral. Beiträge zu einer
feministischen Ethik. Frankfurt 1993, S. 305–334.
Jürgen
Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Suhrkamp, Frankfurt 1996, S.
93.
Jürgen
Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Suhrkamp, Frankfurt 1996, S.
126.
Stanley
Cavell: Cities of the World. Pedagogical Letters on a Register of
Morality. Cambridge/Mass. 2004, S. 108, zitiert nach Martin Saar:
Ethisch-politischer Perfektionismus. Stanley Cavell und die
praktische Philosophie. In: DZPhil. Berlin 55 (2007), S. 289–301,
hier S. 295, eigene Übersetzung
Stanley
Cavell: Cities of the World. Pedagogical Letters on a Register of
Morality. Cambridge/Mass. 2004, S. 174, zitiert nach Martin Saar:
Ethisch-politischer Perfektionismus. Stanley Cavell und die
praktische Philosophie. In: DZPhil. Berlin 55 (2007), S. 289–301,
hier S. 296, eigene Übersetzung
H.L.A.
Hart: Rawls über Freiheit. In: Otfried Höffe: John Rawls. Eine
Theorie der Gerechtigkeit. Akademie-Verlag (Reihe Klassiker
auslegen), 2. Auflage. 2006, S. 1117–1147 (Original 1973)
Richard
Mervyn Hare: Rawls' Theory of Justice. In: Norman Daniels (Hrsg.):
Reading Rawls. Critical Studies on Rawls' „A Theory of Justice“.
Blackwell, Oxford 1975, S. 81–107, hier S. 82.
Axel
Honneth: Gerechtigkeit und kommunikative Freiheit. Überlegungen im
Anschluss an Hegel. (PDF; 53 kB) S. 5/6, zuerst veröffentlicht in:
Barbara Merker, Georg Mohr, Michael Quante (Hrsg.): Subjektivität
und Anerkennung. mentis, Paderborn 2004.
Amartya
Sen: Ökonomie für den Menschen. Hanser, München 2000, S. 81–84.
Thomas
Nagel: Rawls on Justice. In: Philosophical Review. 82 (1973), S.
220–234, abgedruckt in: Norman Daniels (Hrsg.): Reading Rawls. New
York 1975, S. 1–16, hier S. 9.
Benjamin
Barber: Die Rechtfertigung der Gerechtigkeit. In: Otfried Höffe
(Hrsg.): Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp
Frankfurt 1977, S. 224–258, hier S. 231 und 237
Ronald
Dworkin: What is Equality? Part 2: Equality of Resources. In:
Philosophy and Public Affairs. 10/1981, S. 339.
Kenneth
Arrow: Einige ordinal-utilitaristische Bemerkungen über Rawls'
Theorie der Gerechtigkeit. In: Otfried Höffe (Hrsg.): Über John
Rawls' Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp Frankfurt 1977, S.
199–223, hier S. 211.
Will
Kymlicka: Politische Philosophie heute. Eine Einführung. Campus,
Frankfurt 1997 (1990), S. 76–81.
Der
liberale Liberalismus : notwendige Abgrenzungen. Mohr Siebeck,
Tübingen 2006; Kritik der Gleichheit : über die Grenzen der
Gerechtigkeit und der Moral. Velbrück, Weilerswist 2005; John Rawls
zur Einführung. Neufassung. Junius, Hamburg 2001; Theorien der
sozialen Gerechtigkeit. Metzler, Stuttgart 2000.
Norman
Frohlich, Joe A. Oppenheimer: Choosing Justice. An Experimental
Approach to Ethical theory. University of California Press, Berkeley
1992.
Groups
generally chose a floor constraint. The groups wanted an income floor
to be guaranteed to the worst-off individuals- this floor was to act
a safety net for all individuals. But after this constraint was set,
they wished to preserve incentives so as to maximize production and
hence average income. Only occasionally was there a sustained
interest in the imposition of a ceiling on incomes (a range
constraint).”, Norman Frohlich, Joe A. Oppenheimer: Choosing
Justice. An Experimental Approach to Ethical theory. University of
California Press, Berkeley 1992, zitiert nach: Stefan Liebig:
Gerechtigkeitseinstellungen und Gerechtigkeitsurteile. In: Stefan
Liebig, Holger Lengfeld (Hrsg.): Interdisziplinäre
Gerechtigkeitsforschung. Zur Verknüpfung empirischer und normativer
Perspektiven. Campus, Hamburg 2002, S. 77–102, hier S. 84.
Volker
H. Schmidt: Bedingte Gerechtigkeit. Campus, Frankfurt/ New York 2000,
S. 81–89.
John
C. Harsanyi: Can the Maximin Principle Serve as a Basis vor Morality?
In: American Political Science Review. 69, 1975, S. 594–606.
John
Rawls: Die Ideen des politischen Liberalismus. Suhrkamp, Frankfurt
1992, S. 276, FN 21.
Ulrich
Steinvorth: Philosophie und Politik. In: Reinhold Schmücker, Ulrich
Steinvorth (Hrsg.): Gerechtigkeit und Politik. Akademie Verlag,
Berlin 2002, S. 7–24, hier S. 18.
Literatur
John
Rawls: A Theory of Justice. 1971, überarbeitete Fassung 1975.
deutsch:
Eine Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp, Frankfurt 1975, ISBN
3-518-27871-1.
Otfried
Höffe: John Rawls. Eine Theorie der Gerechtigkeit. 2. Auflage.
Akademie-Verlag, 2006, ISBN 3-05-004267-2. (Reihe Klassiker auslegen)
Wolfgang
Kersting: Gerechtigkeit und öffentliche Vernunft: Über John Rawls’
politischen Liberalismus. mentis 2006, ISBN 3-89785-535-6.
Thomas
W. Pogge: John Rawls. Beck 1994, ISBN 3-406-34637-5.
Weblinks
Literatur
über A Theory of Justice im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Fred
D’Agostino: Original Position. In: Edward N. Zalta (Hrsg.):
Stanford Encyclopedia of Philosophy
Julian
Nida-Rümelin: Die beiden zentralen Intentionen der Theorie der
Gerechtigkeit als Fairneß von John Rawls - eine kritische
Rekonstruktion (PDF; 2,0 MB)
Normdaten
(Werk): GND: 4134574-5 | VIAF: 175762359
Kategorien:
Werk
der Politischen Philosophie
Liberalismus
Vertragstheorie
Literatur
(20. Jahrhundert)
Gerechtigkeitsforschung
Navigationsmenü
Malenka14
0
Diskussion
Einstellungen
Beta
Beobachtungsliste
Beiträge
Abmelden
Artikel
Diskussion
Lesen
Bearbeiten
Versionsgeschichte
Nicht
beobachten
Mehr
Hauptseite
Themenportale
Von
A bis Z
Zufälliger
Artikel
Mitmachen
Artikel
verbessern
Neuen
Artikel anlegen
Autorenportal
Hilfe
Letzte
Änderungen
Kontakt
Spenden
Drucken/exportieren
Buch
erstellen
Als
PDF herunterladen
Druckversion
Werkzeuge
Links
auf diese Seite
Änderungen
an verlinkten Seiten
Datei
hochladen
Der
Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share
Alike“ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum
Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos)
können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden.
Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen
Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Wikipedia®
ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foun
Wolfgang
Kersting (* 10. Juli 1946 in Osnabrück) war ein deutscher Professor
für Philosophie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im
Jahr 2011 ging Kersting in den Ruhestand.
Kersting
bei einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die
Freiheit. Kersting studierte Philosophie, Germanistik und Geschichte
in Göttingen und Hannover, wurde im Jahr 1974 promoviert und
habilitierte sich im Jahr 1982 über Immanuel Kants
Rechtsphilosophie. Bevor er im Jahr 1993 Professor und Direktor des
Philosophischen Seminars in Kiel wurde, lehrte er in Hannover,
Marburg, Göttingen, Lüneburg und München.
Sein
Forschungsschwerpunkt ist die Politische Philosophie. Dabei
beschäftigt er sich vor allem mit den Themen Sozialstaat,
Gerechtigkeit und Gesellschaftsordnung. Bekannt ist er auch für
seine intensive Auseinandersetzung mit der modernen Vertragstheorie
von John Rawls.
Auszeichnungen
Für
das Buch Verteidigung des Liberalismus wurde Kersting im Jahr 2010
mit der Corine ausgezeichnet.
Im
Jahr 2012 wurde er mit dem Freiheitspreis der
Friedrich-Naumann-Stiftung ausgezeichnet.
Schriften:
Wohlgeordnete
Freiheit: Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie, Mentis, 3.
Aufl. Paderborn 2007, ISBN 978-3-897855878
Die
politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags. WBG, Darmstadt
1994, ISBN 978-3-534189533
John
Rawls zur Einführung. Junius, 3. Aufl. Hamburg 2008, ISBN
978-3-885063438 [Rezension: Karl Heinz Nusser in SZ, 16. November
2001]
Kritik
der Gleichheit. Über die Grenzen der Gerechtigkeit und der Moral.
Weilerswist 2002. [Rezension: Andreas Kuhlmann in Berliner Zeitung,
18. November 2002]
Kant
über Recht, Mentis, Paderborn 2004, ISBN 978-3-897853072
Klugheit,
Velbrück, Weilerswist 2005, ISBN 978-3-934730892
Gerechtigkeit
und Lebenskunst. Philosophische Nebensachen, Mentis, Paderborn 2005,
ISBN 3-89785-176-8
Niccolo
Machiavelli, Beck, München, 3. Aufl. 2006, ISBN 978-3-406541285
Platons
'Staat', Wissenschaftliche Buchgesellschaft (Werkinterpretationen),
Darmstadt 1999, ISBN 3-534-13341-2
Theorien
der sozialen Gerechtigkeit, Metzler 2000, ISBN 978-3-476017529
Thomas
Hobbes zur Einführung, Junius, 4. Aufl. Hamburg 2009, ISBN
978-3-885066736
Verteidigung
des Liberalismus. Murmann, Hamburg 2009, ISBN 978-3-867740739
Macht
und Moral. Studien zur praktischen Philosophie der Neuzeit. Mentis,
Paderborn 2010, ISBN 978-3-897857179
Literatur
Hermann
Josef Große Kracht: Renaturalisierung sozialer Ungleichheiten? Zu
Wolfgang Kerstings vergeblicher Hoffnung, auf dem Weg von John Rawls
über Robert Nozick zu einer liberalen Sozialstaatsphilosophie zu
gelangen. In: Politische Vierteljahresschrift, 45 (3), 2004, S.
395-413.
Weblinks
Literatur
von und über Wolfgang Kersting im Katalog der Deutschen
Nationalbibliothek
Kurzbiografie
und Rezensionen zu Werken von Wolfgang Kersting bei perlentaucher.de
Internetauftritt
von Wolfgang Kersting
Interview
mit Kersting zum Thema Gerechtigkeit
Wolfgang
Kersting: Plädoyer für einen nüchternen Universalismus (PDF; 38
kB), in: Information Philosophie
Vertragstheorie
Eine
Vertragstheorie (engl. social contract theory, frz. théorie du
contrat social: „Kontraktualismus“, „Lehre vom
Gesellschaftsvertrag“) ist ein Gedankenexperiment, um staatliche
Rechtsordnungen moralisch und institutionell zu begründen.
Vertragstheorien gibt es seit der Aufklärung, also seit dem 17./18.
Jahrhundert.
Inhaltsverzeichnis
1
Vorgeschichte
2
Varianten
2.1
Voraussetzungen
2.2
Idee
2.3
Naturzustand
3
Seit dem 19. Jahrhundert
3.1
John Rawls
3.1.1
Kritik
4
Hauptsächliche Theoretiker
4.1
Vertreter des moralischen Kontraktualismus
5
Siehe auch
6
Literatur
7
Weblinks
8
Einzelnachweise
Vorgeschichte
Das
Herausbrechen des Individuums und des Staates aus der
mittelalterlichen Weltordnung und die daraus entstehenden Konflikte,
insbesondere die Religionskriege, warfen die Frage nach dem Warum und
dem Wie der politischen Ordnung mit bisher unbekannter Vehemenz auf.
Eine spezifisch „moderne“ Antwort auf diese Frage ist die
Vertragstheorie.
Es
ist nicht selbstverständlich, dass ausgehandelte Verträge den
Frieden sichern sollen. Herrschaftsordnung und Autorität wurden
lange Zeit persönlich verstanden und beruhten möglichst auf
Abstammung. Die Theorie vom Gottesgnadentum diente zur Rechtfertigung
der Herrschaft. Wahlen, die als unfriedlich galten, waren selbst in
der attischen Demokratie verpönt, und in allen antiken
Herrschaftsformen bevorzugte man den Vorrang der Geburt, somit
herrschte auch im Mittelalter die als friedlich geltende Erbfolge
vor.
Verträge
und Bünde waren im Mittelalter eine übliche Erscheinung unter
Gleichgestellten, zum Beispiel Fürsten, aber auch im noch wenig
entwickelten geschäftlichen Bereich, etwa zwischen Händlern.
Daneben gab es vereinzelt Verträge (Bünde) zwischen einzelnen
Untergebenen, speziell reichen Geldgebern (Fugger, Welser) und
Herrschern.
Durch
das Christentum erfuhr der Gedanke eines „Bundes“ zwischen
Herrscher und Volk – wegen seiner Parallele zum Bund zwischen Gott
und seinem Volk – eine Aufwertung, welche sich aber nur langsam
durchsetzte und neben welcher es bis zur Neuzeit die Skepsis gab, es
handle sich dabei um Verschwörung (vgl. Teufelspakt). Das Unflexible
einer schriftlich fixierten Ordnung stand seit der Spätantike dem
Prinzip der Gnade entgegen. Gnade ließ sich nicht einfordern wie
vertragliche Rechte, sondern manifestierte sich als
situationsbezogene und persönliche Willkür des Herrschers, die als
gütig und gerecht vorausgesetzt war. Gleichwohl wurde seit dem
Spätmittelalter das fixierte Recht, das sich einfordern ließ,
gegenüber der Gnade aufgewertet – und damit die schriftliche
Vereinbarung.
Die
Monarchomachen leiteten aus dem ungeschriebenen Vertrag zwischen
Herrscher und Volk mittlerweile ein Widerstandsrecht des Volkes gegen
den Herrscher ab. Ein Hauptmotiv der Vertragstheorien im 17. und 18.
Jahrhundert, als das Bürgertum an Bedeutung zunahm, war es –
analog zu wirtschaftlichen Verträgen – vertragliche Ordnungen
zwischen Untertan und Herrscher für den politischen Bereich zu
fordern.
Varianten
Voraussetzungen
Für
die Vertragskonstruktion sind drei Dinge notwendig: der Begriff des
Individuums, das dem Vertrag zustimmen soll, der Begriff des Staates
oder der Gesellschaft (Thomas Hobbes spricht vom „body politic“)
als Ergebnis des Vertragsschlusses und das Denken in
Ursache-Wirkung-Zusammenhängen (Kausalität), hier die Suche nach
der ersten Ursache für das Entstehen eines Staatsgebildes. Diese
Voraussetzungen sind gleichzeitig Merkmale der Moderne.
Idee
Thomas
Hobbes hatte den Naturzustand der Menschheit 1651 als Krieg aller
gegen alle geschildert, der nur durch eine ordnende Autorität mit
absoluter Macht beendet werden könne. Vernünftige Untertanen
sollten demnach in einen Herrschaftsvertrag einwilligen. Dadurch
wechseln sie vom Naturzustand in den Gesellschaftszustand (Staat).
Sowohl Vertragsabschluss als auch Naturzustand sind nur
Vorstellungen, dass es so gewesen sein könnte.
Gegen
diese Sichtweise wandte sich hundert Jahre später Jean-Jacques
Rousseau mit der überaus einflussreichen Vorstellung, dass der
Naturzustand im Gegenteil ein paradiesischer Friede sei, der erst
durch gesellschaftliche Ungleichheiten zerstört werde. In seinem
politisch-theoretischen Hauptwerk Vom Gesellschaftsvertrag oder
Prinzipien des Staatsrechtes (1762) forderte er, die bisherige
Unterordnung in Monarchie oder Aristokratie durch den Willen
gleichberechtigter Individuen in der Gesellschaft zu ersetzen.
Beim
Kontraktualismus wird also angenommen, dass die Individuen sich
aufgrund natürlicher Interessen aus freiem Willen zu einer
staatlichen Ordnung zusammenschließen. Daraus resultieren
wechselseitige Beziehungen sowie eine Selbstverpflichtung, den
beschlossenen Vertrag einzuhalten.
Die
Idee des Gesellschaftsvertrags ist nach Wolfgang Kersting ein
Gedankenexperiment, das sich in einen „argumentationsstrategischen
Dreischritt“[1] gliedert: Naturzustand – Gesellschaftsvertrag –
Gesellschaftszustand. Das Gedankenexperiment in Hobbes’ suggestiver
Formulierung versuche zu zeigen, dass der rechtsfreie Raum eine
Gefangenendilemma-Situation mit sich bringe, also die Unmöglichkeit
gegenseitigen Vertrauens. Die Anwendung des Rechts erscheint dann als
friedenssichernder Ausweg.
Naturzustand
Der
Naturzustand als rechtsfreier Raum ist bei Thomas Hobbes so
unerträglich, dass alle sich wünschen, ihn aufzulösen. Der
Gesellschaftszustand als Rechtsraum, in dem die
Gesellschaftsmitglieder geordnet zusammenleben, stellt sich als
kleineres Übel dar. Dadurch wird postuliert, dass diejenigen, die
sich im Naturzustand befinden, durch einen Vertrag freiwillig in den
geordneten Gesellschaftszustand übergehen.
Jean
Jacques Rousseau versteht den Naturzustand ebenfalls als rechtsfreien
Raum, aber im Gegenteil als verlorenes Paradies, dem sich die
Individuen angesichts seiner Deformation durch gesellschaftliche
Ungleichheiten wiederum anzunähern hätten. Eine bürgerliche
Gesellschaft, in der die Vernunft herrsche, habe dazu das Mittel des
Vertrags.
In
der Mitte zwischen den Extremen Hobbes und Rousseau stehen die
Vorstellungen von John Locke in Zwei Abhandlungen über die Regierung
(1689), der die Menschen im Naturzustand für gleich und unabhängig
hält, weil sie von einem göttlichen Naturgesetz beherrscht würden
(„the state of nature has a law of nature to govern it“).[2]
Immanuel
Kant (Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher
Absicht, 1784) verbindet Elemente dieser Theorien zu einer Theorie
des Öffentlichen Rechts, mit dem sich der Gesellschaftszustand von
einem Naturzustand unterscheide, in dem es nur Privatrecht geben
könne. Die Individuen haben bei Kant nicht mehr bloß den Willen zur
vertraglichen Einigung, sondern sehen die „unbedingte
Vernunftnotwendigkeit“ einer positiven Rechtsordnung ein.[3]
Seit
dem 19. Jahrhundert
Im
19. Jahrhundert verloren die Gesellschaftsvertragstheorien als
Legitimationstheorien an Überzeugungskraft. Im entstehenden
Rechtspositivismus spielten auf vorstaatliche Legitimationsstrategien
gegründete Argumentationen keine Rolle mehr.
Anfang
des 20. Jahrhunderts rückten Max Webers soziologische Definitionen
von Macht und Herrschaft in den Mittelpunkt.
John
Rawls
Dass
das Konzept der Vertragstheorie im 20. Jahrhundert dennoch nicht
überholt war, zeigt John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit (1971).
Rawls greift die Idee des Naturzustands von Hobbes insofern auf (im
Englischen original position, sprich „Urzustand“), als er einen
„Schleier des Nichtwissens“ im Moment der Vereinbarung annimmt.
Dieser „Schleier“ verhindert, dass die Individuen ihre Position
in der Gesellschaft und den Zeitpunkt, zu dem sie leben, erkennen.
Konsensfähig sind daher Regeln, die immer Vorteile bringen,
ungeachtet in welcher Position und in welcher Zeit sich das
Individuum befindet. Die Austauschbarkeit von Position und Zeit
erlaubt einen Universalisierbarkeitstest von Regeln. Der Naturzustand
von John Locke und Thomas Hobbes ist nicht mit dem von Rawls
beschriebenen Urzustand zu vergleichen.
Kritik
Der
Kontraktualismus in der von Rawls vertretenen Form ist zwar
hochsystematisch ausgearbeitet, stellt aber entsprechend hohe
Anforderungen an die beteiligten Personen, die dessen theoretische
Grundlagen verstehen müssen. So müssen die Individuen kompetente
Beurteiler moralischer Fragen sein, über hinreichende Intelligenz
verfügen, logisch denken können, ausreichend Lebenserfahrung haben,
neue Erkenntnisse berücksichtigen, persönliche Distanz wahren, zur
Selbstkritik bereit sein und sich in andere hineinversetzen können.
Dies sind Fähigkeiten, die zwar im Zeitalter der Aufklärung
hochgehalten wurden, aber von denen man nicht ohne weiteres erwarten
kann, dass sie in der Realität erfüllt werden.[4]
Auch
liegt historisch kein Fall vor, in welchem tatsächlich das
kontraktualistische Modell legitimitätsbildend zur Anwendung
gekommen wäre. Nach Volker Gerhardts Argumentation gab es in allen
Gesellschaften zuvor schon geltendes Recht, auf das sich in Zeiten
des Übergangs (und gerade hier verstärkt) bezogen wurde, um neues
Recht zu legitimieren. So erscheint eine legitimationsschaffende
Gründung allein auf der selbstverantwortlichen Person, wie der
Kontraktualismus es vorschlägt, illusorisch, da stets Rechtsformen
vorausgehen, die sich in neuen Verhältnissen fortpflanzen.[5]
Hauptsächliche
Theoretiker
Thomas
Hobbes, Leviathan (1651), Kap. 13-26
John
Locke, Two Treatises on Government (dt. Zwei Abhandlungen über die
Regierung, 1690)
Jean-Jacques
Rousseau, Du Contrat Social (dt. Der Gesellschaftsvertrag, 1762)
Immanuel
Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher
Absicht (1784)
John
Rawls, A Theory of Justice (dt. Eine Theorie der Gerechtigkeit, 1971)
Zu
den bekanntesten Kritikern zählt C. B. Macpherson mit Die politische
Theorie des Besitzindividualismus. Von Hobbes bis Locke (dt. 1973).
Vertreter
des moralischen Kontraktualismus
David
Gauthier, Morals by Agreement (1986)
James
M. Buchanan, The Limits of Liberty (1975)
Peter
Stemmer, Handeln zugunsten anderer: Eine moralphilosophische
Untersuchung (2000)
Siehe
auch
Liberalismus
Kommunitarismus
(Gegenposition)
Naturrecht
Naturzustand
Politische
Philosophie
Staatstheorie
Konstitutionenökonomik
Literatur
Philosophiebibliographie:
Vertragstheorie – Zusätzliche Literaturhinweise zum Thema
Aufklärung
und Kritik Sonderheft 7, Schwerpunkt: Kontraktualismus. Herausgegeben
von der Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg, Nürnberg
2003 (einige Aufsätze online, u.a. von Jan Narveson)
David
Gauthier: Morals by Agreement, Oxford: Clarendon Press 1986.
Michael
von Grundherr: Moral aus Interesse. Metaethik der Vertragstheorie. de
Gruyter, Berlin 2007 ISBN 978-3-11-019356-5
Wolfgang
Kersting: Zur Logik des kontraktualistischen Arguments, in: Gerhardt,
Volker (Hg.): Der Begriff der Politik. Bedingungen und Gründe
politischen Handelns. Metzler, Stuttgart 1990, S. 216-237. ISBN
3-476-00692-1
Wolfgang
Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags,
Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, ISBN
3-534-18953-1
Roland
Kley: Vertragstheorie der Gerechtigkeit: eine philosophische Kritik
der Theorien von John Rawls, Robert Nozick und James Buchanan. Haupt,
Bern 1989, ISBN 3-258-04035-4
Peter
Koller: Neue Theorien des Sozialkontrakts. Duncker & Humblot,
Berlin 1987, ISBN 3-428-06208-6
Anton
Leist: Moral als Vertrag? Beiträge zum moralischen Kontraktualismus.
de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017270-4
Christian
Müller: Das vertragstheoretische Argument in der Ökonomik, Duncker
& Humblot, Berlin 2000, ISBN 3-428-10084-0.
T.
Nagel: Equality and Partiality, Oxford University Press 1991.
Derek
Parfit: Reasons and Persons, Oxford University Press 1984.
Derek
Parfit: A Consequentialist Perspective on Contractualism, in: Theoria
66/3 (2000), 228-236.
P.
Pettit: Can Contract Theory Ground Morality?, in: J.Dreier (Hg.):
Contemporary Debates in Moral Theory, Blackwells 2006, 77-96.
T.
Pogge: What We Can Reasonably Reject, in: Nous Supplement 11 (2002),
118-47.
Richard
Saage: Vertragsdenken und Utopie: Studien zur politischen Theorie und
zur Sozialphilosophie der frühen Neuzeit. Suhrkamp, Frankfurt am
Main 1989, ISBN 3-518-28377-4
T.
M. Scanlon: The Difficulty of Tolerance, Cambridge: Cambridge
University Press 2003. Review (PDF-Datei; 106 kB) von Stephen Darwall
T.
M. Scanlon: Contractualism and Utilitarianism, in: Amartya Sen /
Bernard Williams (Hgg.): Utilitarianism and Beyond, Cambridge:
Cambridge University Press 1982, 103-28.
T.
M. Scanlon: What We Owe to Each Other, Cambridge, MA: Harvard
University Press 1998.
T.
M. Scanlon: Contractualism and What We Owe to Each Other, in: H.
Pauer-Studer (Hg.): Constructions of Practical Reason: Interviews on
Moral and Political Philosophy, Stanford University Press.
T.
Schmidt: Die Idee des Sozialvertrags: rationale Rechtfertigung in der
politischen Philosophie. Mentis, Paderborn 2000. ISBN 3-89785-201-2
Richard
Schottky: Untersuchungen zur Geschichte der staatsphilosophischen
Vertragstheorie im 17. und 18. Jahrhundert: Hobbes - Locke - Rousseau
- Fichte; mit einem Beitrag zum Problem der Gewaltenteilung bei
Rousseau und Fichte. Rodopi, Amsterdam 1995, ISBN 90-5183-908-1
Ferdinand
Tönnies: Thomas Hobbes, der Mann und der Denker, Frommann, Stuttgart
[1896, ²1910] (erw.) ³1924 (Faksimile 1971)
Weblinks
Celeste
Friend: Social Contract Theory in der Internet Encyclopedia of
Philosophy
Ann
Cudd: Contractarianism. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford
Encyclopedia of Philosophy
Fred
D'Agostino: Contemporary Approaches to the Social Contract. In:
Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy
Elizabeth
Ashford, Tim Mulgan: Contractualism. In: Edward N. Zalta (Hrsg.):
Stanford Encyclopedia of Philosophy
Einzelnachweise
Wolfgang
Kersting: Vertragstheorie, in: Stefan Gosepath, Wilfried Hinsch,
Beate Rössler (Hrsg.): Handbuch der politischen Philosophie und
Sozialphilosophie, Bd.2, Berlin: de Gruyter 2008, S. 1430 -1436
John
Locke: The Second Treatise of Civil Government 1690, chapter 2,
section 6
Hariolf
Oberer (Hrsg.): Kant: Analysen, Probleme, Kritik III, Würzburg:
Königshausen & Neumann 1997, S. 258–260. ISBN
978-3-8260-1169-6
Volker
Gerhardt: Das politische Defizit des Kontraktualismus, in: Merkur.
Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken., H. 714, 62 (2008),
S. 1034–1039, hier S. 1038
Volker
Gerhardt: Das politische Defizit des Kontraktualismus, in: Merkur.
Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken., H. 714, 62 (2008),
S. 1039.
- Die
Mulackritze dient in dem Film Sass
als Treffpunkt der Protagonisten.Gr・derzeitmuseum
Die
Gr・derzeit
f舁lt
in jene Epoche, in welcher das B・gertum
in Mitteleuropa
die kulturelle Führung übernahm. Sie gilt daher auch als Hochzeit
des klassischen
Liberalismus,
gleichwohl dessen politische Forderungen nur teilweise und eher am
Ende dieses Zeitraums umgesetzt wurden. Bezogen auf die deutsche
Geschichte bezeichnet der Historiker Christian
Jansen
die Zeit zwischen der Revolution
1848/49
und der Reichsgr・dung
1866/71
als Gründerzeit.
Der
Wirtschaftswissenschaftler Nikolai
Dmitrijewitsch Kondratjew
beschreibt den Wirtschaftsaufschwung dieser Periode in Mitteleuropa
als die aufsteigende Phase des zweiten Kondratjew-Zyklus.Die Industrialisierung stellte auch ästhetisch neue Aufgaben, vor allem in der Architektur und im Kunsthandwerk. Dies drückte sich in einer eklektizistischen Weiterentwicklung vorhandener Formen aus. Daher ist mit „Gründerzeitstil“ der Historismus gemeint.
Zeitgenössisch bezog sich der Ausdruck „Gründerzeit“ allerdings nur auf den damaligen Wirtschaftsaufschwung.
Da der Historismus aber bis nach 1900 der vorherrschende Stil blieb, ergibt sich eine gewisse Unschärfe des Begriffs, insbesondere im umgangssprachlichen Gebrauch. In stilgeschichtlichen Zusammenhängen können daher manchmal sehr unterschiedliche Zeiträume bezeichnet, beispielsweise 1850–1873, 1871–1890, manchmal sogar 1850–1914.
Wirtschaft
Aufschwung
Der
Ausdruck Жr・derzeit・bezieht
auf den umfassenden wirtschaftlichen Aufschwung der Mitte des 19.
Jahrhunderts, in dem Unternehmensgr・der
in relativ kurzer Zeit reich werden konnten. Ein entscheidender
Faktor f・
die
rasante Wirtschaftsentwicklung war der Eisenbahnbau.
Typische „Gründer“ sind daher Eisenbahnunternehmer wie Bethel
Henry Strousberg.
Die Eisenbahn hatte eine bedeutende Impulswirkung auf andere
Industriezweige, etwa durch die gestiegene Nachfrage nach Kohle
und Stahl,
so dass auch in diesen Bereichen Industrieimperien, wie etwa das von
Friedrich
Krupp,
entstanden. Vor allem aber wurden Kommunikation und Migration
enorm erleichtert. Massenhaft wanderten ländliche Unterschichten in
die Städte (→ Urbanisierung),
wo sie zum Bestandteil des dort entstehenden Proletariats
wurden – damals entstand auch die soziale
Frage
(zeitgenössisch auch Pauperismus
genannt).Mit der Eisenbahn wurden neben dem Transportwesen auch Vertrieb und Distribution revolutioniert: außerhalb des herkömmlichen industriellen Sektors wurde Massenproduktion möglich. Zu bedeutenden Unternehmensgründern von Lebensmittelkonzernen wurden beispielsweise der Bierbrauer Ignaz Mautner und der Kaffeeröster Julius Meinl I..
Eine wichtige Rolle unter den Жr・dern・spielten auch Personen j・ischen Glaubens, die ihre nunmehrige Emanzipation und sozialen Aufstiegschancen zu nutzen wussten – als Beispiel sei das Bankhaus Rothschild genannt, das als Financier des Eisenbahnbaus erhebliche Bedeutung hatte.
Inwiefern auch Aktiengesellschaften in Deutschland die Gründerzeit prägten, zeigen folgende Zahlen: In den Jahren 1867 bis 1870 wurden in Preußen 88 Aktiengesellschaften gegründet, 1871 bis 1873 waren es 928 Neugründungen.
Reparationszahlungen
Deutschland
diktierte Frankreich nach dem gewonnenen Deutsch-Franzischen
Krieg
(1870/1871) eine Reparationszahlung
in Höhe von fünf Milliarden Francs
in Gold. In Deutschland wurde dieses Gold geschmolzen und zu eigenen
Münzen (Goldmark)
geprägt. Zur gleichen Zeit verkaufte Deutschland seine
Silberbestände und kaufte weiteres Gold auf dem Weltmarkt
zu. Um einer Abwertung der Silberwährungen durch die hohe
Silbermenge auf dem Markt entgegenzuwirken, limitierte Frankreich die
Prägung von Silbermünzen (siehe Lateinische
M・zunion).
Die Währung vieler Länder basierte damals auf Gold (Goldstandard),
Silber (Silberstandard)
oder einem Bimetallstandard.
Gründerkrise
Der
Aufschwung fand im gro゚en
Bsenkrach
(Gr・derkrach)
1873 ein jähes Ende und ging in die etwa zwanzigjährige
wirtschaftliche Stagnationsphase
über, die als Gr・derkrise
bekannt ist.In dieser nachfolgenden Krise verlor die Theorie des Wirtschaftsliberalismus an Boden und es wurden auch in der Praxis Kontrollmechanismen geschaffen und Schutzzle eingeführt. Die in dieser Krisenperiode entstehenden kleinbürgerlichen und proletarischen Massenbewegungen waren erklärte Gegner des Wirtschaftsliberalismus.
Die verheerendste Folge des gro゚en Krachs war psychologisch. Das Versprechen von Reichtum und Aufstieg f・ alle schien vorerst gescheitert, in Kreisen kleiner Handwerker und Gesch臟tsleute stand nunmehr die Angst vor dem sozialen Abstieg durch die industrielle Konkurrenz im Vordergrund, außerdem war durch den Krach auch viel erspartes Kapital verloren gegangen. In diesen kleinbürgerlichen Kreisen verbreiteten sich rasch allerlei Verschwörungstheorien – insbesondere der Antisemitismus gewann massiv an Boden und wurde in den 1880er-Jahren zu einer breiten politischen Unterströmung.
Ein
typischer Gründerzeitstraßenzug in Chemnitz, schau mal genau hin.
Im Zuge der Industrialisierung wuchs der Bedarf nach Wohnraum; ganze Stadtviertel wurden auf die ・r・e Wiese・gebaut. Noch heute gibt es in vielen mitteleurop臺schen St臈ten zahlreiche Wohnbauten aus der Gr・derzeit, die oftmals ganze Stra゚enz・e oder gar Stadtviertel umfassen. In Deutschland zerstten zwischen 1940 und 1945 die zahllosen Luftangriffe auf deutsche Städte, darunter jede Menge Fl臘henbombardements, viele Gründerzeitviertel oder beschädigten sie stark. Auch der moderne Städtebau seit den 1950er Jahren hat viele dieser Gebäude in Mitteleuropa beseitigt.
Typisch f・ den Baustil der sogenannten Gr・derzeitarchitektur ist die etwa vier- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung mit ihren reich dekorierten Fassaden. Sie wurden meist von privaten Wohnungsbaugesellschaften errichtet. Die Dekorationsformen lehnten sich an historische Stilformen an, weshalb die Architektur dieser Prägung zusammenfassend als Historismus bezeichnet wird und Stile wie die Neugotik, Neorenaissance und den Neobarock umfasst. Es entstanden Villen und Palais für das reich gewordene (Groß-)Bürgertum und zahlreiche Mietskasernen für die rasant wachsende Stadtbevölkerung (siehe auch Demografie Deutschlands). Obwohl die etwas später entstandenen Jugendstilbauten irrtümlicherweise manchmal ebenfalls der Gründerzeit zugeordnet werden,[4] sind sie von historistischen Bauten zu unterscheiden.[5]
Bedeutend in dieser Phase war auch die Integration neuer Technologien in Architektur, Bautechnik und Design. Entscheidend war die Weiterentwicklung der Stahlerzeugung (Bessemer-Verfahren), die beispielsweise Stahlfachwerkt・me ermöglichte. Der nur aus Stahl und Glas bestehende Crystal Palace auf dem Gelände der Londoner Weltausstellung von 1851 galt als revolutionär und wegweisend für spätere Jahrzehnte.
Auch die Innenarchitektur der Gründerzeit spielte mit verschiedenen Elementen des Historismus. Die reich ausgestatteten Räume des gehobenen Bürgertums nahmen ältere Kunststile und Dekors auf und imitierten sie.
Gründerzeit
in Österreich
Auch in ヨsterreich begann die Gründerzeit nach 1840 mit dem Beginn der Industrialisierung des Raums Wien sowie in Bmen und M臧ren. Meist wird die M舐zrevolution (1848) als Ausgangspunkt genommen, deren wirtschaftliche Reformen im Unterschied zu den politischen Reformen im Allgemeinen nicht zurückgenommen wurden.
Der Liberalismus erreichte in der ヨsterreich-Ungarischen Monarchie in einer kurzen Periode von 1867 (ヨsterreichisch-Ungarischer Ausgleich) bis in die frühen 1870er-Jahre seinen Höhepunkt.
Wien, die Haupt- und Residenzstadt von Kaiser Franz Joseph, wurde ab 1850 – nach der gescheiterten M舐zrevolution – durch die Eingemeindung der Vorstädte und den Zuzug Hunderttausender, besonders aus Bmen und M臧ren, bis 1910 zur f・ftgrten Millionenstadt der Welt. Die Ringstra゚e wurde an Stelle der alten Stadtmauer gebaut, Wohnbau und -spekulation blühten auf. Das durch die gestiegene Bedeutung von Gewerbe und Handwerk wohlhabend und – gegenüber dem eher agrarwirtschaftlich abhängigen Adel und der mittellosen Arbeiterschaft – mächtig gewordene B・gertum setzte sich mit Prachtbauten des Historismus Denkmäler.
Im kleineren Umfang wurden auch in Graz ganze Stadtteile neu errichtet. Die Grazer Altstadt blieb größtenteils erhalten (anders als die Altstadt von Wien), da die rege Bautätigkeit vor allem außerhalb stattfand.
Die Donaumonarchie gehte wirtschaftlich zu den Verlierern der deutschen Reichsgr・dung, die ihr Ansinnen, dem Deutschen Zollverein beizutreten, aussichtslos machte. Der Wiener Bsenkrach von 1873 ließ weltweit die Konjunktur nachlassen, auch wenn die Bezeichnung Gro゚e Depression für die anschließende Deflationsphase heute eher als übertrieben angesehen wird.
Weblinks
- Commons:
Gr・derzeit-Architektur
in Deutschland
– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Literatur
- Hellmut Andics: Gr・derzeit. Das schwarzgelbe Wien bis 1867. Jugend und Volk, Wien u. a. 1981, ISBN 3-7141-6518-5.
- Rainer Haaff: Gr・derzeit. Hartholzmel ・Weichholzmel. Kunst-Verlag Haaff, Germersheim 2005, ISBN 3-938701-01-3.
- Richard Hamann, Jost Hermand: Deutsche Kunst und Kultur von der Gr・derzeit bis zum Expressionismus. Band 1: Gr・derzeit. Akademie-Verlag, Berlin 1965.
- Christian Jansen: Gr・derzeit und Nationsbildung 1849・871. Verlag Ferdinand Schingh, Paderborn 2011, ISBN 3-506-767046.
“Das
schaffst Du nicht, garantiert nicht.”
Am
Abend des 29. Dezembers 1928 begann Muskel-Adolf mit seinen Leuten
eine Massenschlägerei, wobei es Tote und Schwerverletzte gab. Im
sogenannten Immertreu-Prozess wurde Muskel-Adolf, weil die Zeugen vor
Gericht nicht aussagen wollten, nur zu 10 Monaten auf Bewährung
verurteilt.
Nach
dem Verbot der Ringvereine wurde Adolf Leib Anfang 1934 als
Berufsverbrecher von der Gestapo verhaftet, sein weiteres Schicksal
ist unbekannt.
Peter
Feraru: "Muskel Adolf & Co. Die ‚Ringvereine‘ und das
organisierte Verbrechen in Berlin. Berlin: Argon, 1995
Erich
Frey: Ich beantrage Freispruch. Aus den Erinnerungen des
Strafverteidigers. Heyne, München 1959
Tagesspiegel.de:
Die Schlacht am Schlesischen Bahnhof
„Wie
kommst Du nur zu diesem ganzen Wissen, und warum interessieren Dich
all diese Ganoven?“
Am
1. September 1939 griff Hitler Polen an und löste damit den 2.
Weltkrieg aus. Er wollte die Vorherrschaft nicht nur in Europa,
sondern weltweit sowie eine Abschaffung der Juden in allen deutsch
kontrollierten Gebieten.
Nach
relativ "leichten" Kriegen gegen Polen (1. September 1939),
Dänemark und Norwegen (9. April 1940) sowie Niederlande, Belgien und
Frankreich (10. Mai 1940) fühlte sich Hitler stark genug um am 22.
Juni 1941 die Sowjetunion angreifen zu können. Einsatztruppen kamen
in den Osten um mit der systematischen Vernichtung der Juden, Sinti
und Roma und anderen unerwünschten Gruppen zu beginnen. Schon vom
Siegeswillen geprägt erklärte Hitler offen, dass er die Juden aus
Europa entfernen wolle.
Nachdem
er sich Anfangs nur mit der militärischen Planung befasste, übernahm
er am
19. April
1941 selbst den Oberbefehl über das Heer. Er ließ die Front im
Osten stabilisieren. Mit der Unterschätzung der militärischen
Stärke der USA, erklärte er ihr den Krieg um den Japanern, mit
denen er seit 1940 im Dreimächtepakt stand, zu helfen. Um der
Konzentration der USA auf Deutschland zu entgehen, suchte Hitler eine
Niederlage Japans. Danach gewann er auch den Krieg gegen die
Sowjetunion.
Nach
den letzten Erfolgen 1942 ging es steil bergab. Besonders mit der
Niederlage bei Stalingrad in Februar 1943. Hitler zog sich zurück,
ließ aber seine Gruppen nicht kapitulieren. Er hoffte, dass sein
Schicksal sich noch wenden würde.
Am
29. April 1945 bestimmte Hitler Karl Dönitz zu seinem Nachfolger und
legte sein politischen Testament nieder. Darin beschrieb er nochmals
die Notwendigkeit der Judenvernichtung in Europa. Am 30. April nahm
er sich in Berlin, zusammen mit seiner am Tag zuvor vermählten Frau,
das Leben.
“Es
ist meine Art mich zu erinnern, an meine Großmutter Anna und ihre
Töchter, welche in Auschwitz gestorben sind. Ich möchte nicht, das
sie vergessen werden?”
Als
Wind
(althochdeutsch wint;
zu indogermanisch ue
Xehen,
blasen・wird
in der Meteorologie
eine gerichtete, stärkere Luft
bewegung in der Erdatmosph舐e
bezeichnet.
Hauptursache
f・
Wind
sind Unterschiede im Luftdruck
zwischen Luftmassen.
Dabei bewegen sich Luftteilchen aus dem Gebiet mit einem höheren
Luftdruck – dem Hochdruckgebiet
– solange in das Gebiet mit dem niedrigeren Luftdruck – dem
Tiefdruckgebiet
–, bis der Luftdruck ausgeglichen
ist. Es handelt sich bei einem Wind daher um einen Massenstrom,
welcher nach dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik
eine Gleichverteilung der Teilchen im Raum
und damit eine maximale Entropie
anstrebt. Die zugehörige Kraft
bezeichnet man als Druckgradientkraft.
Je größer der Unterschied zwischen den Luftdrucken ist, umso
heftiger strömen die Luftmassen in das Gebiet mit dem niedrigeren
Luftdruck und umso stärker ist der aus der Luftbewegung
resultierende Wind. Die Windrichtung,
meist in Form einer Hauptwindrichtung
angegeben, wird durch die Lage von Tiefdruckgebiet und
Hochdruckgebiet bestimmt. Dabei wird sie aber durch die Corioliskraft
in Bewegungsrichtung nach rechts (Nordhalbkugel)
bzw. nach links (S・halbkugel)
abgelenkt. Unterhalb der freien
Atmosph舐e
wird der Wind zusätzlich durch Reibung
beeinflusst und kann auch durch morphologische
Strukturen
wie Berge, Täler und Canyons stark variieren (Beispiel: Fn
bzw. Fallwind,
Aufwind,
Talwind,
Bergwind).
Bei rotierenden
Systemen wie Wirbelst・men
spielt zusätzlich die Zentrifugalkraft
eine entscheidende Rolle. Man unterscheidet grundsätzlich die
meridionale
und die zonale
Komponente eines Windes.
Die
Geschwindigkeit des Windes wird in Meter pro Sekunde (m/s), in
Kilometer pro Stunde (km/h) oder in der Seefahrt sowie in der
Luftfahrt in Knoten
(1 kt = 1,852 km/h) gemessen. Die bisher höchsten gemessenen
Windgeschwindigkeiten um 500–650 km/h traten bisher nur in
großen Höhen bei den sogenannten Jetstreams
auf. Die Stärke eines Windes wird – innerhalb der sehr
verbreiteten Beaufortskala
– in der Einheit Beaufort
(Bft) ausgedr・kt.
Winde zwischen 2 und 5 Bft werden als Brise
bezeichnet. Winde mit Windstärken zwischen 6 und 8 Bft bezeichnet
man als Wind mit den Abstufungen starker,
steifer
und st・mischer
Wind. Bei Windst舐ken
ab 9 Bft spricht man von einem Sturm.
Winde mit der Windstärke 12 bezeichnet man als Orkan.
Eine heftige Luftbewegung von kurzer Dauer bezeichnet man als B.
Die Kraft,
die der Wind auf Gegenstände (wie z. B. auf eine Talbrücke)
ausübt, nimmt quadratisch mit der Windgeschwindigkeit zu: doppelte
Windgeschwindigkeit bedeutet vierfache Kraft.
Winde
werden in verschiedene Gruppen eingeteilt.
• direkter
Druckgradientwind
• keine
Coriolis-, Zentrifugal- oder Reibungskraft
• äquatornah
(geringe Corioliskraft)
• Gleichgewicht
zwischen Druckgradient- und Corioliskraft
• oberhalb
der Bodenreibungsschicht (freie Atmosphäre)
• hängt
nur vom horizontalen Druckgradienten ab
• reale
Ausgleichskomponente zum idealisierten geostrophischen Wind
• basierend
auf Fluktuationen, die zum Masseausgleich führen
• Gleichgewicht
zwischen Druckgradient-, Zentrifugal- und Corioliskraft
• Isobarenparallel
(mit Krümmungen)
• oberhalb
der Bodenreibungsschicht (freie Atmosphäre)
• hängt
nur vom horizontalen Druckgradienten ab
• Gleichgewicht
zwischen Druckgradient- und Zentrifugalkraft
Auch
eine Unterscheidung nach der Dimension und Beständigkeit der Winde
ist üblich. Es werden dabei im Wesentlichen drei Gruppen
unterschieden:
1. synoptische
Winde
– umfassen alle obigen Winde bis auf geostrophische
Windkomponenten; große räumliche und in der Regel auch zeitliche
Skalen:
2. gerade
noch vorhersagbare Winde – sehr lokal
3. stark
lokale, also unvorhersehbare, in ihrer Ausdehnung auf wenige tausend
Meter beschränkte Winde – Dauer nur Sekunden bis Minuten.
„Ich
glaube Du bist ein wandelndes Lexikon. Du willst immer alles wissen
und zwar ganz genau. Warm?“
–
Bedeutungserklärungen,
Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons:
Wind
– Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote:
Wind
– Zitate
- Philipp
Wetzel: Lernmodul
"Druckgradient - Gradientkraft - Gradientbeschleunigung".
Luftmassenbewegungen.
In: WEBGEO basics / Klimatologie. Institut für Physische Geographie
(IPG) der Universität Freiburg, abgerufen am 14. Dezember 2010
(Flash).
“Denk
daran Deine Thema ist die Mafia und nicht die Windrichtung.” “Aber
sagt man nicht man sollte sich immer ansehen, woher der Wind bläst?”
Die
Direzione Investigativa Antimafia (DIA) ist ein nationales
italienisches Kriminalamt zur Bekämpfung der Mafia und anderen,
ähnlichen Formen der Organisierten Kriminalität. Die DIA untersteht
dem italienischen Innenministerium in Rom.
Das
Personal kommt fast ausschließlich von der Polizia di Stato
(Polizei), den Carabinieri und der Guardia di Finanza. Die Zentrale
in Rom umfasst: drei operative Abteilungen: I Informationsbeschaffung
und Auswertung, II Polizeiliche Ermittlungen, III Internationale
Beziehungen und zentrale Verwaltungsdienststellen. Daneben gibt es in
ganz Italien zwölf regionale DIA-Ämter, die teilweise Außenstellen
haben. Sie arbeiten den zentralen Abteilungen in Rom und anderen
Polizeien in Italien und im Ausland zu. Bei Ermittlungs- und
Strafverfahren werden die Aktivitäten der DIA von besonderen
Antimafia-Staatsanwaltschaften (Direzione Distrettuale Antimafia -
DDA) koordiniert, die in der Regel den Staatsanwaltschaften bei den
Berufungsgerichten angegliedert sind und der Nationalen
Antimafia-Staatsanwaltschaft (Direzione Nazionale Antimafia - DNA)
beim Kassationsgericht unterstehen.
Die
DIA ist kein Geheimdienst. “Wer sagt
das? Kann man arbeiten, ohne geheime Informationen? Was macht einen
Geheimdienst aus?” Für nachrichtendienstliche Aktivitäten, auch
im Bereich der Organisierten Kriminalität, verfügt Italien über
den Inlandsnachrichtendienst Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna
(AISI), der dem Ministerpräsidenten untersteht, das Innenministerium
jedoch direkt mit sachdienlichen Informationen versorgt. Im Bereich
der Aufklärung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird unter
der Regie des Koordinierungsorganes DIS auch der Auslandsdienst AISE
tätig. “Ja, aber alle haben doch ständig Angst vor einem erneuten
Börsenzusammensturz, oder nicht, wie damals.”
Als
Gr・derkrach
bezeichnet man den Bsenkrach
des Jahres 1873, wobei im Speziellen der Einbruch der Finanzm舐kte
gemeint ist. Dieser Börsenkrach beendete die Gr・derzeit
im Sinne einer Phase nicht selten spekulativer
Firmengründungen. Vorausgegangen war eine Überhitzung der
Konjunktur, die von verschiedenen Faktoren begünstigt worden war –
in Deutschland vor allem durch den gewonnenen Krieg
gegen Frankreich
1870/71, die daraus erworbenen Reparationszahlungen
Frankreichs
und die Reichsgr・dung.
Stärker betroffen war aber ヨsterreich-Ungarn,
und 1873 brachen weltweit die Finanzmärkte ein.
Die
nachfolgende Deflationsphase ist als Gr・derkrise
bekannt. Die Volkswirtschaften der sich industrialisierenden
Staaten gingen in eine Phase des verlangsamten Wachstums
und der Deflation
über, die bis in die 1890er-Jahre anhielt. Wirtschaftstheoretiker
der 1920er-Jahre prägten dafür den Begriff „Gro゚e
Depression“."Aimer, ce n'est pas se regarder l'un l'autre, c'est regarder ensemble dans la même direction."
“Schau
Dir nocheinmal die Geschichte genau an.” “Ok, aber nimm bitte die
Finger aus meinem Höschen.”
Die
DIA entstand 1992 durch das Gesetz Nr. 410 vom 30. Dezember 1991 aus
dem „Hochkommissariat zur Mafiabekämpfung“. Die 1992 von der
Mafia in Palermo ermordeten Untersuchungsrichter Giovanni Falcone und
Paolo Borsellino, die das frühere Hochkommissariat für unzureichend
hielten, gelten als die Väter der DIA und der speziellen
Antimafia-Staatsanwaltschaften (DNA/DDA).
“Die
offizielle Webseiten der DIA (italienisch), wie findest Du die?”
...
„Mir
gefällt das nicht! Mir wird ganz schlecht. Wir wollen doch in
Frieden leben!“
„Ja,
aber wenn wir es nicht können, wenn wir uns im Krieg befinden, wenn
all diese Machtverhältnisse nicht durchsichtig werden, dann
überrollen uns alle. Wir Menschen, wir müssen aufschreien und um
das Gute kämpfen!“
Isis
steht für:
Isis,
eine Göttin in der ägyptischen Mythologie
Isis
oder Isettahemdjert, Frau des ägyptischen Pharao Ramses III.
Isis
(Mondkrater), einen sehr kleinen Mondkrater
(42)
Isis, einen Asteroiden
Isis
(Band), eine US-amerikanische Band
Isis
(Jazz-Fusion-Band), eine US-amerikanische Jazz-Fusion Band
Isis
(Oper), eine Oper von Jean-Baptiste Lully
Isis
(Serie), eine US-amerikanische Fernsehserie
Isis
(Zeitschrift, 1816), eine enzyklopädische Zeitschrift
Isis
(Zeitschrift, 1876), die Zeitschrift für alle
naturwissenschaftlichen Liebhabereien
Isis
(Zeitschrift, 1912), eine Zeitschrift für
Naturwissenschaftsgeschichte
Apache
Isis, ein Java-Framework der Apache Software Foundation
eine
Korallengattung der Familie Isididae, Ordnung der Weichkorallen,
siehe Calcaxonia
in
der Antike der Name des Flusses Natanebi in Georgien
Bezeichnung
der Themse in Oxford
den
Markennamen von Beutelschmidt a R?ži?ka, ehemaliger
tschechoslowakischer Automobilhersteller
Isis
(Schiff), deutscher Dampfer, siehe Liste bedeutender Seeunfälle 1900
bis 1949
Isis
ist der Vorname von:
Isis
Gee (* 1972), US-amerikanisch-polnische Songwriterin und Sängerin
Isis
King (* 1985), US-amerikanisches Transgender-Model
Isis
Taylor (* 1989), US-amerikanische Pornodarstellerin und Adult-Model
ISIS
ist der Name von:
Institut
für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung
(ISIS), interdisziplinäres Forschungsinstitut in Graz
Naturwissenschaftliche
Gesellschaft ISIS Dresden, Fachgesellschaft
Naturwissenschaftliche
Gesellschaft ISIS zu Bautzen
ISIS
Multimedia Net GmbH, Telekommunikationsunternehmen bei Düsseldorf,
2005 von Arcor übernommen
ISIS
Papyrus, europäisches Software-Unternehmen
ISIS
steht als Abkürzung für:
die
terroristische Organisation Islamischer Staat im Irak und Syrien,
siehe Islamischer Staat (Organisation)
Image
and Scanner Interface Specification, eine Schnittstellenspezifikation
von Scannern
Institute
for Science and International Security, Militärforschungsinstitut in
den USA
Institute
for Systems, Informatics and Safety, ein ehemaliges Institut der
Gemeinsamen Forschungsstelle
Institute
of Strategic and International Studies
Informatisiertes
Staatsschutz-Informations-System, eine Staatsschutz-Datenbank in der
Schweiz
Informationssystem
zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter
Sexualstraftäter, ein Projekt in Sachsen
Intelligentes
Satellitendaten-Informationssystem, eine öffentliche Datenbank des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt
Interactive
Spectral Interpretation System, eine Analysesoftware Röntgenspektren
in der Astrophysik
International
Species Information System, gemeinnützige Organisation und Datenbank
für Tiere in Zoos und Aquarien
International
Satellites for Ionospheric Studies, siehe ISIS (Satelliten)
International
Secret Intelligence Service, siehe Archer (Zeichentrickserie)
International
Splined Interface Standard, Standard für Vielzahnaufnahmen an
Fahrrad-Innenlagerwellen, siehe Innenlager#Vielzahn
Intelligentes
System zur Identifizierung und Signalisierung an Eisenbahnkreuzungen
(ISIS-EK), siehe Bahnübergang
Industrial
Signature Interoperability and Mailtrust Specification (ISIS-MTT),
eine Spezifikation für elektronische Signaturen, siehe Common PKI
Integriertes
System zur Bereitstellung von Netzinfrastruktur auf optischer Basis,
ein Konzept der Deutschen Telekom, siehe HYTAS
Intermediate
System to Intermediate System Protocol, ein Netzwerkprotokoll, siehe
IS-IS
Siehe
auch:
Wiktionary:
Isis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme,
Übersetzungen
Wiktionary:
ISIS – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme,
Übersetzungen
„Das
kann nicht sein! Oder,...wir hören dieses Wort nun täglich in der
Presse!“
Der
Islamische Staat (IS; arabisch ??????? ??????????, DMG ad-daula
al-isl?miyya) ist eine dschihadistisch-salafistische Organisation,
deren Ziel die gewaltsame Errichtung eines Kalifats ist, welches
zunächst Syrien und den Irak, aber auch den Libanon, Israel,
Palästina und Jordanien umfassen soll.[2] Sie ist in Deutschland
nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2
Vereinsgesetz verboten, was insbesondere bedeutet, dass deren
Kennzeichen nicht öffentlich verwendet werden dürfen.[3] Von den
Vereinigten Staaten,[4] dem Vereinigten Königreich,[5] dem
UN-Weltsicherheitsrat,[6] Australien[7] und dem Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof[8] wird sie als terroristische Vereinigung
eingestuft.
Durch
ihren Namen knüpft sie an politische Konzepte eines Islamischen
Staats an. Sie hat ihren Ursprung im irakischen Widerstand und
bekannte sich anfangs zu al-Qaida, weswegen sie auch unter dem Namen
al-Qaida im Irak (AQI)[9] agierte, jedoch sind seit etwa Mitte 2013
IS und al-Qaida zerstritten.[10] Die Organisation kämpft im
syrischen Bürgerkrieg gegen die Regierung von Präsident Baschar
al-Assad, gegen die Freie Syrische Armee und gegen die kurdische
Minderheit im Norden des Landes. Seit Mai 2010 ist Abu Bakr
al-Baghdadi Anführer dieser islamistischen Organisation.
Die
Gruppe finanziert sich durch Spenden aus Katar, Kuwait,
Saudi-Arabien[11] und den Vereinigten Arabischen Emiraten.[12][13]
Zusätzlich erzielt sie Einnahmen, indem sie Rohöl aus eroberten
Ölfeldern,[14][15] antike und islamische Fundstücke aus
Grabungsstätten und Museen[16] sowie Frauen als „Bräute“
verkauft,[17] indem sie Steuern und Zölle erhebt[13] und bei
Geiselnahmen Lösegeld erpresst.[18][19]
Inhaltsverzeichnis
1
Namen
2
Geschichte
2.1
At-Tauh?d wa-l-Dschih?d (2003–2004)
2.2
Q??idat al-Dschih?d fi Bil?d ar-R?fidain (2004–2006)
2.3
ISI ab 2006
2.4
ISIS im syrischen Bürgerkrieg
2.4.1
2013
2.4.2
2014
2.5
Aktivitäten und Konflikte im Irak, in Syrien und im Libanon
2.6
Offensive im Irak 2014
2.6.1
Juni
2.6.2
Juli/August
2.6.3
September
3
Aktivitäten in Deutschland
4
Mitglieder
4.1
Bekannte Mitglieder
5
Reaktionen in Deutschland
5.1
Verbot
5.2
Unterstützung der Autonomen Region Kurdistan
5.3
Demonstrationen
6
Reaktionen in der muslimischen Welt
6.1
Ablehnung
6.2
Zustimmung
7
Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat
8
Sonstiges
9
Film
10
Siehe auch
11
Literatur
12
Weblinks
13
Einzelnachweise
Namen
Der
Irak und die Länder der Levante (in heutigen Grenzen)
Seit
Ende Juni 2014 nennt sich die Organisation nur noch Islamischer
Staat. Zuvor nannte sie sich Islamischer Staat im Irak und in der
Levante[20] (ISIL; arabisch ??????? ????????? ?? ?????? ?????? ?, DMG
ad-daula al-isl?miyya f? al-?Ir?q wa'š-Š?m, kurz: ??????, DMG
d??isch, populär auch Daaisch) oder wurde Islamischer Staat im Irak
und Syrien[21] bzw. Islamischer Staat im Irak und in
(Groß-)Syrien[22] (ISIS bzw. ISIG) genannt. Asch-sch?m bedeutet
wörtlich übersetzt „der Norden“, wird aber im arabischen
historischen Kontext traditionell mit Syrien bzw. Damaskus in
Verbindung gebracht. Im Deutschen wird das mit asch-Scham gemeinte
Gebiet als Levante oder als Großsyrien bezeichnet. Weitere,
ehemalige Namen der Organisation (JTJ, Az-Zarqawi-Netzwerk, TQJBR,
AQI, ISI) sind im Abschnitt Geschichte angegeben.
Geschichte
At-Tauh?d
wa-l-Dschih?d (2003–2004)
Das
zerstörte Bagdader Canal Hotel nach dem Bombenanschlag auf die
United Nations Assistance Mission for Iraq
Die
Organisation wurde 2003 bzw. Anfang 2004 von Abu Musab az-Zarqawi
gegründet (az-Zarqawi war bereits am 23. September 2003 auf die
konsolidierte Liste des Al-Qaida Sanctions Committee des
UN-Sicherheitsrates gesetzt worden).[23] Az-Zarqawis Organisation
wurde für den Bombenanschlag auf die United Nations Assistance
Mission for Iraq im Bagdader Canal Hotel am 19. August 2003
verantwortlich gemacht, bei dem 22 Menschen (darunter Sérgio Vieira
de Mello) getötet und über 100 verletzt wurden.[24] Die
Organisation trat im April 2004 als Dscham??at al-Tauh?d wa
al-Dschih?d (JTJ, Gemeinschaft für Tauh?d und Dschihad) in
Erscheinung, wurde aber auch Zarqawi-Gruppe bzw. Az-Zarqawi-Netzwerk
genannt.
Q??idat
al-Dschih?d fi Bil?d ar-R?fidain (2004–2006)
Im
Oktober 2004 änderte die Organisation ihren Namen in Tanzim Q??idat
al-Dschih?d f? Bil?d ar-R?fidain (TQJBR; Organisation der Basis des
Dschihad im Zweistromland); da Zarqawi am 17. Oktober 2004[25]
offiziell al-Qaida und Osama bin Laden die Treue schwor (bai?a) und
bin Laden am 27. Dezember 2005[25] die Gruppe anerkannte sowie
Zarqawi zu seinem Stellvertreter im Irak erklärte, war die
Organisation seitdem eher als al-Qaida im Irak (AQI) bekannt. Die vor
allem in Bagdad und westlich von Falludscha aktive Organisation
bekannte sich von Anfang an dazu, Angriffe (Bombenanschläge,
Hinrichtung von Geiseln) auf Zivilisten (Beamte, ausländische
Hilfsarbeiter – im Jahr 2004 Dutzende von Toten) durchzuführen;
später zählte sie auch Parteien und alle am demokratischen Prozess
Beteiligten als legitime Ziele für Anschläge.[26] Sie bekannte sich
zum Attentat auf Ezzedine Salim.[27] Über auf dschihadistischen
Websites verbreitete Videos bekannte sich die Organisation 2004 als
verantwortlich für die Entführungen und auf Video festgehaltenen
Hinrichtungen folgender ausländischer Zivilisten: Nicholas Berg,
Eugene Armstrong und Jack Hensley (USA); Kenneth Bigley
(Großbritannien); Murat Yuce (Türkei); Kim Sun-Il (Südkorea)[28];
Shosei Koda (Japan)[29]; Georgi Lazov und Ivailo Kepov
(Bulgarien).[30]
Am
15. Oktober 2004 gab das Außenministerium der Vereinigten Staaten
bekannt, dass JTJ auf die Liste der durch das Außenministerium der
Vereinigten Staaten ausgewiesenen terroristischen Organisationen im
Ausland gesetzt worden sei.[28] Am 18. Oktober 2004 wurde AQI
aufgrund von Resolution 1526 des UN-Sicherheitsrates als mit
al-Qaida, bin Laden bzw. den Taliban assoziiert gelistet.[24] Am 17.
Dezember 2004 wurde AQI auf die Liste der durch das Außenministerium
der Vereinigten Staaten ausgewiesenen terroristischen Organisationen
im Ausland gesetzt.[31] Am 2. März 2005 listete die australische
Regierung AQI als terroristische Organisation.[25]
In
einem auf den 9. Juli 2005 datierten Brief Aiman az-Zawahiris an Abu
Musab az-Zarqawi[32] erklärte Zawahiri u. a. die Wichtigkeit des
Irak-Kriegs für den weltweiten Dschihad; dass der Krieg nicht mit
dem Abzug amerikanischer Truppen enden werde; die zumindest
zeitweilige Notwendigkeit der Unterstützung durch die Volksmassen;
die Forderung nach politischen Aktionen; die Einsicht, dass mehr als
die Hälfte des Konflikts in den Medien ausgetragen werde.
Die
Organisation änderte ihre Strategie weg von Entführungen und
einzelnen Hinrichtungen Anfang 2005 hin zu spektakulären Anschlägen
(vor allem Bombenattentate in Bagdad sowie West- und Nordirak mit
über 700 Toten im Jahr 2005). Im September 2005 erklärte Abu Musab
az-Zarqawi den „R?fi?a“ wegen Anschlägen von Schiiten auf
Sunniten den Krieg; im selben Jahr war TQJBR auch in Jordanien aktiv
(insbesondere mit den Bombenattentaten in Amman am 9. November auf
die Hotels Grand Hyatt, Radisson SAS und Days Inn).[26]
Diverse
dschihadistische Gruppen schlossen sich TQJBR an, und im Januar 2006
wurde unter ihrer Führung die Dachorganisation Madschlis Schura
al-Mudschahidin fi 'l-Iraq (MSC, Schura-Rat der Mudschahidin im Irak)
ausgerufen; zum Anführer wurde Abu Abdullah al-Rashid al-Baghdadi
(auch Abu Omar al-Baghdadi) erklärt, bis zu Zarqawis Tod im Juni
2006 kontrollierte jedoch dieser die Organisation. Mit Zarqawis Tod
übernahm Abu Ayyub al-Masri die Leitung von TQJBR.
ISI
ab 2006
Im
Oktober 2006 benannte sich die Organisation in dawlat al-isl?m?ya f?
'l-?ir?q (ISI, Islamischer Staat im Irak) um; seitdem wird ISI von
einem Kabinett geleitet, in dem Masri Kriegsminister wurde.[26]
Vordergründig wurde für die Ausrufung des Islamischen Staates, der
als sunnitisches Territorium Bagdad sowie die Gouvernate al-Anbar,
Diyala, Salah ad-Din, Kirkuk, Ninawa und Teile von al-Wasit und Babil
umfassen sollte, auf die Autonome Region Kurdistan für Iraks Kurden
und die Verabschiedung von Iraks Föderalismusgesetz für Iraks
Schiiten Bezug genommen.[33] Die Aktivitäten von TQJBR/ISI
konzentrierten sich 2006 auf Bagdad, Kerbela, Tuz Khurmatu und Kufa
mit ca. 440 Toten.[26]
In
der zweiten Jahreshälfte 2006 wurde mit Finanzierung, Ausbildung und
Bewaffnung durch die Vereinigten Staaten im Irak (zunächst in
al-Anbar) die sogenannte Sahwa- oder Erweckungs-Bewegung ausgehoben:
aus sunnitisch-arabischen Stämmen rekrutierte und in örtlichen
Räten organisierte Milizen, die gegen Aufständische – und vor
allem AQI – eingesetzt wurden. Zu ihren Hochzeiten hatte sie über
100.000 Mitglieder (seit dem Abzug der amerikanischen Truppen 2010
nicht mehr als 38.000); zu ihren Anführern gehörte Abdul Sattar Abu
Rischa.[34][35]
Im
Jahr 2007 beging ISI im ganzen Irak Anschläge, oft mit Autobomben in
Selbstmordattentaten, wodurch ca. 1900 Menschen getötet wurden.[26]
Anfang Oktober 2013 gaben die aufständischen Organisationen im Irak
Asaeb al-Iraq al-Jihadiya und Hamas im Irak Verlautbarungen heraus,
in denen sie sich von ISI distanzierten und deren Taktiken
verurteilten.[36]
Im
Jahr 2008 beging ISI vor allem in Mossul Anschläge, aber auch in
Baquba, Bagdad und Tal Afar mit insgesamt ca. 520 Toten. Mit
derselben Strategie war Mossul 2008 oft Ziel von ISI, allerdings
wurde auch in Kirkuk ein Anschlag bei einer Schia-Moschee mit über
70 Toten verübt; insgesamt wurden 2009 ca. 630 Menschen von ISI
getötet. 2010 wurden die meisten Anschläge von ISI in Mossul,
Bagdad sowie den Gouvernements Diyala und Karbala (unter anderem auf
schiitische Pilger und auf stark besuchte Märkte) durchgeführt,
dadurch wurden ca. 700 Menschen getötet.[26] Im April 2010 kamen
al-Baghdadi und al-Masri bei Tikrit in einer durch irakische und
amerikanische Truppen durchgeführten Operation ums Leben.[37]
Mitte
Mai 2010 erklärte ISI Abu Bakr al-Baghdadi zu ihrem neuen
Anführer.[38][39][40] Am 31. Oktober 2010 verübte ISI Anschläge
auf die Iraker Börse sowie die Sayidat-al-Nejat-Kathedrale in
Bagdad.[25] 2011 verübte ISI vor allem in Bagdad sowie in den
Gouvernements Karbala und Salah ad-Din (so auf schiitische Pilger bei
Samarra) Anschläge, dabei wurden ca. 320 Menschen getötet. 2012
verübte ISI vor allem in Bagdad sowie den Gouvernements Basra, Salah
ad-Din und Babil Anschläge (so auf schiitische Pilger in Basra),
dadurch wurden ca. 770 Menschen getötet;[26] hierzu gehörte die
Anschlagserie am 23. Juli 2012 in 19 irakischen Städten, in der 113
Menschen getötet und 250 verletzt wurden und die zur am 21. Juli von
Abu Bakr al-Baghdadi angekündigten Offensive „Zerstörung der
Mauern“ gehörte, die u. a. die Befreiung von Gefangenen zum Ziel
hatte.[41] Am 26. Januar 2012 wurde ISI durch das Außenministerium
der Vereinigten Staaten auf Anweisung von Außenministerin Hillary
Clintons vom 11. Januar[42] als Alias von AQI erfasst. Am 11.
Dezember 2012 erfasste das Außenministerium auf Anweisung vom 20.
November[43] auch die Nusra-Front als Alias von AQI.[44][45]
Am
11. Februar 2012 rief al-Qaida-Anführer Aiman az-Zawahiri die
Muslime im Irak, in Jordanien, im Libanon und in der Türkei zum
Kampf gegen das Assad-Regime auf.[46] Seit ungefähr dieser Zeit
beteiligt sich ISI offen am syrischen Bürgerkrieg.[47][48][49] Dort
gehörte sie neben der Nusra-Front, mit der sie teils kollaborierte
und die sie teils bekämpfte, zu den al-Qaida zugehörigen Akteuren.
Am
4. März 2013 verübte ISI einen Anschlag auf syrische Truppen, die
in das irakische Gouvernement al-Anbar geflohen waren; dabei wurden
mindestens 42 syrische Soldaten und Beamte sowie bis zu 14 Iraker
getötet.[50]
ISIS
im syrischen Bürgerkrieg
2013
Im
April 2013 erklärte Abu Bakr al-Baghdadi die Nusra-Front zu einem
bloßen Teil von ISI und gab die Vereinigung von Nusra-Front und ISI
unter dem neuen Namen Islamischer Staat im Irak und der Levante
(ISIS) bekannt. Der Anführer der Nusra-Front, Abu Mohammed
al-Jawlani (arabisch ???? ???? ?????????), widersprach daraufhin
einen Tag später der Vereinigung mit ISI, schwor aber dem
al-Qaida-Anführer Aiman az-Zawahiri die Treue.[51][52] Am 30. Mai
2013 wurden sowohl ISIS als auch al-Nusra durch die UN als
Alias-Namen von AQI festgestellt.[53] Am 9. Juni 2013 veröffentlichte
Al-Jazeera einen Brief von Aiman az-Zawahiri an die Anführer von
ISIS und al-Nusra, in dem er die Vereinigung annullierte und zur
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den beiden al-Qaida-Gruppen
aufrief (wofür er Abu Musab al-Suri als Vermittler nannte) sowie
beiden verschiedene Einflussgebiete zuwies (ISIS Irak, Nusra
Syrien).[54] Abu Bakr al-Baghdadi und ISIS-Sprecher Abu Mohammed
al-Adnani verweigerten die Vermittlung in eigenen Botschaften; diese
würde die illegitime koloniale Grenze des Sykes-Picot-Abkommen
heiligsprechen; die Nusra-Front werde weiterhin als Teil von ISIS
betrachtet und Abu Mohammed al-Jawlani als Abtrünniger
betrachtet.[55][56]
Der
Hintergrund der Abspaltung des ISIL von al-Qaida liegt darin, dass
al-Baghdadi, der als sehr ehrgeizig beschrieben wird, die Operationen
des ISIL nicht auf den Irak beschränken wollte, sondern auch in
Syrien tätig ist und in naher Zukunft in der gesamten Levante aktiv
werden will. Dagegen vertritt al-Zawahiri das Motto: „Betreibst du
den Jihad überall, betreibst du ihn nirgendwo“, wonach eine
Konzentration der einzelnen Organisationen auf genau abgegrenzte
Operationsgebiete stattfinden soll, um möglichst große Wirksamkeit
zu erzielen. Die von al-Qaida abweichenden theologischen Positionen
des ISIL haben sich nach der Ansicht von Beobachtern erst nach diesem
Bruch entwickelt, auch um diesen Bruch zu legitimieren.[57]
ISIS
bekannte sich am 23. Juli 2013 zu den in der Nacht vom 21. auf den
22. Juli ausgeführten Anschlägen auf die irakischen Gefängnisse in
Abu-Ghuraib und Tadschi. ISIS tötete dabei Dutzende von Menschen mit
Handfeuerwaffen, Granaten und durch von Selbstmordattentätern
gesteuerte Autobomben und verhalf so Hunderten von Gefangenen,
darunter hochrangigen al-Qaida-Mitgliedern, zur Flucht aus
Abu-Ghuraib.[58][59][60] Mindestens einer der al-Qaida angehörigen
Insassen konnte im Nachhinein über die Türkei nach Syrien
entkommen, wo er für ISIS kämpft.[61]
Die
irakische Regierung unter Nuri al-Maliki beschloss in der zweiten
Jahreshälfte 2013 in Reaktion auf das Erstarken von ISIS im Irak die
Wiedereinsetzung und Stärkung der Sahwa-Bewegung.[62][35]
Am
29. September 2013 töteten Selbstmordattentäter mit Autobomben in
Arbil (Regierungssitz von Iraks Autonomer Region Kurdistan) in der
Nähe des Asayesh-Hauptquartiers sechs Menschen und verwundeten
36.[63][64] Am 6. Oktober bekannte sich ISIS zu dem Anschlag, der
eine Reaktion auf Masud Barzanis angeblichen Willen gewesen sei, die
Regierung in Bagdad und kurdische Kräfte, die in Syrien gegen
Dschihadisten kämpfen, zu unterstützen.[65]
Neben
dem Assad-Regime gehören im Syrischen Bürgerkrieg vor allem die
Freie Syrische Armee[66] und kurdische Volksverteidigungseinheiten
(YPG)[67] zu den Gegnern von ISIS. Zu den von ISIS eingenommenen
syrischen Städten gehören al-Bab, Dscharabulus, A'z?z und ar-Raqqa.
Am stärksten ist ISIS im Gouvernement ar-Raqqa.[68] Zu Protesten
gegen ISIS kam es u. a. in ar-Raqqa und Manbidsch.[69]
In
der zweiten Jahreshälfte 2013 baute ISIS seine Präsenz in der
irakischen Stadt Mossul aus, wo die Organisation Berichten zufolge 8
Millionen US-Dollar Schutzgeld pro Monat eintrieb.[70][71] Seit Ende
September 2013 ist ISIS mit Selbstmord- und Mörser-Anschlägen in
Damaskus aktiv und tötete damit bis Ende Oktober ca. 100
Menschen.[72]
Am
11. Oktober 2013 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht,
nach dem ISIS zusammen mit mindestens 19 anderen bewaffneten
Oppositionsgruppen vom 4. bis 18. August in ländlichen Gegenden des
Gouvernement Latakia an organisierten Massakern beteiligt war, bei
denen mindestens 190 Zivilisten getötet und über 200 als Geiseln
genommen wurden. Mindestens 67 Menschen seien in der Operation bei
regierungstreuen Alawiten-Dörfern hingerichtet oder rechtswidrig
getötet worden. Die fünf Gruppen, die diese Operation hauptsächlich
finanziert, organisiert und ausgeführt hätten, seien Ahrar
al-Scham, ISIS, Dschabhat al-Nusra, Jaish al-Muhajireen wal-Ansar und
Suquor al-Izz. ISIS und Jaish al-Muhajireen wal-Ansar hätten noch
Gewalt über die Geiseln, zu denen größtenteils Frauen und Kinder
gehören.[73] The Wall Street Journal berichtete am 17. Dezember
2013, dass sich die Geiseln immer noch in den Händen von ISIS
befinden würden und dass ISIS Angriffe auf Alawiten und Christen
verstärkt habe.[74]
Am
15. Oktober 2013 gaben die türkischen Streitkräfte (TSK) bekannt,
mit zwei T-155 F?rt?na vier Granaten auf ISIS-Stellungen abgefeuert
zu haben, nachdem am 14. Oktober ein Mörser-Geschoss aus der
A?z?z-Region auf türkischem Territorium beim Armee-Grenzposten
Demirisik nahe Kilis eingeschlagen war. Dies war der erste Angriff
der türkischen Streitkräfte auf al-Qaida zugehörige
Gruppierungen.[75][76]
Im
November 2013 gab ISIS bekannt, in Syrien ein Ausbildungslager für
minderjährige Kämpfer zu unterhalten, die jüngsten davon zehn
Jahre alt.[77] Im selben Monat begannen die Vereinigten Staaten auf
eine entsprechende Anfrage Malikis während eines Staatsbesuchs im
Vormonat, Hellfire-Raketen und Überwachungsdrohnen zur Bekämpfung
von ISIS in den Irak zu schicken.[78] Ebenfalls im November kam es
zur Konfrontation zwischen ISIS und Ahrar al-Scham, als ISIS einen
Kommandanten von Ahrar al-Scham enthauptete, den sie irrtümlich für
einen irakischen Schiiten hielt.[79] Anfang Januar 2014 kam es wieder
zu einem Vorfall, bei dem ISIS einen Kommandanten von Ahrar al-Scham
tötete und verstümmelte.[80]
Am
19. Dezember 2013 veröffentlichte Amnesty International einen
Bericht, demzufolge ISIS in Syrien Geheimgefängnisse unterhält, in
denen systematisch Folterungen, Auspeitschungen und standrechtliche
Hinrichtungen durchgeführt werden.[81]
2014
Vom
IS kontrollierte Gebiete in Syrien und im Irak (dunkelgrau)
Aufgrund
der Massenverhaftungen und Hinrichtungen seitens ISIS unter den
syrischen Aktivisten und Rebellen, der extremen Islamauslegung sowie
der mangelnden Beteiligung an Kämpfen gegen das Regime wurde ISIS
von zahlreichen Rebellengruppen unterstellt, von Kräften des Regimes
unterwandert zu sein und gegen die Revolution zu arbeiten.
Nachdem
ISIS Anfang Januar einige bedeutende syrische Aktivisten in ihren
Gefängnissen ermordet hatte, brachen verstärkt offene Kämpfe
zwischen ISIS und den Rebellen aus, denen sich immer mehr
Rebellengruppen anschlossen. Mehrere Vermittlungsversuche zwischen
ISIS und den Rebellen waren zuvor gescheitert.
Ein
weiterer Teil der ISIS-Führung stammt aus dem Irak, die Kämpfer
dienten früher als Offiziere unter Saddam Hussein und wurden aus
irakischen Gefängnissen kurzfristig wieder freigelassen.[82]
Bereits
Anfang Februar 2014 hatte ISIS unter den syrischen Rebellengruppen
keinen Verbündeten mehr, insbesondere auch unter der al-Nusra-Front
und der islamischen Armee.
Auch
die kurdischen Volksverteidigungseinheiten, YPG und YPJ
(Frauenbataillone), verteidigten schon seit längerem die kurdischen
Gebiete gegen Einfälle des ISIS. Ende März startete ISIS einen
erneuten Angriff auf die kurdische Region um Ain al-Arab/Kobane. Zur
selben Zeit verlangte der ISIS von der Türkei, ihre Truppen aus der
einzigen türkischen Exklave der Grabstätte Sulaiman Schahs beim
Dorf Qara Qusaq abzuziehen. Die Türkei drohte mit einer
militärischen Antwort.[83]
Al-Qaida-Chef
Zawahiri distanzierte sich in der Folge ebenfalls von der Terrormiliz
ISIS.[84]
Bei
einem Kampf mit der Al-Qaida verbündeten Al-Nusra-Front eroberte der
IS im August 2014 auch weitere Gebiete an der türkischen Grenze.[85]
Aktivitäten
und Konflikte im Irak, in Syrien und im Libanon
Anfang
Januar 2014 gelang es ISIS-Kämpfern, die Städte Ramadi sowie
Falludscha, die Hauptstadt der westirakischen Provinz Al-Anbar, zu
erstürmen und unter ihre Kontrolle zu bringen; aus Ramadi wurden sie
allerdings von Stammeskämpfern und lokalen Polizeikräften bald
wieder vertrieben (siehe Islamistischer Aufstand in Anbar Januar
2014).[86][87][88] Nach einigen Tagen hatten auch in Falludscha die
regulären Behörden wieder normal geöffnet. Zuvor hatten
sunnitische Stammesführer gemeinsam mit der Lokalpolizei die
Sicherheitsverantwortung für das Gebiet übernommen.[89]
Ebenfalls
Anfang Januar 2014 übernahm ISIS die Verantwortung für einen am 2.
Januar ausgeführten Autobomben-Anschlag in Beirut, der der Hisbollah
galt und bei dem vier Menschen getötet und 77 verletzt wurden.[90]
Seit
dem 3. Januar 2014 finden massive Angriffe durch Rebellen, darunter
die Freie Syrische Armee (FSA) und die Islamische Front, gegen ISIS
in Nordsyrien statt.[91][92][93]
Im
Juni 2014 wurde von Hinrichtungen und Kreuzigungen in Deir Hafer im
Osten der Provinz Aleppo und Al-Bab berichtet.[94][95] ISIS nahm
mehrere irakische Städte, als auch einen Grenzübergang zu Jordanien
ein.[96]
Am
24. August 2014 nahm die IS-Miliz einen Militärflughafen syrischer
Regierungstruppen in Al-Tabka ein. Dabei kamen 500 Menschen zu
Tode.[97]
Mitte
August 2014 berichteten Aktivisten, dass IS-Kämpfer 700 Angehörige
des regionalen Stammes der Sheitat, darunter 600 Zivilisten, im
Gouvernement Deir ez-Zor gefangen genommen und getötet
hätten.[98][99]
Am
28. August 2014 töteten IS-Kämpfer mehr als 160 Soldaten im
Gouvernement ar-Raqqa.[100]
Im
August 2014 wurden mindestens 27 libanesische Soldaten in der
Ortschaft Arsal, die an Syrien grenzt, entführt.[101]
Anfang
September 2014 wurden im zurückeroberten Ort Sulaiman Bek
Massengräber entdeckt.[102]
Offensive
im Irak 2014
Siehe
auch: Irakkrise 2014
Juni
Anfang
Juni 2014 startete die Organisation eine Blitzoffensive auf die
zweitgrößte irakische Stadt Mossul – angeführt wurde die Gruppe
von Abu Bakr al-Baghdadi. Innerhalb weniger Tage eroberte sie die
Stadt und anschließend die mehrheitlich von Sunniten bewohnten
Provinzen Ninive, Salahaddin und Anbar im Norden des Landes. Die
irakische Armee überließ den Angreifern das Feld meist
kampflos.[103] Die britische Zeitung The Guardian berichtete, es
seien bei der Offensive auf Mossul etwa 30.000 Regierungssoldaten
desertiert; die Zahl der ISIS-Angreifer habe schätzungsweise 800
betragen.[104] Dabei brachten die ISIS-Kämpfer neben den
Waffenlagern der lokalen Garnison auch eine noch unbekannte Zahl
US-Black-Hawk-Hubschrauber, weiteres Fluggerät sowie schwere
Waffensysteme unter ihre Kontrolle. Nach Angaben eines irakischen
Sicherheitsoffiziers, der sich auf Verhöre eines gefangengenommenen
IS-Kuriers beruft, sind ihr bei der Eroberung Mossuls Geld und
militärisches Gerät im Wert von bis zu 1,5 Milliarden $ in die
Hände gefallen, ihr Gesamtvermögen (Geld und Waffen) soll schon
vorher bei 875 Millionen $ gelegen haben[105]. Von Mossul aus drangen
am 10. Juni ISIS-Kämpfer nach Baidschi vor, wo sich die größte
Ölraffinerie des Irak befindet, zogen sich aber angesichts
verstärkter Armee- und Polizeikräfte wieder zurück. Am 11. Juni
2014 erreichten ISIS-Kämpfer Tikrit, wo Sunniten des früheren
Regimes von Saddam Hussein mit den ISIS-Kämpfern
zusammenarbeiteten[106], und Baidschi.[107] Am 12. Juni verließen
3000 Soldaten der irakischen Armee den Luftwaffenstützpunkt Camp
Speicher, in Zivilkleidung um sich zu ergeben, zuvor waren ihre
Offiziere geflohen. Die IS-Milizen teilten die Soldaten in Sunniten
und Schiiten auf, schiitische Soldaten wurden hingerichtet. Die
Organisation Human Rights Watch schätzt die Zahl der Opfer auf bis
zu 770, es konnten anhand von Satellitenbildern 5
Massenhinrichtungsplätze identifiziert werden.[108] Diese
Massenhinrichtungen wurden als Massaker von Tikrit bekannt. Die
Menschen in Bagdad bereiteten sich auf einen Angriff vor, und am 13.
Juni legte das religiöse Oberhaupt der Schiiten im Irak,
Großajatollah Ali al-Sistani, seine Zurückhaltung ab und rief zum
Kampf gegen die sunnitischen Extremisten auf. Jeder, der eine Waffe
tragen könne, solle sich den irakischen Sicherheitskräften
anschließen. Der Aufruf wurde von Sistanis Vertreter, Sheikh Abdul
Mehdi Kerbalaie, während der Freitagspredigt in der
Imam-Hussein-Moschee in Kerbala verlesen.[109] Auch der radikale
Schiitenprediger Muktada al-Sadr rief seine Anhänger zum Widerstand
auf.
Rund
eine Million Iraker sind auf der Flucht. Viele versuchen, das als
stabil geltende kurdische Autonomiegebiet im Nordirak zu erreichen.
Wenig später wurde der Grenzposten Al-Kaim erobert, ein offizieller
Grenzübergang zwischen dem Irak und Syrien.[110]
Trotz
des offenen Streits zwischen dem Regierungschef Nuri al-Maliki in
Bagdad und dem Kurdenpräsident Masud Barzani in Arbil stellte sich
die Führung der kurdischen Gebiete im Irak offiziell an die Seite
der irakischen Regierung und schickte ihre Peschmerga-Einheiten aus
der Hauptstadt Arbil ins Kampfgebiet. Am 12. Juni übernahmen
Peschmerga-Kämpfer die vollständige Kontrolle über die Großstadt
Kirkuk.
Nach
der Einnahme von Mossul bat die Regierung von Nuri al-Maliki die
US-Regierung um Luftunterstützung gegen die ISIS-Kämpfer.
US-Präsident Barack Obama zog einen Militärschlag in Erwägung, der
Einsatz von US-Truppen am Boden wurde jedoch ausgeschlossen. Die
Vereinigten Staaten hätten schon viel Geld in den Aufbau der
irakischen Sicherheitskräfte investiert, wenn diese nicht bereit
seien zu kämpfen, gebe es „Probleme mit der Moral und dem
Bekenntnis zum Irak“. Es läge „an den Irakern, als einem
souveränen Staat, ihre Probleme zu lösen“, sagte Obama und
verwies auf die schwierige Geschichte des Irak.[111] Zunächst
verlegte der US-Verteidigungsminister Chuck Hagel den Flugzeugträger
USS George H. W. Bush in den Persischen Golf. Begleitet wurde dieser
von drei Zerstörern, die mit ihren Tomahawk-Marschflugkörpern
bereits bei der Irak-Invasion 2003 eingesetzt wurden, die USS Arleigh
Burke (DDG-51), die USS Truxtun (DDG-103) und die USS O’Kane
(DDG-77), und einem mit Raketen bestückten Kreuzer, der USS
Philippine Sea (CG-58).[112][113] Zudem wurde ein weiteres
Kriegsschiff in die Region abkommandiert, die USS Mesa Verde, das für
amphibische Einsätze konzipiert ist, mit senkrecht startendem
Kipprotor-Wandelflugzeug Bell-Boeing V-22 Osprey und mit 550
Marineinfanteristen an Bord.[114]
Der
iranische Präsident Hassan Rohani bot am 14. Juni dem Irak an, im
Rahmen internationalen Rechts beizustehen, und schloss eine
Kooperation mit den Vereinigten Staaten im Irak nicht grundsätzlich
aus: „Wenn wir sehen, dass die Vereinigten Staaten gegen
terroristische Gruppen im Irak einschreiten, dann kann man darüber
nachdenken. Bisher haben wir aber von ihrer Seite keine Handlungen
gesehen.“[115] Zudem dementierte Rohani einen Bericht des Wall
Street Journals, wonach bereits mindestens drei Eliteeinheiten der
iranischen Revolutionsgarden Al-Quds-Brigaden (Al-Kuds-Brigaden) in
den Irak entsandt worden seien.[116]
Am
17. Juni entschied Barack Obama, eine 275-köpfige Spezialeinheit in
den Irak zu verlegen. Diese soll helfen, Personal der US-Botschaft in
Bagdad in die US-Konsulate von Arbil in der Autonomen Region
Kurdistan in Nordirak und von Basra in Südirak sowie in die
US-Botschaft nach Amman in Jordanien zu verlegen. Wie viele der
insgesamt 5000 US-Botschaftsmitarbeiter in Bagdad verlegt werden,
wurde nicht bekannt gegeben.[117]
Eine
mögliche militärische Zusammenarbeit mit dem Iran wurde von der
Sprecherin des US-Außenministeriums dementiert, nachdem
Außenminister John Kerry sie zuvor nicht ausgeschlossen hatte.[118]
Nach
Angaben eines Funktionärs der kurdischen DPK sind die meisten
Rebellen, die sich der ISIS-Offensive angeschlossen haben, keine
Islamisten, sondern nicht-radikale sunnitische Iraker, die mit der
schiitischen Maliki-Regierung nicht einverstanden sind.[119] Als
Grund nennen sie vielfältige Diskriminierung durch die schiitisch
dominierte irakische Regierung.[120]
Am
29. Juni 2014, dem ersten Tag des Fastenmonats Ramadan, rief die
Organisation in einer umfassenden Erklärung das Kalifat und ihren
Anführer Baghdadi zum Kalifen aus.[121] Auf Arabisch, Englisch,
Russisch, Französisch und Deutsch erklärte die Organisation
gleichzeitig ihre Umbenennung von „Islamischer Staat im Irak und in
Syrien“ zu „Islamischer Staat“.[122] Sie erklärte auch, dass
alle Emirate, Gruppen, Staaten und Organisationen ihre Rechtmäßigkeit
mit der Ankunft des Kalifats und dem Eintreffen seiner Truppen
verlören.[123]
Juli/August
Im
Juli 2014 zerstörten IS-Kämpfer in den irakischen Städten Mossul
und Tal Afar schiitische und sufistische Moscheen und Heiligtümer,
darunter auch das Mausoleum von Ahmed Rifai, eines Nachkommen
Mohammeds.[124] Die christlichen Einwohner Mossuls wurden am 18. Juli
über Lautsprecher der Moscheen aufgefordert, die Stadt zu verlassen;
ansonsten drohe ihnen „das Schwert“. Eine Woche zuvor waren sie
aufgefordert worden, zum Islam zu konvertieren oder eine Sondersteuer
zu zahlen, um der Ausweisung zu entgehen.[125] Die Häuser von
Christen wurden mit einem N für Nasrani markiert; sie sollen dem
Islamischen Staat zufallen.[126] Der Bischofssitz der
syrisch-katholischen Kirche in Mossul wurde in Brand gesetzt.[127]
Die Gruppe übernahm ebenfalls die Kontrolle über mehrere
Ölfelder[128] und den größten Staudamm des Irak, die
Mosul-Talsperre.[129]
Neben
der Vertreibung syrisch-katholischer und chaldäischer Christen aus
der Region kam es im Juli und im August 2014 zur Flucht von Anhängern
der religiösen Minderheit der Jesiden, die in die kurdischen
Autonomiegebiete, die umliegenden Berge und zu ihrem Heiligtum
Lalisch fliehen.[130]
Rund
11.000 Kurden, Aleviten und Jesiden demonstrierten am 16. August 2014
in Hannover für Hilfe gegen den IS-Terror
Am
8. August 2014 bombardierte die US-Regierung mit Kampfjets
Artilleriestellungen des IS.[131] Weitere Luftangriffe der US-Navy
fanden in den folgenden Tagen vom Flugzeugträger USS George H. W.
Bush (CVN-77) aus statt. Dabei wurden nach US-Militärangaben auch
Panzer, welche der IS erbeutet hatte, ausgeschaltet.[132] Der
irakische Minister für Menschenrechte, Schia al Sudani, berichtete
von 500 durch IS-Anhänger getöteten Jesiden, einige davon seien
lebendig begraben worden. Zudem seien hunderte Frauen gekidnappt
worden, die alle unter 35 Jahre alt seien und in Schulen in der Stadt
Mossul eingesperrt sein sollen, so ein Sprecher des Ministers.[133]
Die jesidische Parlamentsabgeordnete Wian Dachil gab an, dass
20.000–30.000 Jesiden durch kurdische Peschmerga-Kämpfer aus dem
Dschabal Sindschar gerettet wurden.[134] Nach Angaben vertriebener
Jesiden erfolgte die Rettung nicht durch die Peschmerga, sondern
durch Kämpfer der Partei der Demokratischen Union (PYD) und der
Volksverteidigungseinheiten (YPK), die beide der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) nahestehen.[135][136] Die UN berichtete von mehreren
weiteren tausend Jesiden, die im Gebirge festsäßen und vom IS
eingeschlossen seien.[137] Qasim ?e?o hatte am 30. Juli eine
jesidische Bürgerwehr (YB?) gegründet, um auf den Extremfall
vorbereitet zu sein.[138] Diese Bürgerwehr bezog Stellung im
Sindschar-Gebirge um die Pilgerstätte Sherfedin zu schützen und
gegen die IS zu kämpfen.[139] Im Ort Tel Kudscho starben mindestens
80 Männer, laut der kurdischen Nachrichtenagentur Basnews, weil sie
nicht zum Islam übertreten wollten.[140]
Ein
Führungsmitglied des IS, Abu Turab Al Mugaddasi, kündigte an bis
nach Saudi-Arabien ziehen zu wollen, um Mekka einnehmen zu wollen.
König Abdullah ibn Abd al-Aziz erklärte daraufhin, 30.000 Soldaten
im Norden des Landes fest stationieren zu lassen.[141] Einen Monat
später wurde angekündigt einen Zaun an der Grenze zu Jordanien in
einer Länge von 900 Kilometern errichten zu lassen.[142]
Am
11. August wurde bekannt, dass kurdische Kräfte die Städte Makhmur
und Gwer - mit US-Luftunterstützung - zurückerobert haben. Gwer
wurde zuvor in der Nacht von 6. auf 7. August von den kurdischen
Kräften aufgegeben.[143][144]
Nuri
al-Maliki trat am 14. August 2014 zugunsten des designierten
Nachfolgers und politischen Rivalen Haidar al Abadi von seinem Amt
als Premierminister des Irak zurück. Am 15. August begannen 25
sunnitische Stämme ihren Widerstand gegen den IS und vertrieben ihn
aus den Gebieten westlich der Provinzhauptstadt Ramadi. Am 18. August
wurde die strategisch wichtige Mosul-Talsperre von kurdischen und
irakischen Einheiten mit US-Luftunterstützung zurückerobert.[145]
Die
irakische Armee startete am 19. August 2014 eine Gegenoffensive zur
Rückeroberung der sunnitisch dominierten Stadt Tikrit.[146] Die
Offensive kam jedoch noch am selben Tag zum Erliegen, da die
Gegenwehr zu stark war.[147]
Kurdische
Kräfte starteten am 22. August 2014 eine Offensive auf den
strategisch wichtigen Ort Jalawla im Gouvernement Diyala, die
irakische Armee marschierte derweil auf den in der Nähe befindlichen
Ort Saadiya.[148]
Ende
August 2014 stellten Mitglieder des IS ein Video ins Internet, in dem
die Ermordung des US-amerikanischen Journalisten James Foley gezeigt
wurde. Nach der Hinrichtung zeigte das Video einen zweiten
Gefangenen, im Video als Steven Sotloff bezeichnet. Das Video
erklärte, dass das Leben dieses Mannes von den „nächsten
Entscheidungen“ Obamas abhänge.[149][150] Kurz darauf berichtete
der Nachrichtensender ABC News von einer weiteren Geiselnahme durch
den IS. Es handelt sich um eine 26-jährige Frau, die im Jahr 2013 in
Syrien entführt wurde. Die Entführer forderten unter anderem 6,6
Millionen Dollar und die Freilassung von Aafia Siddiqui.[151] Die USA
setzen ihre Luftangriffe fort und schließen eine Ausdehnung der
Angriffe auf IS-Stellungen in Syrien nicht mehr aus.[152]
Die
irakische Luftwaffe begann am 27. August mit Angriffen auf
IS-Stellungen, um die seit zwei Monaten eingeschlossene Stadt Amerli
im Distrikt Tuz Khurmatu Gouvernement Salah ad-Din. Parallel wurden
mit Helikoptern Hilfsgüter und Munition in die Stadt
geflogen.[153][154] Kräfte der irakischen Armee sowie schiitische
und kurdische Kämpfer starteten am 30. August eine gemeinsame
Offensive zum Entsatz der seit mehr als zwei Monaten eingeschlossenen
Stadt.[155] Diese Bodentruppen in Stärke von mehrere Tausend Mann
rückten aus vier Richtungen, unterstützt von Luftschlägen mit
US-Beteiligung, gegen die Einschließung vor.[156] Der irakischen
Armee gelang der Durchbruch des Belagerungsringes am 31. August
2014.[157] Die kleineren Orte rund um Amerli Stadt konnten noch am
selben Tag zurückerobert werden.[158] Erstmalig dürfte sich die
Luftwaffe des schiitisch dominierten Iran beteiligt haben.[159] Laut
einer Aussage des Irak-Experten vom Washington Institute for Near
East Policy Michael Knights wurde die Stadt zum Symbol des
schiitischen Widerstands und war auch die letzte nicht-sunnitische
Gemeinde, die der Terrororganisation ausgeliefert war.[160] Im Zuge
dieser Offensive konnten die verbündeten Kräfte die vor elf Wochen
verloren Stadt Sulaiman Bak zurückerobern, dabei konnten 36
IS-Kämpfer gefangengenommen werden.[161]
Am
28. August wurde ein Video auf YouTube online gestellt, welches die
Enthauptung eines Peschmerga-Kämpfers zeigen soll. Die Enthauptung
soll eine Warnung für die kurdischen Führer sein, ihre Allianz mit
den USA zu beenden. Am frühen Morgen konnten kurdische Kräfte im
Raum Zumar Distrikt Tal Afar im Gouvernement Ninawa - 10 bis 20 km
westlich des Mosul-Dammes - einige Ortschaften unter anderem die am
3. August verlorene Ölstadt Ain Zalah und den strategisch wichtigen
- er ermöglicht eine gute Sicht auf die Städte Ain Zalah und Sumar
- Berg Batma zurückgewinnen. Die IS zündete im Verlauf ihres
Rückzugs drei Ölquellen an.[162][163] Die ersten kurdischen
Verbände konnten am 30. August in die Stadt Zumar eindringen, die
Stadt konnte am selben Tag eingenommen werden.[164][165][161]
September
Am
2. September veröffentlichte der IS ein Video, in dem ein schwarz
vermummter Kämpfer den Journalisten Steven Joel Sotloff ermordet. Im
Video wird die Ermordung mit der Weiterführung der Angriffe der USA
gegen IS-Stellungen begründet. Es wird auch mit der Tötung des
britischen Sicherheitsexperten David Cawthorne Haines gedroht, falls
die US-Luftschläge weitergehen.[166][167]
Am
4. September wurde bekannt, dass die rechte Hand von IS-Führer Abu
Bakr al-Baghdadi Abu Hadschir al-Suri mutmaßlich bei einem
Luftschlag auf Mossul getötet wurde, bei diesem Luftangriff sollen
auch 50 IS-Kämpfer ums Leben gekommen sein.[168] Im gleichen
Zeitraum wurde Westlich von Kirkuk der Ort Tel Ali von den IS-Milizen
gestürmt und es wurden mindestens 50 Männer entführt.[169]
Kurdische
Kräfte rückten östlich von Mossul vor und konnten sich bis zum 5.
September 25 Kilometer an die Stadt heranarbeiten, dabei wurden
weitere Dörfer von der IS zurückerobert.[170] Am 6. September
konnte die Peschmerga, ca. 20 km östlich von Mossul, den strategisch
wichtigen Berg Zartak erobern. Die US-Luftwaffe unterstützte den
Vormarsch.[171]
Am
7. September bombardierte die US-Luftwaffe auch IS-Stellungen bei der
Haditha-Talsperre, ca. 250 km südwestlich von Mossul, und eröffnete
dadurch eine zusätzliche Front. Die Angriffe dienten der
Unterstützung irakischer Sicherheitskräfte und sunnitischer Stämme,
die den Staudamm verteidigten, die Luftschläge erfolgten auf Bitte
der irakischen Regierung. Durch die Luftschläge konnten die Kämpfer
die Stadt Barwana ca. 10 km südlich des Dammes
einnehmen.[172][171][173]
Aktivitäten
in Deutschland
Anfang
August 2014 attackierten deutsche IS-Anhänger in Herford Jesiden mit
Messern[174] und bedrohten diese.[175] Ebenfalls im August 2014
überfielen IS-Anhänger ein Heim für Asylbewerber in
Berlin-Marienfelde. Dabei verletzten sie mehrere Menschen
schwer.[176]
Siehe
auch: Islamistischer Terrorismus in Deutschland
Mitglieder
Schätzungen
des US-Außenministeriums vom Mai 2013 bezifferten die Truppenstärke
von ISIS im Irak mit 1.000 bis 2.000,[177] Schätzungen eines
Irak-Experten der Friedrich-Naumann-Stiftung vom Juni 2014 gehen
jedoch von 10.000 bis zu 15.000 Mann aus.[178] In Syrien wurde die
Anzahl der Kämpfer von ISIS je nach Quelle auf 3.000 bis 8.000
geschätzt.[179][68][180] Im August 2014 berichtete der Leiter der
syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte, Rami Abdel Rahman,
von 50.000 Mann, die mittlerweile in Syrien kämpfen – 20.000 davon
seien aus dem Ausland,[181] laut Schätzungen der EU-Kommission sind
2000 davon aus Europa.[182] Der Sprecher des
US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Ryan Trapani, sagte im September 2014
er gehe von 20.000 bis 30.000 Kämpfern aus.[183]
Im
Verfassungsschutzbericht 2012 des deutschen Bundesamtes für
Verfassungsschutz wurde AQI als die „aktivste terroristische
Gruppierung im Zentral- und Südirak“ beschrieben. Strukturen von
AQI in Deutschland seien derzeit nicht bekannt.[184] Ende November
2013 veröffentlichte ISIS ein Video, in dem erstmals ein deutsches
ISIS-Mitglied für den Dschihad in Syrien wirbt.[185] Das Bundesamt
für Verfassungsschutz identifizierte den Mann als einen 26-jährigen
Konvertiten aus Dinslaken; er soll mit vier Salafisten aus dem Raum
Dinslaken über die Türkei nach Syrien gereist sein und sich dort
ISIS angeschlossen haben.[186] Inzwischen sind mehrere Männer aus
Deutschland für IS im Einsatz, wie auch der ehemalige Rapper Denis
Cuspert.[187][188] Laut Verfassungsschutz gingen bisher bereits mehr
als 400 junge Männer von Deutschland aus in den Irak oder nach
Syrien, um für den IS zu kämpfen.[189] Im Februar 2014 gaben
deutsche Behörden an, mindestens 20 Dschihadisten aus Deutschland
seien in Syrien getötet worden.[190] Bei der Vorstellung des
Verfassungsschutzberichtes des Bundes für das Jahr 2013 warnte
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen vor einem „besonderen
Sicherheitsrisiko“ durch nach Deutschland zurückkehrende
Syrien-Kämpfer.[191]
Bekannte
Mitglieder
Abu
Bakr al-Baghdadi, 2004
Anführer
Abu
Musab az-Zarqawi († 2006)
Abu
Ayyub al-Masri († 2010)
Abu
Abdullah ar-Raschid al-Baghdadi († 2010)
Abu
Bakr al-Baghdadi
Andere
Abu
Anas asch-Schami († 2004)
Abu
Umar al-Kurdi (festgenommen 2005), Bombenspezialist
Abdul
Hadi al-Iraqi
Abu
Hadschir al-Suri (angeblich † 2014), galt als rechte Hand von Abu
Bakr al-Baghdadi[192]
Turki
al-Bin’ali, Chefideologe
Denis
Cuspert, deutschsprachiger Propagandist[193]
Shaker
Wahib al-Fahdawi
Reaktionen
in Deutschland
Verbot
Seit
dem 12. September 2014 ist IS in Deutschland verboten. Die
öffentliche Verwendung von Kennzeichen des IS, das Sammeln von
Spenden und die Rekrutierung von Kämpfern sowie jegliche andere
Unterstützung der Organisation ist somit strafbar.[3]
Eine
Strafbarkeit der Verwendung der IS-Flagge wurde kritisiert, da ihr
Inhalt („Es gibt keinen Gott außer Gott.“; „Mohammed ist der
Prophet Gottes.“) als Glaubensbekenntnis vom Schutzbereich der
Religionsfreiheit umfasst sei.[194] Das Bundesinnenministerium teilte
diesbezüglich mit, das Kennzeichenverbot richte sich nicht gegen
islamische Symbolik allgemein, sondern gegen deren spezifische
Verwendung durch den IS für seine verfassungswidrigen Zwecke.[195]
Unterstützung
der Autonomen Region Kurdistan
Deutschland
startete am 15. August 2014 Hilfsflüge in den Irak. Vier
Bundeswehrflugzeuge brachten 36 Tonnen Sanitätsmaterial und
Lebensmittel nach Erbil. Sogenannte defensive Rüstungsgüter waren
in dem ersten Transport nicht an Bord. Die Bundesregierung hatte sich
aber grundsätzlich bereiterklärt, Unimog-Lastwagen, Schutzwesten
oder Helme zu liefern. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich
gegenüber deutschen Waffenlieferungen an kurdische Einheiten oder
die Regierungsarmee zunächst zurückhaltend. Sie machte aber klar,
dass auch das eine Option sein müsse.[196] Auf europäischer Ebene
wurden beim Treffen der Außenminister am 15. August in Brüssel
unter Teilnahme von Frank-Walter Steinmeier die Weichen in diese
Richtung gestellt.[197] Am 20. August fällte die Bundesregierung
einen Grundsatzbeschluss, dass man den Kampf der Kurden im Nordirak
gegen die Dschihadistengruppe Islamischer Staat notfalls – unter
Beteiligung des Bundestages – auch mit Waffen unterstützen
werde.[198] Ende August 2014 entschied sich die Bundesregierung mit
Panzerabwehrwaffen, Sturmgewehren, Maschinengewehren, Pistolen und
Munition die irakischen Kurden zu unterstützen.[199]
Demonstrationen
Rund
11.000 Menschen demonstrierten am 16. August 2014 in Hannover für
Hilfe gegen den IS-Terror
Mitte
August 2014 kam es in mehreren Städten, wie z. B. Hannover,[200]
Bielefeld[201] und Frankfurt am Main[202] zu Demonstrationen gegen
den Terror des IS, mit jeweils tausenden von Teilnehmern.
Reaktionen
in der muslimischen Welt
Ablehnung
Weltweit
distanzierten sich Muslime von IS. Im Juni 2014 erklärte die
Organisation für Islamische Zusammenarbeit, dass die Praktiken des
IS nichts mit dem Islam zu tun hätten.[203] Im August 2014 wurde die
Organisation vom Rat der islamischen Gelehrten Indonesiens für
„har?m“ (verboten) erklärt.[204] Der oberste Mufti von
Saudi-Arabien Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich stellte fest,
dass der IS mit seinen Verbrechen im Nahen Osten die islamischen
Prinzipien und Lehren verletzen würde, und bezeichnete ihn als
„Feind Nummer eins“ des Islam.[205] Der ägyptische Großmufti
Schawki Ibrahim Allam kennzeichnete den IS als eine Gefahr für den
Islam und die Muslime, weil er das Image des Islam zerstören und
korrumpieren würde,[206] sprach IS das Recht ab, sich „Islamischer
Staat“ zu nennen, und forderte die Medien dazu auf, IS nur noch als
„al-Qaida-Separatisten in Irak und Syrien“ zu bezeichnen.[207]
Der Golf-Kooperationsrat verurteilte Ende August die Gräueltaten all
jener, die den Islam als Vorwand zum Morden und Vertreiben
nehmen.[208] Die Außenminister der Arabischen Liga kamen bei einem
Treffen am 7. September 2014 in Kairo überein, dass sie die
notwendigen Maßnahmen gegen terroristische Vereinigungen wie IS
ergreifen werden.[209]
Der
Zentralrat der Muslime in Deutschland erklärte, die Vertreibung von
Christen sei gegen den Islam.[210] Die Islamische
Glaubensgemeinschaft in Österreich verlautbarte, dass IS nicht das
Recht habe, den muslimischen Glauben zu vertreten.[211] Die türkische
Kulturgemeinde in Österreich warf dem IS den Missbrauch des Islam
vor.[212] Die Islamic Society of North America (Islamische
Gesellschaft Nordamerikas) verurteilte die Angriffe des IS als
„unislamisch“.[213] Anfang September erließen führende
britische Imame eine Fatwa, die es Muslimen verbietet, die vergiftete
Ideologie des IS zu unterstützen: IS ist eine häretische,
extremistische Organisation, und es ist religiös verboten (haram),
sie zu unterstützen oder sich ihr anzuschließen. Weiterhin ist es
für britische Muslime eine Pflicht, sich dieser giftigen Ideologie
aktiv entgegenzustellen, vor allem dann, wenn sie in Großbritannien
verbreitet wird.
"Puh,
ist das anstrengend."
"Il
n'est rien de réel que le rêve et l'amour.
Abseits
von diesen offiziellen Statements stellten muslimische Intellektuelle
in der saudischen und anderen arabischen Gesellschaften nicht
unbeträchtliche Sympathien für Ideologie und Terrorakte des IS
fest.[217] Die nigerianisch-sunnitische Terrororganisation Boko Haram
sagte der IS Unterstützung zu.[218]
Internationale
Allianz gegen den Islamischen Staat
Die
USA hatten am 5. September 2014 beim Nato-Gipfel im walisischen
Newport eine internationale Allianz gegen den IS ins Leben gerufen.
Die Gründungsmitglieder waren: Deutschland, Großbritannien,
Frankreich, Italien, Polen, Australien, Dänemark, Kanada, Türkei
und die Vereinigten Staaten von Amerika.[173]
Präsident
Obama legte, am 11. September 2014 um 03:00 (MESZ), in einer Rede an
die Nation, seine zukünftige Strategie gegen die Terrororganisation
IS dar. Diese umfasst im Wesentlichen 4 Punkte:
1.
Die US-Luftoffensive im Irak wird systematisch ausgeweitet.
IS-Stellungen sollen weiter unter Beschuss genommen werden. Auch in
Syrien soll es US-Luftschläge geben. „Ich werde nicht davor
zurückschrecken, dort ebenfalls gegen den IS vorzugehen“,
unterstreicht der Präsident: „Wer Amerika bedroht, wird nirgendwo
Unterschlupf finden.“
2.
Der Kampf wird sich nicht allein auf Luftangriffe beschränken. Die
USA wollen zudem lokale Sicherheitskräfte im Irak und
Oppositionstruppen in Syrien unterstützen. Zur US-Hilfe zählen
militärisches Training, Waffen und anderes Gerät. Schon in den
kommenden Tagen sollen 475 Militärberater aus den USA nach Bagdad
aufbrechen. US-Soldaten, so stellt Obama klar, würden jedoch nicht
in die Schlacht geschickt. „Unsere Bemühungen unterscheiden sich
grundlegend von den Kriegen im Irak und Afghanistan. Es wird keine
amerikanischen Kampftruppen auf fremdem Boden geben.“
3.
Dem Terrornetz soll die finanzielle Basis entzogen werden. Dazu will
man IS-Konten mit Hilfe von Geheimdiensten weltweit einfrieren. Auch
soll verhindert werden, dass ausländische IS-Kämpfer unbehelligt in
Syrien ein- und ausreisen können.
4.
Die humanitäre Hilfe für Opfer des IS-Terrorismus und Flüchtlinge
soll verstärkt werden.[219][220]
Sonstiges
Seit
mehreren Jahren wird festgestellt, dass die Terrororganisation
körperlich oder psychisch kranke Menschen entführt und sie
anschließend „benutzt“, um Selbstmordattentate
durchzuführen.[221] Beobachtet wurde auch, dass der IS gegen Muslime
anderer Glaubensrichtungen ein weitgefasstes Verständnis der
islamischen Praxis des Takf?r anwendet. Diese Muslime stuft er
demnach als „Ungläubige“ (kuffar) ein und tötet sie.[222][223]
In seinem Herrschaftsgebiet führte der IS einen auf der Scharia und
dem „klassischen“ Wahhabismus[224][225][226] basierenden
„16-Punkte-Katalog“ ein, der das öffentliche und private Leben
massiv normiert.[227] Demnach sind der Konsum und Verkauf von
Alkoholika, Drogen und Tabakwaren ebenso untersagt wie das Tragen von
Waffen, das Abhalten von Versammlungen, „Götzen-Bildnisse“ und
„Schreine“. Frauen müssen „züchtig-bedeckende Kleidung“
tragen und gemeinhin zuhause bleiben. Verlautbarungen in Moscheen
unterliegen der Zensur.[228]
Während
des Ramadans 2014 veröffentlichte der IS über die Medienagentur
al-Hayat die erste Nummer seiner Online-Zeitschrift Dabiq.[229] Sie
erschien in mehreren Sprachen.[230] Der Name der Zeitschrift erinnert
an einen Ort nahe Aleppo in Syrien, der in verschiedenen
Überlieferungen des Propheten Mohammed auftaucht und im Jahr 1516
den Schauplatz einer Schlacht zwischen dem Osmanischen Reich und den
Mamluken bildete.[231] Als Zielgruppe der Zeitschrift gelten junge
Migranten oder Konvertiten aus Europa, Russland und Amerika.[232]
Anfang
September 2014 wurde bekannt, dass das Kollektiv Anonymous eine
Großoffensive gegen IS im Internet vorbereitet. Zitat eines Anons:
Ich finde es wirklich ironisch, dass eine Herde wilder Tieren
versuchen, in die Zeit des 12. Jahrhunderts zurückzukehren – und
dafür gleichzeitig ganz selbstverständlich Medien aus dem 21.
Jahrhundert verwendet.[233][234]
Film
Medyan
Dairieh: The Islamic State. Vice News, 2014[235]
Nafeez
Ahmed: The Powers Behind The Islamic State. filmsforaction.org,
2014[236]
Siehe
auch
Liste
von derzeit von staatlichen Institutionen als terroristisch
eingestuften Organisationen
al-Qaida
im Jemen
al-Qaida
im Maghreb
al-Shabaab
(Somalia)
Kaukasus-Emirat
Jemaah
Islamiyah
Massaker
von Tikrit
Rauf
Rashid Abd al-Rahman
Islamistischer
Terrorismus
Literatur
Christoph
Günther: Ein zweiter Staat im Zweistromland? Genese und Ideologie
des „Islamischen Staates Irak“. Ergon, Würzburg 2014, ISBN
978-3-95650-036-7 (= Kultur, Recht und Politik in muslimischen
Gesellschaften, Band 28, zugleich Dissertation an der Universität
Leipzig 2013).
Weblinks
Commons:
Islamic State of Iraq and the Levant – Sammlung von Bildern, Videos
und Audiodateien
Stephan
Rosiny: „Des Kalifen neue Kleider“: Der Islamische Staat in Irak
und Syrien, German Institute of Global and Area Studies, GIGA Focus
Nahost 6, 2014.
Kenan
Engin: Al-Qaeda in Iraq: Campaign of 100 attacks. In: Hürriyet Daily
News. 9. Mai 2011, abgerufen am 27. August 2014.
Al-Qaeda
in Iraq auf der Website Mapping Militant Organizations der Stanford
University.
M.
J. Kirdar: Al Qaeda in Iraq, Center for Strategic and International
Studies, 15. Juni 2011.
Jonathan
Masters: Al-Qaeda in Iraq (a.k.a. Islamic State in Iraq and Greater
Syria), Council on Foreign Relations, 25. Juli 2013.
Rainer
Hermann: Ein Afghanistan am Mittelmeer, FAZ.net, 12. Dezember 2013.
Christoph
Reuter: Masked Army: Jihadist Group Expands Rapidly in Syria, Spiegel
Online, 18. Dezember 2013.
Sarah
Birke: How al-Qaeda Changed the Syrian War, The New York Review of
Books, 27. Dezember 2013.
Einzelnachweise
1.
William McCants: Black Flag. Foreign Policy, 7. November 2011,
abgerufen am 27. September 2013.
2.
Blutiger Machtkampf in Nahost: Das irakische Puzzle, in: Spiegel
Online, 13. Juni 2014.
3.
Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung sogenannter
Islamischer Staat alias Islamischer Staat im Irak (ad-Dawla
al-Islamiya fil-Iraq) alias Islamischer Staat im Irak und in
Groß-Syrien (ad-Dawla al-Islamiya fil-Iraq wash-Sham) vom 12.
September 2014 (BAnz AT 12.09.2014 B1)
4.
Foreign Terrorist Organisations, US Departemnt of State, abgerufen am
26. August 2014
5.
Proscribed Terrorist Organisations, Home Office, 20. Juni 2014
6.
United Nations Security Council, SC/11495, 28. Juli 2014
7.
Listed terrorist organisations, Australian National Security,
abgerufen am 26. August 2014
8.
Pressemitteilung Nr. 20/2014 vom 24. Juni 2014 im Portal
generalbundesanwalt.de, abgerufen am 26. August 2014
9.
Führungsmitglied der Al Qaida im Irak gefasst, in: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 3. September 2006
10.
Al-Qaida in Syrien und Irak: Neuer Gottesstaat im Nahen Osten, in:
Spiegel-Online, 4. Januar 2014
11.
Die Terrorgruppe IS. Artikel vom 26. Juli 2014 in tagesschau.de,
abgerufen am 11. August 2014
12.
Die Sponsoren der IS-Gotteskrieger
13.
Die Geldgeber der IS-Terroristen. Tagesschau.de, 22. August 2014
14.
DW: ISIS verkauft Rohöl aus eroberten Ölfeldern. 3. Juli 2014
15.
Die reichste Terrorgruppe der Welt. tagesschau.de vom 9. September
2014
16.
Entführungsopfer nach der Farbe des Reisepasses ausgesucht
17.
Das Kalifat handelt mit Frauen. Artikel vom 30. August 2014 im Portal
tagesanzeiger.ch, abgerufen am 30. August 2014
18.
Fall James Foley: Geiseln für den Gottesstaat, Spiegel Online, 21.
August 2014
19.
Das einträgliche Geschäft mit den Entführungen, Welt Online, 21.
August 2014
20.
Irak: Österreicher aus Rebellengebiet gerettet, in: DiePresse.com,
17. Juni 2014; Alfred Hackensberger: Syrien ist ein Schlachtfeld
radikaler Islamisten, in: Die Welt, 26. Februar 2014; Sven Pöhle,
Diana Hodali, Nastassja Steudel: Akteure und Allianzen in der
Irak-Krise, in: Deutsche Welle, 18. Juni 2014.
21.
So im Spiegel und bei der Tagesschau.
22.
So in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Beide Übersetzungen des
letzten Namensteils beziehen sich auf das arabische „Asch-Scham“
(?????, aš-Š?m), welches eben die Region der Levante bezeichnet.
23.
SC/10263. Security Council Al-Qaida and Taliban Sanctions Committee
Approves Deletion of Two Entries from Consolidated List. United
Nations Security Council • Department of Public Information •
News and Media Division • New York, 27. Mai 2011, abgerufen am 28.
September 2013.
24.
Security Council Committee pursuant to resolutions 1267 (1999) and
1989 (2011) concerning Al-Qaida and associated individuals and
entities: QE.J.115.04. AL-QAIDA IN IRAQ. NARRATIVE SUMMARIES OF
REASONS FOR LISTING. United Nations, abgerufen am 26. September 2013.
25.
Al-Qa'ida in Iraq (AQI). In: National Security website. Australian
Attorney-General's Department, 12. Juli 2013, abgerufen am 1. Oktober
2013.
26.
Database - Uppsala Conflict Data Program (UCDP): Middle East >
Iraq > One-sided violence > ISI - civilians.
27.
Profile: Tawhid and Jihad group. BBC News, 8. Oktober 2004, abgerufen
am 28. September 2013.
28.
Richard Boucher, Spokesman: Foreign Terrorist Organization:
Designation of Jama'at al-Tawhid wa'al-Jihad and Aliases. United
States Department of State, 15. Oktober 2004, abgerufen am 28.
September 2013.
29.
Group seizes Japanese man in Iraq. BBC News, 27. Oktober 2004,
abgerufen am 13. August 2014.
30.
Body discovery stokes Iraq hostage tension. China Daily, 23. Juli
2004, abgerufen am 13. August 2014.
31.
Bureau of Counterterrorism: Foreign Terrorist Organizations. United
States Department of State, 28. September 2013, abgerufen am 26.
September 2013.
32.
Letter from al-Zawahiri to al-Zarqawi. ODNI News Release No. 2-05.
Office of the Director of National Intelligence, 11. Oktober 2005,
archiviert vom Original am 5. Februar 2012, abgerufen am 2. Oktober
2013 (Siehe auch Kopie bei der Federation of American Scientists).
33.
Reuters: Iraq al-Qaeda wants own Islamic state for Sunnis – Web.
SignOnSanDiego.com, 15. Oktober 2006, abgerufen am 28. September
2013.
34.
Q&A: Iraq's Awakening Councils. BBC News, 18. Juli 2010,
abgerufen am 21. Oktober 2013.
35.
Suadad al-Salhy: Al Qaeda strikes fear into Iraq's government-backed
Sunni militia. Reuters, 18. Oktober 2013, abgerufen am 21. Oktober
2013.
36.
Rich Gardella and the NBC News Investigative Unit: Insurgent groups
condemn al-Qaida tactics. NBC News, abgerufen am 3. Dezember 2013.
37.
Waleed Ibrahim: Al Qaeda's two top Iraq leaders killed in raid.
Reuters, 19. April 2010, abgerufen am 26. September 2013.
38.
Security Council Committee pursuant to resolutions 1267 (1999) and
1989 (2011) concerning Al-Qaida and associated individuals and
entities: Al-Qaida Sanctions List. The List established and
maintained by the 1267 Committee with respect to individuals, groups,
undertakings and other entities associated with Al-Qaida. United
Nations, 20. September 2013, abgerufen am 26. September 2013.
39.
Sunni Militants In Iraq Name New Leader. Radio Free Europe/Radio
Liberty, 16. Mai 2010, abgerufen am 26. September 2013.
40.
UPI: Al-Qaida replaces slain chiefs, fights on. UPI.com, 17. Mai
2010, abgerufen am 26. September 2013.
41.
Verfassungsschutzbericht 2012. Bundesamt für Verfassungsschutz,
September 2013, S. 247, abgerufen am 4. Oktober 2013 (PDF; 5,7 MB).
42.
Hillary Rodham Clinton: FR Doc No: 2012-1538. Public Notice 7774.
Office of the Federal Register, 26. Januar 2012, abgerufen am 26.
September 2013 (Federal Register Volume 77, Number 17 (Thursday,
January 26, 2012)/Notices/Page 4082).
43.
Hillary Rodham Clinton: FR Doc No: 2012-29868. Public Notice 8105.
Office of the Federal Register, 11. Dezember 2012, abgerufen am 26.
September 2013 (Federal Register Volume 77, Number 238 (Tuesday,
December 11, 2012)/Notices/Page 73732).
44.
Bureau of Counterterrorism: Individuals and Entities Designated by
the State Department Under E.O. 13224. United States Department of
State, 17. Dezember 2012, abgerufen am 26. September 2013.
45.
Victoria Nuland, Department Spokesperson, Office of the Spokesperson:
Terrorist Designations of the al-Nusrah Front as an Alias for
al-Qa'ida in Iraq. United States Department of State, 11. Dezember
2012, abgerufen am 26. September 2013.
46.
Jason Burke: Al-Qaida leader Zawahiri urges Muslim support for Syrian
uprising. The Guardian, 12. Februar 2012, abgerufen am 3. Oktober
2013.
47.
AFP: Jihadist forums say fighters in and going to Syria. Ahram
Online, 12. Februar 2012, abgerufen am 26. September 2013.
48.
Kim Sengupta: Syria's sectarian war goes international as foreign
fighters and arms pour into country. The Independent, 20. Februar
2012, abgerufen am 26. September 2013.
49.
AFP: Qaeda moving from Iraq to Syria: PM. Hindustan Times, 2. März
2012, abgerufen am 26. September 2013.
50.
Hania Mourtada und Rick Gladstone: Qaeda Group in Iraq Says It Killed
Syrian Soldiers. The New York Times, 11. März 2013, abgerufen am 5.
Oktober 2013.
51.
Agence France-Presse: Qaeda in Iraq confirms Syria's Nusra is part of
network. GlobalPost, 9. April 2013, abgerufen am 26. September 2013.
52.
BBC Monitoring: Profile: Islamic State in Iraq and the Levant. BBC
News, 20. September 2013, abgerufen am 26. September 2013.
53.
SC/11019. Security Council Al-Qaida Sanctions Committee Amends Entry
of One Entity on Its Sanctions List. United Nations Security Council
• Department of Public Information • News and Media Division •
New York, 30. Mai 2013, abgerufen am 26. September 2013.
54.
Basma Atassi: Qaeda chief annuls Syrian-Iraqi jihad merger. 9. Juni
2013, abgerufen am 1. Oktober 2013.
55.
Hussein Jemmo: Al-Qaeda’s Internal Divide Grows In Syria.
Al-Monitor, 19. August 2013, abgerufen am 6. Oktober 2013.
56.
Aron Lund: The Non-State Militant Landscape in Syria. CTC Sentinel,
27. August 2013, abgerufen am 5. Oktober 2013.
57.
Die unheimlichen Erfolgsrezepte des Isis: Kreuzigungen und
«Spasstage» Neue Zürcher Zeitung, 23. Juni 2014
58.
Kareem Raheem und Ziad al-Sinjary: Al Qaeda militants flee Iraq jail
in violent mass break-out. Reuters, 22. Juli 2013, abgerufen am 26.
September 2013.
59.
Al-Qaeda claims attacks on Iraqi prisons. Al Jazeera, 23. Juli 2013,
abgerufen am 26. September 2013.
60.
Adam Schreck: Al-Qaida claims deadly prison raids in Iraq. AP, 23.
Juli 2013, abgerufen am 26. September 2013.
61.
Harald Doornbos, Jenan Moussa: The Fugitive. Foreign Policy, 3.
Oktober 2013, abgerufen am 4. Oktober 2013.
62.
Mushreq Abbas: Iraq to Reinstate Sahwa Forces. Al-Monitor, 27. August
2013, abgerufen am 21. Oktober 2013.
63.
Explosions rock Iraqi Kurdish capital. Al Jazeera English, 29.
September 2013, abgerufen am 5. Oktober 2013.
64.
Iraq: Rare violence targets Kurdish city of Irbil. BBC News, 29.
September 2013, abgerufen am 5. Oktober 2013.
65.
AFP: Al-Qaeda claims attack in Iraqi Kurdish capital. Google, 6.
Oktober 2013, abgerufen am 7. Oktober 2013.
66.
Anne Barnard und Hwaida Saad: Syrian Rebel Infighting Undermines
Anti-Assad Effort. The New York Times, 13. Juli 2013, abgerufen am 5.
Oktober 2013.
67.
Piotr Zalewski: Syria’s Many Battlefields: Islamist Rebels Wage War
Against the Kurds. Time.com, 26. September 2013, abgerufen am 5.
Oktober 2013.
68.
Barak Barfi, Aaron Y. Zelin: Al Qaeda's Syrian Strategy. Foreign
Policy, 10. Oktober 2013, abgerufen am 11. Oktober 2013.
69.
Serene Assir/AFP: Syria jihadists lose support as abuses mount. Fox
News, 11. Juli 2013, abgerufen am 12. Oktober 2013.
70.
Al-Qaeda Sinks Roots in Mosul - Al-Monitor: the Pulse of the Middle
East
71.
Niqash - politics - making themselves at home: al qaeda ups
mafia-style extortion in mosul
72.
Sam Dagher: Islamist Rebels Take Fight to Suburbs of Syrian Capital.
WSJ.com, 31. Oktober 2013, abgerufen am 3. Dezember 2013.
73.
Syria: Executions, Hostage Taking by Rebels. Planned Attacks on
Civilians Constitute Crimes Against Humanity. Human Rights Watch, 11.
Oktober 2013, abgerufen am 11. Oktober 2013.
74.
Syrian Rebels Take War to Homes of Assad's Allies - WSJ
75.
Daren Butler: Turkey says it fires on Islamist militant positions in
Syria. Reuters, 16. Oktober 2013, abgerufen am 21. Oktober 2013.
76.
Turkish army returns fire from al-Qaeda-affiliated fighters on Syrian
border
77.
Extremist Syrian faction touts training camp for boys - The
Washington Post
78.
http://www.nytimes.com/2013/12/26/world/middleeast/us-sends-arms-to-aid-iraq-fight-with-extremists.html?_r=0
79.
BBC News - Syrian rebel 'beheaded in case of mistaken identity'
80.
ISIS condemned for brutal murder of fellow jihadist | News , Middle
East | THE DAILY STAR
81.
Syria: Harrowing torture, summary killings in secret ISIS detention
centres | Amnesty International
83.
649 - Tomb of Doom? How a Tiny Exclave Could Draw Turkey into Syria's
War | Strange Maps | Big Think
84.
Syrien: Al Qaida distanziert sich von Terrormiliz Isis - Naher Osten
- FAZ
85.
IS-Kämpfer rücken auf türkische Grenze vor
86.
Deutschlandfunk, Aktuell, deutschlandfunk.de: Falludscha soll sich
selbst befreien (7. Januar 2014)
87.
Al-Kaida-Ableger erobert Falludscha: USA besorgt über Erfolge der
Islamisten - n-tv.de
88.
Badische Zeitung, Brennpunkte, 4. Januar 2014: badische-zeitung.de:
Al-Kaida-Miliz kontrolliert irakische Stadt Falludscha (11. Januar
2014)
89.
Deutschlandfunk, Aktuell, 8. Januar 2014: deutschlandfunk.de:
Al-Maliki siegessicher (11. Januar 2014)
90.
ISIS claims responsibility for Beirut car bomb | News , Lebanon News
| THE DAILY STAR
91.
BBC News - Al-Qaeda-linked Isis under attack in northern Syria
92.
Syria rebels fight back against ISIS | News , Middle East | THE DAILY
STAR
93.
Islamists in Syria Join Secular Rebels in Fighting al Qaeda Group -
WSJ
94.
Rebellen in Syrien hingerichtet und gekreuzigt
95.
Isis tötet und kreuzigt acht Männer in Syrien
96.
Jordanien verliert Grenzposten an Isis
97.
IS fügt Assads Armee heftige Niederlage zu, Abruf am 26. August 2014
98.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/massaker-in-syrien-dschihadisten-toeten-700-angehoerige-eines-stammes-a-986515.html
102.
Massengräber im Nordirak entdeckt, Abruf am 6. September 2014
103.
Mossul: Dschihadisten kontrollieren zweitgrößte Stadt des Irak,
Spiegel Online vom 10. Juni 2014
104.
Iraq army capitulates to Isis militants in four cities | World news |
The Guardian
105.
How an arrest in Iraq revealed Isis's $2bn jihadist network, Martin
Chulov, The Guardian, 15. Juni 2014
106.
ISIS-Truppen kommen immer näher: Bagdad bereitet sich auf Angriff
vor | tagesschau.de
107.
BBC News - Iraq crisis: Militants 'seize Tikrit' after taking Mosul
108.
Irakische Soldaten vom Islamischen Staat exekutiert, Abruf am 6.
September 2014
109.
Mobilmachung im Irak: Der Schiitenführer Sistani ruft zum Kampf auf
- Naher Osten & Nordafrika Nachrichten - NZZ.ch
110.
ISIS erobert wichtigen Grenzposten
111.
Obama schließt Einsatz von US-Bodentruppen im Irak aus, Süddeutsche
Zeitung, 13. Juni 2014
112.
Persischer Golf: USA schicken weiteres Kriegsschiff | Nachrichten |
BR.de
113.
Irak: Schiitenführer ruft zum Widerstand gegen Islamisten auf | ZEIT
ONLINE
114.
USS Mesa Verde joins naval strike group in Persian Gulf as Obama
weighs military option in Iraq, United Press International, Juni 17
2014
115.
Irak: Iran kann sich Kooperation mit den USA vorstellen | ZEIT ONLINE
116.
Rohani: Keine iranischen Truppen im Irak | Aktuell Welt | DW.DE |
14.06.2014
117.
US-Reaktion auf Krise im Irak: Obama entsendet Soldaten nach Bagdad |
tagesschau.de
118.
Obama entsendet Soldaten nach Bagdad, tagesschau.de, 17. Juni 2014
119.
Die Kurden - Gewinner der Kämpfe im Irak, tagesschau.de, 18. Juni
2014
120.
ISIS, Baathisten und Stammeskrieger: Eine gefährliche Allianz |
tagesschau.de
121.
Islamic State in Iraq and Syria. Webseite der Reihe Mapping Militant
Organizations (Stanford University, mit weiteren Quellen und Links)
im Portal web.stanford.edu, abgerufen am 14. August 2014
122.
Offensive im Irak: ISIS-Extremisten rufen „Islamisches Kalifat“
aus. Artikel vom 29. Juni 2014 im Portal spiegel.de, abgerufen am 29.
Juni 2014
123.
Die Deklaration des Kalifats durch den Islamischen Staat.
Deutschsprachige Übersetzung mit einführendem Kommentar vom 30.
Juni 2014 im Portal nocheinparteibuch.wordpress.com, abgerufen am 27.
August 2014
124.
Isis sprengt Schreine und Moscheen im Nordirak. Artikel vom 5. Juli
2014 im Portal zeit.de, abgerufen am 5. Juli 2014
125.
IS vertreibt Christen aus Mossul. Artikel vom 18. Juli 2014 im Portal
tagblatt.ch, abgerufen am 19. Juli 2014
126.
Christen fliehen nach Ultimatum der Dschihadisten aus Mossul. Artikel
vom 18. Juli 2014 im Portal limmattalerzeitung.ch, abgerufen am 19.
Juli 2014
127.
Der Standard:Bischofssitz in Flammen
128.
DW: ISIS verkauft Rohöl aus eroberten Ölfeldern. 3.7.2014
129.
DW: ISIS verkauft Rohöl aus eroberten Ölfeldern. 3.7.2014
130.
Welt.de: Jesiden sitzen am heiligen Ort in der Falle
131.
Tagesschau.de: Atempause für die Bedrängten
132.
USA fliegen dritte Angriffsserie
133.
Hunderte Jesidinnen von IS-Terroristen verschleppt
134.
Tagesschau.de: Jesiden retten sich in den Norden
135.
Richten sich westliche Waffen gegen Minderheiten?, Abruf am 30.
August 2014
136.
Hoffnung inmitten der Barbarei - Notizen von einer Reise durch
Kurdistan, Abruf am 30. August 2014
137.
Tagesschau.de: Dramatischer Appell der UN
138.
Frankfurter Allgemeine: Die Angst der Yeziden im Sindschar-Gebirge,
Abruf am 6. September 2014
139.
Kampf gegen "Islamischer Staat": Deutscher Gärtner führt
Bürgerwehr der Jesiden an, Abruf am 30.August 2014
140.
IS-Kämpfer richten im Nordirak Massaker an
141.
Die Saudis fürchten einen Einmarsch der IS
142.
Saudi Arabien fürchtet IS
143.
Peshmerga recapture oil, farming center in wake of airstrikes, Abruf
am 26. August 2014
144.
Nordirak: Wie Kurden eine Stadt zurückeroberten, Abruf am 26. August
2014
145.
Kampf gegen IS-Terrormiliz im Nordirak, Abruf am 19.August 2014
146.
Neue Angriffe der irakischen Armee auf Dschihadisten, Abruf am 20.
August 2014
147.
Irakische Armee scheitert mit Vorstoß auf Tikrit, Abruf am 30.
August 2014
148.
Iraqi and Kurdish forces launch attacks to recapture towns from Isis,
Abruf am 22. August 2014
149.
IS-Miliz enthauptet US-Journalisten James Foley, Abruf am 20. August
2014
150.
ISIS enthauptet US-Journalisten, Abruf am 20. August 2014
151.
ISIS Demands $6.6M Ransom for 26-Year-Old American Woman, Abruf am
27. August 2014
152.
Terrormiliz extreme Bedrohung für die USA, Abruf am 22. August 2014
153.
Irakische Luftwaffe flog Angriffe auf Dschihadisten bei Amerli,Abruf
am 27. August 2014
154.
UN befürchten Massaker in Amerli, Abruf am 27. August 2014
155.
Offensive zu Befreiung von Amerli beginnt, Abruf am 30. August 2014
156.
SPIEGELONLINE: Luftschläge im Nordirak: USA greifen IS-Stellungen
nahe Amerli an, Abruf am 31. August 2014
157.
Kurier:Irakische Truppen dringen in belagerte Stadt Amerli vor, Abruf
am 31. August 2014
158.
derStandard: Offensive gegen IS-Belagerung in Amerli, Abruf am 31.
August 2014
159.
tagesschau: Belagerung der Islamisten durchbrochen, Abruf am 31.
August 2014
160.
n24: Wie eine Kleinstadt den IS-Kämpfern trotzt, Abruf am 31. August
2014
161.
ntv: Amerli erholt sich von Belagerung, Abruf am 1. September 2014
162.
IS Beheads Peshmerga Captive for Erbil-US Alliance, Abruf am 29.
August 2014
163.
IS-Terroristen sollen mehrere Ölquellen in Brand gesetzt haben,
Abruf am 29. August 2014
164.
TAGBLATT: Kurden erfolgreich im Kampf gegen IS-Miliz, Abruf am 31.
August 2014
165.
basnews: Peshmerga Retake Oil Town, Closes in on Zumar, Abruf am 31.
August 2014
166.
USA bestätigen Echtheit des Videos, Abruf am 3. September 2014
167.
International Business Times: David Cawthorne Haines: British
National Held By ISIS Could Be Next Target, Abruf am 3. September
2014
168.
shz:IS verschleppt 50 Männer aus Tel Ali, Abruf am 6. September 2014
169.
[Massengräber im Nordirak entdeckt Deutschland schickt Kurden
Militärgüter], Abruf am 6. September 2014
170.
Handelsblatt: Kurden rücken weiter Richtung Mossul vor, Abruf am 5.
September 2014
171.
Krieg im Nordirak: SPIEGELONLINE: US-Bomber drängen "Islamischen
Staat" zurück, Abruf am 7. September 2014
172.
Kurden im Irak erobern strategisch wichtigen BergAbruf am 7.
September 2014
173.
Blick: USA bombardieren erstmals IS-Terroristen, Abruf am 7.
September 2014
174.
Isis-Anhänger versetzen Herford in Ausnahmezustand. In: Focus
Online, 7. August 2014.
175.
Salafisten bedrohen Jesiden mit dem Tode. In: Focus Online, 16.
August 2014.
176.
Innenministerium will IS verbieten, tagesschau vom 11. September 2014
177.
Office of the Coordinator for Counterterrorism: Country Reports on
Terrorism 2012. Chapter 6 Foreign Terrorist Organizations. United
States Department of State, 30. Mai 2013, abgerufen am 28. September
2013.
178.
tagesschau.de: Irak-Experte Walde zum Machtkampf: "Bagdad ist
auf der Kippe. ARD, 12. Juni 2014, abgerufen am 13. Juni 2014.
179.
James Traub: 'Everyone Is Scared of ISIS.' Foreign Policy, 4. Oktober
2013, abgerufen am 5. Oktober 2013.
180.
Syria crisis: Guide to armed and political opposition. BBC News, 17.
Oktober 2013, abgerufen am 20. Oktober 2013.
181.
Immer mehr Kämpfer schließen sich der IS-Terrormiliz an 25. August
2014.
182.
Die EU als Rekrutierungszentrum für IS 28. August 2014.
183.
IS verfügt über bis zu 31.500 Kämpfer 12. September 2014.
184.
Verfassungsschutzbericht 2012. Bundesamt für Verfassungsschutz,
September 2013, S. 246 ff., abgerufen am 4. Oktober 2013 (PDF; 5,7
MB).
185.
Florian Flade: Al-Qaida-Fanatiker: "Mein Name ist Abu Osama, ich
bin aus Deutschland". Die Welt, 1. Dezember 2013, abgerufen am
3. Dezember 2013.
186.
Florian Flade: Salafist: Philip B. – Aus Dinslaken in den Dschihad.
Die Welt, 3. Dezember 2013, abgerufen am 3. Dezember 2013.
187.
spiegel.de: Berliner Ex-Rapper schließt sich Terrorgruppe in Syrien
an 12. April 2014.
188.
Deutsche Dschihadisten an Kampf um Gasfeld beteiligt, in: Süddeutsche
Zeitung, 19. Juli 2014, abgerufen am 26. Juli 2014
189.
Warum Deutsche für den „Islamischen Staat“ foltern, köpfen und
kreuzigen 21. August 2014.
190.
Der Schrecken kommt aus Dinslaken 21. August 2014.
191.
Drucksache 18/2276 des Deutschen Bundestages vom 30. Juli 2014, PDF,
abgerufen am 26. August 2014
192.
DIE WELT: Enger Vertrauter von IS-Führer angeblich getötet, Abruf
am 4. September 2014
193.
Bild: Deutscher Musiker steigt in ISIS-Führung auf
194.
Yassin Musharbash: Soll man die Flagge des “Islamischen Staates”
verbieten?, Blog Radikale Ansichten auf Zeit Online, 12. September
2014.
195.
IS-Verbot in Deutschland: Ein Glaubensbekenntnis in den Fängen des
Terrors, Handelsblatt, 12. September 2014.
196.
Angela Merkel hält Waffenlieferungen an Kurden für denkbar,
Hannoversche Allgemeine Zeitung, 14. August 2014
197.
Pressemitteilung der Europäischen Union, 15. August 2014
198.
Deutschland zu Waffenlieferung bereit, tagesschau.de, 20. August 2014
199.
Tausende Waffen für irakische Kurden, tagesschau.de, 31. August 2014
200.
N.N.: Tausende demonstrieren gegen Terror im Irak auf der Seite von
NDR 1 Niedersachsen vom 16. August 2014; [1] online zuletzt abgerufen
am 17. August 2014
201.
7.000 Jesiden demonstrieren in Bielefeld gegen den IS-Terror,
zeit.de, 9. August 2014
202.
Demo gegen IS-Terror, Frankfurter Rundschau, 10. August 2014
203.
OIC condemns ISIS threats and forced displacement of Christians in
Iraq, Abruf am 21. August 2014: The Secretary General added that this
forced displacement is a crime that cannot be tolerated; and that the
practices of ISIS have nothing to do with Islam and its principles
that call for justice, kindness, fairness, freedom of faith and
coexistence. („Der Generalsekretär ergänzte, dass diese
gewaltsame Vertreibung ein nicht zu tolerierendes Verbrechen
darstellt und dass die Praktiken von ISIS nichts mit dem Islam und
seinen Prinzipien, welche Gerechtigkeit, Güte, Anstand,
Glaubensfreiheit und Koexistenz einfordern, zu tun haben.“)
204.
Indonesia clerics forbid joining ISIL. Artikel vom 7. August 2014 im
Portal presstv.ir, abgerufen am 18. August 2014
205.
Saudi-Mufti: "ISIS – Der Feind Nummer eins des Islam",
Abruf im Portal epochtimes.de (Epoch Times) am 21. August 2014
206.
Egypt mufti slams Takfiri ISIL militants for Iraq, Syria atrocities,
Abruf am 21. August 2014
207.
Islamischer Staat politisch unter Druck aufgerufen am 26.August 2014
208.
DIE WELT:Allianz durchbricht IS-Belagerung von Amerli im Irak, Abruf
am 31. August 2014
209.
Arabische Liga will gegen IS vorgehen, Abruf am 8. September 2014
210.
Muslime distanzieren sich von IS aufgerufen am 26.August 2014
211.
Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich verurteilt IS-Terror
aufgerufen am 26.August 2014
212.
Laut türkischer Kulturgemeinde sollen sich Muslime von IS
distanzieren aufgerufen am 26.August 2014
213.
ISNA, aufgerufen am 26.August 2014
214.
Hamburger Abendblatt: Britische Imame verurteilen Islamisten im Irak,
Abruf am 1. September 2014
215.
Welt.de:Britische Imame verurteilen Islamisten im Irak'
216.
dw.de:Eine Fatwa gegen den "Islamischen Staat", Abruf am 3.
September 2014
217.
Martin Gehlen IS-Terror - Muslimische Intellektuelle begehren auf,
Die Zeit vom 31.August 2014, aufgerufen am 31.August 2014
218.
Der Standard: Boko Haram sagt IS Unterstützung zu, Abruf am 31.
August 2014
219.
Focus online: Bush 2.0 bläst zum neuen Krieg gegen den Terrorismus,
Abfrage am 13. September 2014
220.
the WHITE HOUSE: Statement by the President on ISIL, Abfrage am 13.
September 2014
221.
ISIL's use of mentally disabled youth as a weapon is a growing trend:
officials | Mawtani
222.
Brian Fishman: Containing the ISIS Threat. Artikel vom 3. August 2014
im Portal theepochtimes.com, abgerufen am 26. August 2014
223.
Nicholas P. Roberts: Tne (non) Islamic State: Abu Bakr al-Baghdadi
and the Challenge of Islamic Illiteracy. Artikel vom 31. Juli 2014 im
Portal middleeastmonitor.com, abgerufen am 26. August 2014
224.
Paul Lies: Ausbreitung und Radikalisierung des islamischen
Fundamentalismus in Dagestan. LIT Verlag, Berlin 2008, ISBN
978-3-8258-1136-5, S. 29 ff. (online)
225.
Lorenz Graitl: Sterben als Spektakel. Zur kommunikativen Dimension
des politisch motivierten Suizids. Dissertation Freie Universität
Berlin 2011, Veröffentlichungen der Sektion Religionssoziologie der
Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Verlag für
Sozialwissenschaften, Springer Fachmedien, Wiesbaden 2012, ISBN
978-3-531-18461-6, S. 93 (online)
226.
Fouad al-Ibrahim: Why ISIS is a threat to Saudi Arabia: Wahhabism’s
deferred promise. Artikel vom 22. August 2014 im Portal
english.al-akhbar.com (al-Akhbar), abgerufen am 27. August 2014
227.
Religiöses Regime im Irak: Dschihadisten erlassen drakonische Regeln
in Mossul. Artikel vom 12. Juni 2014 im Portal spiegel.de, abgerufen
am 27. August 2014
228.
Spes-mossul-leiden-buerger-unter-dschihadisten-zr-3647827.html So
leiden die Bürger von Mossul unter der ISIS. Artikel vom 23. Juni
2014 im Portal merkur-online.de, abgerufen am 5. Juli 2014
229.
Dabiq Nr. 1, Ramadan 1435: The Return of Khilafah. PDF, abgerufen im
Portal ia902500.us.archive.org am 16. August 2014
230.
ISIS verbreitet Hass-Videos auf Deutsch. Artikel vom 19. August 2014
auf bild.de, abgerufen am 19. August 2014
231.
Julia Gerlach: Hochglänzender Islamismus. Artikel vom 11. Juli 2014
im Portal fr-online.de, abgerufen am 26. August 2014
232.
Tomas Avenarius: Gottesstaat für Einsteiger. Artikel vom 6. August
2014 im Portal sueddeutsche.de, abgerufen am 26. Juli 2014
233.
Gulli: Krieg im Netz: Anonymous gegen IS und Lizard Squad, Abruf am
9. September 2014
234.
Bild: Internet-Aktivisten erklären ISIS den Cyber-Krieg, Abruf am 9.
September 2014
235.
The Islamic State. Vice News, 2014
236.
The Powers Behind The Islamic State. filmsforaction.org, 2014
„ Was
für ein Krimi, Du solltest einen Zukunftsroman schreiben. Eine
Vision, wie das ausgehen kann!“
„Das
brauche ich nicht. Ich muss nur eins und eins zusammenzählen und
sage Dir, wir befinden uns mitten im Krieg. Wir machen Geschäfte und
es wird Überlebende geben, genauso, wie die Ebola in Afrika nicht
alle dort dahinsiechen lassen wird. Nur viele. Ist ja auch gut so,
dann brauchen wir weniger …!“ „Was, Du bist verrückt.“
„Bitte kauf Dir einen schönen Hut für die Galopprennen, die jetzt
so chic werden und hör auf mit dem dramatisieren: Bitte!“ „Schau
doch aus dem Fenster. Das Auto steht immer noch da. Meine Blogs,
werden innerhalb von Minuten vor allem in Amerika gelesen und
gespeichert. Pass auf. Schön wenn wir noch leben. Komm, las uns vor
dem Schlafengehen noch ein Glas Wein zusammen trinken.“
Sie
sagt dies, er dreht sich um. Er sieht noch, wie der Mann aus dem
Wagen das Fenster herunter kurbelt. Dann ein Schuss. Sie fällt um,
ermordet!
Die
Uno-Vollversammlung hat am 2. April 2013 das erste globale Abkommen
zur Kontrolle des Waffenhandels verabschiedet.
Illegaler
Waffenhandel
Dieser
Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf
mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Strafbar
ist das Überlassen von legalen Schusswaffen und Munition von
Berechtigten an Nichtberechtigte, das Überlassen oder Erwerben
verbotener Waffen ohne Sondergenehmigung, sowie der Handel ohne
Handelserlaubnis.
Illegale
Waffen
Gegenstände
sind illegale Waffen, wenn sie durch das nationale Waffengesetz
verboten sind. In Deutschland z.B. gehören zu den verbotenen Waffen
Wurfsterne, Butterflymesser, Stahlruten, Springmesser, getarnte
Waffen (Kugelschreiberpistole oder Stockdegen) und vollautomatische
Waffen.[81] Wenn der Umbau einer erwerbscheinspflichtigen Waffe in
eine Dekorationswaffe nicht den aktuellen Vorgaben des nationalen
Gesetzes entspricht, wird daraus eine illegale Waffe.[82] Wer vor
einer Waffengesetzänderung legal eine Waffe erworben hat, die durch
die Änderung verboten wurde, besitzt eine illegale Waffe.
Fahrlässig
Fahrlässig
handelt ein Käufer oder Verkäufer, wenn er in Unkenntnis des
aktuellen Gesetzes mit einem verbotenen Gegenstand handelt oder ohne
Erlaubnis handelt.[83]
Vorsätzlich
Wer
Waffen in großem Umfang ohne Erlaubnis sammelt, handelt vorsätzlich.
Auch der Versuch des Kaufs ist strafbar, insbesondere, wenn es sich
um Kriegswaffen handelt.
Wer
als Inhaber einer Waffenhandelslizenz mit illegalen Waffen handelt,
handelt nach dem Gesetz als besonders schwerer Fall. Auch wer echte
Waffen mittels gefälschter Gutachten als Dekorationswaffen
deklariert und danach funktionsfähig verkauft, handelt mit grobem
Vorsatz. Werden die verbotenen Waffen auch noch exportiert, liegt
zudem ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Mit bis zu
zehn Jahre Freiheitsstrafe werden Händler und Bandenmitglieder
bestraft, wenn sie regelmäßig illegalen Waffenhandel betreiben.
Illegale
Waffen stammen aus nicht gemeldetem Altbesitz, werden illegal
eingeführt oder illegal hergestellt. Altbesitz:
Trotz
des Waffengesetzes 1972 befinden sich in Deutschland mehrere
Millionen Waffen, die nie angemeldet wurden und somit heute als
illegal klassifiziert werden. Diese wurden vor 1972 erlaubnisfrei
erworben. So konnten Volljährige vor 1972 ganz legal
Wehrmachtskarabiner K98 oder halbautomatische,
maschinenpistolenähnliche Kleinkaliber-Gewehre von Landmann oder via
Katalog (z.B. Neckermann) kaufen. Der in anderen Ländern sehr
liberale Umgang mit Waffen, wie zum Beispiel in Belgien und Italien,
aber auch bei den US-amerikanischen Verbündeten begünstigte den
Import nach Deutschland.
In
der Schweiz war der Handel mit Sport- und Jagdgewehren sowie Munition
bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes frei. Jeder Wehrpflichtige
hat sein eigenes Gewehr in der Wohnung stehen und darf es zu
Übungszwecken auf dem Schießstand benutzen. Die schweizerische
Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt.
In
den Vereinigten Staaten wird das Waffenrecht teilweise auf
Bundesebene geregelt. Der Gun Control Act von 1968 verbietet den
Versandhandel für Waffen. Erst seit 1990 gibt es gesetzliche
Beschränkungen für Schulgrundstücke aufgrund des Gun-Free School
Zones Act, wogegen 1992 ein Student bis vor dem Obersten Gerichtshof
einen Prozess führte. Bis zum Jahre 2008 wurden neun weitere
juristische Streitfälle bekannt, bei denen einzelne Personen gegen
die bundesgesetzliche Regelungen vorzugehen versuchten. Durch den
Föderalismus gibt es in jedem Bundesstaat andere Bestimmungen im
Einzelnen.
Illegale
Einfuhr
Im
kleinen Umfang werden Waffen illegal eingeführt, wenn der Käufer
diese legal im Ausland erwerben kann und unberechtigt mit seinem
Gepäck einführt oder im Versandhandel bestellt.
Illegale
Waffeneinfuhren in großem Umfang werden größtenteils im „Rahmen
der organisierten Kriminalität durchgeführt“, wobei Österreich
als Waffentransitland hauptsächlich von und nach Südosteuropa ...
gilt.
Nach
dem Zusammenbruch der Sowjetunion verblieben viele Waffen der
russischen Armee in den Satellitenstaaten. Angeblich sollen 29.000
Maschinengewehre in Tschetschenien zurückgelassen worden sein. Von
Tschetschenien aus wurden dann in der Folge viele Waffen über die
sogenannte Freihandelszone auf dem Weltmarkt verkauft. Gleiches gilt
für den Bestand gebrauchter Waffen in der Ukraine. Obwohl die
Ukraine kaum Waffen herstellt, gehört sie seit einigen Jahre zu den
mittelgroßen Exporteuren von nicht dokumentierten Waffen.
Literatur
Sean
O'Driscoll: Strength in independence. In: Gun Trade World. 2010, Nr.
9, September 2010, S. 66.
Andrew
Feinstein: Waffenhandel. Das globale Geschäft mit dem Tod. Hoffmann
und Campe, Hamburg 2012, ISBN 978-3-455-50245-9.
nin
--
Malen(ka)
Radi
Hauptplatz
41
A-2041
Wullersdorf
Produkt-Information
Wagen
und Gewinnen, die Familiengeschichte einer Frau, die auszog, das
Fürchten zu lernen.: Eine langeGeschichte... von Malen Radi (5.
September 2014)
EUR
9,99 Kindle Edition
Jetzt
als Download verfügbar.
Kindle-Shop:
Alle 4 Artikel ansehen
Produkt-Information
Sie
sind nicht Handke und auch nicht Kafka...: Schmerzen ohne Ende,
Folgen einer Zeit in Untersuchungshaft. von Malen Radi (26. August
2014)
EUR
4,99 Kindle Edition
Jetzt
als Download verfügbar.
(1)
Kindle-Shop:
Alle 4 Artikel ansehen
Produkt-Information
Es
herrscht Krieg nicht nur in meiner Seele...: Ein Theaterstück zum
nachdenklich werden! von Malen Radi (28. August 2014)
EUR
1,99 Kindle Edition
Jetzt
als Download verfügbar.
Kindle-Shop:
Alle 4 Artikel ansehen
Produkt-Information
Nicht
nur Fische und Mädchen werden vergewaltigt.: Erzählungen von Malen
Radi (5. September 2014)
EUR
9,99 Kindle Edition
Jetzt
als Download verfügbar.
Kindle-Shop:
Alle 4 Artikel ansehen
Achtung
dieses Manuskript ist eine reine Materialsammlung und ein noch nicht
freigegebenes Bearbeitungsskript!!!
"Tu
es ma joie de vivre"
Komödiantische
Untersuchung zum Thema, das Leben zu verstehen, oder besser nicht;
von Malen Radi Copyright 2014 bei der Autorin.
Bankverbindung
Deutschland:Commerzbank AG Deutschland
BIC/SWIFT: COBADEFFXXX
IBAN DE39 2004 0000 0630 2558 00
BIC/SWIFT: COBADEFFXXX
IBAN DE39 2004 0000 0630 2558 00
Bankverbindung
Österreich:Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
BIC/SWIFT: RZBAATWW
IBAN AT29 3100 0001 5041 4119
BIC/SWIFT: RZBAATWW
IBAN AT29 3100 0001 5041 4119
Bankverbindung Schweiz:Credit
Suisse Zürich
Clearing 4835
IBAN: CH0404835059626371000
Swift CRESCHZZ80A
Clearing 4835
IBAN: CH0404835059626371000
Swift CRESCHZZ80A
12Eine
Stadt sucht einen Mörder.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen