Eine Betrachtung zum Thema von
Malenka Radi, am 16.Mai 2016
 Verantwortung
 ist ein Begriff der Möglichkeit. Notwendigkeit ist unabweisbar,
 Unmöglichkeit nicht erfüllbar. Unabweisbares und Unmögliches sind
 der menschlichen Entscheidung entzogen und damit nicht Gegenstand
 der Verantwortung. Verantwortung kann eine zukunftsorientierte oder
 eine vergangenheitsorientierte Bedeutung haben. Prospektiv ist die
 Verpflichtung, einen bestimmten Handlungserfolg herzustellen oder
 die Anforderungen an eine bestimmte Aufgabe oderRolle einzulösen,
 wie z. B. die Neutralität eines
 Schiedsrichters im Sport oder der Lernerfolg des Schülers durch
 einen Lehrer.
Verantwortung, und worum geht es? In meinem Falle geht es darum das Leben in den Griff zu bekommen. Sich nicht mehr neuen Schwierigkeiten stellen zu müssen in bezug auf die existenzsicherung und die Gefahr von anderen angeklagt zu werden.
  Folgende Fragestellungen werden an mich gerichtet:
- Wer ist wofür verantwortlich, aus meiner Sicht heute.
- Um welche Problematik geht es und um wleche Anklage.
- Was ist geschehen? Und woaus bestehen die Widerholungen und Ähnlichkeiten für neue Delikte und Zusammenhänge, worin besteht die Gefahr, wieder in eine ähnliche Lage zu kommen?
   „Der Begriff
   der Verantwortung bezeichnet
   nach verbreiteter Auffassung die Zuschreibung einer Pflicht zu
   einer handelndenPerson oder
   Personengruppe (Subjekt)
   gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt)
   aufgrund eines normativen Anspruchs,
   der durch eine Instanz eingefordert
   werden kann und vor dieser zu rechtfertigen (zu
   beantworten) ist.“ 
   
   Hier steht also der
   Angeklagte vor dem Richter. Und ich erinnere mich nur zu genau,
   was ich gefragt wurde. Grundsätzlich sehe ich mich immerwieder in
   ähnlichen Situationen, wo mir alles zuviel wird und ich förmlich
   den Kopf in den Sand stecke. Wenn ich um Hilfe bitte, dann gerät
   meine Lben so sehr aus meiner eigen Hand, daß ich michh auch
   nicht wieder finden kann. Heute frage ich mich, ob es etwas mit
   meiner so definierten Krankheit zu tun hat. Als manisch depressiv
   mit extrem erhöhtem Antrieb, werde ich bezeichnet. In den letzten
   Tage erleb ich all dies wieder ganz ähnlich. Die Kosten wachsen
   mir über den Kopf. Ich empfinde einen straken Willen, meine Pläne
   zu realisieren und mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, koste es
   was es wolle. Ich bin nicht kriminell, aber ich zahle einen hohen
   Preis und ich verliere Respekt und Achtung innerhalb meiner
   eigenen Familie. Das tut am Meisten weh. Meine eltern sind kein
   Vorbild, meine Großeltern betrachte ich mit erstaunter Distanz
   und die historischen Ereignisse in europa, sowie meine ganz
   persönlichen Beobachtungen von anderen Menschen, geben mir auch
   nicht das Gefühl, daß ich andere Probleme habe, als andere. Es
   ist schwierig das tägliche essen auf den Tisch zu bringen. Noch
   schwerer seine Miete zu zahlen und überhaupt auszukommen,
   geschweige denn, sich auch einmal etwas zu leisten.
   Arbeistlosigkeit und Depression sind die Folge, von wasß Als
   junges Mädchen in Berlin wurde ich Pankerin. Ich habe das dann
   nicht mehr nach außenhin gezeigt. Bin es aber geblieben. Was
   macht den Punk aus? Und warum kann ich mich als sochen definieren?
   Punk ist
   eine Jugendkultur,
   die Mitte der 1970er Jahre in New York und London entstand.
   Charakteristisch für den Punk sind provozierendes Aussehen, eine
   rebellische Haltung und nonkonformistisches Verhalten.
   Der einzelne Angehörige dieser Subkultur nennt
   sich ebenfalls Punk (Plural: Punks)
   oder auch Punk-Rocker; deutsche Bezeichnungen sind auch Punker und
   für weibliche Punks Punkerin(Plural: Punkerinnen)
   oder (selten) Punkette (Plural: Punketten).
   
   
   Handlungen und ihre
   Folgen können je nach gesellschaftlicher Praxis
   und Wertesystem für
   den Verantwortlichen zuKonsequenzen wie
   Lob und Tadel, Belohnung, Bestrafung oder
   Forderungen nach Ersatzleistungen führen. Die Beziehung
   (Relation)
   zwischen den beteiligten Akteuren knüpft
   am Ergebnis des Handelns an.
   Ende
   der 1980er Jahre drang Punk auch in Deutschland zunehmend in den
   Mainstream-Bereich vor. Wegweisend waren dabei vor allem Die
   Toten Hosen (aus ZK hervorgegangen)
   und Die
   Ärzte. Beide Bands gehören seit Mitte der 1990er zu den
   kommerziell erfolgreichsten Bands der Bundesrepublik,[32] sind
   regelmäßig auf den vorderen Plätzen der Musikchartsvertreten
   und unter den Headlinern großer Freiluftkonzerte.
Weitere
   wichtige deutsche Punk-Bands sind Slime und Die
   Goldenen Zitronen aus
   Hamburg, Toxoplasma aus
   Neuwied,Feeling
   B und Die
   Skeptiker aus
   Ost-Berlin, Daily
   Terror aus
   Braunschweig, WIZO aus
   Sindelfingen und ZSD aus
   München.
   Ich
   erinner mich an die Drogenszene und und die Strichmädchen von
   Berlin.
   Meine
   Zeit in Siegmundhof, das herumströmerin in Berlin, das
   Schuleschwänzen und in der Stadt herumtinglen, das hat mich dazu
   gebracht lieber den Weg nach oben zu suchen in eine konservative
   und bürgerliche Welt. Aber ersteinmal bin ich beim Theater
   gelandet. Ich habe mich dann zurückgezogen von dem Stadtleben. In
   Hamburg war ich nur noch im Schauspielhaus und auf der
   Fachhochschule. Ich habe mich darauf konzentriert erfolgreich zu
   werden. Bühnebildnerin und Intendantin in spe wollte ich werden.
   Mit dem ende meiner ersten großen Partnerschaft habe ich mich
   dann aber von diesem Traum verabschiedet und mich in das Dasein
   einer Unternehmerin gestürzt. Ich habe die Verantwortung nicht
   ertragen, daß ich meine ersten Kinder nicht ausgetragen habe,
   meine erste Liebesbeziehung gescheitert ist und ich plötzlich
   alleine dastand. Ich wurde sehr traurig. Und mit dieser Depression
   war ich wieder ein Risikokandidat. Wer ist hier verantwortlich,
   daß ich meine Eltern nicht aufgesucht habe, daß ich nicht um
   Hilfe gebeten habe? In Österreich war ich als Deutsche ein
   Ausländerin ohne Arbeisterlaubnis. Jobben durfet ich nicht. Aber
   ich wollte in Wien bleiben. Keine Arbeit, kein Geld und keine
   Freunde, keine Familie. Ich war sehr isoliert und einsam. So floh
   ich aufs Land, in eine Liebschaft. Das österreichische
   Theatermuseum ernährte mich mit einem Kostümbildauftrag fürs
   Kindertheatermuseum, aus dem ich auch meine Diplomarbeit machen
   konnte. Ein Schlussstrich dann. Ich bekam meine Wohnung in Wien,
   in der Auhofstrasse zurück, aber warum keinen fixen Job, an einem
   der Theater? Weil ich es gar nicht probiert habe. Kurz eine
   Assitenz in Düsseldorf, ein Gastspiel in Paris, eine eigen
   Produktion in Hamburg, und dann wieder keine Traum und keine
   Perspektive. Und so rutschte ich in eine große Liebesaffäire und
   eine weitere Beziehung welche dann zu meiner ersten Anklage über
   10 Jahre später führte. Warum habe ich keine Reißleine gezogen?
   Hier hatte ich die ersten Höhenflüge: Malenka Milano, die Coco
   Chanel von morgen. Oh je. Mode aus Italien. Schulden ohne Ende.
   Ein Modesalon und am Ende ein Bankrott und ich, auf der Flucht vor
   der Realität. Genau wie heute. Nichts ha“t sich geändert.
   „Die
   der Verantwortung zugrunde liegenden gesellschaftlichen Normen
   können
   einen rechtlichen, religiösen,weltanschaulichen oder moralischen Ursprung
   haben.“
   Was
   für ein Satz! Moralisch war ich lediert. Religiös etwas
   stabilisiert durch meine Taufe. Weltanschaulich ein Punk und auf
   der Suche nach einem Weg. Also bin ich kurz in London einen Traum
   hinterhergelaufen und später in Berlin auf der FU gelandet. Eine
   glückliche Zeit des studierens folgte. Drei Fächer:
   Volkswirtschaft, Geschichte und Theaterwissenschaften. Eine gute
   Zeit, ganz in der Realität. Mit der Hoffnung doch noch
   Intendantin zu werden? Alte Träume wieder aufleben zu lassen?
   Hier habe ich für mich sehr verantwortungsvoll gelebt und den
   Alltag sicher so gut wie nie bewältigt.
   Die
   ewige Studentin? Dann die großen Prüfungen, einige Einser,
   einige Fluchten.
   „Die
   Verantwortung kann aber auch auf einem selbst gewählten Idealals
   einer nur individuell gültigen Norm beruhen. Allerdings ist auch
   in diesem Fall der Anspruch an Wirkungen gegenüber anderen
   Personen oder Institutionen gebunden. Denn nur unter Einbeziehung
   der Mitwelt ergibt
   der Begriff der Verantwortung einen Sinn.“
   Für
   mich gab es kaum eine Mitwelt. Dazu war ich zu einsam. 
   
   Die
   Ideologien des Punks wurden bzw. werden von außen wie auch von
   der Szene selbst kritisiert. Crass zum
   Beispiel schrieben Lieder wie „White Punks on Hope“, in
   dem Joe
   Strummer von The
   Clash Ausverkauf
   und Verrat an seinen Prinzipien vorgeworfen wurde, sowie auch das
   Lied „Punk is Dead“, das die gesamte Szene angriff.
   Der Dead-Kennedys-Sänger Jello
   Biafra beschuldigte
   das Fanzine Maximumrocknroll des
   „Punk-Fundamentalismus“, als dieses ablehnte, für Biafras
   Label Alternative Tentacles Records zu werben, weil die Autoren
   der Meinung waren, es sei kein Punk. Eine weitere Kritik kam von
   den „Conservative Punks“, die der Ansicht sind, dass die
   heutigen Punks nur noch Hippies mitIrokesenschnitt seien.
   Diese werden jedoch aufgrund ihrer rechtskonservativen Einstellung
   und ihrer parteipolitischen Aktivität in der Regel nicht als
   Punks anerkannt (siehe Abschnitt „Punk
   und Politik“).
   Von
   außerhalb wurde Punk u. a. von Jim
   Goad kritisiert,
   der in seinem Essay The
   Underground is A Lie! behauptete,
   dass viele Punks nur Heuchler seien.[34] Er
   schreibt darin, dass viele sich benähmen, als seien sie arm,
   während sie verschwiegen, dass sie aus der Mittelschicht
   stammten. In Farts
   from Underground[35] behauptet
   er, durch Do
   it yourself sei
   niemals irgendetwas eigenes Neues produziert worden, und dass es
   schlechter Qualität erlaube, als klasse dargestellt zu werden.
   Des Weiteren behauptet er, dadurch, dass Punk so politisch und
   propagandistisch geworden sei, sei die Punk-Subkultur langweiliger
   als der Mainstream geworden
   und auch, dass Punk mittlerweile veralteter und zurückgebliebener
   sei als der Mainstream, gegen den er sich richte. Manche
   kritisieren DIY auch als eine Form, die nur denen möglich ist,
   die auch das Geld dafür haben, da es Menschen mit wenig Geld gar
   nicht möglich sei, ein eigenes Label hochzuziehen, oder die Zeit
   dafür zu finden, sich ihre eigenen Klamotten zu machen.
   In
   ihrem Buch The
   Rebel Sell: Why the Culture Can’t Be Jammed behaupten Joseph
   Heath und
   Andrew Potter, die Politik der Gegenkulturen sei gescheitert und
   das Verständnis des Punk von Gesellschaft fehlerhaft. Alternative
   und Mainstream-Lebensstile hätten dieselben Werte, das
   kapitalistische System suche nicht die Konformität, stattdessen
   trieben die aus sozialen Unterschieden resultierenden Kräfte und
   der stetige Konkurrenzkampf den Markt an.[36]
   Weitere
   Kritik kommt von der feministischen Bewegung Aristasia.
   So behauptet die Gruppe, dass Punk nichts anderes mache, als den
   Leichnam des Establishments zu treten, da dieses schon seit 1965
   nicht mehr existiere. Sie bezeichnen es als „Die Doktrin des
   Pappkameradenfeindes“ und behaupten, je mehr die Punks gegen den
   Status Quo rebellierten, desto mehr würden sie ein Teil davon. In
   einem Interview mit einem Fanzine sagte
   deren Medienbeauftragte Marianne Martindale, wenn man sich selbst
   als nichtkonform bezeichne, ordne man sich selbst in eine soziale
   Norm ein.[37] Die
   Aristasianer erklären, dass diese Theorie auch auf andere
   Jugendkulturen übertragbar sei, wie zum
   Beispiel Hip-Hop, Gothic oder Black
   Metal.
   Die
   Tatsache, daß ich keine Orientierung innerhalb eines
   Freundeskreises, einer Familie, oder anderen Gruppe hatte, machte
   mich immerwieder zu einem „Lonley Rider!“.
   Woher
   das kam, dieses sich zwar an einem Mann binden, aber diesem gar
   nicht zu Vertrauen, weiß ich nicht. Ich hatte damals dann einen
   netten Freund und eine gute äußere Schale, aber im Innersten
   trig ich ja das Geheimnis meiner Flucht und meiner Scheinrealität
   in mir. Ich wußte ich kann gar nicht so eine Fassade aufrecht
   erhalten. Es erschien mir auch langweilig mich den Gegenheiten
   anzupassen und ich hatte angst. Aber warum ging ich dann wieder
   ans Theater nach Österreich?
   Und
   dann die Teilnahme am Opernwettbewerb. „ Der Ring“. Was für
   eine Herausforderung. Ich war stolz auf mich und flog wieder ganz
   optimistisch der Realität davon. 
   
   Als
   ich dann in München landetet und wieder versuchte den Alltag in
   den Griff zu bekommen, sehr viel jobbt und sehr viel studierte,
   neben einem Leben in der High Society, war irgendwie ein Traum
   wahr geworden. Doch es folgt ein Alptraum. Eine nicht
   lebensfähiges Embryo, ein Mann, der nict zu mir hielt. Einen Job
   am Opernhaus Köln, der mir durch die Finger rann und wieder eine
   große Depression, ohne Medikament und ohne Begleitung. War ich
   dafür verantwortlich? Für solche Tragödien? Immer noch hatte
   ich die Last der Schulden und des Bankrotts im Nacken.
   „In
   jedem Fall setzt die Zuschreibung von Verantwortung die Annahme
   einer Handlungsfreiheitund
   eines wirksamen Einflusses des Handelnden auf das
   Handlungsergebnis voraus.“
   Also,
   wie habe ich gehandelt. Ich bin geflohen, vor der Regelung meiner
   Schulden. Ich bin geflohen vor der Suche nach einem fixem Job und
   einer eigenen Existenz. Immer auf der Suche nach dem richtigen
   Mann und Partner. Was hat damals Liebe und Pratnerschaft für mich
   bedeutet? Und was bedeutet es heute für mich. Gestern schlief ich
   mit dem Gedanke ein, ich brauche einen Mann mit genug Einkommen,
   mich zu ernähren. Einen fixen Job für meine eigene Sicherheit,
   mein Selbstverständnis und meine eigen Rente und eine Sicherheit
   für meine Töchter sorgen zu können. Auerdem natürlich eine
   Vision, einen Traum, eines Lebens das ich mir für mich und meine
   Kinder wünschen würde.
   Ob
   und in welchem Maß eine solche Selbstbestimmung gegeben ist, ist
   umstritten und wird in der Philosophie
   des Geistes kritisch
   diskutiert. Indem Verantwortung Rechtfertigung herausfordert, ist
   sie an das Vorbringen von Begründungen und
   die Vernunft der
   Beteiligten gebunden.Durch ihre Orientierung an Normen und
   Wertungen ist Verantwortung auch ein ethisches Thema.
   Hierin habe ich meine Situation zu definieren. Ich fühle mich wie
   eine Henne welche hin und her rennt, um genug Futter für ihre
   Küken zu finden. So empfinde ich mich eher als Opfer von Zufällen
   und Ereignissen um mich herum, auf welche ich nicht mit genug
   Aufmerksamkeit reagiert habe. So z. B. Die Feindschaft, welche zu
   meinen Schwägerinnen entsanden ist. Dieser Neid, diese Wut, daß
   ich mich in ihrem Geburtshaus begwegt habe, als wenn es mein
   eigens wäre. Sie wollten das nicht akzeptieren. Und ich habe gar
   nicht eingesehen, warum ich an einem Ort leben sollte, ohne mich
   mit diesem gänzlich zu identifizieren und mit diesem zu
   verschmelzen. Ich hoffe sie vermissen mich auch, meine tollen
   Einladungen und schönen Dinners. Ich hoffe sie vermissen all die
   Begegnungen und Menschen, wleche sie durch mich kennengelernt
   haben. Ich fühle mich nun eher wie jemand der geächtet wird und
   aus dem Haus geworfen. Ich habe keine guten Gefühle mehr nach
   Immendorf. Ich fühle mich nicht Wohl, in Niederösterreich und
   habe gar kein Interesse dort noch viel zu investieren.
   Etwas
   Schutz habe ich in Wullersdorf gefunden. Aber es ist eine
   gefährliche Situation, voll mit Zugeständnissen. Und hier wieder
   die Frage nach der Deliktvermeidung und der Lösung von Problemen,
   ohne davonzulaufen und wie ich lernen kann, mich der Realität zu
   stellen.
   „Wenn
   einer Person die Verantwortung für eine bestimmte Aufgabe oder
   dauerhafte Aufgabenstellung zugewiesen ist, dann wird von
   Verantwortlichkeit gesprochen.“
   Das
   bedeutet, ich muss lernen es als Aufgabe zu betrachten, mit meiner
   Krankheit und dem Fluchtbedürfnis vor der Realität zu leben.
   Außerdem muss ich mir kleine Ziele setzen und Aufgaben
   definieren, welche ich bewältigen kann. Also, z.B. einen Platz
   auf dem Arbeitsmarkt zu finden, der mit meinen
   Kinderbetreuungszeiten zusammenpasst. Eine Existenzsicherung zu
   realisieren und die Schwierigkeiten und Probleme zu definieren, um
   Lösungen zu finden. 
   
   So
   wollte ich das z.B. mit Jo jetzt tun. Er hat sich dem aber gar
   nicht gestellt. Sondern macht einfach Ferien ud sucht keine
   Lösungen. Ich soll so funktionieren, wie er sich das wünscht und
   vorstellt. Ich wollte aber einmal ein Bild finden, für eine
   gemeinsame Zukunft und eine echte Partnerschaft, welche eben auch
   das zusammen leben und arbeiten beinhaltet und nicht nur das
   träumen und Zärtlichkeiten austauschen. Was uns aber natürlich
   auch viel gibt, an Geborgenheit und Stillung der
   Einsamkeitsgefühle.
   „Während
   die Grundrelation des Konzepts der Verantwortung – jemand ist
   verantwortlich für etwas vor jemandem – wenig umstritten ist,
   besteht über die Ausgestaltung der einzelnen Dimensionen des
   Begriffs eine Vielzahl von Meinungen.
    Je
   nach Anwendungsbereich (etwa in Politik, Ökonomie, Recht,
   Psychologie) wird dem Begriff ein besonderer Inhalt zugewiesen.“
   wie man sieht geht es bei mir in erster Linie um die Liebe und das
   Leben einer guten Partnerschaft, sowie meine Neigung dann auch dem
   partner, der Liebe selber, bzw. dem Schicksal die Schuld zu geben.
   Dies gilt sowohl für den Umfang der Zuständigkeit als auch für
   die Gültigkeit der Normen, aufgrund deren Verantwortung
   zugeschrieben wird. Welche Normen ich habe und welche Regeln und
   Gesetze mir wichtig sind, das war ebenfalls immer ein Thema für
   mich. Ich wäre grenzenlos und verrückt, sagen andere gerne. Ich
   hätte keine Moral und ich wäre ein Mensch ohne Prinzipien. Ich
   sehe das nicht so. Irgendwann habe ich begonnen Prinzipien zu
   definieren und aufzustellen. So z.B. klare Tagesabläufe und
   Rythmen. Das einhalten von Vorhaben, Verabredungen und Zusagen.
   Wocbei ich in finanziellen Angelegenheiten kaum Wege finde. Z.B
   Zahlungsversprechungen einzuhalten. Machtlos fühle ich mich oft,
   weil ich einfach nicht in der Lage bin, Geld zu verdienen.
   „Der
   Begriff ‚Verantwortung‘ erweist sich als eine mindestens
   dreistellige Relation, die Verantwortungssubjekt,
   Verantwortungsbereich und
   Verantwortungsinstanz verknüpft.
   Nun haben sich alle drei − Instanz, Bereich und Subjekt − in
   der Geschichte der neuzeitlichen Säkularisierung entscheidend
   verändert: An die Stelle Gottes als Verantwortungsinstanz tritt
   die Gesamtheit aller vernünftigen Wesen in Gegenwart und Zukunft
   und ggf. auch die außermenschliche Natur, der
   Verantwortungsbereich wird um die Menge aller neuen Technologien
   erweitert, zumal jene, bei denen eine grundsätzliche
   Nichtvorhersehbarkeit ihrer Folgen dem Menschen bewußt ist, was
   eng mit der grundsätzlichen Veränderung des
   Verantwortungssubjekts zusammenhängt, das ganz offenkundig sowohl
   seine Begrenzung auf das Individuum als auch seine Einschränkung
   auf jene Handlungen, für die es selbst in bewußtem Sinne
   steuernd verantwortlich war, aufgeben muß.“[7]
Etymologie
   Das
   Wort Verantwortung ist
   eine Substantivbildung aus dem Verb verantworten.
   Das Verb bedeutet zunächst allgemeinantworten,
   dann im Besonderen vor
   Gericht antworten, eine Frage beantworten und
   schließlich für
   etwas einstehen, etwas vertreten.
   Im reflexiven Sinn
   hat es im letzten Fall die Bedeutung sich
   rechtfertigen.
   Seinen
   spezifischen Charakter hat das Verb ver-antworten durch
   eine Derivation erhalten,
   wobei das Präfix ver... eine
   eigene etymologische Geschichte hat.
    Das
   Wort verantworten ist
   im 12. Jahrhundert und das Substantiv Verantwortungerst
   im 15. Jahrhundert nachzuweisen.
   Das
   Verb verantworten entstammt
   dem mittelhochdeutsch verantwürten mit
   der ursprünglichen Bedeutung sich
   als Angeklagter vor Gericht verteidigen. Sein
   Vorkommen wird als Übersetzung des
   lateinischen respondere „antworten,
   Antwort geben“ aus der römischen
   Rechtssprache gesehen,
   das unmittelbar Eingang in das Englische (responsibility)
   gefunden hat.
Zum Begriff der Verantwortung
   In
   der Antike und
   im Mittelalter wurden
   Fragen der Verantwortlichkeit unter den
   Begriffen Schuld und Zurechnung(Imputation)
   behandelt. Die erste Monographie zur
   Verantwortung verfasste 1884 der Franzose Lucien
   Lévy-Bruhl: L'idee
   de responsabilité.
   Eine Bedeutung in der philosophisch-moralischen Diskussion
   erlangte der Begriff erst im 20. Jahrhundert, und zu einem
   ethischen Schlüsselbegriff wurde er nach dem Zweiten
   Weltkrieg.
   Verantwortung
   ist ein Begriff der Möglichkeit. Notwendigkeit ist unabweisbar,
   Unmöglichkeit nicht erfüllbar. Unabweisbares und Unmögliches
   sind der menschlichen Entscheidung entzogen und damit nicht
   Gegenstand der Verantwortung. Verantwortung kann eine
   zukunftsorientierte oder eine vergangenheitsorientierte Bedeutung
   haben. Prospektiv ist die Verpflichtung, einen bestimmten
   Handlungserfolg herzustellen oder die Anforderungen an eine
   bestimmte Aufgabe oderRolle einzulösen,
   wie z. B. die Neutralität eines
   Schiedsrichters im Sport oder der Lernerfolg des Schülers durch
   einen Lehrer.
   
   
   Also,
   muss ich folglich eine Aufgabe definieren, für die ich bereit bin
   Verantwortung zu übernehmen. Da fällt mit sofort meine
   Mutterrolle ein und auch die Tochterrolle und natürlich die der
   Liebenden, sowie die einer Autorin. Wobei ich oft angst habe, was
   mein Schreiben für Folgen mit sich bringen könnte.
   Die
   Rolle der Schuldnerin, oder derjenigen die zahlen muss, übernehme
   ich ungerne. Lieber ist es ich hätte jemanden, der meine
   Rechnungen zahlt und der für mein Einkommen sorgt. Die
   Identifikation der Rolle einer Ehefrau trage ich nicht ganz, weil
   ich mir die sexuelle Freiheit herausnehme, tun und lassen zu
   dürfen, was mir mein Körper sagt, wenn ich dazu Lust habe. Aber
   die Rollenteilung, für den Haushalt da zu sein, zu kochen und für
   ein schönes zu Hause zu sorgen, die übernehme ich gerne. Mit dem
   Wunsche auch noch freiberuflich tätig sein zu können. Sport
   treiben zu dürfen und mich in der Gesellschaft sehen alssen zu
   können, und im Kulturleben aktiv teilnehmen zu dürfen. Wichtig
   sit mir also ein Ernährer. Und das war schon immer so. Das die
   Gesellschaft von mir eine eigene Existenzsicherung fordert finde
   ich zwar modern, aber nicht den Möglichkeiten entsprechend, wenn
   es keine Arbeit gibt. Mir selber Arbeit zu erfinden, bedeute für
   mich, mich dem Risiko der Selbstausbeutung und des Bankrotts
   auszusetzen, dafür kann ich eigentlich und darf ich auch keine
   Verantwortung übernhmen, außer daß ich es einfach lasse und
   aufpasse nicht handlunsgaktiv als Unternehmerin zu sein.
   Das
   wäre ein Fazit und ergebnis, eine Konsequenz, welche ich aus
   meinen bsiherigen Erfahrungen tragen sollte.
   „Der
   Verantwortliche entwickelt ein Verantwortungsgefühl und übernimmt
   die Verantwortung für
   eine absehbare Zukunft.“
   Das
   bedeutet, wenn ich einen Plan mache, wie ich aus meinen Miseren
   herauskommen könnte. Ich brauche einen guten Job und dann einen
   Plan meine Auslagen zu zahlen. Ich muss mich wöchentlich mit den
   Ausgaben und Einnahmen beschäftigen, sparen und nicht träumen.
   Ich sollte unbedingt Konsequenzen ziehen und meinen Willen
   stärken, keine Belastungen auf mich zu nehmen. Das wären Ziele,
   für die ich Verantwortung übernehmen kann.
   „Retrospektiv
   wird festgestellt, wer für das Ergebnis einer Handlung
   verantwortlich ist.“
   Wie
   kommt es zu den aktuellen Mehrausgaben, und zusätzlichen
   Schulden. Wie kann ich das vermeiden und in Zukunft abbauen? Wo
   finde ich Hilfe und Unterstützung?
   Der
   Erfinder erhält einen Anspruch auf ein Patent, Verstöße gegen
   Normen können bestraft werden. Retrospektiv kann man jemanden nur
   zur Verantwortung ziehen, wenn er bereits vor dem zu
   verantwortenden Ereignis, also prospektiv, in der Verantwortung
   gestanden hat.
   Hier
   wurde ich immer gefragt, ob ich beim zusatndekommen einer Rechnung
   in der Lage gewesen wäre diese zu bezahlen. Das ist etwas für
   das ich nie geradestehen kann, weil ich immer rückwirkend
   finanzieren muss, was zu zahlen ist und mich kaum vorwärtsbewegen
   kann. Wenn immer zuwenig da ist und man immer von der Hand in den
   Mund , bzw. von Augenblick zu Augenblick lebt, dann kann man nie
   zahlen, daß heißt man darf nie Rechnungen produzieren. Aber es
   gibt Rechnungen, die passieren einfach, wie Unfälle. Bin ich
   dafür verantwortlich? Ich bin wohl dafür verantwortlich eben
   kein Geld und keine Arbeit zu haben, sagen einzelne Bekannte.
   Meine Mutter denkt ich wäre arbeitsscheu. Ich bin nur scheu, wenn
   mir nichts bleibt. Und ich habe zuletzt bei Bionx die Erfahrung
   gemacht, daß ich nichteinmal genug zu essen hatte, um den
   Arbeisttag zu überstehen. Geschweige denn meine Fahrkarten zu
   bezahlen, um zur Arbeit zu fahren.
   Zukunft
   und Vergangenheit nur zwei Seiten derselben Frage, wie der
   Mensch richtig handeln sollte. Verantwortung ist somit eine
   Grundkategorie der praktischen Philosophie, weil sie bei jeder
   Form des Handelns in Betracht zu ziehen ist und die Lebenspraxis
   in den Fokus stellt. Auch die Lebenserfahrung
   Verantwortung
   ist das tragende Netzwerk menschlicher Praxis, denn wenn das
   Gute im
   Handeln in Frage gestellt ist, ist auch die Verantwortung in Frage
   gestellt. Wenn jemand grundsätzlich ablehnt, Wertmaßstäbe für
   sich gelten zu lassen, wird er auch ebenso die Zurechnung von
   Verantwortung nicht akzeptieren. Nach Karl-Otto
   Apel ist
   Verantwortung eine soziale Institution zur
   Kompensation von Gleichgewichtsstörungen.
    Die
   Kategorie der Verantwortung dient der Regulierung sozialer
   Verhaltensweisen und damit der Verbesserung des gemeinsamen
   Lebens.
   Verantwortung
   kann durch gesellschaftliche Forderungen, wie Gesetze,
   religiöse Gebote oder
   moralische Normen auferlegt sein. Verantwortung kann aber auch
   freiwillig entstehen, indem jemand eine Aufgabe übernimmt, z.B.
   ehrenamtlich tätig wird. Sachliche Verantwortung freiwilliger
   Natur entsteht auch durch die Einhaltung von Versprechen,
   seien diese mündlich gegeben, durch einen Vertrag, durch
   Bürgschaften o.ä. Hierin eingeschlossen ist die (soziale)
   Verantwortung gegenüber unverschuldet in Notlagen geratene
   Menschen. Auch im Fall einer Selbstverpflichtung ist
   es üblich, dass sich der Betreffende für die Erfüllung der
   übernommenen Aufgabe rechtfertigen muss. In jedem Fall dient ihm
   sein Gewissen als
   Instanz der Rechtfertigung, wobei die Normen, denen das Gewissen
   folgt und deren Entstehung auf verschiedene Weise erklärt werden
   können. Die Fähigkeit, sich zu rechtfertigen, setzt Sprache
   voraus. So wird die Kategorie der
   Verantwortung zu einem anthropologischen Merkmal des Menschens: Er
   ist ein „verantwortungsfähiges Wesen.“
    Verantwortung
   istdialogisch und
   setzt einen Weltbezug voraus. „Die volle Erfahrung der
   Verantwortung fordert also die beiden Grundbeziehungen:
   Verantwortung für sein eigenes Handeln und Verantwortung für die
   Welt konkret zu vereinigen. Ja, in dieser konkreten Vereinigung
   besteht die eigentliche Praxis der Verantwortung.“
   Verantwortung
   kann bei einzelnen Personen, Personengruppen − zum Beispiel beim
   Löschzug der Feuerwehr − oder einer Gesellschaft in ihrer
   Gesamtheit liegen. Verantwortung kann eingeschränkt sein, wenn
   Handlungen aufgrund von Anweisungen erfolgen. Für die übertragene
   Verantwortung bleibt jedoch eine Mitverantwortung bestehen, die
   sich auch auf das Gelingen einer geteilten ganzheitlichen
   Verantwortung erstreckt. Ein Träger von Verantwortung muss in der
   Lage sein, das Konzept der Verantwortung zu verstehen und sich ihm
   zu unterwerfen. Der Träger muss die Anforderungen an seine
   Verantwortung kennen, beherrschen und die Handlungsfolgen
   beurteilen können. Er benötigt Erfahrung und Kompetenz. 
   
   Ich
   dachte immer, die habe ich. In meinem Fall ist mir alles aus den
   Händen gerutscht.
   Es
   hat damit begonnen, daß ich meit einem Ehevertrag geheiratet habe
   und gra nicht von meinen Kümmernissen und Sorgen gesprochen habe.
   Außermdem habe ich die Liebe nicht getestet, sondern mich einfach
   nur von einer schlechten Lage in eine noch schlechtere befördert.
   Als wir dann verheiratet waren, hab ich zwar veruscht eine gute
   Ehe zu Leben, bin aber schnell an meine Grenzen gestoßen. Das
   begann damit, da ich gar nicht in der Lage war den Alltag zu
   finanzieren. Wie immer, wie meistens, wie schon so oft, in meinem
   Leben. Und ich habe nichts gefordert, um nicht gebeten, einfach
   nur überlegt, was ich slebst tun könnte, um mich aus diese
   mißlichen Lage zu befreien. Wieder eine Flucht in Träume und
   Visionen. Liegt da meine Schuld. Nuun habe ich viel gesühnt und
   immer noch keinen Ausweg gefunden. Wieder stehe ich da, ohne genug
   Kleingeld für das tägliche Brot. Keine Möglichkeit mit zu
   bewegen, kein Auto, kein Geld für Benzin oder Diesel und lauter
   Situationen, die unlösbar scheinen, wenn ich mich nicht wieder in
   alet Strukturen und Abhängigkeiten bringen möchte.
   Die
   Misere unseres Hofes, der tod von 500 Schweine, der Bankrott der
   Biogasanlage, das Auftreten von Viktoria. All diese Moment waren
   zuviel für mich, um noch an das gestüt zu glauben. Es waren zu
   häßliche Momente der Niederlage und der Mißerfolge und dann
   noch die Krankheitsdiagnose Parkinson. Ich war restlos
   überfordert. Schuld?
   Jedefalls
   bin ich nicht bereit gewesen füt all das Verantwortung zu tragen.
   Gab es ja auch kein Polster in meiner Ehe für die Liebe und das
   Vertrauen und den Willen zusammenzuhalten mehr. Dann diese
   täglichen Auftritte meines Exmannes, mit seiner neuen Flamme und
   meine Kinder, in all dem Chaos. Ich habe das nicht ertragen und
   gar keinen Willen mehr gehabt das zu ertragen.
   Ich
   bin auch nict bereit für das Geschick meines Exmannes
   Verantwortung zu tragen. Ich glaube eher an schlechte Dinge in der
   geschichte diese Familie, die zurückschalgen wie ein Bummerang.
   Ich glaube an den Teufel, der hier mit am Werke ist und fühle
   mich ohnmächtig. Im Moment habe ich auch eher das Bedürfniss auf
   sehr viel  Distanz und Abstand.
   Und
   eine große Sehnsucht auf ein eigenes und neues Glück sehr weit
   weg.
   ____________
    Im
   Fall von Institutionen,
   die in modernen Gesellschaften zunehmend an Bedeutung gewinnen,
   nehmen diese die sie repräsentierenden Personen
   und Gremien kooperativ wahr.
   Der sachliche Bereich der Verantwortung erstreckt sich auf das,
   was der Träger beeinflussen kann, was auch das Handeln anderer
   Personen einschließt, die dem Einfluss des Trägers unterliegen.
   Der Träger hat gegenüber dem Objekt Macht, die auf Strukturen
   oder einer freiwilligen Übertragung beruhen kann, wie zum
   Beispiel der Kapitän einer Fähre. Die Macht kann sich auch in
   Sorge und Fürsorge wie bei Eltern eines Kindes ausdrücken.
   Die
   Art und der Grad der Verantwortung ist durch die Vielzahl der
   unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen und Tätigkeitsfelder
   bestimmt. Entsprechend ist der Begriff der Verantwortung jeweils
   in Hinblick auf die konkrete Konstellation zu
   füllen. Es wird beurteilt, wie jemand seine Verantwortung
   wahrnimmt. Die Rede von „Verantwortung wahrnehmen“ enthält
   zwei Bedeutungsaspekte: Zum einen muss jemand erkennen, wie und in
   welchem Umfang ihm Verantwortung zukommt. Zum anderen muss er
   entsprechend seiner Einsicht, seiner Wahrnehmung, auch handeln, um
   seine Verantwortung wahrzunehmen.
   Georg
   Picht verweist
   darauf, dass der Begriff der Verantwortung einen Überschuss
   gegenüber dem der Haftung hat.
   Haftung bedeutet, dass man für seine Pflicht auch gezwungener
   Maßen in Regress genommen
   werden kann. Wenn hingegen jemand eine Verantwortung für eine
   Person oder eine Aufgabe hat, ist seine Pflicht
   zur Fürsorge unabgegrenzt
   und umfassend. Insofern kann Verantwortung nicht auf eine
   juristische Ebene beschränkt werden. Der Begriff enthält auch
   immer eine moralische Konnotation.
   Wer
   Verantwortung trägt, kann sich nicht alleine auf formale
   Vorschriften berufen, er muss auch den Geist der Aufgabe erfassen
   und erfüllen. In diesem Sinn erstreckt sich Verantwortung auch
   auf Haltungen und Einstellungen.Während die Pflicht auf einen
   einseitigen Anspruch, eine hierarchische Beziehung, begrenzt ist,
   beruht Verantwortung auf einer Einstellung, die Gegenseitigkeit
   beinhaltet.
   Verantwortung
   bedarf des Einverständnisses des Trägers, diese zu übernehmen.
   Wenn reiner Zwang besteht, kann man nur von Pflicht reden.
   Allerdings besteht zwischen der Instanz der Rechtfertigung und dem
   Träger der Verantwortung eine Asymmetrie dahingehend,
   dass die Instanz nicht infrage gestellt ist. Der
   Verantwortliche ist der Instanz, ob gezwungen oder freiwillig,
   möglicherweise auf „Gedeih und Verderb“ unterworfen.
   Bei Kurt
   Bayertz findet
   sich der Hinweis, dass es aus Sicht des Opfers bei Verletzung der
   Verantwortung in Hinblick auf die Folgen unerheblich ist, ob das
   Handlungsergebnis mit Absicht herbeigeführt wurde. Die Folgen
   sind unabhängig von derMotivation.
   Für das handelnde Subjekt und die Frage der schuldhaften
   Verursachung, also auch bezogen auf die Bewertung der
   Verantwortung durch das Opfer, stellt sich das nach Bayertz ganz
   anders dar. „Wird die innere Verfassung des Handlungssubjekts in
   die Betrachtung einbezogen, so kann sich ein Verantwortungskonzept
   ausbilden, für das kausale Urheberschaft zwar eine notwendige,
   nicht aber hinreichende Bedingung der Verantwortung ist.“[29] Es
   sind tragische Fälle
   denkbar, in denen jemand sich bemüht, seiner Verantwortung
   nachzukommen, aber an den Umständen scheitert. Klassische Fälle
   sind die Folgen von Naturkatastrophen.
   Mit
   dem Begriff der Verantwortung sind die beiden
   Adjektive verantwortlich und verantwortungsvoll verbunden.
   Beide haben ein leicht voneinander abweichendes Bedeutungsfeld.
   Verantwortlich hat einen stärker kausalen Charakter, in dem das
   Verursachen und die daraus folgende Haftung besonders betont sind.
   Zudem kann man den Begriff auch auf Sachverhalte beziehen, wie
   etwa ein Erdbeben für einstürzende Gebäude oder ein Virus für
   die Ausbreitung einer Epidemie als
   verantwortlich bezeichnet werden können.[30] Verantwortliches
   Handeln beinhaltet Umsicht und Überlegung. Dabei bemüht sich der
   Verantwortliche um sachgerechtes Handeln, in dem die Interessen
   und Bedürfnisse der Beteiligten angemessen berücksichtigt
   werden.[31] Der
   Ausdruck verantwortungsvoll enthält
   hingegen das Element des Höherwertigen oder eines besonderen
   Schwierigkeitsgrades einer Verantwortung, die übertragen wird,
   oder eine Würdigung einer besonderenAchtsamkeit,
   mit der eine Verantwortung wahrgenommen wurde. Der Träger einer
   verantwortungsvollen Aufgabe benötigt besondere Kompetenzen zu
   ihrer Erfüllung. Verantwortungsvoll ist eine Aufgabe auch, wenn
   sich bei einer Nichterfüllung besonders schwerwiegende negative
   Handlungsfolgen ergeben. In solchen Fällen kann jemand, der eine
   Verantwortung trägt, dies auch als Bürde empfinden.[32]
   Der
   Begriff der Schuld deckt
   nur einen Teil des Begriffsfeldes von Verantwortung ab. Zum einen
   ist er rein retrospektiv auf bereits eingetretene
   Handlungsergebnisse bezogen. Zum anderen setzt er einen
   feststellbaren Verstoß gegen bestehende Normen voraus, die
   einzuhalten jemand die Verantwortung hatte. Schuld tritt erst ein,
   wenn jemand seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist, obwohl er
   anders hätte handeln können. Dann kann die Rechtfertigung des
   Handelns nicht mehr gelingen. Juristisch wird zusätzlich noch
   ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln
   gefordert, damit der Tatbestand der Schuld zutrifft. Im
   moralischen Sinn wird ein Verstoß
   als verantwortungslos bezeichnet,
   wenn jemand sich um seine Verantwortung nicht angemessen gekümmert
   hat. Damit ist dann häufig eine Abwertung der Person verbunden.
   Noch stärker ist der Vorwurf des unverantwortlichen Handelns, der
   einen bewussten Verstoß, zumindest ein bewusstes In-Kauf-Nehmen
   der Handlungsfolgen, und einen erheblichen Schaden
   beinhaltet. Hans
   Jonas spricht
   von einem „Akt positiven Leichtsinns“.[33]
   Als Verantwortungsdiffusion wird
   ein Zustand bezeichnet, bei dem die Zuordnung der
   Verantwortlichkeit auf einen Verantwortungsträger vermieden wird,
   indem alle dafür in Frage kommenden Personen der Verantwortung
   ausweichen. Das aus der Physik entlehnte Wort Diffusion deutet
   an, dass dieses Vermeiden wiederum nicht gesteuert erfolgt,
   sondern inselbstähnlicher Weise
   ungeregelt ist.
Arten der Verantwortung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
| 
      (1) | 
      (2) | 
      (3) | |
|---|---|---|---|
| 
      (A) Wer | 
      Individuum | 
      Korporation | 
      Gesellschaft | 
| 
      verantwortet | |||
| 
      (B) Was | 
      Handlung | 
      Produkt | 
      Unterlassung | 
| 
      (C) Wofür | 
      Folgen voraussehbar | 
      Folgen unvoraussehbar | 
      Fern- und Spätfolgen | 
| 
      (D) Weswegen | 
      moralische Regeln | 
      gesellschaftliche Werte | 
      staatliche Gesetze | 
| 
      (E) Wovor | 
      Gewissen | 
      Urteil anderer | 
      Gericht | 
| 
      (F) Wann | 
      vorher: prospektiv | 
      momentan | 
      nachher: retrospektiv | 
| 
      (G) Wie | 
      aktiv | 
      virtuell | 
      passiv | 
   Je
   nach Anwendungsbereich sind von verschiedenen Autoren
   Strukturmerkmale entworfen worden, die einer tieferen
   Begriffsanalyse dienen. So gliedert Wilhelm
   Weischedel in
   soziale, religiöse sowie Selbstverantwortung.[35]Bei Pavel
   Baran findet
   sich die Unterteilung in „die Beziehung des Menschen zur
   Gesellschaft, zur Natur und zu sich selbst.“[36] Der
   bekannte Jurist H.L.A.
   Hart klassifizierte[37] nach
- kausale Verantwortung in Hinblick auf die Verursachung
- Rollenverantwortung in Hinblick auf die Aufgabe
- Fähigkeitenverantwortung in Hinblick auf die Erfüllbarkeit
- Haftungsverantwortung, die von der Verursachung abweichen kann.
   In
   diesen drei Strukturvorschlägen wird moralische Verantwortung
   nicht unmittelbar benannt. Bei Baran und Weischedel ist sie
   allerdings implizit enthalten. Innerhalb der Rollenverantwortung
   gibt es beispielsweise die Führungsverantwortung, die
   Fürsorgeverantwortung oder die Verantwortung, die sich aus
   dem Berufsethos eines
   bestimmten Standes (Ärzte, Wissenschaftler) ergibt. Die
   Feststellung der kausalen Verantwortung ist nicht normativ,
   sondern beruht auf empirischen Erkenntnissen. Ihre Relation ist
   zweistellig und besteht zwischen Träger und Objekt der
   Verantwortung.[38]
   Karl
   Jaspers ist
   auch außerhalb der philosophischen Kreise bekannt geworden durch
   eine frühe Auseinandersetzung mit der Verantwortung des Einzelnen
   für die Verbrechen des Nationalsozialismus in dem Essay "Die
   Schuldfrage" (1946).[39] Hierzu
   diskutierte er
- die kriminelle Schuld, die aufgrund objektiv nachweisbarer Gesetzesverstöße entsteht, vor Gericht entschieden wird und eine formale Strafe zur Folge hat,
- die politische Schuld, die durch Handlungen einzelner Staatsbürger und die Mitverantwortung, wie er regiert wird, erzeugt wird und der Gewalt und dem Urteil des politischen Siegers unterliegt, der die Handelnden in Haftung nimmt,
- die moralische Schuld aus Handlungen, die über die rechtliche Situation hinausgehen und die vor dem eigenen Gewissen zu rechtfertigen sind und zu Einsicht, Buße und Erneuerung führen muss, sowie die
- die metaphysische Schuld, die ein Mangel an Solidarität der Menschen mit den Menschen ist, also auf der Mitverantwortung für alles Unrecht und alle Ungerechtigkeit in der Welt beruht und schon beim Wegsehen entsteht und deren Rechtfertigungsinstanz allein Gott ist, dem man nur mit Aufgabe des eigenen Stolzes und mit Demut begegnen kann.
   Jaspers
   kam zu dem Ergebnis, dass es eine Kollektivschuld nicht
   geben kann und dass man außer im Fall der juristischen Schuld
   nicht von Schuld im eigentlichen Sinn sprechen kann. Vielmehr
   entsteht eine Verantwortlichkeit aus der Tiefe des eigenen
   Gewissens. Diese Verantwortlichkeit kann aber nicht abgegolten
   werden und verjährt nicht. Deshalb kann man auch ein ganzes Volk
   für die Folgen seines kollektiven Handelns politisch haftbar
   machen. Für die moralische Verantwortung muss man sich jedoch auf
   den Einzelnen beziehen.
   Eine
   andere Ebene beschreibt Otfried
   Höffe mit
   der Gliederung in Aufgaben-, Rechenschafts- und
   Haftungsverantwortung, die sich stärker am Prozess
   verantwortlichen Handelns orientiert.[40] Apel
   differenziert nach einem „Mikrobereich (Familie, Ehe,
   Nachbarschaft), einem Mesobereich (Ebene der nationalen Politik)
   und einem Makrobereich (Schicksal der Menschheit).“
    Einen
   neuen, in der Systemtheorie begründeten
   Aspekt stellt Walter
   L. Bühl in
   den Vordergrund mit der Forderung, die individuelle, kollektive
   und kooperative Verantwortung so zu ergänzen, dass auch denen
   Verantwortung zugeschrieben wird, die für das Design von
   Systemen und die Entstehung von Schnittstellen (Bifurkation)
   zuständig sind.
   In
   Hinblick auf das Handeln im Rahmen von Institutionen, z.B. bei den
   von Technikern gemeinschaftlich erstellten Produkten, verwies Hans
   Lenk darauf,
   dass hier nur eine gemeinschaftlich zu tragende Mitverantwortung
   für Kollektivhandlungen gegeben ist, die von der Einwirkungs- und
   Mitwirkungsmacht abhängt. Diese unterteilte er in
- Verantwortung institutionellen Handelns (Veranlassungs- oder Führungs- und Befehlsverantwortung)
- Vorsorgeverantwortung- generelle Fürsorgehandlungsverantwortung
- aktive Verhinderungsverantwortung (Präventivverantwortung)
 
- negative Kausalhandlungsverantwortung (Vermeidung von Unterlassungen)
   Realisiert
   werden kann dies z. B. durch die Umstellung von Sanktionen
   auf Prävention und durch prospektive Vorwegnahme möglicher
   Risiken statt retrospektiver Zuschreibung von Schadenfolgen durch
   sog. Soft-Law-Regelungen (etwa Mediation,
   Selbstverpflichtung oder auch Monitoring bei
   befristeten Genehmigungen) zur Responsibilisierung systemischer
   Prozesse, wobei eine Personalisierung der Entscheidungsprozesse
   die Zurechenbarkeit von Entscheidungen weiterhin sicherstellen
   sollte.[44]
Verantwortung und Freiheit des Willens
   Im
   traditionellen Verständnis[45] setzt
   Verantwortung unabdingbar Handlungsfreiheit voraus. Dies
   entspricht der Auffassung, dass der Akteur aufgrund einer
   Entscheidung tatsächlich auch anders hätte handeln
   können.[46] Der
   Verantwortliche wird als jemand betrachtet,
   der autonom seiner sittlichen Vernunft
   folgend eine willkürliche Entscheidung treffen und auch durch
   eine Handlung verwirklichen kann, obwohl er auch anders hätte
   handeln können. Eine freie Handlung erfolgt hiernach ohne Zwang
   und ist nicht zufällig. Freiheit ist in dieser Sicht die
   Bedingung der Möglichkeit der Selbstbestimmung des
   Menschen.[47] „Willensfreiheit
   ist mithin eine zum Sprachspiel verantwortlicher
   Urheberschaft gehörende Präsupposition des
   Tun- und Lassenkönnen, die die Zurechnung von Verantwortung erst
   ermöglicht.“[48] Deshalb
   ist Verantwortung im ersten Schritt ein Anspruch an sich selbst
   und für sich selbst. Der Einzelne ist sowohl Gegenstand seiner
   eigenen Verantwortung als auch die Autorität,
   vor der er sich verantworten muss. Der Maßstab ist sein Gewissen,
   in dem alle natürlichen und sozialen Normen gebündelt
   sind.[49] Indem
   jemand die äußeren Normen der Gesellschaft und die von ihm als
   vernünftig eingesehenen Gründe verinnerlicht, fühlt er die
   Verantwortung und seine Verstöße gegen seine so gewonnenen
   Maßstäbe als „innere Stimme“. Diese persönlichen Normen
   waren bis zur Aufklärung vorrangig
   christlich geprägt und haben seit Beginn der Neuzeit einen
   immer stärkeren Bezug zur Vernunft und zu Vernunftgründen, die
   in der angenommenen Autonomie des Subjektes liegen. „In der
   Verantwortung gründet die Einheit der Vernunft in allen ihren
   endlichen Gestalten. Weil der Mensch das Wesen ist, dem sich
   Aufgaben stellen, ist menschliches Dasein immer
   im Horizont erkannter Wirkungsbereiche möglich.“[50]
   Durch
   die Annahme der Handlungsfreiheit als Voraussetzung des Konzeptes
   der Verantwortung wird dieses Gegenstand der Diskussion über
   einen freien
   Willen in
   der Philosophie
   des Geistes.
   Das traditionelle Verständnis eines sich selbst bestimmenden
   Ichs, das weitgehend auch mit dem Alltagsverständnis und der
   üblichen Sicht im Strafrecht übereinstimmt, wird
   als Libertarismus[51] bezeichnet.
   Im Bereich der Philosophie gilt diese Auffassung als
   Minderheitsposition. Bekannte Vertreter sind etwa Immanuel
   Kant,[52] Roderick
   Chisholm, Peter
   van Inwagen, Robert
   Kane und
   in Deutschland Geert
   Keil.
   Geht jemand hingegen davon aus, dass die Welt vollständig kausal
   bestimmt ist (strikter Determinismus),
   kann er auch niemandem Verantwortung zuschreiben, denn dieser
   hätte ja gar nicht anders handeln können. Diese eher seltene
   Auffassung wird etwa von Galen
   Strawson,[53] Ted
   Honderich[54] oder Derk
   Pereboom[55] vertreten.[56] Wesentlich
   verbreiteter ist die Position, dass zwar die physische Welt
   deterministisch ist, aber dennoch Willensfreiheit besteht
   (Kompatibilismus).
   Zu dieser Grundauffassung gibt es reine Reihe von Spielarten. So
   gehen etwa Daniel
   Dennett[57] oderHarry
   Frankfurt[58] davon
   aus, dass die jeweilige Handlungsfreiheit nicht auf alternativen
   Handlungsmöglichkeiten beruht. Die Entscheidung des
   Verantwortlichen ist durch seine persönliche Geschichte und die
   bestehenden Bedingungen fest vorgegeben, aber er muss aufgrund
   unvollständiger Information im jeweiligen Moment entscheiden.
   Dennett vertritt zusätzlich die These, dass moralische
   Bewertungen und damit die Zuweisung von Verantwortung ihren
   Ursprung in der biologischen und kulturellen Evolution haben. Eine
   ähnliche Position, die sie als
   „Semi-Kompatibilismus“[59] bezeichnen,
   vertreten John
   Martin Fischer und
   Mark Ravizza, indem sie zwar den freien Willen bestreiten, aber
   das Institut der Verantwortung bejahen, weil hierdurch maßgeblich
   Einfluss auf das Verhalten (nicht die Entscheidungen) des Menschen
   genommen werden kann.[60] Neutraler
   positionierte sich Peter
   Strawson,
   der es nicht für notwendig hielt, die Frage des Determinismus zu
   entscheiden, weil die Annahme der Willensfreiheit und die
   Zuschreibung von Verantwortung unausweichlich Teil der
   menschlichen Lebenspraxis ist.[61] Julian
   Nida-Rümelin knüpft
   hieran unmittelbar an: „Wir als normale menschliche Wesen,
   eingebettet in soziale Zusammenhänge, können gar nicht anders,
   als Verantwortlichkeit und Freiheit in dem Umfang vorauszusetzen,
   wie es für die von uns allen geteilten moralischen Empfindungen
   und Einstellungen (Strawson spricht hier von reactive
   attitudes)
   erforderlich ist. Unsere lebensweltlichen interpersonalen
   Beziehungen lassen keinen Spielraum für theoretische
   Überzeugungen, die diese Einstellungen als unbegründet
   erscheinen lassen würden.“[62]Anders
   hält z. B. Michael
   Pauen[63] wie
   vor ihm schon Moritz
   Schlick[64] oder David
   Hume[65] eine
   deterministische Welt und die Existenz echter
   Handlungsalternativen für vereinbar. Konsens besteht ganz
   überwiegend darüber, dass viele als Handlungen ausgezeichnete
   Aktivitäten des Menschen durch seine Geschichte, die
   gesellschaftlichen Gegebenheiten, aber auch körperliche und
   psychologische Reaktionen auf unbewusste Sachverhalte (etwa
   hormonelle Zustände oder unbewusste Wahrnehmungen) verursacht
   sind. Es gibt Kognitionswissenschaftler wie
   die Hirnforscher Gerhard
   Roth undWolf
   Singer oder
   den Psychologen Wolfgang
   Prinz,
   die die Schuldfähigkeit und damit das Strafrecht überhaupt
   in Frage stellen.[66] Die
   wissenschaftstheoretischen Prämissen dieser naturalistischen
   Auffassung sind umstritten.[67] Insbesondere
   wird in diesen Stellungnahmen die Erste-Person-Perspektive nicht
   ausreichend betrachtet. Zumindest aber ist die
   Entscheidungsfreiheit des Menschen durch äußere Bedingungen sehr
   stark eingeschränkt und es bedarf einer bewussten Reflexion und
   Persönlichkeitsbildung, um zu einer willentlichen Entscheidung zu
   kommen (nicht-klassischer Kompatibilismus, Peter
   Bieri, Ansgar
   Beckermann[68]).
   Zusätzlich gibt es die Auffassung, dass physische Welt und
   geistige Welt zwei unabhängige Ebenen darstellen, die zwar
   aufeinander abgestimmt sind, aber nicht voneinander abhängen
   (Dualismus).
   Diese von Descartes ausdrücklich
   formulierte Vorstellung findet in der Moderne immer weniger
   Anhänger.
Zurechnung von Verantwortung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Eine
   moralische Person[69] ist
   ein Subjekt, „dessen Handlungen einer Zurechnung fähig
   sind.“[70] Verantwortung
   kann man jemandem zuschreiben, wenn er das Handlungsergebnis
   (kausal)
   verursacht hat. Es ist nicht die Handlung, sondern das
   Handlungsergebnis, das auf die Verantwortlichkeit
   zurückverweist.[71] Wenn
   jemand Auto fährt, kommt es darauf an, dass er keinen Unfall
   verursacht. Die Rechenschaft wird gefordert, wenn jemand die von
   ihm verantwortete Aufgabe nicht erfüllt hat oder nur durch Glück,
   z.B. trotz zu schnellen Fahrens, einem Verstoß gegen bestehende
   Normen entgangen ist. Ein Lehrer ist nicht auf seine Methoden
   festgelegt, sondern wird am Lernerfolg der Schüler gemessen,
   wobei der Erfolg wiederum von der Bereitschaft und den Fähigkeiten
   der Schüler und sonstigen Rahmenbedingungen abhängt.
   Voraussetzung ist, dass der Verstoß gegen eine Norm oder das
   Verfehlen einer Aufgabenstellung vom Handelnden selbst oder einem
   Dritten, der eine Rechtfertigung fordert, auch erkannt wird. Das
   Ausmaß der Verantwortung einer Person kann hierbei bezogen auf
   die Art der Beziehung des Akteurs zu einem Geschehen abgestuft
   erfasst werden[72] für
   alle Effekte:
- mit denen sie irgendwie in Verbindung gebracht werden kann (Assoziation)
- die sie verursacht hat
- die sie verursacht hat und vorhersehen konnte
- die sie absichtlich herbeigeführt hat
- die sie absichtlich herbeigeführt hat und die nicht zu rechtfertigen sind.
   Die
   tatsächliche Zurechnung des Ergebnisses einer Handlung oder
   Unterlassung erfolgt in der Praxis auf den konkreten Fall bezogen
   unterschiedlich und in Abhängigkeit von der Person, ihren
   Fähigkeiten, ihrer persönlichen Sozialisation und Geschichte,
   einerseits sowie von der Situation andererseits.[73] Dabei
   wird auch berücksichtigt, inwieweit jemand fahrlässiggehandelt
   hat. Ein Akteur gilt als zurechnungsfähig, wenn er handlungsfähig
   ist, d. h. aufgrund seiner individuellen Bedingungen und der
   äußeren Umstände nicht eingeschränkt ist. Andernfalls ist er
   mehr oder weniger unzurechnungsfähig. Dies gilt auch für
   allgemeine Lebensregeln wie „Unwissenheit schützt vor Strafe
   nicht“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“. Wenn jemand
   die Folgen einer Handlung bei angemessener Sorgfalt hätte absehen
   oder verhindern können, so kann ihm zumeist Nichtwissen oder
   fehlende Absicht nicht als Exculpation dienen.
   Anders verhält es sich bei Personen, deren persönliche
   Bedingungen nicht den üblichen Anforderungen an eine frei
   entscheidende und handlungsfähige Person entsprechen. Solche
   Einschränkungen gelten beispielsweise für Kinder, Demente,
   geistig Behinderte oder psychisch Kranke, aber auch für Personen,
   die ohne eigenes Zutun in einen besonderen Erregungszustand
   geraten sind und im Affekthandeln.
   Dabei kann die Zurechnung aus der Perspektive des Handelnden und
   aus der Beobachterperspektive durchaus unterschiedlich ausfallen
   („Ich kann nichts dafür“ versus „Du hast
   Schuld“).[74] Einfluss
   auf die Urteile hat auch die Frage, ob der Handelnde und der
   Beobachtete resp. der Verantwortung Fordernde dem gleichen
   Normensystem folgen.
   Einer
   Person werden Handlungen dritter Personen zugerechnet, wenn sie
   aus einer bestimmten Rolle heraus deren Handeln entscheidend
   beeinflussen können. Klassische Fälle sind Eltern und Kinder
   (Fürsorgeverantwortung) sowie Vorgesetzte und Mitarbeiter
   (Führungsverantwortung). Haben in diesen Fällen Handlungen
   negative Folgen, fällt die Verantwortung den direkt Handelnden
   nicht oder nur teilweise zu. Der Verantwortliche (die Eltern, der
   Vorgesetzte) muss geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen,
   dass die gestellte Aufgabe erfüllt wird und kein Schaden durch
   die oder bei den ihm Anbefohlenen eintritt. Andernfalls trifft ihn
   ein Organisationsverschulden.
   Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit Mitarbeiter
   durch die Anweisungen des Vorgesetzten von einer Verantwortung
   befreit sind. Der klassische Fall, in dem dies nicht gegeben ist,
   sind Anweisungen zu Verbrechen. Eindringlich diskutiert das Hannah
   Arendt im
   Fall vonAdolf
   Eichmann.
   Eine moderne Variante hierzu ist die Frage nach dem Recht
   des Whistleblowers,
   wenn er ungenehmigt brisante Informationen veröffentlicht.
   Auf
   ein besonderes Problem der Zurechnung moralischer Verantwortung
   haben Thomas
   Nagel[75] und Bernard
   Williams[76]unter
   dem Stichwort „Moral Luck“ hingewiesen.[77] Beide
   diskutieren die Tatsache, dass Verursachung und Handlungsabsicht
   in der moralischen Bewertung nicht gleich ausfallen. Schießt
   jemand auf einen Menschen in mörderischer Absicht, so wird die
   Tat anders bewertet, wenn sie erfolgreich war als der Fall, dass
   das Opfer zufällig stolperte und der Schuss fehlging. Das
   Handlungsergebnis ist unterschiedlich. Im Strafrecht hat dies
   unmittelbare Konsequenzen auf das Strafmaß. Die unterschiedliche
   Bewertung von gleichartigen Handlungen aufgrund der Tatsache, dass
   der Zufall einen Einfluss auf das Handlungsergebnis hatte, ist
   umstritten.[78] Bei
   der Bewertung spielt insbesondere eine Rolle, ob man
   einerGesinnungsethik folgt,
   bei der primär die Handlungsabsicht moralisch zu bewerten ist,
   oder ob man im Sinne einerVerantwortungs- oder
   insbesondere im Sinne einer Erfolgsethik vorrangig
   auf das Handlungsergebnis abstellt.
Kollektive Verantwortung
Selbstwert
|  |  | 
      Unter Selbstwert (auch: Selbstwertgefühl, Selbstwertschätzung, Selbstachtung, Selbstvertrauen,
      oder unpräziser:Selbstbewusstsein, Eigenwert,
      umgangssprachlich auch Ego)
      versteht die Psychologie die Bewertung,
      die man von sich selbst hat. Das kann sich auf
      die Persönlichkeit und
      die Fähigkeiten des Individuums,
      die Erinnerungen an die Vergangenheit und das Ich-Empfinden
      oder auf das Selbstempfinden beziehen.
      Äußere
      Faktoren können das Selbstvertrauen prägen, wenn bei
      bestimmten Anforderungen hinreichend objektive Gründe gegeben
      sind, wie zum Beispiel Methodenkompetenz,
      ausreichende Kenntnisse oder Erfahrungen,
      wiederholte Tätigkeiten in ähnlichen Situationen oder
      Ähnliches.
      Selbstwert
      ist darüber hinaus auch eine politisch-moralische Kategorie,
      die beispielsweise die Gewissheit begründet, in einer
      bestimmten Situation „im Recht“ zu sein, bzw. ein
      zustehendes Recht wahrzunehmen, einzufordern oder zu
      erstreiten.
Theorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Selbstwertgefühl resultiert
      aus dem Vergleich der vermeintlichen subjektiven Fähigkeiten
      mit den Anforderungen, mit denen sich die Persönlichkeit
      konfrontiert sieht. Es lässt sich an ganz konkreten und
      zunehmend verallgemeinerten Anforderungssituationen bestimmen,
      zum Beispiel auch in psychologischen
      Tests.
      Ein hohes Selbstvertrauen gegenüber
      Anforderungen zeigt sich, wenn vorausschauend eingeschätzt
      wird, dass diese Situation gut gemeistert werden kann.
      Der
      Grad des Selbstvertrauens hängt meist von der
      unterschiedlichen Befähigung für bestimmte Tätigkeiten ab
      und ist zeitlichen Änderungen (etwa durch Emotionen oder
      Müdigkeit) unterworfen.
      Personen
      können situativ oder ständig ein inadäquates Selbstvertrauen
      haben, indem sie ihre Leistungsmöglichkeiten über-
      oder unterschätzen. Derartige Fehleinschätzungen entstehen
      auf der Grundlage individueller
      Besonderheiten, Einstellungenund
      anderer Eigenschaften.
      Ein zu
      hohes Selbstwertgefühl
      muss jedoch keineswegs günstig sein und kann sich
      zu Überheblichkeit entwickeln,
      was bei anderen Antipathie hervorruft.
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Die
      Basis für einen sicheren Umgang mit sich und der Umwelt hängt
      eng mit dem Selbstvertrauen und dem Selbstwertgefühl zusammen.
      Die Selbstsicherheit bildet sich im Laufe der
      kindlichen Entwicklung aus:
- über das Erzielen von Wirkungen – insbesondere von jenen, die beim Kind zu angenehmen, positiv erlebtenGefühlen führen;
- dem Identifizieren mit wichtigen Bezugspersonen, die selbst die nötige Selbstsicherheit haben und auf das Kind positiv reagieren;
- in der späteren Entwicklung durch eine Balance zwischen erlebter Freiheit und der Verbundenheit zu Bezugspersonen.
Sechs Säulen des Selbstwertgefühls[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Neben
      den im Laufe der Entwicklung wichtigen Faktoren zu einem
      gesunden Selbstwertgefühl, nennt der PsychologeNathaniel
      Branden die
      folgenden Bedingungen, die „die sechs Säulen des
      Selbstwertgefühls“ bilden:
- Bewusstes Leben
- Selbstannahme
- Eigenverantwortliches Leben
- Selbstsicheres Behaupten der eigenen Person
- Zielgerichtetes Leben
- Persönliche Integrität
      Authentische
      Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl sind nach der Meinung
      Brandens in einem positiven Ansatz weitgehend abgekoppelt von
      der Rückmeldung eines Gegenübers.
Studien zum Zusammenhang mit dem restlichen Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Empirische
      Studien legen nahe, dass der Einfluss des Selbstwertgefühls
      auf die übrigen Lebensbereiche geringer sei als allgemein
      vermutet: Die schulischen Leistungen, das Aussehen, die
      Beliebtheit bei anderen, die Konfliktfähigkeit und die
      Selbstbehauptung gegenüber den Gemeinheiten anderer würden
      nicht mit dem Selbstwertgefühl korrelieren. Es wurde auch kein
      Zusammenhang zwischen dem Selbstwertgefühl von 9- bis
      13-Jährigen und ihrem späteren Alkoholkonsum im Alter von 15
      Jahren festgestellt.
      Dagegen
      zeigte sich, dass Menschen mit hohem Selbstwertgefühl
      kontaktfreudiger und glücklicher als andere Menschen sind.
      Auch neigen Kinder mit hohem Selbstwertgefühl eher zum
      Herumkommandieren als andere.[1]
Arbeitslosigkeit und Selbstwert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Langzeitarbeitslose,
      vor allem jene, die vorher in jahrelangem, festem
      Arbeitsverhältnis standen, tendieren dazu, ihr durch ihren
      Beruf definiertes Selbstverständnis in Frage zu stellen. In
      der Regel tritt nach sechsmonatiger bis einjähriger
      Arbeitslosigkeit ein Gefühl der Nutzlosigkeit auf, das in
      manchen Fällen zur Entfremdung von der Familie und/oder
      anderensozialen
      Milieus führen
      kann, bis hin zur Selbstaufgabe und zum Suizid.
      Es besteht anscheinend, gemäß Jeremy
      RifkinsDas
      Ende der Arbeit (Seiten
      156 ff.), ein deutlicher Zusammenhang zwischen anwachsender
      Arbeitslosigkeit und der Zunahme
      von Depressionen und psychotischen Erkrankungen.
      Hier wird berichtet, dass der Soziologe und Psychologe Thomas
      T. Cottle, der die psychischen Folgen der Arbeitslosigkeit über
      fünfzehn Jahre hinweg untersuchte, bei Langzeitarbeitslosen in
      Amerika, die durch die US-Regierung als „entmutigt“
      eingestuft wurden, pathologische Symptome feststellte, die
      denen Sterbender ähnelten.
      Ein
      anderer Erklärungsansatz findet sich im Manifest
      der Glücklichen Arbeitslosen:
      „Wenn der Arbeitslose unglücklich ist, dann liegt das auch
      daran, daß der einzige gesellschaftliche Wert, den er kennt,
      die Arbeit ist. Er hat nichts mehr zu tun, er langweilt sich,
      er hat keine Kontakte mehr, da ja die Arbeit oft auch einzige
      Kontaktmöglichkeit ist, das gleiche gilt übrigens auch für
      Rentner. Der Grund dieser existentiellen Misere ist natürlich
      die Arbeit und nicht die Arbeitslosigkeit.“[2]
      Organisatoren
      von Motivationsseminaren scheinen die Bedeutung von
      Langzeitarbeitslosigkeit als potenzielle Einnahmequelle erkannt
      zu haben. Mit teilweise dubiosen Praktiken versuchen sie, das
      Selbstwertgefühl gedemütigter Langzeitarbeitsloser zu
      steigern. Die Effektivität solcher „Motivationsseminare“
      bleibt – trotz teilweiser Förderung durch
      Arbeitsämter – jedoch fraglich. Ohnehin entbehrt
      jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, dass eine Steigerung
      des Selbstwertgefühls unmittelbar Einsetzbarkeit und Erfolg
      auf dem Arbeitsmarkt steigerte. Vielmehr scheint es eher ein
      Versuch zu sein, die Eigenverantwortung des Einzelnen für sein
      Schicksal ins Gewissen zu rufen, anstatt externe Faktoren für
      Arbeitslosigkeit heranzuziehen, wie zum
      Beispiel Rationalisierung, Outsourcing oder
      Automatisierung.
Psychologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Der
      Selbstwert ist auch ein Konzept in der
      wissenschaftlichen Psychologie,
      insbesondere in der Persönlichkeits-
      und der Differentiellen Psychologie,
      aber auch innerhalb der Sozialpsychologie.
Begriffsklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      In
      der psychologischen Forschung beschreibt der Selbstwert eine
      der drei Komponenten des Selbst.
      Selbstwert oder synonym die Selbstwertschätzung entspricht
      der affektiven Komponente.
      Hierbei handelt es sich um die Bewertung des Bildes von der
      eigenen Person. Die kognitive Komponente
      ist das Selbstkonzept,
      also das Bild, das Personen von sich selbst haben. Unter
      der konativen oder
      handlungsbezogenen Komponente können Begriffe
      wie Selbstwirksamkeitserwartung
      oder Selbstdarstellung subsumiert
      werden. Der Begriff Selbstwertschätzung entspricht am ehesten
      dem englischen Begriff „self-esteem“ und umfasst positive
      wie auch negative Bewertungen der eigenen Person. Der Begriff
      Selbstwertgefühl hingegen ist weniger angemessen, weil es sich
      dabei nicht um ein Gefühl oder eine Emotion im engeren Sinne
      handelt.
Theoretische Einbettung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Menschen
      gelangen über drei verschiedene Quellen zu selbstbezogener
      Information. Mittels Selbstbeobachtung kann
      aktuelles Verhalten und Erleben zu früheren Ereignissen in
      Beziehung gesetzt werden und sich so eine positive oder eher
      negative Selbsteinschätzung herauskristallisieren. Je nachdem,
      wie der soziale Vergleich mit anderen Personen ausfällt,
      erleben sich Personen unterschiedlich. Rückmeldungen stellen
      die dritte Quelle selbstbezogenen Wissens dar. Die Beurteilung
      dieses Wissens wirkt sich wiederum auf die Selbstwertschätzung
      aus. Unter „Selbstwertquellen“ hingegen versteht man
      Bereiche des Lebens, aus denen man seinen Selbstwert zieht.
      Vergängliche Selbstwertquellen wie zum Beispiel Schönheit
      sind insofern problematisch, als sie mit dem Älterwerden zu
      Schwankungen oder gar Einbrüchen im Selbstwert führen.
      Zur
      psychoanalytischen Theorie siehe auch: Selbstobjekt
Erfassungsmethoden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Selbstwertschätzung
      wird am häufigsten mit Selbstbeschreibungsfragebögen erfasst.
      Als ein eindimensionales Verfahren ist die Rosenberg
      Self-Esteem Skale (Rosenberg,
      1965)[3] zu
      nennen. Sie ist die international am weitesten verbreitete
      Skala, die mit zehn Items sehr
      ökonomisch die globale Selbstwertschätzung ermittelt.
      Selbstwerttheorien gehen zusätzlich davon aus, dass
      Selbstwertschätzung hierarchisch strukturiert ist, sich also
      unter der globalen Selbstwertschätzung mehrere Facetten des
      Selbstwerts wie Leistungsselbstwert oder sozialer Selbstwert
      gliedern. Mehrdimensionale Selbstwertskalen wie die Feelings of
      Inadequacy Scale (FIS, Janis & Field, 1959)[4] oder
      die Multidimensionale
      Selbstwertskala (MSWS,
      Schütz & Sellin, 2006)[5] tragen
      dieser hierarchischen Struktur Rechnung.
Entwicklung von Selbstwertschätzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Eine
      2002 veröffentlichte Studie meint, dass eine
      gewisse genetische Komponente
      die Ausprägung des Selbstwerts beeinflusst.[6] Andere
      – z. B. der Psychologische
      Psychotherapeut Rolf
      Merkle –
      sind der Auffassung bzw. Überzeugung, dass Selbstvertrauen
      ausschließlich erlernt ist.[7] Weitläufige
      Meinungen, dass Frauen im Durchschnitt einen geringeren
      Selbstwert hätten als Männer, wurden in einer Studie aus dem
      Jahr 2011 nicht bestätigt.[8] Des
      Weiteren konnte im Verlauf des Lebens ein Anstieg des
      Selbstwertgefühls festgestellt werden, bis es in einem Alter
      von ungefähr 60 Jahren seinen Höhepunkt erreicht. Der
      Rückgang des Selbstwertgefühls im Alter wird auf
      Veränderungen im sozio-ökonomischen Status und der
      allgemeinen Gesundheit zurückgeführt.[9]
      Die
      Selbsteinschätzungen von Kleinkindern basieren noch auf
      Bewertungen wie „gut“ oder „schlecht“. Im Verlauf der
      kindlichen Entwicklung gewinnt der soziale Vergleich mehr an
      Einfluss, so dass insbesondere bei Übergängen in neue
      Lebensphasen (zum Beispiel Einschulung) die Selbstwertschätzung
      Umbrüchen unterliegt. Die Pubertät ist
      durch die Suche nach Identität und
      häufig durch Selbstzweifel gekennzeichnet.
      Insbesondere bei Mädchen ist ein Absinken des Selbstwerts zu
      verzeichnen, da die vorherrschenden Schönheitsideale meist
      entgegen ihrer pubertären Entwicklung stehen. Obwohl häufig
      davon ausgegangen wird, dass
      sich Persönlichkeitseigenschaften im
      Erwachsenenalter nicht mehr verändern, stellten Studien fest,
      dass die Selbstwertschätzung in dieser Lebensphase durchaus
      beeinflusst wird, besonders durch familiäre und berufliche
      Erfolge oder Misserfolge.
Aktuelle Forschung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Neben
      Untersuchungen zum expliziten Selbstwert, den meist
      Selbstbeschreibungsfragebögen ermitteln sollen, versucht ein
      Teil der psychologischen Forschung heute, die implizite
      Selbstwertschätzung zu erfassen.[10] Sie
      ist definiert als die spontane, nicht bewusste Bewertung der
      eigenen Person. Indirekte Verfahren wie beispielsweise
      der implizite
      Assoziationstest (IAT;
      Greenwald, McGhee & Schwartz, 1998) sollen anhand von
      Reaktionszeiten auf diese Form der Selbstwertschätzung
      schließen lassen. Hervorzuheben ist, dass explizite und
      implizite Selbstwertschätzung in „Selbstwertdiskrepanzen“
      auseinanderklaffen können. Weiterhin werden in aktueller
      Forschung Mechanismen der Selbstwerterhöhung untersucht. Ein
      Beispiel für einen solchen Mechanismus ist
      die Selbst-Stereotypisierung,
      wenn Annahmen und Wissen über eine positiv bewertete Gruppe,
      der man selbst angehört, auf die eigene Person übertragen
      werden.[11]
Pathologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
      Karen
      Horney nahm
      1939 erstmals eine genaue Unterscheidung zwischen gesundem
      Selbstbewusstsein und pathologischem Narzissmus vor.[12] Sowohl
      eine zu niedrige als auch überhöhte Selbstwertschätzung
      könnten zu Problemen führen.[13]
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Nathaniel Branden: Die 6 Säulen des Selbstwertgefühls, Piper Verlag München Zürich 1995, Taschenbuchausgabe: 2006, ISBN 978-3-492-24386-5.
- Roy F. Baumeister, Jennifer D. Campbell, Joachim I. Krueger und Kathleen D. Vohs: Does High Self-Esteem Cause Better Performance, Interpersonal Success, Happiness, or Healthier Lifestyles?. In: Psychological Science in the Public Interest, Band 4, Nummer 1, May 2003, S. 1–44 (PDF)
- Matthew Mc Kay et al.: Selbstachtung – Das Herz einer gesunden Persönlichkeit, Junfermann Verlag Paderborn, 2. Auflage 2007, ISBN 3-87387-557-8.
- Rolf Merkle: So gewinnen Sie mehr Selbstvertrauen: Ein praktischer Ratgeber zur Überwindung von Minderwertigkeitsgefühlen und Selbstzweifeln. Pal Verlag 2001.
- Jannis Plastargias: Bodybuilding zur Stärkung des jugendlichen Selbstwertgefühls. Kubayamashi-Do Studien- und Fachbuchverlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-9808375-9-0 (zugleich Diplomarbeit, Pädagogische Hochschule Karlsruhe 2004).
- Jeremy Rifkin: Das Ende der Arbeit (und ihre Zukunft), 1995 Putnam, New York, 2004 Campus Verlag, S. Fischer Verlag, Frankfurt a. M. 2005.
- Virginia Satir: Kommunikation – Selbstwert – Kongruenz, Junfermann Verlag Paderborn, 7. Auflage 2004, ISBN 3-87387-018-5.
- Helga Schachinger, Das Selbst, die Selbsterkenntnis und das Gefühl für den eigenen Wert. 2005, ISBN 3-456-84188-4.
- Astrid Schütz: Je selbstsicherer, desto besser? Licht und Schatten positiver Selbstbewertung. Beltz, Weinheim 2005,ISBN 3-621-27532-0.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Audiofeature Erklärung des psychologischen Schlüsselbegriffes, auf hr2 Wissenswert, abgerufen am 30. Dezember 2009
   In
   modernen komplexen Gesellschaften gibt es eine Vielzahl von mehr
   oder weniger formalen Gruppierungen, die alsInstitutionen am
   gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auf dieses Einfluss haben.
   Hierzu zählen der Staat, Verbände, Vereine, Kirchen,
   Unternehmen, wissenschaftliche Institute, Parteien und diverse
   Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eine
   unüberschaubare Zahl anderer Nicht-Regierungs-Organisationen.
| 
      WER (Handlungssubjekt) | 
      INDIVIDUUM | 
      KORPORATION | 
|---|---|---|
| 
      WAS (Handlung) | 
      Einzelhandlungen | 
      Handlungszusammenhänge | 
| 
      WOFÜR (Handlungsfolgen) | 
      kausal zurechenbare direkte Handlungs- folgen | 
      synergistische und kumula- tive Effekte Handlungs- produkte | 
| 
      WEM gegenüber | 
      Von Handlungen und Handlungsfolgen
      Betroffene | |
| 
      WOVOR (Verantwortungsinstanz) | 
      Gewissen, Auftraggeber, Öffentlichkeit | 
      Korporative Selbstver- pflichtungen, Öffentlichkeit | 
| 
      WESWEGEN (Normen und Werte) | 
      Rollenverantwortung
      vs. Universalverantwortung | 
      Korporationsziele vs. soziale bzw. Universal- verantwortung | 
   Innerhalb
   solcher Organisationen handeln Menschen gemeinschaftlich oder
   durch ein Leitungsgremium. Ein Problem der Zuschreibung von
   Verantwortung bei solchen Gruppen ist, dass die kausale Beziehung
   des Einzelnen zu einem Handlungsergebnis kaum feststellbar ist
   oder dass der Einfluss des Einzelnen so gering ist, dass er
   berechtigt ablehnt für die Handlungsfolgen eintreten zu müssen.
   Leicht einsichtig wird das Problem bei der Verantwortung für
   die Klimakatastrophe.
   Ob der Einzelne weniger mit dem Auto fährt oder seltener Fleisch
   isst, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das Klima. Nur wenn
   die Gesamtheit der Menschen sich im Verhalten verändert, wird
   auch ein Einfluss spürbar. Hierzu beitragen können politische
   Lösungen. Also hält der Einzelne sich zurück und wartet, dass
   die Politiker es schon richten werden. Der Einzelne folgt
   dem Sankt-Florians-Prinzip und
   entzieht sich seiner tatsächlich vorhandenen Verantwortung
   (Verantwortungsdiffusion).
   Unmittelbarer stellt sich die Frage bei den Wählern
   der NSDAP nach
   der Verantwortung für die katastrophalen Folgen. Hier wird auch
   die Verantwortung durch Passivität sichtbar, die Karl Jaspers als
   Schuld kennzeichnete. Praktische Probleme bei der Zurechnung von
   Verantwortung bestehen auch bei Katastrophen wie
   der Nuklearkatastrophe
   von Fukushima,
   der Katastrophe
   von Bhopal oder
   demUnglück
   bei der Loveparade 2010.
   Immer stellt sich die Frage, wessen Handeln ursächlich für das
   Handlungsergebnis war. Welche Verantwortung trifft eine Bank, die
   ein Unternehmen finanziert, das einen größeren Umweltschaden
   verursacht? Normalerweise wird diese Frage verneint, es sei denn
   der Bank waren spezielle Risiken bekannt. Gilt das Gleiche aber,
   wenn Hersteller von Waffen finanziert werden? Ein Beispiel für
   die Zurechnung und Übernahme von Verantwortung sind die
   Entschädigungszahlungen deutscher Unternehmen an Opfer
   der NS-Zwangsarbeit.[80]
   Bei
   der Analyse des Begriffs der kollektiven Verantwortung ist zu
   unterscheiden zwischen kooperativer und korporativer
   Verantwortung. Kooperative Verantwortung ist die Mitverantwortung
   an einem gemeinsamen Werk oder einer gemeinsamen Aufgabe, die im
   Wesentlichen auf den Einzelnen und seinen Einfluss auf das
   Gesamtergebnis zurückzuführen ist. Bei korporativer
   Verantwortung, also der Zuschreibung von Verantwortung zu einer
   formalen Institution, eine nicht-natürliche, sondern juristische
   Person gibt
   es unterschiedliche Auffassungen.[81] Während
   unter anderem Julian
   Nida-Rümelin dafür
   plädiert, dass auch in Korporationen die Verantwortung unter
   Berücksichtigung seines Anteils und seinen Einflussmöglichkeiten
   dem Einzelnen zuzurechnen ist,[82] hält
   Matthias Maring unter der einschränkenden Bedingung
   desSubsidiaritätsprinzips ein
   Hierarchiemodell der Verantwortung für sinnvoll.[83] Dabei
   unterscheidet er die Verantwortung aus Sicht der Individualethik,
   der Sozialethik, der Institutionenethik und der
   Korporationenethik, die jeweils mit inhaltlichen Ethikansätzen zu
   verbinden sind. Nida-Rümelin schränkt seinen
   Verantwortungsindividualismus insofern ein, als die
   Individualinteressen in der Handlung hinter Gruppenpräferenzen
   zurücktreten. Eine ähnliche Position vertritt Robert
   Sugden.[84] Einen
   reinen Verantwortungsindividualismus vertrat hingegen bereits 1948
   in Hinblick auf den Nationalsozialismus H.D. Lewis.[85] Margaret
   Gilbert gehört hingegen zu den Vertretern, die der Auffassung
   sind, dass es eine genuine Kollektivschuld gibt.[86]
   Im
   rechtlichen Bereich werden juristische Personen unstrittig als
   Handlungssubjekte – vertreten durch ihre Leitungsgremien -,
   z. B. in Haftungsfragen, behandelt. Strafrechtliche
   Verantwortung für Institutionen gibt es jedoch nicht. In der
   ethisch-moralischen Sphäre ist die Diskussion so weit
   fortgeschritten, dass auch Unternehmen als Einheit Verantwortung
   zugeschrieben wird. Für diesen Diskurs haben sich die
   Begriffe Corporate
   Governance und Corporate
   Social Responsibilityeingebürgert.
   Das Prinzip
   der relativen Gleichheit (Equity
   principle)
   (synonym:
   Beitragsprinzip)
   ist eine Gerechtigkeitsregel, die sich dem Bereich
   der Verteilungsgerechtigkeit zuordnen
   lässt. Nach dem Prinzip der relativen Gleichheit wird eine
   interpersonelle Beziehung dann als ausgeglichen wahrgenommen, wenn
   die Relation von Input (I) und Konsequenzen (K) zwischen zwei
   Personen (Person A und B) gleich ist[1][2]:
   IA/KA = IB/KB. Das Prinzip der relativen Gleichheit gewinnt vor
   allem in leistungsorientierten Situationen an Bedeutung, wo es zur
   Erhöhung der Leistungseffizienz durch Schaffung
   individuellerAnreize beiträgt.
   Neben dem Prinzip der relativen Gleichheit tragen auch andere
   Faktoren zu der Entscheidung über die Belohnungsverteilung bei.
   Der relative Anteil des Prinzips der relativen Gleichheit an der
   Bestimmung der Belohnungsverteilung lässt sich quantifizieren[3].
    Das
    Prinzip der relativen Gleichheit lässt sich nicht nur auf den
    Leistungsbereich anwenden sondern durchzieht alle Lebensbereiche.
    Im Bereich der Partnerschaftsforschung ergibt
    sich die Hypothese,
    dass romantische Partner, die ihre Beziehung als ausgewogen
    einschätzen, zufriedener und weniger ärgerlich sind als
    Partner, die sich als überbelohnt oder benachteiligt wahrnehmen.
    Aus dieser Hypothese ergibt sich eine interessante Folgerung:
    Nicht die Person in einer romantischen Beziehung ist besonders
    zufrieden, die die höchsten Belohnungen erhält, sondern die,
    die ihre Partnerschaft als ausgewogen einschätzt. Das gilt aber
    nur für partnerbezogene Beiträge wie "Einfühlsam
    aufeinander Eingehen" und " Entgegenbringen von Wärme,
    Geborgenheit und Achtung". Hingegen sind persönliche
    Beiträge wie "Aufstiegschancen im Beruf" und "Bildung"
    für die Ausgeglichenheit in Partnerschaften irrelevant[4].
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Hochspringen↑ Adams, J.S. (1965). Inequity in social exchange. In L. Berkowitz (Ed.), Advances in experimental social psychology (Vol. 2, pp. 267-299). New York: Academic Press.
- Hochspringen↑ Walster, E., Walster, G.W. & Berscheid, E. (1978). Equity: Theory and research. Boston: Allyn and Bacon.
- Hochspringen↑ Fisek, M.H. & Hysom, S.J. (2008). Status characteristics and reward expectations: A test of a theory of justice in two cultures. Social Science Research, 37, 769-786.
- Hochspringen↑ Rohmann, E. & Bierhoff, H.W. (2007). Skalen zur Erfassung der Equity in Partnerschaften (SEEP). Zeitschrift für Sozialpsychologie, 38, 217-231.
Bürgerverantwortung
   Bürgerverantwortung
   ist einerseits gekennzeichnet durch die Erfüllung von Pflichten
   eines Staatsbürgers wie
   das Wahrnehmen des Wahlrechts,
   der aktiven Teilnahme an der politischen Willensbildung
   (Unterstützung oder Mitgliedschaft in Parteien oder
   Nicht-Regierungs-Organisationen) sowie die Übernahme von
   gesellschaftlich erforderlichen Laienämtern wie dem eines
   Wahlhelfers oder eines Schöffen.
   Andererseits greift die Forderung nach einer
   aktiven Bürgergesellschaft sowohl
   aufseiten der Bürger als auch in der Politik zunehmend Platz.
   Teilhabe am Gemeinwesen findet
   dabei auf vielfältige Weise statt. „Das Projekt
   der Zivilgesellschaft,
   wie es sich von der Societas
   civilis über
   die bürgerliche
   Gesellschaft bis
   hin zur modernen Bürgergesellschaft entwickelt hat, beruht auf
   mindestens drei Pfeilern der Verantwortung:
- Der Selbstverantwortung, die in der selbständigen Begründung von Handlungsregeln und der Einsicht in bestehende Handlungspflichten besteht;
- der Eigenverantwortung, die durch die eigenständige Erfüllung von Handlungszielen und eine autonome Lebensführung gekennzeichnet ist;
- der Mitverantwortung, die sich durch die Partizipation am Gemeinwesen und dem Engagement für das Gemeinwohlauszeichnet.“[87]
   Die
   zunehmende Bedeutung der Forderung nach einer verstärkten
   Bürgergesellschaft hat ihren Niederschlag in der 1999
   begründeten Enquete-Kommission
   Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements[88] gefunden,
   die 2002 ihren Bericht vorgelegt hat. Hierin heißt es:
- „Der Begriff der Bürgergesellschaft ist ideengeschichtlich mit dem Begriff der „guten politischen Ordnung“ verbunden. Die Idee der aktiven Bürgerschaft geht auf die antike Polis und auf die italienischen Stadtrepubliken der frühen Neuzeit zurück und bezeichnet bis heute den Status, der die mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestatteten Mitglieder einer politischen Gemeinschaft auszeichnet. Demokratische Bürgerschaft ist gleichzeitig mit dem Anspruch aktiver Teilhabeverbunden, d.h. mit der Bereitschaft, sich informiert in die politische Willensbildung einzumischen, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen sowie öffentliche Aufgaben und Ämter zu übernehmen. Da Demokratien zudem weitgehend auf Zwang verzichten wollen und können, wird bürgerschaftliches Engagement zur politischen Tugend, die die „gute Bürgerin“ bzw. den „guten Bürger“ auszeichnet. Es ist gleichzeitig der Gradmesser für die demokratische Qualität eines Gemeinwesens.
- Bürgergesellschaft ist die Vision einer politischen Gemeinschaft, in der nicht allein oder vorrangig der Staat und seine Institutionen für die Zukunft der politischen Gemeinschaft Verantwortung tragen. Bürgergesellschaft heißt, sich von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zu verabschieden, zuzulassen und zu fordern, dass Bürgerinnen und Bürger in größerem Maße für die Geschicke des Gemeinwesens Sorge tragen. Bürgergesellschaft ist eine Gesellschaft selbstbewusster und selbstverantwortlicher Bürger, eine Gesellschaft der Selbstermächtigung und Selbstorganisation.“[89]
Verantwortung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Picht
   vertritt die Auffassung, dass der Mensch sich in der Geschichte
   als einer Möglichkeit der Natur überall dort verwirklicht, „wo
   er seine Verantwortung erkennt und ihr gerecht wird.“[90] Dies
   bedeutet nicht nur „Verantwortung für andere Menschen, sondern
   notwendig auch Verantwortung für Sachen.“ Hierin schließt er
   die Verantwortung für Tiere und die Umwelt bis hin zum Klima mit
   ein. Denn: „der Mensch ist, insofern er Verantwortung trägt,
   als ein Wesen bestimmt, das sein Selbstsein nicht in sich selbst,
   sondern außer sich hat. Er hat sein Selbstsein durch die
   Geschichte vermittelt in der Natur; er hat sein Selbstsein durch
   die Natur vermittelt in der Geschichte.“ (328) Der Mensch muss
   begreifen, dass er unausweichlich in die Natur eingebunden ist,
   deren Geschichte Teil seiner eigenen Geschichte ist und dass er im
   Rahmen seiner Möglichkeiten und Handlungen für die Geschichte
   der Natur verantwortlich ist.
   Vor
   allem für Menschen mit einer exponierten Stellung in der
   Gesellschaft – „Staatsmänner, Philosophen, Seher, Dichter“
   – wird die Geschichte zur Autorität, die aufweist, ob und wie
   sie ihre Verantwortung wahrgenommen haben. „Deshalb fungiert die
   Geschichte zugleich als Gerichtshof.“ (329)
   Picht
   geht sogar soweit, zu behaupten, dass im Umkehrschluss aus der
   Verantwortung für die Zukunft folgt, dass der Mensch auch
   Verantwortung für seine geschichtliche Vergangenheit trägt. „In
   dem Maße, in dem wir uns als unfähig erweisen, für die
   Überlieferung der bisherigen Geschichte und für die Schuld der
   bisherigen Geschichte selbst die Verantwortung bewußt zu tragen,
   in demselben Maße sind wir unfähig, in unserer Gegenwart zu
   begreifen, was unsere Verantwortung für die zukünftige
   Geschichte von uns fordert.“ (331) In diesem Sinne ist die Rede
   von der „Gnade
   der späten Geburt“
   für die Deutschen in Bezug auf ihre nationalsozialistische
   Vergangenheit falsch. „Deutschland wird noch in hundert Jahren
   an den Folgen des Nationalsozialismus leiden
   müssen, und kein Protest gegen die Kollektivschuld vermag
   etwas daran zu ändern, daß wir faktisch so existieren, als ob
   wir haftbar wären.“ (330) Mit Anerkennung der Geschichte als
   Instanz der Verantwortung folgt man der Maxime „Erhaltung der
   Menschheit“. (332) Ganz in diesem Sinne formulierte Angela
   Merkel,
   als sie am 18. März 2008 als erste
   ausländische Regierungschefin vor
   der Knesset sprach:
   „ich bin zutiefst davon überzeugt: Nur wenn Deutschland sich zu
   seiner immerwährenden Verantwortung für die moralische
   Katastrophe in derdeutschen
   Geschichte bekennt,
   können wir die Zukunft menschlich gestalten. Oder anders
   gesagt: Menschlichkeit erwächst
   aus der Verantwortung für die Vergangenheit.“[91]
Verantwortung für die Zukunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Wie
   bereits bei Georg Picht angedeutet, hat sich in den 1970er Jahren
   eine neue Perspektive einer Verantwortung für die Zukunft
   entwickelt. Wichtige Beiträge hierzu waren Karl-Otto
   Apels „Das
   Apriori der Kommunikationsgesellschaft“[92] (1973)
   sowie vor allem Das
   Prinzip Verantwortung von
   Hans Jonas, die den Blick der Diskussion zur Verantwortung über
   den Menschen oder die Ehrfurcht vor dem Leben an sich (Albert
   Schweitzer)
   hinaus auf die Natur allgemein und auf künftige Generationen
   erweitert haben. Hier wird nun den Menschen als Kollektiv die
   Verantwortung zur Vermeidung von Schäden aufgrund von
   Großtechnologien und als Folge der Massengesellschaft zugewiesen.
   Zur
   Verantwortung für die Zukunft gehört vor allem auch das Abwägen
   von Risiken und deren Bewertung durch Abschätzung der
   Risikofolgen. Damit verbunden ist das Gebot, solche Handlungen zu
   unterlassen, die eine existenzielle Gefährdung der Umwelt oder
   künftiger Generationen nach sich ziehen könnten. Frühe Themen
   der sich herausbildendenUmweltethik und
   der Zukunftsethik waren
   die Diskussion über die Kerntechnik oder
   die Umweltverschmutzung.
   In jüngerer Zeit sind Fragen der Bioethik und
   der Gentechnik,
   vor allem aber die bedrohliche Globale
   Erwärmung als
   Thema hinzugetreten.
Sphären der Verantwortung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Mit
   Sphären der Verantwortung werden unterschiedliche Lebens- und
   Sinnkonstellationen bezeichnet, die sich durch unterschiedliche
   Maßstäbe in ihrem Anspruch an die Verantwortung
   auszeichnen.[93] Insofern
   ist Verantwortung ein Dachbegriff (umbrella
   term)
   zur Kennzeichnung der Familienähnlichkeit im
   Sinne Ludwig
   Wittgensteins von
   verschiedenen sozialen Situationen.[94] Die
   jeweiligen Sphären wie das Strafrecht,
   die Religion, die Moral, die Politik oder die Ökonomiehaben
   eigene Wertesysteme und
   Verfahren der Sanktionierung ausgebildet,
   um ihren individuellen Ansprüchen und Gegebenheiten Rechnung zu
   tragen. Dabei kann es zumindest partiell zu Konflikten über die
   Gewichtung und Bewertung der Verantwortung kommen. Je
   unterschiedlicher die Ansprüche, um so komplexer und schwieriger
   wird es für den Akteur, seiner Verantwortung in einer bestimmten
   Situation gerecht zu werden. Ja selbst innerhalb einer Sphäre
   kann es zu Konflikten kommen; so können sich unterschiedliche
   Handlungsempfehlungen ergeben, je nachdem, ob
   man utilitaristischenoder deontologischen Moralprinzipien
   folgt.
Verantwortung in der Religion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Christlich-jüdische Religionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Der
   Mensch der christlich-jüdischen Religionen hat von Gott den
   Auftrag erhalten, Gottes Schöpfung „zu bebauen und zu bewahren“
   (1. Mose 2, 15) Zudem hat ihm der „Baum
   der Erkenntnis des
   Guten und des Bösen“ (1. Mose 2, 9) die Fähigkeit ermöglicht,
   sein Handeln zu bewerten. Deshalb kann Gott vom Menschen
   einfordern, dass er seine Gebote hält und der Mensch muss sich
   vor Gott verantworten. Dieser ist die religiöse Instanz der
   Rechtfertigung, der Mensch ist das für sein Handeln
   verantwortliche Subjekt und der Gegenstand der Verantwortung ist
   die ganze Welt als von Gott gegebenesTreugut.
   Der Mensch muss darum stets bemüht sein, die Gebote Gottes zu
   erkennen und nach ihnen zu leben, um seine Verantwortung vor Gott
   zu erfüllen. Dies drückt sich in einem „gottgefälligen“
   Umgang mit seinen Mitmenschen und seiner Umwelt aus.[95] Eine
   grundlegende Orientierung hierzu bieten ihm die Zehn
   Gebote,
   die aufgrund ihrer Kürze und ihrer Allgemeingültigkeit den
   historischen Wandel überstehen.[96] Hieraus
   ergeben sich Sozialgebote wie etwa die Ehrfurcht vor dem Leben,
   Bewahrung einer intakten Familie, die Achtung des Eigentums und
   die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Aus diesen Prinzipien leitete Leo
   Baeck die
   Pflicht ab, jederzeit, vor allem aber in schwierigen
   Lebenssituationen, die Verantwortung für den Mitmenschen zu
   übernehmen.[97] Ähnlich
   dient Martin
   Buber der
   Glaube als Leitlinie für die Verantwortung des Erziehers: „Nichts
   anderes mehr als das Ebenbild
   Gottes.
   Das ist das undefinierbare, nur faktische Wohin des gegenwärtigen
   Erziehers, der in der Verantwortung steht““[98]
   Das
   grundlegende Gebot des Neuen
   Testaments ist
   in der Bergpredigt dokumentiert
   und fordert unmittelbar zurNächstenliebe,
   zur Barmherzigkeit und
   zur Gerechtigkeit auf. Christen müssen
   sich vor dem Jüngsten
   Gericht für
   ihre Taten verantworten. „Wer mich verwirft und meine Worte
   nicht annimmt, der hat schon seinen Richter: das Wort, das ich
   geredet habe, das wird ihn richten am letzten Tage.“ (Joh.
   12,48). Dabei spielt die Frage des Glaubens eine wesentliche
   Rolle. Der Ungläubige kommt erst gar nicht in die Lage der
   Rechtfertigung, denn er kennt die Gebote Gottes nicht und ist
   deshalb vom Urteil, aber auch der Gnade Gottes ausgeschlossen.
   „Welche ohne Gesetz gesündigt haben, die werden auch ohne
   Gesetz verloren gehen; und welche unter dem Gesetz gesündigt
   haben, die werden durch das Gesetz verurteilt werden“ (Röm.
   2,12).
   In
   der Neuzeit hat sich eine Christliche
   Soziallehre herausgebildet,
   die auch den Gedanken der Individualität und der
   Eigenverantwortung des Menschen Rechnung trägt. „Der Mensch ist
   sittliches Subjekt, weil er in freier Entscheidung selbstbestimmt
   zu handeln und die Unterscheidung zwischen Gut und Böse zu
   treffen vermag. Sein Tun und Lassen ist ihm zuzurechnen. Er trägt
   dafür vor sich selbst, vor seinen Mitmenschen und vor Gott
   Verantwortung.“[99] Dabei
   werden auch der Umgang mit der Natur, die Wirtschaft und die
   Wissenschaft mit in die Überlegungen einbezogen, so
   etwa Papst Paul
   VI.in
   seiner: Enzyklika Populorum
   progressio (Fortschritt
   der Völker) aus dem Jahr 1967:. „Durch die zähe Anwendung
   seiner Intelligenz und seiner Arbeit entreißt der Mensch Schritt
   um Schritt der Natur ihre verborgenen Gesetze und macht sich ihre
   Kräfte dienstbar. Indem er seine Lebensweise in Zucht nimmt,
   entwickelt er in sich den Drang am Forschen und Erfinden, das Ja
   zum berechneten Risiko, das Wagnis zu neuen und großzügigen
   Unternehmungen und den Sinn für Verantwortung.“ (Nr. 25) „Jedes
   Programm zur Steigerung der Produktion hat nur so weit
   Berechtigung, als es dem Menschen dient. Es soll die
   Ungleichheiten abtragen, Diskriminierungen beseitigen, den
   Menschen aus Versklavungen befreien und ihn so fähig machen, in
   eigener Verantwortung sein materielles Wohl, seinen sittlichen
   Fortschritt, seine geistige Entfaltung in die Hand zu nehmen.“
   (Nr. 34) Wolfgang
   Huber vertritt
   die Auffassung, dass die Sozialethik die reine Gesinnungsethik,
   die nach seiner Meinung in der Bindung des autonomen Subjekts an
   das Gewissen bei Kant betont wird, überwindet und zu einer
   Verantwortungsethik kommt, in der die Handlungen und
   Handlungsfolgen im Vordergrund stehen, sodass die Anforderungen an
   die moderne technisch-wissenschaftliche Welt erst bewältigt
   werden können.[100] Die
   gemeinsame Mitverantwortung hat ihren Beleg in dem auch als
   Trauspruch beliebten Vers: „Einer trage des anderen Last, so
   werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.“ (Gal. 6,2). In einer
   Denkschrift der evangelischen Kirche wird die Verantwortungsethik
   unmittelbar aus demGleichnis
   des barmherzigen Samariters abgeleitet:
   „Die Wahrnehmung von Verantwortung im Sinne ihrer Übernahme
   setzt ihre Wahrnehmung im Sinne ihres Erkennens voraus.
   Beispielhaft lässt sich dieser Zusammenhang am Gleichnis Jesu vom
   barmherzigen Samariter erkennen (Lk 10,25-37). Die Moral, die
   Jesus aus der Beispielgeschichte zieht: “Gehe hin und tue
   desgleichen!” (V.37), ist als Anleitung zu einer entsprechenden
   Aufmerksamkeit und somit Schulung der ethischen
   Wahrnehmungsfähigkeit zu verstehen.“[101]
Buddhismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Der Buddhismus als
   Religion, die auf keinen bestimmten transzendenten Schöpfergott
   Bezug nimmt,[102] stellt
   den Einzelnen in den Vordergrund und ermutigt ihn, für sein Leben
   die Verantwortung in die eigene Hand zu nehmen. Hierzu gehört
   auch das Bestreben, sich geistig weiterzuentwickeln. Die ethische
   Grundlage des Buddhismus ist das Mitgefühl,
   das allgemein verstanden wird als der Wunsch, dass andere frei von
   Leid sind, und zu dem auch das Bewusstsein von Pflicht,
   Verantwortung und Respekt gegenüber anderen gehört.[103] Ein
   Vorschreiben, wie andere ihre Verantwortung wahrzunehmen haben,
   wird hingegen im Buddhismus abgelehnt. Bestenfalls gibt der
   Buddhist dem anderen den Hinweis auf den richtigen Weg. Ob und wie
   dieser beschritten wird, ist dann jedem Einzelnen selbst
   überlassen.[104]
   Allgemein
   gehört zu den Lehren des Buddhismus der verantwortliche Umgang
   mit dem Leben und der Umwelt. Dies kommt beispielsweise in der
   Begründung des Friedensnobelpreises für
   den 14. Dalai
   Lama Tenzin
   Gyatso zum
   Ausdruck. „Der Dalai Lama hat seine Friedensphilosophie auf der
   Grundlage von großer Ehrfurcht vor allen Lebewesen und der
   Vorstellung einer universellen Verantwortung, die sowohl die
   gesamte Menschheit als auch die Natur umfasst, entwickelt.“[105]
Chinesische Philosophie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   In
   der chinesischen
   Philosophie,
   die vorrangig eine angewandte
   Ethik ist,
   wird das Konzept der Verantwortung nicht ausdrücklich
   thematisiert, sondern ist implizit gefordert, weil ein richtiges
   Handeln in allen Bereichen zu einem guten, gelingenden Leben
   beiträgt. Die großen chinesischen Philosophen waren weitgehend
   a-religiös.[106] Sie
   verstanden sich als Lehrer, die zeigen, wie die Menschen
   eine harmonische Ordnung
   der Gesellschaft als Voraussetzung eines guten Lebens schaffen
   können. Die chinesische Philosophie entstand in der Zeit
   der Streitenden Reiche mit
   hoher politischer Instabilitätetwa
   ab 500 v. Chr. und war zunächst stark zersplittert. Man spricht
   von der Periode
   der Hundert Schulen.
   Die
   älteste und am meisten verbreitete Strömung ist
   der Konfuzianismus,
   der vor allem auf die Bewahrung der Traditionen und eine gute
   Erziehung Wert legte, um den unruhigen Verhältnissen seiner Zeit
   begegnen zu können. „Kern der konfuzianischen politischen Lehre
   ist ein patriarchalisch-konservativer Humanismus mit einem hohen
   Verantwortungsbewusstsein. […] Er ist eine ziemlich rigorose
   Pflichtenmoral.“[107] Im Daoismus,
   der Elemente einer Religion aufweist, wird die Harmonie stärker
   im Einklang des Lebens mit der Natur und in der Enthaltsamkeit
   gesucht. Der Mohismuswar
   dem Konfuzianismus verwandt, betonte aber stärker religiöse
   Aspekte und hatte eine stärker ausgeprägte Sozialethik.
   Die grundlegenden Tugenden des Konfuzianismus sind Menschlichkeit
   (Ren), Sittlichkeit (Li) und Gegenseitigkeit (Shù). In den
   Erzählungen über Konfuzius,
   im Lunyu,
   wird berichtet: „Zigong fragte, ob es ein Wort gebe, an das man
   sich das ganze Leben hindurch halten könne. Der Meister sagte:
   „Es heißt wohl shù. Was man selbst nicht wünscht, anderen
   Menschen nicht zufügen.““ (Lunyu, 15, 23) Die Humanität und
   die Beachtung der Ein- und Unterordnung in der Gesellschaft sind
   nach der goldenen
   Regel in
   Einklang zu bringen. Die Orientierung an der Harmonie führt
   verglichen mit dem europäischen Individualismus zu einer viel
   größeren Gruppenorientierung, so dass Entscheidungen oftmals nur
   in Gemeinschaft getroffen werden.[108] Entsprechend
   ist auch die Verantwortung stärker geteilt.
Juristische Verantwortung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Im
   Bereich des Rechts hat der Begriff der Verantwortung immer eine
   soziale Dimension. Die auf sich selbst gerichtete Eigen- oder
   Selbstverantwortung und die Frage des Gewissens spielt im Recht
   keine Rolle.[109] Juristisch
   wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für
   ihre Entscheidungen und Handlungen in Hinblick auf die Einhaltung
   dokumentierter Vorschriften Rechenschaft abzulegen.
   Wird einer Person eine Aufgabe und die
   zugehörigeKompetenz zugewiesen,
   so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen
   einstehen. In der Wissenschaft wird hierfür zunehmend der
   englische Begriff accountability gebräuchlich.
   Im Gegensatz zu moralischer oder religiöser Verantwortung gibt es
   keine Selbstzuschreibung, sondern nur die Zuschreibung der
   Verletzung von Recht durch einen Richter. Der subjektive Aspekt
   kommt lediglich bei der Bemessung des Strafmaßes zum
   Ausdruck.[110] Juristische
   Verantwortung ist somit immer an empirische Befunde gebunden, und
   eine Verknüpfung mit abstrakten (a priori gegebenen) Werten
   bleibt in der Beurteilung der Verantwortung durch das Recht ohne
   Berücksichtigung.[111]
   Es
   werden unterschieden:
- Handlungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art der Aufgabendurchführung
- Ergebnisverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Zielerreichung
- Führungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der wahrgenommenen Führungsaufgaben
   Es
   existiert eine Kette zwischen Verantwortung, Aufgaben und
   Tätigkeiten. Aufgaben sind Arbeits-
   oder Handlungsoptionen; sie stellen zum Teil auf Zielsetzungen ab;
   Tätigkeiten sind demgegenüber untergeordnete Handlungen, die zur
   Erfüllung der Aufgaben dienen. Verantwortung im Recht kann sich
   auf Personen, aber auch auf Sachgüter und die Erfüllung
   bestimmter Anforderungen an Rollen wie die des Eigentümers,
   Treuhänders oder Mieters beziehen. Innerhalb des Rechts gibt es
   wieder eigenständige Sphären mit unterschiedlichem Gehalt
   im Strafrecht mit
   der Sanktion der Strafe, Zivilrecht mit
   der Folge der Haftung oder Familienrecht,
   in dem die Pflicht zur Sorge im Vordergrund steht. Diese sind
   wieder aus internationaler Perspektive aufgrund der
   geschichtlichen Differenzen der jeweiligen Rechtssysteme
   unterschiedlich.[112] Dies
   wird zum Beispiel bei der Produkthaftung im
   anglo-amerikanischen Rechtsraum verglichen mit der Handhabung in
   Europa deutlich.
   Dadurch
   dass im Recht die Kodifizierung der Normen notwendige Bedingung
   für die Relevanz der Verantwortung ist, können rechtliche und
   moralische Verantwortung auseinanderfallen. So verbietet die Moral
   üblicherweise jede Form von Selbstschädigung, während im Recht
   der Konsum von Drogen wie Alkohol teilweise zulässig ist. Ein
   anderer Fall ist das Recht zur Abtreibung.
   Eine besondere Problematik, diese Differenz zu bewältigen, ergibt
   sich, wenn Handlungen innerhalb eines Rechtssystems legal erfolgt
   sind, die aus der Sicht anderer Rechtssystems Verbrechen
   darstellen, wie dies in denMauerschützenprozessen der
   Fall war.[113] Im
   Extremfall kann das Auseinanderfallen von Moral und Recht dazu
   führen, dass Personen aus rechtlichen Gründen gezwungen sind,
   gegen ihre moralischen Werte zu handeln, so dass je nach Befolgung
   der Norm in der anderen Sphäre eine Schuld entsteht, so etwa für
   den Beamten, der den Vollzug einerAbschiebung durchführen
   muss, obwohl er sie moralisch für falsch hält.
Politische Verantwortung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Politische
   Verantwortung steht einerseits im Spannungsfeld von Macht und
   Machtmissbrauch, andererseits ist sie vor allem mit dem Anspruch
   auf Erfolg verbunden. Der Politiker erhält das Vertrauen seiner
   Wähler und ist diesem für die Ergebnisse seiner Politik
   verantwortlich. Die Kontrolle erfolgt durch die öffentliche
   Meinung und
   die Notwendigkeit, sich erneut zur Wahl stellen zu müssen. In der
   grundsätzlichen Auswirkung von Politik wird meist in zwei
   Verantwortungsarten unterschieden, die als unterschiedliche
   Leitlinien für ein anzustrebendes Gesellschaftsbild dienen:
- Selbstverantwortung (Eigenverantwortung) bedeutet, für sich selbst sowie für das eigene Handeln, Reden und Unterlassen Verantwortung zu tragen.
- Mitverantwortung bedeutet, für andere (insbesondere diejenigen, die dies nur teilweise können) Verantwortung zu übernehmen.
   Mitverantwortung
   und Selbstverantwortung sind als gleichwertige Verantwortungsarten
   anzusehen; oft sind beide in Kombination erforderlich. Im Hinblick
   auf die Aufgaben des Sozialstaats betonen Liberale eher
   die Selbstverantwortung, die sie als Grundlage für
   persönliche Freiheit betrachten.
   Nach liberaler Auffassung soll der Staat erst dann tätig werden,
   wenn der Einzelne, z. B. aufgrund von Krankheit oder
   Arbeitslosigkeit, mit der Selbstverantwortung überfordert ist.
   Staatliche Unterstützungsleistungen sollen hauptsächlich Hilfe
   zur Selbsthilfe sein (→Subsidiaritätsprinzip).
   Sozialdemokraten dagegen
   betonen eher die Mitverantwortung, die sie als Grundlage
   für soziale
   Gerechtigkeit betrachten.
   Sie befürworten deshalb eine staatlich
   institutionalisierte Solidargemeinschaft.
   Der Staat übernimmt die Verantwortung für seine Bürger.
   Liberale kritisieren dies als paternalistisch.
   Ein
   internationales Konzept ist die
   Initiative Schutzverantwortung (Responsibility
   to Protect)
   zum Schutze des Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen
   und Brüchen des humanitären Völkerrechts.
   Verteilungsgerechtigkeit bezeichnet
   die Gerechtigkeit von Verteilungsregeln und
   ihren Ergebnissen. Entsprechend gibt es
   eine Regelgerechtigkeit und
   eine Ergebnisgerechtigkeit.
Die Ergebnisgerechtigkeit ist
    ein Gerechtigkeitskonzept,
    das solche Zustände einer Gesellschaft als gerecht definiert,
    in denen allen Mitgliedern der Gesellschaft der Nutzen aus der
    Gesellschaft („Ergebnis“) in grundsätzlich gleichem Maße
    zukommt, jedoch bei einem Verschulden des
    Mitglieds sein Nutzen aus der Gesellschaft entsprechend gekürzt
    wird. Als Gegensatz zur Ergebnisgerechtigkeit wird
    die Regelgerechtigkeit angesehen.
Antike und Mittelalter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    Aristoteles betrachtet
    die staatlichen Gesetze[1] als Formalobjekt der
    Regelgerechtigkeit, Thomas
    von Aquin in
    teilweisem Anschluss daran das Gemeinwohl.[2] Die
    Gesetzesgerechtigkeit ist für Thomas die allgemeine
    Gerechtigkeit, die er der Verteilungsgerechtigkeit (distributive
    G.) und der Tauschgerechtigkeit (kommutative
    G.) als aus seiner Sicht gesonderte Gerechtigkeitstypen
    gegenüberstellt.
Siehe
    auch: Jedem
    das Seine#Geschichte
Experimentelle Spieltheorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Spiele
    im Bereich der Verteilungsgerechtigkeit erweisen sich häufig als
    eine Kombination von Spielen direkt um ein offen benanntes
    Ergebnis (z. B. Mehrung von Geld) mit Spielen um die
    Spielregeln selbst. Letztere Spiele werden auch als „Metaspiele“
    bezeichnet und sind unter Anderem wegen ihrer internen
    Rückkopplung komplexer als die Spiele um eine einfache
    Nutzfunktion mit festen Regeln: Regelgerechtigkeit ist
    Rahmenbedingung und Spielgegenstand zugleich.
    Scheinbare Paradoxien und
    Unvernünftigkeiten ergeben sich bei solchen kombinierten Spielen
    für den Beobachter, der nur Teilaspekte von Verteilungsspielen
    betrachtet. Im Fall wiederholter Spiele zwischen Gesellschaften
    werden sogar völlige Selbstaufopferungen einzelner Spieler durch
    Metaspiele erklärbar.
    Zur
    Untersuchung der Bewertung von „Gerechtigkeit“ bei der
    Verteilung von Gütern können Variationen
    des Ultimatum-Spiels verwendet
    werden. In den folgenden Beispielen wurde die Sanktionierung von
    Verteilung in einem weltweiten Forschungsprojekt von 12
    US-amerikanischen und einer kolumbianischen Universität
    untersucht.[3] Dabei
    können diese Sanktionierungen auch Nachteile für den
    Sanktionierenden haben, die dieser jedoch hinnimmt:
- „Ultimatum“ für zwei Spieler: Spieler A wird ein Geldbetrag angeboten, den er mit Spieler B teilen muss. Spieler A bietet Spieler B einen Anteil an (zwischen mehr als 0 % und maximal 100 %). Erst wenn Spieler B das Angebot annimmt, werden A und B ihre von A entschiedenen Anteile am Geldbetrag ausgezahlt. Wenn Spieler B das Angebot nicht annimmt, dann erhält keiner etwas. Beide Spieler verlieren.
- „Ultimatum“ für drei Spieler: Wie „Ultimatum“ für zwei Spieler, aber ein dritter Spieler C kann Spieler A zusätzlich „bestrafen“, sollte er A für zu „egoistisch“ halten. Spieler C erhält dazu ohne jede Bedingung einen Geldbetrag und das Recht, Spieler A für ein unangemessenes Angebot an Spieler B zu bestrafen. Dabei bleibt es Spieler C überlassen, zu beurteilen, was ein unangemessenes Angebot sei. Wenn sich Spieler C für eine Bestrafung von A entscheidet, bestimmt er, wie viel Strafe A zahlen muss. Die Kosten der Bestrafung für Spieler C: Ein Drittel des Betrages, den er als Strafe für den Spieler A bestimmt hat.
- „Diktator“ für zwei Spieler: Wie „Ultimatum“ für zwei Spieler, aber B muss das Angebot annehmen. B kann also nicht A durch Verzicht bestrafen.
    Bei
    zwei von den beschriebenen drei „Spielen“ ist die Bestrafung
    mit Kosten verbunden. Damit kann der Bestrafung ein Wert
    zugewiesen werden. Man nimmt an, dass Menschen nur dann selbstlos
    handeln, wenn Egoismus sanktioniert wird. Allerdings gab es
    Unterschiede in der Bewertung der Angemessenheit des Anteils, den
    B von A erhält. In zwei Fällen inAccra (Ghana)
    und bei den Sanquinaga (Kolumbien)
    nahmen B-Spieler Anteile auch dann nicht an, wenn sie zu hoch
    waren. Die B-Spieler lehnten hier nicht nur unangemessenen
    Egoismus ab, sondern auch eine aus ihrer Sicht unangemessene
    Begünstigung ihrer selbst.[4]
Systemtheorie und Ökonometrie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    Für
    diese Grafik wurden aus den Einkommensverteilungen der WIID
    (World Income Inequality Database)[5] für
    jede Verteilung der symmetrisierte Theil-Index, die
    Hoover-Ungleichheit und der Gini-Koeffizient berechnet. Über den
    Gini-Koeffizienten wurden dann die dazugehörigen Differenzen
    zwischen symmetrisiertem Theil-Index und der Hoover-Ungleichheit
    aufgetragen. Jede dieser Differenzen ist eine mit ihrem eigenen
    Informationsgehalt gewichtete Ungleichverteilung abzüglich der
    ungewichteten Ungleichverteilung. Für basierend auf Dezilen
    berechnete Gini-Koeffizienten bis 40 Prozent sind die Differenzen
    meistens negativ.
In geschlossenen
    Systemen ist
    Gleichverteilung in allen Kategorien das wahrscheinlichste
    Ergebnis der in solchen Systemen stattfindenden Prozesse. Die
    Entropie des Systems hat dann ihr Maximum erreicht. Menschliche
    Gesellschaften sind beschränkt offene
    Systeme,
    denn sie können Entropie exportieren, wenn auch nur in einem
    begrenzten Maß. Eine Möglichkeit, die Entropie in
    der Gesellschaft zu senken, ist die Steigerung der
    Ungleichverteilung in irgendeiner von der Gesellschaft
    beeinflussbaren Kategorie. Ressourcen wie Einkommen und Vermögen
    stellen hier eine der wichtigsten Kategorien dar. Was ist hier im
    Ergebnis eine „gerechte“Einkommens- oder Vermögensverteilung?
In
    der Ökonometrie gibt es viele verschiedene Maßzahlen
    für die ungleiche Verteilung von
    Vermögen und Einkommen. In der Wikipedia beschrieben sind
    der Gini-Koeffizient,
    die Hoover-Ungleichverteilung und
    der Theil-Index.
    Die Ökonometrie zeigt, dass der Grad der
    Verteilungsungleichheit von Ressourcen auf Menschen sehr
    verschiedene Auswirkungen hat. Es geht nicht um „Gleichheit
    oder Ungleichheit“, sondern um den Grad von Gleichheit
    beziehungsweise Ungleichheit. Wenn diese Tatsache nicht
    berücksichtigt wird, werden Diskussion über ökonomische
    Gleichheit unnötig kompliziert und normativ.
    Es gibt keinen „Umverteilungsdruck“,
    der rein proportional zur Ungleichverteilung wächst, sondern es
    gibt ein Verhalten, aus dem sich Optimalität ableiten lässt,
    wie anhand der drei Ungleichverteilungsmaße gezeigt werden kann:
- Der Gini-Koeffizient ist ein ohne Bezug zu realen Ausgleichsprozessen konstruiertes Ungleichheitsmaß. Dank seiner Popularität haben Sozialwissenschaftler jedoch viele Erfahrungen[6] sammeln können, welche Bedeutungunterschiedliche Gini-Koeffizienten haben.
- Die Hoover-Ungleichverteilung ist das Einfachste aller Ungleichheitsmaße. Sie beschreibt den Umverteilungsdruck in einer Gleichheit anstrebenden Gesellschaft, in der ein Ausgleich basierend auf vollständiger Information mit minimalem Aufwand erreicht werden könnte.
- Der symmetrisierte Theil-Index (Mittelwert aus Theil-L und Theil-T-Index) ähnelt der Hoover-Ungleichverteilung. Jedoch werden hier die aggregierten einzelnen Abweichungen von der Parität zusätzlich mit ihrer informationstheoretischen Bedeutung gewichtet. Der symmetrisierte Theil-Index beschreibt den Umverteilungsdruck in einem Gesellschaftssystem, in der ein Ausgleich durch zufällige Bewegungen von Menschen und Ressourcen erfolgen würde. (Jedes abgeschlossene Gesellschaftssystem wäre ein solches System. Um intern Ungleichverteilung anwachsen zu lassen, müssen Systeme ihre Umwelt - also häufig den mit Nachbarsystemen geteilten Raum - mit Entropie belasten können, woraus sich dann wieder entsprechende intersystemische Verteilungskonflikte ergeben.)
    Liegt
    der symmetrisierte Theil-Index über der
    Hoover-Ungleichverteilung, dann treibt die Ungleichverteilung
    einen Ausgleich von sich aus an, denn die stochastisch erfolgende
    Umverteilung ist stärker, als eine intelligent kontrollierte
    Umverteilung. (Bei hoher Ungleichverteilung - z. B. bei
    hoher Konzentration von Ressourcen auf wenige Orte im Raum -
    gibt es naturgemäß viel Spielraum für Umverteilung.)
    Liegt
    der symmetrisierte Theil-Index unter der
    Hoover-Ungleichverteilung, dann wäre eine kontrollierte
    Umverteilung wirksamer. Allerdings müsste dann auch bewusst
    Aufwand zur Steuerung der Umverteilung getrieben werden, wodurch
    Kosten entstünden, die einen Gewinn an Gerechtigkeit wieder
    schmälerten. In diesem Bereich hat die Gleichverteilung auch
    schon einen recht hohen Grad erreicht. Völlige Gleichverteilung
    wäre dann maximale Entropie. Leben ist jedoch dadurch
    gekennzeichnet, dass lebende Systeme aktiv einen
    Mindestabstand[7] ihrer
    aktuellen Entropie zur maximalen Entropie bewahren. Hieraus
    ergibt sich die Notwendigkeit eines Mindestmaßes an
    Ungleichheit. In dessen Nähe finden beispielsweise
    skandinavische Gesellschaften ihren Arbeitspunkt, insbesondere
    bei sehr guter Ressourcenversorgung (Norwegen und m.E. auch
    Island).
    Zieht
    man nun die Hoover-Ungleichheit von dem symmetrisierten
    Theil-Index ab und trägt diese Differenz über den zugehörigen
    Gini-Koeffizienten auf (siehe Grafik), dann ergeben sich zwei
    Zonen. Unterhalb eines (basierend auf Dezilen errechneten)
    Gini-Koeffizienten von etwa 40 % sind die sich aus realen
    Einkommensverteilungen ergebenden Differenzen zwischen
    Theil-Index und Hoover-Ungleichheit negativ. Darüber sind sie
    positiv. Beobachtbar ist nun, dass die Wirtschaftsgebiete mit der
    höchsten Lebensqualität alle in der Nähe dieses Durchgangs bei
    40 % durch die Null-Linie angesiedelt sind. In der
    Ressourcenlage der Gegenwart liegt hier ein optimaler Wert für
    Ungleichheit, der sich bei einem freien Spiel der Kräfte von
    selbst einstellt und nicht erst durch normative Steuerung
    angestrebt werden muss. Sehr große Abweichungen von diesem Wert
    (Gini-Koeffizienten unter etwa 20 % oder über etwa 60 %
    bei auf gleich große Dezile verteilten Einkommen[8])
    sind beobachtbar immer mit der Anwendung starker Gewalt
    verbunden.
    Die
    hier beschriebenen nicht-normativen Verhältnisse schreiben dem
    Menschen nicht vor, welche Art von Verteilung gerecht sei,
    sondern sie beschreiben, in welchem unterschiedlichen Grad sich
    Ungleichverteilungen den Menschen darstellen und welche
    informationstheoretische Bedeutung unterschiedliche
    Ungleichverteilungen haben. Die Entscheidung, welche Verteilung
    gerecht sei, bleibt normativ und darum umstritten.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Stefan D. Josten: Ungleichheit, staatliche Umverteilung und gesamtwirtschaftliches Wachstum, 2008, ISBN 978-3-8305-1377-3
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Hochspringen↑ Vgl. insg. Summa theologica, II-II, 57-79; Michael Schramm: Art. Gerechtigkeit, in: LThK 3, Bd. 4, 498-500
- Hochspringen↑ Joseph Henrich u. a.: Costly Punishment Across Human Societies. In: Science. Band 312, 23. Juni 2006,doi:10.1126/science.1127333. Christopher Schrader: Ultimatum auf Fidschi. In: Süddeutsche Zeitung. 23. Juni 2006 (Artikel in der Süddeutschen Zeitung zu Henrich u. a. (2006)).
- Hochspringen↑ Joseph Henrich u. a.: Costly Punishment Across Human Societies. 2006, S. 1767, Abb. 1.
- Hochspringen↑ ISO/IEC DIS 2382-16:1996 definiert diesen Abstand in der Informationstheorie als „Redundanz“.
- Hochspringen↑ Bei der Angabe von Ungleichverteilungskoeffizienten sollten immer Angaben über die Art und Weise der Datenaggregation gemacht werden. Eine Möglichkeit ist, die Art der Quantile zu beschreiben, auf deren Daten sich die Berechnung stützt. In diesem Fall sind das gleich große Dezile. In Hauser/Becker: Verteilung der Einkommen, Gutachten für den Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Frankfurt 2004, S. 96; zitiert in DGB-Präsentation Verteilungsgerechtigkeit, S. 34 werden diese Dezile für Deutschland auch angegeben. Auswertung (Jahr und Gini-Koeffizient): 1998: 38.9 % und 2003: 41.7 %
Moralische Verantwortung
   Im
   Unterschied zu praktischen Aufgabenverantwortungen und
   juristischer Verantwortlichkeit weist Micha H. Werner der
   moralischen Verantwortung einen besonderen Status zu. „Moralische
   Verantwortung kann nicht lediglich als ein Verantwortungstyp unter
   vielen verstanden werden. Ihr kommt vielmehr zugleich der
   Stellenwert einer universalgültigen Metaverantwortung zu, die
   alle anderen Verantwortungsformen zugleich begrenzt und begründet.
   Denn in moralischer Perspektive suchen wir nach Antwort auf die
   Frage, wie wir überhaupt – unter Berücksichtigung aller
   bedingten Verpflichtungen – handeln sollen. Die Zuschreibung
   prospektiver Verantwortung ist keine deskriptive, sondern eine
   präskriptive Äußerung.“[115]
   Stefan
   Gosepath unterscheidet
   primäre und sekundäre moralische Verantwortung. Primär ist die
   Verantwortung, die sich unmittelbar aus dem eigenen Handeln und
   den individuellen Aufgaben ergibt. Sekundär besteht aber auch
   eine allgemeine Verantwortung, erkannte Übel und Zustände zu
   beseitigen, auch wenn man an deren Bestehen oder Zustandekommen
   nicht unmittelbar beteiligt ist. Die Verantwortlichkeit ergibt
   sich allein daraus, dass jemand in der Lage
   ist, Ungerechtigkeiten zu
   beseitigen oder zu mindern.[116] Auf
   diesem Wege öffnet Gosepath den Begriff der Verantwortung auch
   für soziale Fragen und Themen der Gerechtigkeit.
   Dies entspricht der Forderung von Jonas, auch den Altruismus in
   die Betrachtung mit einzubeziehen: „Verantwortung zum Beispiel
   für die Wohlfahrt Anderer ‚sichtet‘ nicht nur gegebene
   Tatvorhaben auf ihre moralische Zulässigkeit hin, sondern
   verpflichtet zu Taten, die zu keinem anderen Zweck vorgehabt
   sind.“[117] Dabei
   ist zu beachten, dass der Begriff Verantwortung noch
   keine Werte als solche beinhaltet.[118] Entsprechend
   stellt Dieter
   Birnbacherfest:
   „Ohne Verantwortlichkeiten gegenüber anderen können wir keinem
   moralischen Vorwürfe machen, dass er das eigene Leben, die eigene
   Gesundheit oder das eigene Glück aufs Spiel setzt oder seine
   Fähigkeiten brachliegen lässt. Mag er sich dadurch noch so sehr
   schaden, er verletzt damit keine wie auch immer geartete
   Verantwortungsnorm.“[119]
Verantwortung in der Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Mit Wirtschaft wird
   der gesamte Lebensbereich beschrieben, in dem der Mensch Waren und
   Dienstleistungen austauscht, um seine ökonomischen Bedürfnisse
   zu befriedigen. In diesem Feld der Lebenswelt gibt es eine
   Vielzahl von Rollen, die verschiedene Menschen einnehmen, sodass
   sich auch sehr unterschiedliche Arten von Verantwortung ergeben.
   Diese Fragen werden in der Wirtschaftsphilosophie und
   in der Wirtschaftsethik thematisiert
   und mit unterschiedlichen weltanschaulichen Perspektiven
   diskutiert.
   Bezogen
   auf einzelne Unternehmen wird die Frage der Verantwortung unter
   dem Stichwort der Corporate
   Social Responsibility diskutiert.
   Die Verantwortung von Unternehmen wird dabei häufig an den
   Interessen der durch die Aktivität des Unternehmens Betroffenen,
   der Stakeholder diskutiert.
   Hierzu zählen neben den Eigentümern die Mitarbeiter, die Kunden
   und Lieferanten, die Bürger der lokalen Gemeinden, in denen das
   Unternehmen tätig ist, der Staat als Empfänger von Steuern und
   auch die Umwelt, sofern und insoweit sie von der Tätigkeit des
   Unternehmens betroffen ist. Für alle diese Interessengruppen hat
   das Unternehmen eine spezifische Teilverantwortung, die über das
   reine Einhalten gesetzlicher Vorschriften hinausgeht. Ein
   schwieriger Teil der Verantwortung ist es, die verschiedenen
   Ansprüche in einem ausgewogenen Verhältnis angemessen zu
   berücksichtigen. Die Durchsetzung von Haftungsansprüchen hängt
   häufig von der Rechtsform und
   der Unternehmensgröße ab.
   Indem
   durch die Politik Vorschriften als Rahmenbedingungen
   der Wirtschaftsordnung gesetzt
   werden, ergibt sich auch hier eine Mitverantwortung am
   wirtschaftlichen Geschehen. Hierbei spielen Fragen
   der Staatsverschuldung und
   die Verantwortung gegenüber zukünftigen
   Generationen,
   die Konjunkturpolitik,
   die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und
   desUmweltschutzes ebenso
   eine Rolle wie der Verbraucherschutz.
   Eine eigenständige Verantwortung kommt den Konsumentenin
   ihrem Kaufverhalten zu,
   da hierdurch den Akteuren auf der Anbieterseite wesentliche
   Impulse gegeben werden. Hier steht beispielsweise der Aspekt der
   Nachhaltigkeit im Konflikt mit der Wegwerfgesellschaft.
Verantwortung in der Wissenschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Der paradigmatische Fall
   für die Verantwortung der Wissenschaft ist der Abwurf
   der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki.
   Hier wurde erstmals für eine Weltöffentlichkeit drastisch
   sichtbar, dass eine Großtechnologie dem
   Menschen einen erheblichen Schaden zufügen kann. Die in der
   Geschichte unhinterfragte Nutzung einer stabilen Natur ist im 20.
   Jahrhundert umgeschlagen in eine Gefährdung von Natur und
   Lebenswelt durch die Anwendung der Ergebnisse der Wissenschaften
   in modernen Technologien. Dieses hat unter anderem Carl
   Friedrich von Weizsäcker in
   einer Reihe von Reden sehr deutlich dokumentiert.[120] Eine
   der Konsequenzen war, dass sich erstmals eine Gruppe von
   Wissenschaftlern, die Göttinger
   Achtzehn öffentlich
   massiv gegen die atomare
   militärische Aufrüstung der Bundeswehr gewendet
   hatte. Eine andere Folge war die von Wissenschaftlern initiierte
   „Pugwash
   Conferences on Science and World Affairs“,
   die wesentlich zur atomaren Abrüstung beigetragen hat.[121] Auf
   der dritten Konferenz im Jahr 1958 hieß es in einer Erklärung:
- „Aufgrund ihrer Sachkenntnis sind die Wissenschaftler in der Lage, die Gefahren und Verheißungen, die sich aus naturwissenschaftlichen Entwicklungen ergeben, frühzeitig zu erkennen. Sie haben dafür eine besondere Kompetenz und tragen andererseits auch eine besondere Verantwortung hinsichtlich der dringendsten Probleme unserer Zeit.“[122]
   Albert
   Einstein ging
   noch darüber hinaus und verwies auf eine allgemeinere
   Verantwortung des Wissenschaftlers, als er an seinen Freund Max
   von Laue schrieb:
- „Deine Ansicht, daß der wissenschaftliche Mensch in den politischen, d.h. menschlichen Angelegenheiten im weiteren Sinne schweigen soll, teile ich nicht. Du siehst ja gerade an den Verhältnissen in Deutschland, wohin solche Selbstbeschränkung führt. Es bedeutet, die Führung den Blinden und Verantwortungslosen widerstandslos zu überlassen. Steckt nicht ein Mangel an Verantwortungsgefühl dahinter? Wo stünden wir, wenn Leute wie Giordano Bruno, Spinoza, Voltaire, Humboldt so gedacht und gehandelt hätten?“[123]
   Der
   ursprüngliche Sinn von Verantwortung in der Wissenschaft ist
   weitgehend deckungsgleich mit dem Berufsethos eines
   Wissenschaftlers, der für die Korrektheit seiner Erkenntnisse
   einsteht, die Sicherheit der von seinen Forschungen unmittelbar
   betroffenen Menschen gewährleistet und einen sinnvollen Umgang
   mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln verantwortet. Die
   Folgen der Forschung, das was nach Veröffentlichung seiner
   Erkenntnisse mit diesen Ergebnissen passiert, liegt nach
   traditionellem Verständnis nicht in seiner Verantwortung. Helmut
   F. Spinner spricht
   hier von der „internen Verantwortung“ des
   Wissenschaftlers.[124] Instanz
   vor der sich ein Wissenschaftler hier rechtfertigt, ist die
   Gemeinschaft der Forscher sowie in ökonomischer Hinsicht,
   die öffentliche
   Hand als
   Finanzier. Neben möglicherweise bestehenden juristischen
   Haftungen geht es hier vor allem um den Wert der
   wissenschaftlichen Reputation.
   Eine
   erweiterte Verantwortung des Wissenschaftlers für die Folgen der
   Forschung sieht Skinner, wenn die Erkenntnisse geeignet sind,
   erhebliche negative Konsequenzen für Menschen zu haben, die von
   der Anwendung nur mittelbar betroffen sind. Hierzu zählt auch der
   mögliche Missbrauch von Forschungsergebnissen (Dual
   Use).
   Themen dieser Art sind Forschungen im Bereich
   der Kerntechnik, Pharmakologie,
   der Medizin,
   der Klimaforschung,
   der Meeresbiologie und
   viele andere mehr. Zu den Aufgaben der Wissenschaftler gehört
   nicht nur, auf mögliche Probleme der Forschungsergebnisse in der
   Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, sondern zugleich solche
   Forschungsergebnisse mitzuliefern, durch die die neuen
   Technologien auch beherrschbar werden, oder auf die Grenzen der
   Beherrschbarkeit deutlich hinzuweisen. Aber selbst wenn die Frage
   der Beherrschbarkeit sich nicht unmittelbar stellt, ist die
   moderne Wissenschaft so weit fortgeschritten, dass mögliche
   Forschung unter Umständen im Widerspruch zu den Wertvorstellungen
   der Gesellschaft stehen, wie es die Debatten
   zur Embryonenforschung,
   aber auch die Entwicklung neuer Pflanzen durch Genmanipulation in
   der Gentechnikzeigen.
   In der Verantwortung der Wissenschaften liegt es, in solchen
   Fällen für eine möglichst sachgerechte Information der
   Gesellschaft zu sorgen, auch wenn diese möglicherweise sich dann
   gegen die Durchführung der Forschung entscheidet.[125] Um
   diesem Anspruch zu genügen, hat zum Beispiel
   die Max-Planck-Gesellschaft einen
   eigenen Kodex für
   ihre Forschungen entwickelt.[126]
Verantwortung und Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Auch
   Journalisten stehen in einem Handlungssystem, so dass für sie
   sowohl die „heroische“ Individualethik als auch eine
   korporative Verantwortung relevant sind.[127] Die
   Verantwortung von Medien und
   den in ihren Systemen handelnden Personen stellt auf die Folgen
   für die von den Veröffentlichungen Betroffenen ab. Das
   Selbstverständnis des Journalisten ist zunächst die Information
   einer interessierten Öffentlichkeit. Dass diese Berichterstattung
   ethischen Anforderungen unterliegt, zeigt sich in normativen
   Regularien wie dem Pressekodex des deutschen
   Presserates,
   dem Ehrenkodex
   für die österreichische Presse oder
   den News
   Councils[128] in
   den USA und anderen Ländern. Der moralische Charakter kommt in
   diesen Kodizes besonders zum Ausdruck, weil es sich um eine
   Selbstbindung der Beteiligten ohne gesetzliche Verpflichtung
   handelt. Herausgeber und Journalisten müssen danach „sich bei
   ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und
   ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewußt
   sein.“[129] Sanktionsmöglichkeiten
   im Bereich der Medien sind einerseits wie in der klassischen
   Individualethik das Gewissen, zum anderen aber auch die Reaktion
   der Öffentlichkeit auf eine Berichterstattung. Konkrete Fragen
   sind die nach dem Schutz von Persönlichkeitsrechten,
   nach der Fairness der Berichterstattung, aber auch der Schutz von
   Personen wie bei einer vorzeitigen Meldung über Ermittlungen der
   Polizei, die den möglichen Opfern Schaden zufügen kann.
Ideengeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Für Hans-Martin
   Schönherr-Mann ist
   das Konzept der Verantwortung Ergebnis der der Aufklärung
   folgenden Emanzipationsprozesse. „Die Emanzipation der
   Bürger im 18. Jahrhundert, die
   der Juden und
   der Arbeiter im 19., die der Frauen und Schwarzen im 20. und der
   Homosexuellen und der diversen Minderheiten im 21. Jahrhundert
   verbindet ein Anspruch auf Mündigkeit im politischen wie im
   privaten Bereich. Daraus resultiert die Freiheit, die eigene
   Lebensform zu wählen und diese nach den eigenen Vorstellungen zu
   gestalten.“[130] Die
   neu gewonnene Mündigkeit erzeugt neue Werte, eine neue Ethik und
   das Gefühl der Verwiesenheit auf die eigene Existenz, das sich in
   neuen Perspektiven in der Philosophie
   von Stirner, Kierkegaard über Nietzsche bis
   hin zu Jaspers, Sartre, Levinas, Derrida und Foucault ausdrückt.
   Einen Zugang aus dem religiösen Empfinden
   gewannen Schweitzer, Bonhoeffer, Buber oder
   auch Küng,
   der ein „Weltethosaus
   emanzipatorischer Perspektive“[131] anstrebt,
   sowie Kommunitaristen wie Amitai
   Etzioni oder
   Denker, die ihren Halt im Anschluss an Kant in
   der Rationalität suchen,
   wie etwa die Vertreter der Diskursethik.
   Verantwortung ist rational begründete Moral, die den der
   Aufklärung folgenden Zerfall der traditionellen Werte
   kompensiert.
- Durch die zunehmende Komplexität der menschlichen Lebensverhältnisse benötigt der Handelnde zunehmende Ermessensspielräume zur Bewältigung seiner Aufgaben.
- In der gesellschaftlichen Entwicklung haben sich die verschiedenen sozialen Subsysteme immer weiter ausdifferenziert, so dass die Koordination verschiedener Rollen zusätzliche, möglicherweise in Konflikt stehende Entscheidungen benötigt.
- Die wachsende wissenschaftliche Durchschaubarkeit langfristiger Akkumulation menschlicher Handlungsfolgen erzeugt ein zusätzliches Wissen über die Gefahren, die vom menschlichen Handeln ausgehen.
- Die zunehmende Geschwindigkeit der Veränderung der Rahmenbedingungen menschlichen Handelns vor allem in den verfügbaren Technologien benötigt immer mehr ein abstraktes Prinzip statt einer festen Ordnung zur Regelung der menschlichen Beziehungen, mit dem auch Fernwirkungen (zeitlich und räumlich) erfasst werden können.
   Wolfgang
   Kersting sieht
   in der „fortschreitenden Ablösung von Handlungskausalität und
   Handlungsintentionalität“ im Verantwortungsbegriff
   interessegebundene gesellschaftliche Konstruktionen, „denen kein
   natürliches Maß innewohnt, die zur Maßlosigkeit
   tendieren.“[133] Dies
   spiegelt sich in der Debatte um „Niedergang oder Wiederkehr von
   Werten in der politischen Ethik“.[134]
Aristoteles[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Bereits
   Aristoteles hat den Zusammenhang von moralischen und gesetzlichen
   Normen mit der Verantwortung diskutiert. Die Zurechnung von
   Handlungen erfolgt für ihn unter der Annahme von
   Handlungsfreiheit. Dabei berücksichtigt er bereits
   Einschränkungen der Verantwortung aufgrund äußerer Umstände,
   kennt aber andererseits auch das Prinzip „Unwissenheit schützt
   vor Strafe nicht“ sowie die Berücksichtigung von indirekten
   Folgen.
- „Dafür legen nicht bloß die Einzelnen für sich, sondern auch die Gesetzgeber selbst Zeugnis ab. Denn sie züchtigen und strafen die, welche Böses tun, soweit es nicht aus Zwang oder unverschuldeter Unwissenheit geschehen ist; die aber das Gute tun, zeichnen sie aus, wobei ihre Absicht ist, die einen zu ermuntern, die anderen abzuschrecken. Niemand aber muntert zu Dingen auf, die nicht bei uns stehen und nicht freiwillig sind, da es gar nichts nützen könnte, wenn man sich überreden ließe, keine Hitze oder Schmerz oder Hunger oder sonst dergleichen zu empfinden. Denn man empfände es doch. Selbst die Unwissenheit bestraft das Gesetz, wenn sich herausstellt, dass man an ihr selber schuld ist. So trifft die, die sich in der Trunkenheit vergehen, ein doppeltes Strafmaß, weil die Ursache in dem Betrunkenen selbst liegt. Es stand bei ihm, sich nicht zu betrinken. Die Trunkenheit aber war die Ursache seiner Unwissenheit. Auch die, welche eine Bestimmung der Gesetze nicht kennen, die sie kennen sollten und unschwer kennen könnten, trifft Strafe.“ (EN III 7, 1113b Ende)
   Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung,
   früher: culpa)
   bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges. Die
   Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 Abs.
   1 S. 1 BGB).
   Außerhalb des Deliktsrechts spricht
   man meist von Vertretenmüssen.
   Im Strafrecht dagegen
   heißt die entsprechende Wertungsstufe Schuld (u.a. § 46 Abs.
   1 S. 1 StGB).
   Das
   Deliktsrecht (vgl. etwa § 823 BGB)
   ist „zivilrechtgewordenes Strafrecht“, freilich auf dem Stand
   der Strafrechtswissenschaft, den diese bei Inkrafttreten
   des Bürgerlichen
   Gesetzbuches erreicht
   hatte. Die Prüfungsreihenfolge entspricht daher dem damals im
   Strafrecht herrschenden Verständnis: Vorsatz und Fahrlässigkeit
   gelten als Schuldformen, nicht wie im heutigen Strafrecht als
   Bestandteile des subjektiven Tatbestands.
   Das
   Verschulden setzt Verschuldens-
   beziehungsweise Deliktsfähigkeit voraus.
   Altersmäßig wird in Deutschland bei der Deliktsfähigkeit
   nach § 828 BGB
   differenziert: Für unerlaubte
   Handlungen muss
   der Schädiger bereits das 7. Lebensjahr, bei Unfällen mit
   Kraftfahrzeugen oder Schienen- oder Schwebebahnen mindestens das
   10. Lebensjahr vollendet haben. Die Verschuldensfähigkeit ist für
   Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre sind, im Strafrecht stets
   ausgeschlossen (§ 19 StGB).
   Für besondere Fälle kann auch Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)
   oder verminderte
   Schuldfähigkeit (§ 21 StGB)
   vorliegen. Dies korrespondiert im Zivilrecht mit der
   Deliktunfähigkeit (§ 827, § 829 BGB).
   Für
   eigenes, freilich vermutetes Verschulden haftet, wer
   einen Verrichtungsgehilfen bestellt,
   der einem anderen einen Schaden verursacht. Das Verschulden
   anderer kann aber auch zugerechnet werden: So sieht das
   Bürgerliche Recht in§ 278 BGB
   vor, dass das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen dem
   Geschäftsherrn zugerechnet wird. Juristische
   Personen haften
   gegebenenfalls über § 31, § 89 BGB
   für das Verschulden ihrer Organe,
   z. B. des Vorstandes.
Immanuel Kant
   Immanuel
   Kant hat den Begriff der Verantwortung noch nicht explizit
   diskutiert. Seine Philosophie ist jedoch für die Denkfigur der
   Verantwortung von besonderer Bedeutung, weil er den Menschen als
   Persönlichkeit auffasste, die ihre Handlungen autonom
   (selbstbestimmt) in Freiheit ausführen kann und der diese
   Handlungen deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch als
   moralisches Urteil zuzurechnen sind.[135] "Zurechnung
   (imputatio) in moralischer Bedeutung ist das Urteil, wodurch
   jemand als Urheber (causa libera) einer Handlung, die alsdann Tat
   (factum) heißt und unter Gesetzen steht, angesehen wird; welches,
   wenn es zugleich die rechtlichen Folgen aus dieser Tat bei sich
   führt, eine rechtskräftige (imputatio iudiciaria s. valida),
   sonst aber nur eine beurteilende Zurechnung (imputatio
   diiudicatoria) sein würde."[136] Bereits
   Kant hatte auf die Einschränkungen der Zurechenbarkeit aufgrund
   empirischer Gegebenheiten deutlich hingewiesen: "Unsere
   Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen
   werden. Wieviel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wieviel der
   bloßen Natur und dem unverschuldeten Fehler des Temperaments oder
   dessen glücklicher Beschaffenheit (merito fortunae) zuzuschreiben
   sei, kann niemand ergründen und deshalb auch nicht nach völliger
   Gerechtigkeit richten".[137]
   Bei
   Kant ist die Verantwortung vor Gott bereits ein nur abstraktes
   Prinzip, eine Denkfigur. Der praktische Maßstab ist das Gewissen.
   Nach Kant funktioniert das Gewissen nur, wenn man es sich wie
   einen unabhängigen Beobachter vorstellt, der seine Stellung
   unabhängig vom subjektiven Wollen des Betroffenen „genötigt“
   durch die Vernunft bezieht. Das Gewissen ist eine natürliche
   Einrichtung des Geistes, der der Mensch nicht entrinnen kann und
   die in ihm als Richter fungiert. Wegen der Allgemeingültigkeit
   des Anspruchs kann man das Gewissen mit Gott gleichsetzen. „so
   wird das Gewissen als subjectives Princip einer vor Gott seiner
   Taten wegen zu leistenden Verantwortung gedacht werden müssen; ja
   es wird der letztere Begriff (wenn gleich nur auf dunkele Art) in
   jenem moralischen Selbstbewußtsein jederzeit enthalten
   sein.“[138] Die
   Vorstellung eines Gottes bleibt aufgrund der Grenzen der Vernunft
   allerdings nur eine Idee. „Der Begriff von der Religion
   überhaupt ist hier dem Menschen bloß ‚ein Prinzip der
   Beurteilung aller seiner Pflichten als göttliche Gebote’.“[139]
Kierkegaard[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Søren
   Kierkegaard war
   der erste Philosoph, der sich mit der Frage der Verantwortung aus
   einem existenziellen Bedürfnis heraus auseinandersetzte.[140] Für
   Kierkegaard entziehen sich Fragen des Glaubens und der Moral der
   vernünftigen Deutung. Der Mensch ist in seinen Entscheidungen
   frei und deshalb auf sich selbst angewiesen. Der Mensch ist der,
   der durch Wahl „für das, was er als das Zufällige ausschließt,
   eine wesentliche Verantwortung übernimmt im Hinblick darauf, dass
   er es ausgeschlossen hat.“ (EO[141] 827)
   Doch im Wissen um seine Freiheit, die Notwendigkeit, eine Wahl
   treffen zu müssen, bleibt der Mensch auf der Suche nach dem Sinn
   des Lebens.
   Kierkegaard unterschied drei Stadien der menschlichen Existenz,
   die dieser auf der Suche nach dem Sinn durchlaufen kann, das
   ästhetische, das ethische und das religiöse.
   Der
   ästhetische Mensch empfindet Schwermut, weil er seinem Schicksal
   ausgesetzt ist. Das Ästhetische ist keine Wahl zwischen Gut und
   Böse, sondern die Indifferenz.
   (EO 728) Es ist das Unmittelbare, das lustvolle, sich selbst
   genießende Leben im Moment, in dem der Mensch sich nur auf sich
   selbst bezieht und deshalb frei von Verantwortung ist. Doch dieses
   Leben bringt keine Erfüllung; es ist oberflächlich und
   affektiert. Die unerfüllte Suche treibt den ästhetischen
   Menschen in die Verzweifelung. „Jeder Mensch, der nur ästhetisch
   lebt, hat darum ein heimliches Grauen vor dem Verzweifeln, denn er
   weiß sehr wohl, daß das, was die Verzweifelung hervorbringt, das
   Allgemeine ist, und er weiß zugleich, daß das, worin er sein
   Leben hat, die Differenz ist. Je höher ein Individuum steht,
   um so mehr Differenzen hat es vernichtet oder ist darüber
   verzweifelt, immer aber behält es eine Differenz übrig, die es
   nicht vernichten will, in der es sein Leben hat.“ (EO 789)
   Einen
   Fortschritt findet der Mensch im ethischen Leben als dem zweiten
   Stadium. Erst wenn der Mensch sich nicht nur zu sich selbst
   verhält, sondern seine Verantwortung auf die Gesellschaft
   richtet, findet er für sich die existenzielle Lebensweise. Er
   übernimmt im ethischen Stadium nun auch Verantwortung für seine
   Mitwelt. „Wer sich selber aber ethisch wählt, der wählt sich
   konkret als dieses bestimmte Individuum; das Individuum bleibt
   sich da als dieses bestimmten Individuums bewußt, mit den
   besonderen Gaben und Neigungen, Trieben und Leidenschaften,
   beeinflußt von einer bestimmten Umgebung, kurz als dieses
   bestimmte Produkt einer bestimmten Welt. Aber indem ein Mensch
   sich also seiner selbst bewußt wird, übernimmt er das alles und
   unterwirft es seiner Verantwortung. Er häsitiert [zögert] nicht,
   ob er das Einzelne mitnehmen soll oder nicht; denn er weiß es,
   daß etwas viel Höheres verloren geht, wenn er es nicht thut.“
   (EO 816) Doch auch im Ethischen kann der Mensch die Zweifel und
   damit seine Verzweifelung nicht überwinden. „Der Ethiker führt
   nur die Verzweifelung zu Ende, die der höhere Ästhetiker bereits
   begonnen, aber willkürlich abgebrochen hat; denn mag die
   Differenz noch so groß sein, sie ist doch nur relativ.“ (EO
   790)
   Das
   dritte Stadium der Existenz ist das religiöse Stadium. In diesem
   löst sich der Mensch von allem, was er mit der Vernunft bestimmen
   kann. Hier hat auch Verantwortung keine Bedeutung mehr. Der Mensch
   wählt Gott durch die Reue. „Er bereut sich in sich selbst
   zurück, zurück in die Familie, zurück in das Geschlecht, bis er
   sich selbst findet in Gott. Nur unter dieser Bedingung kann er
   sich selbst wählen, und dies ist die einzige Bedingung, die er
   will, denn so nur vermag er sich selbst absolut zu wählen."(EO
   774)
   Verantwortung
   entsteht somit für Kierkegaard durch eine Wahl des ethischen
   Lebens. „Das Gute ist dadurch, daß ich es will, und sonst ist
   es gar nicht.“ (EO 784) Verantwortung ist auf das weltliche
   Leben gerichtet und spielt im religiösen Stadium keine Rolle
   mehr, wo nur noch der Glaube und die ernsthaft empfundene Reue
   zählen. Kierkegaard hat mit seinen Gedanken Impulse für
   die Existenzphilosophie und
   für den Strukturalismus und
   den Poststrukturalismus als
   der Philosophie der Differenz gesetzt.
Nietzsche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Friedrich
   Nietzsche stellte
   einen unmittelbaren Zusammenhang mit der aus
   der Aufklärung folgenden
   Erfahrung her, „daß kein Gott für uns sorgt und es kein
   Sittengesetz giebt“[142] Für
   ihn folgte daraus: „Sobald man nicht mehr an Gott und an die
   Bestimmung für ein Jenseits glaubt, wird der Mensch
   verantwortlich für alles Lebendige“[143] Wer
   an eine höhere Instanz glaubt, die den Menschen richtet, begeht
   einen „Irrthum der Verantwortlichkeit“[144] Vielmehr
   entsteht aus der Tatsache, dass man sich gegenüber niemandem
   moralisch verantworten muss, die Einsicht einer
   „Verantwortlichkeit gegen sich selber“[145]
   Aus
   der erkannten Selbstverantwortung entsteht nun für Nietzsche die
   Aufgabe, eine Philosophie der Zukunft zu entwerfen. „Sobald nun
   jene zwei Trostmittel, das Platos und das Muhameds, dahin gefallen
   sind und kein Denker mehr an der Hypothese eines ‚Gottes’ oder
   ‚ewiger Werthe’ sein Gewissen erleichtern kann, erhebt sich
   der Anspruch des Gesetzgebers neuer Werthe zu einer neuen und noch
   nicht erreichten Furchtbarkeit.“[146] Derjenige,
   der die Verantwortung übernehmen muss, ist ein neuer Menschentyp,
   der Übermensch,
   der über eine Herrenmoral verfügt
   und bereit ist zur Umwertung
   aller Werte.
   „Umwerthung aller Werte, das ist meine Formel für einen Akt
   höchster Selbstbesinnung für die Menschheit“[147]Nietzsche
   beschrieb diesen neuen Menschen auch als „Freigeist“, den
   „guten Europäer“ oder die „neuen Philosophen“. Er ist
   „das von der Sittlichkeit der Sitte wieder losgekommene, das
   autonome übersittliche Individuum“[148] Es
   geht nun darum, die „Menschen die Zukunft des Menschen als
   seinen Willen, als abhängig von einem Menschen-Willen zu lehren
   und grosse Wagnisse und Gesamt-Versuche von Zucht und Züchtigung
   vorzubereiten, um damit jener schauerlichen Herrschaft des Unsinns
   und Zufall, die bisher ‚Geschichte’ hiess, ein Ende zu
   machen“[149]
Max Weber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   In Politik
   als Beruf unterscheidet Max
   Weber das
   Spannungsfeld, in dem Politiker/innen handeln, durch den
   scheinbaren Widerspruch einer "Leidenschaft im Sinne von
   Sachlichkeit". Politiker/innen - zumindest solche, die den
   "Beruf" zur Politik haben - zeichnen sich durch "Hingabe
   an eine Sache" aus. Dazu bedarf es eines Mindestmaßes an
   Gesinnung (Gesinnungsethik)
   und dazu des nötigen Augenmaßes (Verantwortungsethik).
   Politiker dürfen aber auch nicht "steril aufgeregt"
   sein - die Gesinnung muss authentisch sein,
   muss durch die Verantwortungsethik jedoch eingezäumt werden.
   Insofern erscheint die Verantwortung als Widerspruch zu, aber auch
   als Voraussetzung für politische Gesinnungshaltungen.
- „Es ist ein abgrundtiefer Gegensatz, ob man unter der gesinnungethischen Maxime handelt - religiös geredet: ‘Der Christ tut recht und stellt den Erfolg Gott anheim’ -, oder unter der verantwortungsethischen: daß man für die (voraussehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat.“[150]
- „Denn wenn es in Konsequenz der akosmistischen Liebesethik heißt: ‘dem Übel nicht widerstehen mit Gewalt’, so gilt für den Politiker umgekehrt der Satz: du sollst dem Übel gewaltsam widerstehen, sonst bist du für seine Überhandnahme verantwortlich.“[151]
Schweitzer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Albert
   Schweitzer richtete
   sein Denken am Ideal der Humanität aus.
   „Tiefe Religion und tiefes Denken haben miteinander das
   Humanitätsideal geschaffen und verkündet. Von ihnen haben wir es
   übernommen. Wir bekennen uns zu ihm und sind überzeugt, daß es
   das ethische Grundelement wahrer Kultur ist.“ (GW[152] 5,
   169) Das Motto seiner
   Ethik, die er auch praktisch versuchte zu leben, lautet „Ehrfurcht
   vor dem Leben“. Die Verantwortung für andere Lebewesen ist
   begründet durch eine naturhaft vorgegebene Lebensbejahung, wobei
   der Mensch eine Sonderstellung einnimmt: „Im ethischen Menschen
   kommt das Naturgeschehen in einen Widerspruch mit sich selbst. Die
   Natur kennt nur blinde Lebensbejahung. Der in den Kräften und
   Lebewesen auftretende Wille zum Leben ist bestrebt, sich
   durchzusetzen. Im Menschen aber kommt dieses natürliche Bestreben
   in Spannung mit einem geheimnisvollen anderen. Die Lebensbejahung
   strengt sich an, die Lebensverneinung in sich aufzunehmen, um
   anderen Lebewesen in Hingebung zu dienen und sie, eventuell durch
   Selbstaufopferung, vor Schädigung und Vernichtung zu bewahren.“
   (GW 2, 355)
   Die
   Verantwortlichkeit des Menschen kommt in besonderem Maße in
   Konfliktsituationen zum Ausdruck. Hier ist der Mensch auf sich
   selbst angewiesen und keiner kann ihm die Entscheidung abnehmen.
   „Nur subjektive Entscheide kann der Mensch in den ethischen
   Konflikten treffen. Niemand kann für ihn bestimmen, wo jedes Mal
   die äußerste Grenze der Möglichkeit des Verharrens in der
   Erhaltung und Förderung von Leben liegt. Er allein hat es zu
   beurteilen, indem er sich dabei von der aufs höchste gesteigerten
   Verantwortung gegen das andere Leben leiten läßt.“ (GW 2, 388)
   Schweitzer hat dies an einem einfachen Erlebnis deutlich gemacht:
   „Ich kaufe Eingeborenen einen jungen Fischadler ab, den sie auf
   einer Sandbank gefangen haben, um ihn aus ihren grausamen Händen
   zu erretten. Nun aber habe ich zu entscheiden, ob ich ihn
   verhungern lasse oder ob ich täglich soundso viele Fischlein
   töte, um ihn am Leben zu erhalten. Ich entschließe mich für das
   letztere. Aber jeden Tag empfinde ich es als etwas Schweres, daß
   auf meine Verantwortung hin dieses Leben dem andern geopfert
   wird." (GW 1, 243)
Bonhoeffer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Ein
   außergewöhnliches Beispiel bewusst gelebter Verantwortung aus
   dem Glauben war Dietrich
   Bonhoeffer,
   der sich von Anbeginn öffentlich gegen
   den Nationalsozialismus stellte,
   aktiv den Widerstand unterstützte
   und schließlich kurz vor Ende des Krieges im KZ
   Flossenbürg ermordet
   wurde. Bonhoeffer verband seinen hohen theoretischen Anspruch mit
   einer dem gerecht werdenden Lebenshaltung.
   Bonhoeffers
   persönliches Leitmotiv war „das Wirklichwerden der
   Offenbarungswirklichkeit Gottes in Christus unter seinen
   Geschöpfen.“ (DBW 6,[153] 34).
   Das Gute war für ihn nicht der Wert eines Seienden oder einer
   Handlung, sondern die Wirklichkeit Gottes. „Das Gute ist nichts
   ohne dieses Wirkliche, und dieses Wirkliche ist nichts ohne das
   Gute.“ (DBW 6, 35) Bonhoeffer vertrat eine Verantwortungsethik,
   weil er nur in dieser Glauben und Handeln in Einklang sah. Die
   Gesinnungsethik hat keinen unmittelbaren Bezug zur Tat, der Erfolg
   einer Erfolgsethik ist gut, benötigt aber nicht den Glauben als
   Grundlage und kann deshalb abweichende Werte verfolgen. Beide
   bleiben an der Oberfläche. (DBW 6, 37) Den richtigen Weg zur
   Verantwortung findet der Mensch, wenn er sein praktisches Leben im
   Glauben führt. „Diese echte Verantwortung besteht in der
   Ausrichtung der konkreten Gestalt der göttlichen Mandate auf
   ihren Ursprung, ihren Bestand und ihr Ziel in Jesus Christus.“
   (DBW 6, 57) Christliche Ethik kann für Bonhoeffer nicht in der
   Theorie verhaftet bleiben. „Hier kann Entscheidung und Tat nicht
   mehr dem Einzelnen in sein Gewissen geschoben werden, sondern hier
   gibt es konkrete Gebote und Weisungen, für die Gehorsam gefordert
   wird.“ (DBW 6, 89) Die Verantwortung liegt nicht mehr nur beim
   Einzelnen, sondern die ganze Kirche ist gefordert. Wer den
   Gehorsam nicht leistet, kann sich vor Gott nicht verantworten.
   Deshalb sah Bonhoeffer auch die Bekennende
   Kirche als
   einzig legitime Vertretung der evangelischen Christen in der
   Nachfolge Christi in der Zeit
   des Nationalsozialismus.
   Er betonte, dass „wir durch unsere Geschichte objektiv in einen
   bestimmten Erfahrungs-, Verantwortungs- und
   Entscheidungszusammenhang gestellt sind, dem wir uns ohne
   Abstraktion nicht mehr entziehen können.“ (DBW 6, 88) In diesem
   Sinne lässt sich Verantwortung aus Glauben und politische
   Verantwortung des Christen nicht trennen.[154] Bonhoeffer
   widersprach der teilweise im Lutheranismus verbreiteten
   Interpretation der Zwei-Reiche-Lehre,
   dass das Glaubensleben und das öffentliche Leben in der Praxis
   getrennt werden könnten.
   Wie
   die Eltern für ihre Kinder so übernimmt der Christ als
   Stellvertreter Gottes Verantwortung in der Wirklichkeit (DBW 6,
   257) Diese Stellvertretung erfolgt in der „Nachfolge“ Christi.
   (1937, DBW 4) Aus dieser Position des Nachfolgers ist der Mensch
   zur Zivilcourage aufgefordert
   und im Grenzfall in den Konflikt des Widerstandes gegen positive
   Gesetze geraten. „Es gibt kein Gesetz, hinter dem der
   Verantwortliche hier Deckung suchen könnte. Es gibt auch kein
   Gesetz, das den Verantwortlichen angesichts solcher Notwendigkeit
   zu dieser oder jener Entscheidung zu zwingen vermöchte. Es gibt
   angesichts dieser Situation nur den völligen Verzicht auf jedes
   Gesetz, verbunden mit dem Wissen darum, hier in freiem Wagnis
   entscheiden zu müssen.“ (DBW 6, 274) Die durch einen
   Gesetzesverstoß entstehende Schuld muss ein Christ auf sich
   nehmen, wenn er in der Nachfolge Christi steht, der die Schuld der
   Menschen ohne Sünde trug. (DBW 6, 276)
   Bonhoeffer
   betonte die Freiheit des Menschen, verantwortlich zu handeln:
   „Verantwortung und Freiheit sind einander korrespondierende
   Begriffe. Verantwortung setzt sachlich – nicht zeitlich –
   Freiheit voraus, wie Freiheit nur in der Verantwortung bestehen
   kann. Verantwortung ist die in der Bindung an Gott und an den
   Nächsten allein gegebene Freiheit des Menschen.“ (DBW 6, 283)
   Wer um seine Freiheit weiß, weiß auch um seine Verantwortung.
   Im
   Anschluss an Bonhoeffer forderte die Vollversammlung
   des Ökumenischen
   Rates der Kirchen 1948
   in Amsterdam eine „verantwortliche Gesellschaft“, die sich an
   Freiheit und Gerechtigkeit ausrichtet.[155] Martin
   Honecker definierte
   hierzu: „eine verantwortliche Gesellschaft ist eine solche, in
   der Freiheit Freiheit von Menschen ist, die sich für
   Gerechtigkeit und öffentliche Ordnung verantwortlich wissen, und
   in der jene, die politische Autorität oder wirtschaftliche Macht
   besitzen, Gott und den Menschen, deren Wohlfahrt davon abhängt,
   für ihre Ausübung verantwortlich sind.“[156]
Sartre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Im Existenzialismus Jean-Paul
   Sartres wird
   das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung radikalisiert. Der
   Mensch ist verurteilt zur Freiheit und trägt deshalb die
   Verantwortung für alle Handlungen in der Welt. (SN[157] 950)
   Der Mensch ist das Subjekt, das Für-sich, das den Zustand der
   Welt als sein eigenes Produkt hinnehmen muss. Die Übernahme der
   absoluten Verantwortlichkeit ist die Konsequenz der totalen
   Freiheit. „Was mir zustößt, stößt mir durch mich zu, und ich
   kann weder darüber bekümmert sein, noch mich dagegen auflehnen,
   noch mich abfinden.“ (SN 951) Der Mensch kann sich seinem
   Schicksal nicht entziehen, „sofern letztlich meine Geworfenheit,
   das heißt meine Faktizität,
   lediglich darin besteht, dass ich verurteilt bin, vollständig für
   mich selbst verantwortlich zu sein.“ (SN 955)
   Indem
   der Mensch seine Freiheit und Verantwortung anerkennt, wählt der
   Mensch sich selbst. Er schafft einen Entwurf des Lebens und dieser
   ist sein Bild des Menschen. Er wird zum allgemeinen Gesetzgeber.
   „Wenn wir sagen, der Mensch wählt sich, verstehen wir darunter,
   jeder von uns wählt sich, doch damit wollen wir auch sagen, sich
   wählend wählt er alle Menschen.“ (EH[158] 151)
   Wer sich selbst als frei und verantwortlich betrachtet, gesteht
   auch allen anderen diese Freiheit zu und fordert von ihm
   Verantwortung. Die Freiheit des anderen ist die Grenze der eigenen
   Freiheit. Dies bedeutet, dass die Einsicht in seine Geworfenheit
   den Menschen nicht isoliert, sondern ihm die Zugewandtheit auf
   andere Menschen, eine Humanität erst ermöglicht. Andererseits
   ist Verantwortung eine Bürde.[159]
Jaspers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Ein
   Schlüsselbegriff im philosophischen Denken von Karl
   Jaspers ist
   der der Grenzsituation.[160] Die
   Grundsituation des Menschen ist, dass er sich als jemand bewusst
   ist, der in einem Leben steht, das er bewältigen muss. Hierzu
   gehört auch das Wissen, dass er krank sein kann oder sterben
   muss. Eine Grenzsituation entsteht immer dann, wenn er in seinem
   Schicksal mit grundlegenden krisenhaften Situationen konfrontiert
   ist, denen er ausgeliefert ist, ohne sie abwenden zu können und
   ohne über ein Mittel zu verfügen, wie er sie bewältigen kann;
   „sie sind wie eine Wand, an die wir stoßen, an der wir
   scheitern.“[161]
   Um
   Grenzsituationen wie die Begegnung mit dem Tod, der
   unabweisbaren Geschichtlichkeit oder
   der nicht mehr umkehrbaren Schuld zu bewältigen, muss sich der
   Mensch ihnen nach Jaspers stellen. „Auf Grenzsituationen
   reagieren wir darum sinnvoll nicht durch Plan und Berechnung, um
   sie zu überwinden, sondern durch eine ganz andere Aktivität, das
   Werden der in uns möglichen Existenz; wir werden selbst, indem
   wir in die Grenzsituation offenen Auges eintreten. […]
   Grenzsituationen erfahren und Existieren ist dasselbe.“[162]
   Wenn
   der Mensch im Scheitern Schuld auf sich geladen hat, muss er sich
   dieser stellen und die Verantwortung übernehmen. Nur so tritt er
   in die Grenzsituation ein. Mit dem Annehmen der Verantwortung
   entspricht der Mensch der „nicht aufhörenden Forderung zum
   Anderswerden“.[162] Jaspers
   hat diese Auffassung in einer Vielzahl politischer Stellungnahmen
   nach dem Zweiten Weltkrieg für sich persönlich umgesetzt.
Levinas[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Programmatisch
   stellt Emmanuel
   Lévinas fest,
   es sei „nicht ganz unwichtig zu wissen, ob der egalitäre und
   gerechte Staat, in dem der Mensch seine Erfüllung findet (und den
   es einzurichten und vor allem durchzuhalten gilt), aus einem Krieg
   aller gegen alle hervorgeht oder aus der irreduziblen
   Verantwortung des Einen für alle und ob er auf Freundschaften und
   Gesichter verzichten kann."[163] Für
   Lévinas ist es die Begegnung mit dem anderen Menschen
   von-Angesicht-zu-Angesicht, aus der Verantwortung
   entsteht.[164] Der
   Andere begegnet dem Subjekt, ohne dass es darauf Einfluss nehmen
   kann. Er ist ein Widerfahrnis für das Subjekt.[165] Der
   Andere erhält hierdurch den Anspruch als ein Eigenes anerkannt zu
   werden. Dies ist die Verantwortung des Subjektes gegenüber dem
   Anderen.
   Dem
   Subjekt ist es existenziell unmöglich, „sich der Verantwortung,
   der Sorge und des Einstehens für den Anderen zu
   entziehen.“[166] Durch
   diese unabweisbare Forderung des Anderen wird so die Freiheit und
   Spontaneität des Subjektes infrage gestellt. Der Arzt erhält die
   Verantwortung für seinen Patienten, indem dieser sich den Arzt
   als Verantwortlichen erwählt.[167] Im
   Vollzug seiner Verantwortung ist der Arzt dem Patienten
   ausgesetzt.[168] Es
   entsteht eine besondere Intimität und Nähe, die Levinas mit
   einer Liebesbeziehung vergleicht. Der Verantwortliche muss sich
   mit Rolle des Anderen, dem er nicht ausweichen kann,
   identifizieren. Bestimmend ist die „Nicht-Indifferenz der
   Verantwortung bis hin zur Stellvertretung für den Nächsten.“[169]
   Aus
   dem Verhältnis zum Anderen ergibt sich bei Levinas ähnlich wie
   bei Schweitzer oder Sartre eine Ethik des Humanismus, die jedem
   eine Mitverantwortung für die schrecklichen Handlungen wie
   im Holocaust,
   für die Zerstörungen der Natur oder für die Ungerechtigkeit und
   den Hunger aufgrund der Armut in der Welt zuweist. „Der Mensch
   gehört nicht zu einer Gesellschaft, die ihren Mitgliedern eine
   begrenzte Verantwortung überträgt. Er ist Mitglied einer
   Gesellschaft mit unbeschränkter
   Verantwortung.“[170] Verantwortung
   realisiert sich in Gerechtigkeit. „Von selbst findet nun die
   Verantwortung eine Grenze, entsteht die Frage: 'Was habe ich
   gerechterweise zu tun?' Gewissensfrage. Es braucht die
   Gerechtigkeit, das heißt den Vergleich, die Koexistenz, die
   Gleichzeitigkeit, das Versammeln, die Ordnung, das Thematisieren,
   die Sichtbarkeit der Gesichter und deshalb die Intentionalität
   und den Intellekt der Intentionalität und dem Intellekt die
   Verstehbarkeit des Systems und insofern auch eine gemeinsame
   Gegenwart auf gleicher Ebene, der der Gleichheit, wie vor einem
   Gericht.“[171]
Etzioni[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Für Amitai
   Etzioni ist
   Verantwortung ein wesentliches Element
   einer kommunitaristisch orientierten
   Gemeinschaft. In seinem Buch Die
   Verantwortungsgesellschaft entwickelt
   er Kriterien, die eine gute Gesellschaft ausmachen. Anzustreben
   ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ordnung und
   Autonomie.[172] Er
   vertritt die These „daß der Ruf nach mehr sozialer
   Verantwortung [...] nicht auf die Einschränkung individueller
   Rechte zielt, daß vielmehr starke Rechte und ein hohes Maß an
   Verantwortung zusammengehören.“[173] Durch
   eine in der Gegenwart immer mehr ausgeweitete individuelle
   Freiheit gehen moralische Werte verloren und es werden die
   „ohnehin schon geschwächten Fundamente der sozialen Tugenden
   weiter ausgehöhlt.“[172] Etzioni
   appelliert stattdessen für die Ausbildung eines Gemeinsinns, der
   der Stimme der Moral folgt, eine freiwillige Übernahme von
   Verantwortung anstrebt und als Wert die goldene Mitte ähnlich
   der Tugendethik bei
   Aristoteles setzt. „Gemeinschaften verfügen oft über starke
   moralische Stimmen und können darum hilfreich sein, eine soziale
   Ordnung zu bewahren, die sich maßgeblich auf Wertverpflichtungen
   stützt und von freiwilliger Natur ist, anstatt erkauft oder
   erzwungen zu sein.“[174] Hiermit
   wendet er sich sowohl gegen den ungezügelten Kapitalismus als
   auch gegen einen paternalistischen Staat.
Verantwortung als Thema der Kunst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
   Eine
   kritische Auseinandersetzung mit der Verantwortung im Zweiten
   Weltkrieg ist
   das Drama Draußen
   vor der Tür vonWolfgang
   Borchert.
   Die Verantwortung der Wissenschaften thematisiert Friedrich
   Dürrenmatt in Die
   Physiker.
   Ähnlich verhandelt Heinar
   Kipphardt im
   Theaterstück In
   der Sache J. Robert Oppenheimer die
   Verantwortung des Physikers für die Verwendung seiner Erfindung
   aus dem Manhattan-Projekt.
   Auch der Komponist John
   Adams greift
   das Thema in seiner Oper Doctor
   Atomic auf.
Zitate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
- von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ (Erster Satz desGrundgesetzes)
- Unsere Würde unterscheidet uns von allen anderen innerweltlichen Wesen; in ihr erfahren wir unsere Verantwortung; wir tragen Verantwortung für uns selbst und für andere. - Deutsche Bischofskonferenz
- „Unser Handeln ist immer in gewissem Maße von Verantwortung durchleuchtet. Das Wesen dieser Verantwortung bildet die dauernde Spannung zwischen unserem ‚ich’ als dem Subjekt unseres Handelns und der Erfahrung von etwas außerhalb von uns – irgendeines ‚Gesetzes’ oder eines Richterstuhls, die unser Handeln richten, irgendeines ‚untersuchenden Auges’, das man nicht belügen kann, weil es alles sieht und sich alles gut merkt, einer unendlich weisen und gerechten Instanz, die imstande ist, die allersubtilsten unserer Entscheidungen und Motivationen zu verfolgen, die allein sie völlig verstehen und endgültig beurteilen kann und deren ‚unwiderrufliche’ Haltung für uns aus irgendeinem Grunde größere Bedeutung hat als alles andere auf der Welt. Die menschliche Verantwortung ist also, wie übrigens schon aus dem Wort hervorgeht, die Verantwortung zu etwas. Wozu aber? Was ist diese allgegenwärtige, allmächtige und nicht zu täuschende Instanz und wo hat sie ihren Sitz?“ (Václav Havel)
- „Das Wort Verantwortung hat nur da einen deutlichen Sinn, wo jemand die Folgen seines Handelns öffentlich abgerechnet bekommt, und das weiß; so der Politiker am Erfolg, der Fabrikant am Markt, der Beamte an der Kritik der Vorgesetzten.“ (Arnold Gehlen)
Siehe auch:
- RACI (RACI-Matrix)
Fahrlässigkeit ist
ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger
Fachausdruck. Gemeinsam mit dem Vorsatz beschreibt
die Fahrlässigkeit die innere Einstellung des Täters gegenüber dem
von ihm verwirklichten Tatbestand.
Sowohl
das Zivilrecht als
auch das Strafrecht verwenden
den Begriff, wobei die Bedeutung nicht deckungsgleich sein muss.
Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zivilrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das
deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit
hinsichtlich des Verschuldens bzw. Vertretenmüssens.
Es geht dort um den Haftungsmaßstab für
das Einstehenmüssen für eigenes oder fremdes Verhalten.
Nach § 276 Abs. 2BGB ist
Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen „der
im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“.
Die Fahrlässigkeit grenzt sich vomVorsatz dadurch
ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt
worden ist. Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf
es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit
des rechts- beziehungsweise
pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge.
Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen
Situation zumutbar sein. Der Fahrlässigkeitsmaßstab ist die
objektive erforderliche Sorgfalt, nicht die übliche Sorgfalt. Wer am
Rechtsverkehr teilnimmt, muss sich darauf verlassen können, dass der
andere Teilnehmer mit der für seine Tätigkeit erforderlichen
Sorgfalt agiert. Kann der andere Rechtsverkehrsteilnehmer dies aus
Alters-, Krankheits- oder Wissensdefizitgründen etc. nicht, verletzt
er die erforderliche Sorgfalt. Jeder muss sich beispielsweise darauf
verlassen können, dass ein Berufsfahrer sein Fahrzeug sicher
beherrschen kann. Hat der Fahrer aber ein Reaktionsdefizit,
so kann er nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen. In
Bezug auf das Verschulden aber kann ihm diese persönliche
Erschwernis nicht haftungsmildernd zugutegehalten werden. Der
Berufsfahrer muss, sofern er seine Tätigkeit ausübt, sich gewahr
sein, dass er die erforderliche Sorgfalt auch tatsächlich und
jederzeit an den Tag legen kann.
Einfache und grobe Fahrlässigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das
Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der
Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit
i. S. d. § 276 Abs. 2 BGB liegt vor, wenndie
im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen
wird.[1] Grobe Fahrlässigkeit
ist gesetzlich nicht definiert. Sie wird angenommen, wenn die im
rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem
Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht
angestellt wurden.[2]
Einen
Sonderfall kennt das Arbeitsrecht:
Dort unterscheidet die Rechtsprechung bei einfacher Fahrlässigkeit
noch zwischenmittlerer
Fahrlässigkeit und leichtester
Fahrlässigkeit.
Strafrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das
Strafrecht sieht eine Strafbarkeit für fahrlässiges Handeln
nach § 15 StGB nur
vor, wenn dies ausdrücklich mit Strafe bedroht wird.
Das
deutsche Strafrecht übernimmt die Einteilung und Definition der
unbewussten und bewussten Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich vom
Zivilrecht; die herrschende Meinung und vor allem die Rechtsprechung
lehnen sich aber an den § 276Abs. 2
BGB an, der die Fahrlässigkeit als Außerachtlassung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt definiert: essentielle Bestandteile der
Fahrlässigkeitsprüfung sind daher die Verletzung einer objektiven
Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit. Ein fahrlässig Handelnder
will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung
aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass
sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich
werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in
der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein
müssen. Im Rahmen der Schuld ist
weiterhin nach der subjektiven Seite der Fahrlässigkeit zu fragen:
handelte der Täter auch subjektiv pflichtwidrig, obwohl der Erfolg
gerade auch für ihn voraussehbar war? Eine im Vordringen befindliche
von u. a. Schmidhäuser begründete
Auffassung lehnt jedoch diese strikte Anlehnung der strafrechtlichen
Fahrlässigkeit an das Zivilrecht ab und definiert die Fahrlässigkeit
bedeutend einfacher als zwar nicht aktuell vorhandenes, aber dem
Täter in der konkreten Situation gleichwohl potenziell erlangbares
nicht nur Tat-, sondern auch Unrechtsbewusstsein.
Problematisch ist im Strafrecht die Abgrenzung der strafbaren
Fahrlässigkeit von der bloßen straflosen Unachtsamkeit sowie
dieUnterscheidung
von Eventualvorsatz (dolus eventualis) und bewusster Fahrlässigkeit
(luxuria).
Täterschaft und Fahrlässigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Umstritten
ist, ob es bei den Fahrlässigkeitstaten eine Differenzierung
zwischen Täterschaft und Teilnahme gibt. Die herrschende Meinung
vertrat bisher das Einheitstäterprinzip, das eine solche
Differenzierung verneint. Nach dem Einheitsprinzip haftet jeder aus
einem etwaigen fahrlässigen Erfolgsdelikt, der den Erfolg fahrlässig
verursacht hat. Allerdings wurde dies nicht gänzlich durchgehalten.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Lehre vom Regressverbot.
In jüngerer Zeit wird eine fahrlässige Mittäterschaft zunehmend
akzeptiert. Diese Konstruktion beruht auf dem Bedürfnis, in den
Fällen, in denen Kausalität nicht nachweisbar ist, durch
mittäterschaftliche Zurechnung von Tatbeiträgen zu einer einfachen
und sicheren Begründung der Strafbarkeit zu kommen. Dabei ist
zweifelhaft, inwiefern eine fahrlässige Mittäterschaft einen
gemeinsamen Tatentschluss voraussetzt. Die herrschende Meinung
verlangt eine solche gegenseitige Zusage von wechselseitigen
Beiträgen. Nach anderer Auffassung ist es bereits ausreichend, wenn
mehrere Personen zu einem unerlaubten Werk beitragen.
Bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Strafrechtlich
wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit
unterschieden. Bei der bewussten
Fahrlässigkeit(lat. luxuria[3])
rechnet der Handelnde mit dem möglichen Eintritt, vertraut aber
pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass der Schaden nicht eintreten
wird. Der Handelnde darf den Erfolg aber nicht billigend in Kauf
genommen haben, sonst liegt bedingter Vorsatz (dolus
eventualis)
vor. Die unbewusste
Fahrlässigkeit (lat. negligentia)
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde den Erfolg nicht
voraussieht, aber ihn doch bei der im Verkehr erforderlichen und ihm
zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.
Sonderprobleme und -fälle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Leichtfertigkeit (Merkmal mehrerer erfolgsqualifizierter Delikte) entspricht dem Begriff der groben Fahrlässigkeit des BGB, es wird dabei jedoch auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abgestellt. Die Leichtfertigkeit stellt somit eine Steigerung der Fahrlässigkeit dar.
- Unterdurchschnittliches Wissen oder Fähigkeiten führen nach h. M. nicht zu einem herabgesetzten Maßstab der Sorgfaltspflichten auf der Tatbestandsebene. Diese führen allenfalls zu einem Schuldausschluss, wobei dann aber an einÜbernahmeverschulden zu denken ist.
- Überdurchschnittliches Wissen ist nach h. M. beachtlich. Beispiel: Ein als Aushilfskellner angestellter Biologe erkennt beim Servieren eine giftige Frucht im Essen für den Gast und ist daher verpflichtet, dieses Spezialwissen zu nutzen und auf die Gefahr hinzuweisen.
- Die Berücksichtigung überdurchschnittlicher Fähigkeiten bei der Beurteilung des Vorliegens einer Fahrlässigkeit bzw. der Sorgfaltspflichten ist sehr umstritten. Einerseits wird argumentiert, dass der "tüchtigere Täter" (z. B. ein Facharzt soll sich der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Behandlungsfehler schuldig gemacht haben) nicht mehr bestraft werden soll als ein "einfacher" Nicht-Facharzt. Anderseits wird angeführt, dass für einen optimalen Rechtsschutz eine optimale Anstrengung erwartet werden soll; dies soll insbesondere dann gelten, wenn die Fähigkeiten des Täters bekannt sind und gerade deshalb z. B. dieser als Arzt beauftragt wurde.
Entkriminalisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Entkriminalisierung von
Fahrlässigkeitsdelikten ist immer wieder in der Diskussion. Gegen
die Entkriminalisierung von
fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger
Tötung spricht
allerdings die Schutzwirkung der Grundrechte aus Art. 2Abs. 2
S. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Jedoch ist auch unter der Beachtung der Grundrechte eine Begrenzung
der Strafe nötig, weil das Strafrecht erst das letzte Mittel (lat.:
ultima ratio) der staatlichen Sanktion sein soll. Angesichts der sich
immer weiter entwickelnden Risiken in einer Technologiegesellschaft
dürfe es daher nicht ein immer ausufernderes Strafrecht geben, da
ansonsten die Begehung von Straftaten zum Normalfall werde und nicht
eine Ausnahme bleibe.
Beispiele für fahrlässig verursachte Straftaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 Abs. 5 StGB)
Daneben
werden noch Erfolgsqualifikationen i.S.d. § 18 StGB
eines vorsätzlichen Grunddelikts bezüglich der strafschärfenden
Folgen bereits bei Fahrlässigkeit bestraft, z. B.:
- Freiheitsberaubung, wenn der Täter das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB) (nach Mindermeinung keine Erfolgsqualifikation, sondern (vorsatzbedingende) selbständige Qualifikation)
- Freiheitsberaubung mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung oder Tod (§ 239 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 StGB)
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung (§ 308 Abs. 2 StGB)
- Mißbrauch ionisierender Strahlen mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung (§ 309 Abs. 3 StGB)
- Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung (§ 312Abs. 3 StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung (§ 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung (§ 315b Abs. 3 StGB)
Leichtfertige
Delikte: (oft auch als Erfolgsqualifikation zu einem
vorsätzlichen Grunddelikt)
Ökonomischer Fahrlässigkeitsbegriff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der
bekannteste Fahrlässigkeitsbegriff der ökonomischen
Analyse des Rechts geht
auf den US-amerikanischen RichterLearned
Hand zurück.
Die nach ihm benannte Learned-Hand-Formel besagt,
dass fahrlässig handelt, wer sich scheut, Risikovermeidungskosten zu
investieren, die geringer sind als der Erwartungswert entsprechender
Schäden.[4]
Risikovermeidungskosten
(V) bezeichnen den Aufwand zur Verhinderung des möglichen Schadens;
der Erwartungswert des Schadens stellt vereinfacht die Höhe des
möglichen Schaden (S) bei seinem Eintritt multipliziert mit der
Wahrscheinlichkeit (q) seines Eintritts dar.
Fahrlässigkeit
ist demnach zu bejahen, wenn gilt:
- 
Entkriminalisierung ist ein in der rechtspolitischen Diskussion und der Strafrechtsreform gebrauchter Begriff.
Entkriminalisierung
setzt logischerweise voraus, dass eine
Verhaltensweise kriminalisiert ist.
Der Vorgang der Kriminalisierung stellt das Gegenstück zur
Entkriminalisierung dar.[1] Die
Forderung nach Entkriminalisierung geht
dahin, bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr mit Strafe (und der
damit verbundenen besonderen Missbilligung durch die
Rechtsgemeinschaft) zu belegen. Ein Beispiel für Entkriminalisierung
ist die Herausnahme der Übertretungen aus
dem Strafgesetzbuch 1974 und die damit verbundene Schaffung des
Begriffs der Ordnungswidrigkeiten.
Ein
weiteres Anliegen der Strafrechtsreformer war die Entkriminalisierung
der Prostitution,
die gegenwärtig nur noch insoweit strafrechtlich verfolgt werden
soll, als sie mit Zwang oder anderweitiger Ausnutzung der
Prostituierten, in jugendgefährdender Weise (zum Beispiel in der
Nähe von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen) oder
inSperrbezirken erfolgt.
Diskutiert
wird die Entkriminalisierung schließlich im Bereich der
Drogenpolitik sowie im Kontext der Migrationspolitik.
Im Zusammenhang mit illegalen Drogen geht es überwiegend um die
Frage, ob das Strafrecht das geeignete Mittel ist, um die Gefahren
des Drogenkonsums zu bekämpfen und den Jugendschutz zu
gewährleisten (siehe Legalisierung
von Drogen).
Im Zusammenhang mit dem irregulären
Aufenthalt von Ausländern in
Deutschland geht es darum, ob dieser weiterhin als Straftat bewertet
werden soll.
Im
Gespräch sind auch Vorschläge, weniger schwerwiegende Straftaten
wie Ladendiebstähle,
leichte Sachbeschädigungenoder Schwarzfahrten zu
entkriminalisieren.[2][3] Bei
diesen Vorschlägen geht es nicht darum, den Unrechts-Charakter der
Taten zu bestreiten, sondern die „kostbare Ressource Recht“
effizienter zu nutzen, indem Polizei und Justiz entlastet werden.
Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Beispiele
für gesellschaftliche Bereiche, die z.B. in Deutschland
entkriminalisiert wurden:
- Ehebruch: Abschaffung der Strafbarkeit 1969
- Homosexualität; Rücknahme des Straftatbestandes des § 175 StGB (männliche Homosexualität) in den Reformen von 1969 und 1973.
- Prostitution: Änderung der §§ 180a I, 181a II StGB schafft die Möglichkeit, sichere, hygienische und komfortable Arbeitsbedingungen sowie den Abschluss von Arbeitsverträgen straffrei anzubieten.[4]
Am
14. Oktober 2015 legte die Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen dem Deutschen
Bundestag einen
Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Menschen
ohne Aufenthaltsstatus vor.[5]



